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WOLF THEISS ernennt zwei neue Consultants und einen Counsel

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Christine Siegl, Silvia Fessl und Alexander Haas

Christine Siegl, Silvia Fessl und Alexander Haas

WOLF THEISS, eine führende Rechtsanwaltssozietät für Zentral-, Süd- und Osteuropa, freut sich die folgenden Ernennungen im Wiener Büro bekannt zu geben: Christine Siegl und Silvia Fessl als Consultants; Alexander Haas als Counsel.

Christine Siegel arbeitet seit 2010 als Experte für Aufsichtsrecht innerhalb der Practice Group Banking & Finance bei Wolf Theiss und wurde jetzt zum Consultant ernannt. Zuvor absolvierte sie ein Rechts- wie ein Wirtschaftsstudium und bestand 2008 ihre Rechtsanwaltsprüfung mit Auszeichnung. Bereits seit 1998 ist sie als Juristin tätig und hat dabei seit 2003 ihren Fokus auf das Bankenaufsichtsrecht gelegt. Vor ihrer Zeit bei Wolf Theiss war sie drei Jahre bei der Bankenaufsicht der FMA (Finanzmarktaufsicht) und der Raiffeisen Bank International AG, der früheren Raiffeisen Zentralbank AG, sowie als Anwalt für eine weitere internationale Anwaltssozietät tätig. Christine gilt als eine Expertin für den Finanzsektor und ist auf Banken- und Aufsichtsrecht sowie Kapitalmarktrecht spezialisiert. Laufend berät sie österreichische wie internationale Institutionen und publiziert eine ganze Reihe an wissenschaftlichen Arbeiten.

Silvia Feßl verstärkt das große Vergaberechts-Team von Wolf Theiss als Consultant. Seit dem Beginn ihrer Karriere hat sie sich auf öffentliche Auftragsvergaben, Beihilfen- und (Bau-)Vertragsrecht sowie auf PPP’s und Projektentwicklung spezialisiert und dabei wichtige Erfahrungen gesammelt. Als Anwältin arbeitete sie bei einer prestigeträchtigen österreichischen Kanzlei, bei der sie Mandanten besonders im Healthcare-Bereich und bei zahlreichen Infrastruktur-Projekten beriet. Dabei war sie bei öffentlichen Vergabeverfahren sowohl auftraggeber- als auch bieterseitig tätig und repräsentierte auch beide Seiten bei Verfahren vor den nationalen Nachprüfungsbehörden.

Alexander Haas ist der Wolf Theiss Experte für Kapitalmarktrecht und Mitglied der Banking & Finance Gruppe. Er arbeitet seit 2006 bei Wolf Theiss in Wien, wo er umfangreiche Expertise bei der Betreuung von Kapitalmarkttransaktionen erworben hat – jetzt wurde er zum Counsel ernannt. Alexander Haas ist spezialisiert auf die Beratung in Zusammenhang mit der Begebung, Übernahme und Platzierung von Anleihen (einschließlich Wandelschuldverschreibungen, Hybridanleihen und High Yield Bonds) und sämtlichen Arten von strukturierten Produkten sowie der Börsezulassung dieser Produkte. Sein Fachgebiet umfasst auch die Beratung zu börserechtlichen Publizitätspflichten und aufsichtsrechtlichen Themen in Zusammenhang mit Kapitalmarkttransaktionen. Alexander Haas betreut Emittenten und Banken bei der Etablierung und/oder Aufdatierung von Emissionsprogrammen (wie Debt Issuance Programmes, Structured Notes Programmes) und berät zu Fragen des Liability Managements (öffentliche Rückkaufangebote).

Der Managing Partner von Wolf Theiss, Erik Steger, freut sich über die Ernennungen: “Unsere Mandanten erwarten sich von ihren Anwälten sowohl höchste Qualität als auch Erfahrung in der Beratung und mit diesem Karriereschritt haben Christine, Silvia und Alexander gezeigt, dass sie diese Erwartungen erfüllen können. Wir sind sehr stolz auf sie!”

www.wolftheiss.com

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Frauenthal-Gruppe verkauft Tochtergesellschaften an US-amerik. Hendrickson / Wolf Theiss

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Christian Hoenig, Christian Hammerl und Doris Buxbaum

US-Automobilzulieferer Hendrickson erwirbt Tochtergesellschaften der österreichischen Frauenthal-Gruppe in Österreich, Frankreich und Rumänien. Bei der Akquisition wurde die Hendrickson durch Wolf Theiss, die österreichische Rechtsanwaltssozietät mit Fokus auf Zentral-, Ost- und Südosteuropa, beraten.

Der US-Automobilzulieferer Hendrickson zeigte sich schon seit längerem an einigen Tochtergesellschaften der österreichischen Frauenthal-Gruppe, eines börsennotierten Mischkonzerns mit Sitz in Wien, interessiert. Gegenstand der Akquisition waren Frauenthal-Tochtergesellschaften aus dem Bereich der Automobilzulieferungsindustrie in Judenburg (Österreich), Châtenois und Douai (beide Frankreich) sowie Sibiu (Rumänien). Mit den von diesen Mitgliedern der “Frauenthal Automotive Group” hergestellten Fahrzeugkomponenten, insbesondere Fahrzeugfedern, werden zahlreiche Größen der europäischen Nutzfahrzeugindustrie beliefert. Am Mittwoch, den 18. Juni, wurden die Verträge für den Verkauf der “Frauenthal Sales”-Tochtergesellschaften unterzeichnet – auf der Käuferseite hat dabei Österreichs größte Anwaltssozietät Wolf Theiss beraten. Abgewickelt wurde der Kauf über TBC Netherlands, die als Teil von Hendrickson auch zur The Boler Gruppe gehört.

Wolf Theiss Partner Christian Hoenig: “Wir freuen uns, dass wir für internationale Größen wie Hendrickson erfolgreich Unternehmenskäufe abwickeln können.” Unterstützt wurde er dabei durch die beiden Corporate/M&A-Anwälte Christian Hammerl und Doris Buxbaum. Die Akquisition stand unter der Führung von Winston&Strawn Paris, die auch den Kauf in Frankreich abwickelten.

Wolf Theiss Managing Partner Erik Steger: “Ein weiterer erfolgreicher M&A-Deal zeigt nicht nur die Fähigkeit von Wolf Theiss über mehrere Jurisdiktionen erfolgreich und zeitkritisch zu arbeiten, sondern erfreulicherweise auch die wirtschaftliche Erholung der ganzen Region.”

www.wolftheiss.com

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„Bauzeit und Bauzeitplan“ – Jour Fixe bei Willheim Müller Rechtsanwälte

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müller

Mathias Fabich und Katharina Müller

Am 17. Juni 2014 luden die Baurechtsexperten RA DDr. Katharina Müller und DI Mathias Fabich (Porr Bau GmbH) zum Jour Fixe mit dem Thema „Bauzeit und Bauzeitplan“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Willheim Müller

Rechtsanwälte. Müller stellte die rechtlichen Rahmenbedingungen von Vertragsterminen und der damit für Auftragnehmer einhergehenden Leistungsverpflichtung vor. Sie führte weiters die Rechtslage zu Verzug und Pönale anhand aktueller Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes aus. Schließlich erörterte sie anhand von Praxisbeispielen die Ansprüche von Auftragnehmern bei Änderungen von Terminplänen und Forcierungsleistungen. Im Anschluss daran beleuchtete Fabich dieses Thema aus bauwirtschaftlicher Sicht. Dabei präsentierte er die Anforderungen an Terminpläne in Bauprojekten und deren vielseitige Bedeutung während der Projektabwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit Leistungsabweichungen und Bauzeitverlängerungen. Weiters ging er auf die Ermittlung von Bauzeitverlängerungen und den damit verbundenen Mehrkosten ein.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten über 60 Gäste, darunter auch DI Peter Fischer (Strabag AG), DI Matthias Vogler (Wiener Linien GmbH & Co KG) und Arch. DI Erich Maria Markh (CUUBUUS architects Ziviltechniker GmbH) sowie zahlreiche weitere Vertreter der Baubranche wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

www.wmlaw.at
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KSW gewinnt mit seinen Teams die elsa WU Wien M&A Contract Competition und den Franz von Zeiller Moot Court Zivilrecht

Kunz Schima Wallentin und zwei StudentInnen-Teams haben sowohl die ELSA WU Lehrveranstaltung eines fiktiven M&A-Deals „seal the deal“, bei dem sechs Teams gegeneinander antraten, als auch das Bundesfinale des Franz von Zeiller Moot Court Zivilrecht, das in Innsbruck stattfand, gewonnen.

M&A Contract Competition/elsa WU Wien

Ende März 2014 wurde KSW anlässlich einer kick-off-Veranstaltung ein StudentInnen-Team im Rah-men einer Lehrveranstaltung von ELSA WU Wien zugelost. Bei dieser Lehrveranstaltung ging es da-rum, einen fiktiven M&A-Deal durchzuführen, der Stefanie Vonbank, Felicitas Abel und Stefan Jeit-ler die Möglichkeit bot, im Wettbewerb gegen andere StudentInnen anzutreten. Es standen sich jeweils zwei Teams gegenüber – Verkäufer- und Käuferseite. Die Aufgabe der Teams war, einen Anteilskaufvertrag (Share Purchase Agreement) bzw einen Gegenentwurf zu erarbeiten. Das Moot Court Team wurde hier federführend von Gründungspartner Peter Kunz, Junior-Partner Daniel Liemberger und dem ehemaligem Moot Court Teilnehmer Felix Breitwieser unterstützt.

Die Aufgabe der Teams war, einen Anteilskaufvertrag (Share Purchase Agreement) bzw einen Gegenentwurf auf Basis eines von der Jury zur Verfügung gestellten Vertrags-Skeletts zu erarbeiten. Auf Basis der jeweiligen Entwürfe wurde anschließend in einer mündlichen Vertragsverhandlung mit dem Vertragspartner der endgültige Vertrag ausverhandelt.

Franz von Zeiller Moot Court Zivilrecht

Das KSW-Team unter Federführung von Gründungspartner Georg Schima, Junior-Partnerin Kathari-na Körber-Risak und Rechtsanwaltsanwärterin Valerie Toscani, selbst ehemalige Moot Court Öster-reich-Gewinnerin, betreute die zugeteilten StudentInnen Lena Kolbitsch, Dominik Prankl und David Messner, die sich bei dem österreichweit stattfindenden Moot Court Finale gegen alle Bundeslän-der durchsetzen konnte. Der Endrunde ging eine zivilrechtliche Prozess-Abfolge voraus. Das KSW Moot Court Team konnte im Bundesfinale den prominent besetzten Richtersenat schlussendlich durch brillante Rhetorik und profundes fachliches Wissen überzeugen.

„Es ist uns gleichermaßen persönliches wie unternehmerisches Anliegen, den Nachwuchs zu unter-stützen“, so Peter Kunz.
Georg Schima fügt hinzu: „Das KSW-Team ist ja bereits seit mehreren Jahren Fixstarter in der Be-treuung von verschiedensten Moot Courts und wir werden diese sowohl für KSW als auch für die StudentInnen bereichernde Tradition in unserem Unternehmen selbstverständlich weiterführen“.

www.ksw.at

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KESCHMANN berät GABL bei erfolgreicher Vergabe

Der GABL – Gemeindeverband für Abfallbehandlung Bezirk Bruck an der Leitha hat erstmals einen Dienstleistungsauftrag über Transport und Entsorgung von Grünschnitt im gesamten Verbandsgebiet vergeben.

Der Zuschlag wurde nach Durchführung eines offenen Vergabeverfahrens der Lengel GmbH aus Schwadorf erteilt. Vergaberechtlich beraten und begleitet wurde der GABL dabei von der KESCHMANN Rechtsanwalts-GmbH.

„Wieder zeigt sich, dass verständliche und ausgewogene Ausschreibungsbedingungen mit fairen Vertragsregelungen vom Markt auch entsprechend angenommen werden“, freut sich Rechtsanwalt Dr. Florian Keschmann für seine Mandantschaft. „So konnten wir das Vergabeverfahren ohne Verzögerungen, Anfechtungen oder sonstige Unstimmigkeiten plangemäß zum Zuschlag führen.“

www.astepahead-law.at

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Veronika Haberler: Die höchstgerichtliche Entscheidung

Der Oberste Gerichtshof in Österreich behandelt jährlich rund 3.000 Rechtsmittel in Zivilrechtssachen. 40 RichterInnen entscheiden in zehn Senaten über die an sie herangetragenen Rechtsfälle. Wie sie dabei ganz konkret vorgehen, untersucht die eben erschienene Studie von Dr. Veronika Haberler.

Erstmals wurde die Entscheidungsfindung am österreichischen Obersten Gerichtshof empirisch beforscht und hierfür RichterInnen des OGH interviewt und die so erhobenen Daten – unter Berücksichtigung relevanter Rechtsquellen (OGHG, OGH-Geo) – interpretativ ausgewertet. Die in den Entscheidungsprozess involvierten AkteurInnen, die Phasen der Entscheidungsfindung, die OGH-internen Konsultationen sowie der diskursive Austausch mit den rechtswissenschaftlichen Datenarchiven werden detailliert beschrieben. Weiters wird analysiert, welche Rolle die Idealtypen richterlicher Tätigkeit beim Entscheiden spielen und wie sich diese auf die den Handlungen eingeschriebenen Logiken der höchstgerichtlichen Entscheidungsfindung auswirken.

Das Buch wendet sich an alle RechtsanwenderInnen, insbesondere RechtsanwältInnen und RichterInnen sowie SozialwissenschaftlerInnen mit dem Schwerpunkt Rechtssoziologie und Rechtspraxisforschung.

Zur Autorin: Veronika Haberler ist promovierte Soziologin (2010, Universität Wien) und seit mehreren Jahren als Beraterin im Wiener Advocatur Bureau tätig. Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit widmet sie sich insbesondere dem streitigen Gesellschafts- und Stiftungsrecht sowie der empirischen Beforschung gerichtlicher Praxis. Publikationen sind im VS Verlag sowie im Linde-Verlag erschienen.

Publikation: Die höchstgerichtliche Entscheidung. Eine empirische Studie zur Entscheidungsfindung in Zivilrechtssachen am OGH. Verlag: Wiener Advocatur Bureau. ISBN 978-3-9503816-0-3, erhältlich im Buchhandel € 29,-

www.advocatur-bureau.at
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ARNOLD Rechtsanwälte begleitet beim Verkauf des „Philips-Hauses“ und des ehemaligen Jugendgerichtshofes

ARNOLD Rechtsanwälte (Florian Arnold) hat die Verkäufer beim Verkauf des bekannten „Philips-Hauses“ in der Triester Straße Wien im gesamten Verkaufsprozess begleitet.

Das rund 13.000 m² große Gebäude wurde 1964 vom Stararchitekten Karl Schwanzer errichtet und zählt zu einem der bedeutendsten Bauten der Nachkriegsmoderne in Wien. Es ist das früheste Beispiel der Anwendung von vorgespanntem Stahlbeton an einem Hochhaus in Wien und damit ein bedeutendes Dokument der Geschichte der Bautechnik sowie ein bedeutendes Symbol für die Zeit des Wiederaufbaus in Österreich.

Weiters haben ARNOLD Rechtsanwälte (Florian Arnold) die Verkäufer beim Verkauf des ehemaligen Jugendgerichtshofes in Wien, Rüdengasse vertreten. Das rund 6.700 m² große geschichtsträchtige Gebäude wurde von seiner Errichtung 1929 bis 2003 als Jugendgerichtshof inklusive angeschlossener Strafanstalt genutzt.

www.arnold.biz

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Wolf Theiss gewinnt erneut bei den “EUROPEAN WOMEN IN BUSINESS LAW AWARDS”

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Birgit Kraml, Ligia Cecilia Popescu und Vedrana Ivekovic

Bereits zum dritten Mal in Folge wurde WOLF THEISS bei den “European Women in Business Law Awards” ausgezeichnet.

Nach dem “Best in Austria Award” und “Best in Croatia Award” im letzten Jahr, gewinnt die Sozietät heuer in Österreich, Kroatien und Rumänien sowie einen weiteren Award für “pro bono”-Leistungen.

Im Rahmen einer Preisverleihung im Londoner Hilton Hotel Donnerstag abend nahmen Ligia Cecilia Popescu, Partnerin in Bukarest, Birgit Kraml, Counsel in Wien, und Vedrana Ivekovic, Senior Associate in Zagreb, die Auszeichnungen entgegen. Die “European Women in Business Law Awards” wurden von der Euromoney Legal Media Group heuer zum vierten Mal vergeben. Sie zeichnen Anwaltskanzleien aus, die sich besonders für die Förderung von Frauen im Anwaltsberuf einsetzen, beispielsweise durch spezielle Programme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, oder Initiativen, die den Austausch von Anwältinnen untereinander und die Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen im Anwaltsberuf fördern.

Neben den drei nationalen Kategorien gewann Wolf Theiss den Award für die “Best national firm for pro bono work” und wurde für “Best gender diversity initiative by national firm”, “Best national firm for work-life balance” und “Best national firm for women in business law” nominiert.

Wolf Theiss Managing Partner Erik Steger erklärt: “Die Initiativen von Wolf Theiss im Bereich der Förderung und Unterstützung von Anwältinnen sind führend in der Branche – wir sind daher besonders stolz auf die diesjährige mehrfache Auszeichnung, die zeigt, dass wir nicht nur in unserem größten Büro in Wien sondern auch in den regionalen Büros für Fairness und Chancengleichheit sorgen. Auch der zum ersten Mal gewonnene “pro bono” Award zeigt vom sozialen Engagement unserer Anwältinnen und Anwälte.”

Die Auszeichnungen werden an Kanzleien vergeben, welche die Entwicklung von Frauen im Berufsstand der Anwälte fördern und Programme für eine verbesserte Work-Life-Balance anbieten. Als Bewertungskriterien gelten beispielsweise Initiativen der Kanzleien zur Förderung der Diversität, das Zahlenverhältnis zwischen weiblichen und männlichen Juristen oder die Anzahl von weiblichen Partnerinnen.

www.wolftheiss.com
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KWR Inhouse-Seminar: Preistreiber Normen – Die rechtliche Bedeutung technischer Normen

Die KWR Bau,- und Immobilienrechtsexperten Dr. Georg Karasek und Dr. Paul Schmidinger legten in dem letzten Seminar der KWR Inhouse-Seminarreihe aus dem Sommersemester 2014 die Bedeutung technischer Normen im rechtlichen Zusammenhang dar.

Vor Allem Fragen nach der Verbindlichkeit von Normen sowie die Folgen gegen deren Verstöße und gegen den aktuellen Stand der Technik, wurden eingehend erläutert.

Der Immobilienrechtsexperte Dr. Paul Schmidinger zeigte insbesondere auch Widersprüche des aktuellen Standes der Technik und der technischer Normen auf. „Der zunehmende Anstieg der Baukosten durch wuchernde Normen und Vorschriften, sind der größte Preistreiber beim Bauen und macht Wohnen immer weniger leistbar“, so der KWR Baurechtsexperte Dr. Georg Karasek.

www.kwr.at

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WOLF THEISS betreut den Börsegang der FACC AG

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Petra Heindl und Richard Wolf

Petra Heindl und Richard Wolf

Der Luftfahrtzulieferer FACC geht an die Wiener Börse, die Aktien werden am Mittwoch erstmals gehandelt.

Mit einem Transaktionsvolumen von rund EUR 213 Millionen ist das der erste IPO in Wien seit drei Jahren. Beraten wurde die FACC AG dabei von Wolf Theiss. Die FACC Gruppe aus Ried im Innkreis liefert den großen Flugzeugbauern zu, sei es für den Boeing-Dreamliner oder den Airbus A350. 49 Prozent der Aktien der FACC AG werden ab Mittwoch im Prime Market der Wiener Börse gehandelt. Die FACC einigte sich mit den Konsortialbanken auf einen Platzierungspreis von EUR 9,50 pro Aktie. Die restlichen 51 Prozent bleiben beim bisherigen Alleineigentümer, dem chinesischen Staatsunternehmen Aviation Industry Corporation of China (AVIC).

FACC legte seit 2009 ein rasantes Wachstum hin. Der Börsengang, der mit Rechtsberatung von Wolf Theiss erfolgte, soll jetzt frisches Geld für die weitere Expansion bringen. Die insgesamt EUR 213 Millionen umfassen neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung, alte Aktien der Eigentümerin FACC International Company Limited sowie eine Greenshoe-Option.

Das Wolf Theiss Banking & Finance Team unter der Führung von Partner Richard Wolf und unterstützt durch Senior Associate Petra Heindl beriet die FACC in allen Fragen des österreichischen Rechts. Sie führten die FACC im Zuge der Vorbereitung auf den Börsengang durch eine Umgründung der Gruppe, durch die Due Diligence und unterstützten bei Erstellung und Billigung des Wertpapier-Prospekts. International stand der IPO unter der Führung von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom. Auf Bankenseite begleiten die amerikanischen Investmentbanken JP Morgan und Morgan Stanley sowie Erste Group als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners sowie die UBS als Co-Bookrunner. Richard Wolf: “Wir freuen uns, dass wir den ersten Wiener IPO seit drei Jahren betreuen durften und damit die FACC AG auch weiterhin bei Ihrem Expansionskurs unterstützen können.”

www.wolftheiss.com

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Wolf Theiss berät die Lukerg Renew GmbH bei der EUR 57-Millionen-Finanzierung des Rumänischen Topolog Windparkes

Die Lukerg Renew GmbH, ein in Wien ansässiges Joint Venture des russischen Ölunternehmens LUKOIL und der italienischen ERG, wird mit einem langfristigen Kredit den Ausbau des Topolog-Windparks in Rumänien finanzieren.

Unterstützt wurde die LUKERG dabei von Wolf Theiss, der österreichischen Anwaltssozietät für Zentral- und Ost- und Südosteuropa.

Die Lukerg Renew baute seit 2012 ihre Kooperation im Bereich erneuerbarer Energien aus: Das Gemeinschaftsunternehmen übernahm vom italinieschen Konzern Inergia das komplette Kapital an der rumänischen Gesellschaft Land Power und erbaute einen Windfarm im Südosten von Rumänien. Jetzt wird mit Unterstützung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) weiter im Bereich erneuerbarer Energien investiert: Mit einem langfristigen Kredit von EUR 57 Millionen soll der Windpark in Zukunft 200 GWh pro Jahr an Elektrizität erzeugen – was einer Ersparnis von 85 kt an CO2-Emissionen entspricht. Beraten wurde die Lukerg Renew dabei wieder von Wolf Theiss, die österreichische Anwaltssozietät, die nach der Akquisition des Topolog-Projektes 2012 nun auch diese Transaktion rechtlich betreut. Unter der Führung von Wolf Thiess Partner Bryan Jardine und Christian Hoenig, arbeiteten Claudia Chiper, Tudor Botea, Ramona Hromei und Tudor Nistor an dem Projekt.

Wolf Theiss Spokesperson Erik Steger: “Unsere Anwälte haben in den letzten Jahren über mehrere Jurisdiktionen für erneuerbare Energie beraten und eine Menge an wertvollen Erfahrungen gesammelt. Wir sind sehr glücklich darüber, dass wir LUKOIL bzw. Lukerg bei einem so wichtigen Schritt in die Zukunft begleiten dürfen!”#

www.wolftheiss.com

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Berufstitel Professor an Dr. Michael Breitenfeld verliehen

Der renommierte Vergaberechtsexperte und Partner von SSFP Rechtsanwalt Dr. Michael Breitenfeld, 55, trägt nun den Berufstitel Professor.

Die Auszeichnung wurde von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer verliehen, der die Entschließung im April unterzeichnete. Die Übergabe des Titels erfolgte am 17. Juni durch den zuständigen Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner im Audienzsaal des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

Breitenfeld: „Ich sehe diese Auszeichnung als Würdigung meiner Verdienste um das österreichische Vergaberechtund als Auftrag, auch in Zukunft die Fortentwicklung dieser Rechtsmaterie voranzutreiben.“ Die Auszeichnung erfolgte auf Anregung der Rechtsanwaltskammer Wien. Der Titel Professor wird an Personen verliehen, die in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben.

Für Breitenfeld sprach eine lange Liste wissenschaftlicher Publikationen sowie die Durchführung von Lehrveranstaltungen an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen, sowie die Entwicklung von Vorlesungs- und Seminarreihen. So entwarf Breitenfeld für den Masterlehrgang der Fachhochschule Campus Wien die Veranstaltungsreihe „Moot Court“. In diesem Lehrgang erhalten die teilnehmenden Studierenden Praxisfälle zur Klärung. Die Studenten übernehmen mit verteilten Rollen die Positionen der Streitparteien und durchlaufen so eine fiktive rechtliche Auseinandersetzung. Der Moot Court befasste sich mit dem komplexen Thema der Schiedsgerichtsbarkeit.

Im Rahmen des Komitees Corporate Security des Österreichischen Normungsinstitutes engagierte sich Breitenfeld maßgeblich für die Erstellung der Ö-Normen „Business Contiuity& Corporate Security Management“ und „Corporate Security Management – Anforderungen an Konzepte zum Schutz von Objekten vor intentionalen Gefahren“.

Breitenfeld war 2001 Regierungsberater bei der Neukodifizierung des Bundesvergabegesetzes. Er ist Generalsekretär der Österreichischen Juristenkommission und war langjähriger Vorsitzender der ältesten Wiener Anwaltsvereinigung Soupirium.

www.ssfp-law.at

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Neuauflage des Kurzkommentars zum Privatstiftungsgesetz

In Kürze erscheint die 2. Auflage des Kurzkommentars zum PSG – Privatstiftungsgesetz – im Verlag Österreich. Behandelt werden neue und alte Unsicherheiten für Begünstigtenbeiräte von Privatstiftungen.

Auch in dieser Auflage stehen Praxisnähe und Aktualität im Vordergrund. Daher wurden in diesem Werk auch zahlreiche höchstgerichtliche Entscheidungen verarbeitet, insbesondere um der für Österreich untypischen Case Law Judikatur in privatstiftungsrechtlichen Causen Rechnung zu tragen. Demzufolge wurden, neben zahlreichen anderen Entscheidungen, auch die drei nachfolgend besprochenen aktuell relevanten Entscheidungen des OGH, welche Stiftern und Experten bzgl der zulässigen Gestaltung von Stiftungsbeiräten Kopfzerbrechen bereiten, in der zweiten Auflage des Kurzkommentars analysiert.

In seiner Entscheidung zu 6 Ob 42/09h, der sogenannten Beiratsentscheidung I. vom 06.08.2009, nahm der OGH Stellung zu den Befugnissen eines Begünstigtenbeirates. Gemäß § 14 Abs 2 PSG kann die Privatstiftung zur Wahrung des Stiftungszweckes neben dem Vorstand, dem Stiftungsprüfer und dem Aufsichtsrat weitere Organe, so auch einen Beirat, vorsehen. Die Einrichtung eines solchen zusätzlichen Stiftungsorgans ist in der Praxis sehr beliebt, da die Beiräte üblicherweise mit Begünstigten besetzt werden und somit auch den Begünstigten eine kontrollierende und beratende Funktion in der Stiftung eingeräumt werden kann. Über die beratende und kontrollierende Funktion hinausgehende Rechte sollen grundsätzlich dem Aufsichtsrat vorbehalten sein, sodass dem Beirat keine derart weitreichenden Rechte eingeräumt werden sollen. In der eben genannten Beiratsentscheidung hielt der OGH fest, dass ein Beirat, welcher aus nur einem Begünstigten besteht, nicht die Befugnis haben darf, Mitglieder des Vorstandes bei Vorliegen von pauschal “wichtigen Gründen“ abzuberufen. Ebenso wenig dürfen dem Beirat (zu) weitreichende Zustimmungs- und Anhörungsrechte im Zusammenhang mit Vorstandsangelegenheiten eingeräumt werden. Mit dieser Entscheidung wurde die Judikaturlinie des OGH begründet, wonach Beiräte, welchen eben genannte Befugnisse doch eingeräumt werden, als aufsichtsratsähnlich anzusehen sind und daher auch die Bestimmungen des PSG über den Aufsichtsrat, insbesondere dessen Zusammensetzung, auf derartige aufsichtsratsähnliche Beiräte anzuwenden sind. Demzufolge dürfen gemäß § 23 Abs 2 Z 2 PSG bei aufsichtsratsähnlichen Beiräten Begünstigte nicht die Mehrheit der Beiratsmitglieder stellen.

In der Beiratsentscheidung II des OGH vom 09.09.2013 zu 6 Ob 139/13d lehnte der OGH die in der Lehre, aufgrund der gesetzlichen Klarstellungen durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), zwischenzeitig etablierte Ansicht, dass ein Beirat auch mehrheitlich mit Begünstigten besetzt sein kann, sofern dessen Kompetenzen den Vorstand nicht zum bloßen Vollzugsorgan degradieren, ab und bestätigte seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2009 wonach ein aufsichtsratsähnlicher Beirat nicht mehrheitlich mit Begünstigten besetzt sein darf. Dies begründete der OGH im Wesentlichen damit, dass nach den gesetzlichen Regelungen Begünstigte nicht die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder stellen dürfen. Nach dem Privatstiftungsgesetz darf daher kein Aufsichtsrat bestehen, welcher nur oder überwiegend mit Begünstigten besetzt ist, weshalb ein mehrheitlich aus Begünstigten bestehender Beirat, welchem Aufgaben zukommen die eigentlich dem Aufsichtsrat obliegen, die gesetzliche Regelung unterlaufen würde und daher unzulässig ist.

Im Zusammenhang mit den Beiratsentscheidungen I & II ist jedoch auch eine weitere aktuelle – in der allgemeinen Wahrnehmung etwas vernachlässigte – OGH Entscheidung vom 08.05.2013 zu 6 Ob 42/13i zu erwähnen. Ausgangsfall war jener, dass die Stifterin einen Beirat eingerichtet hat, der von ihr uneingeschränkt bestellt und jederzeit, ohne Einschränkung auf wichtige Gründe, abberufen werden kann. Die Vorstandsmitglieder der Stiftung konnten hingegen vom Beirat jederzeit bestellt und abberufen werden. Zwar war das Beiratsmitglied im gegenständlichen Fall nicht ausdrücklich von der Stifterin oder Begünstigten mit der Wahrnehmung von Interessen beauftragt, nach Ansicht des OGH hängt jedoch ein Beiratsmitglied welches uneingeschränkt bestellt und abberufen werden kann so sehr am Gängelband der Stifterin, dass nicht von einer Unabhängigkeit des Beirats(mitgliedes) von der Stifterin bzw deren Willen und Interessen gesprochen werden kann. Demzufolge sind nach Auffassung des OGH Beiratsmitglieder, welche von einem Begünstigten uneingeschränkt bestellt und abberufen werden können als von Begünstigten beauftragte Personen anzusehen, selbst wenn sie grundsätzlich unabhängige Dritte wären. Dies hat zur Konsequenz, dass diese von Begünstigten beauftragten Personen / Beiratsmitglieder an einer Abberufung des Stiftungsvorstandes aus anderen als wichtigen Gründen iSd PSG nicht mitwirken können.

Zur ausführlichen Darstellung aufsichtsratsähnlicher Beiräte sowie der diesbezüglichen Judikatur und Lehrmeinungen siehe Hasch in HASCH&PARTNER, PSG2, § 14 Rz 58ff.

Herausgeberin des Eingangs erwähnten Kurzkommentares zum Privatstiftungsgesetz ist die auf Stiftungsrecht spezialisierte, in Österreich und den CEE-Staaten tätige, Wirtschaftskanzlei HASCH & PARTNER Anwaltsgesellschaft mbH (www.hasch.eu). Dem hochkarätigen Autorenteam des im Juli 2014 im Verlag Österreich erscheinenden Kurzkommentares zum Privatstiftungsrecht stand mit dem Kanzleigründer DDr. Alexander Hasch, Univ.-Lektor ein ausgewiesener Stiftungsexperte vor.

Mehr zum Buch und Bestellmöglichkeiten unter www.verlagoesterreich.at

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Neuer Rechtsanwalt verstärkt das Rechtsanwaltsteam von HASCH & PARTNER

HASCH & PARTNER Anwaltsgesellschaft mbH freut sich über die Verstärkung des Teams durch Herrn Rechtsanwalt Mag. Reinhard Kollros (31).

Reinhard Kollros betreut Mandanten umfassend, insbesondere in den Bereichen des Gesellschafts-, Handels- und Unternehmensrechtes, des Gewährleistungs- und Schadensersatzrechtes, sowie bei Zivilverfahren, Immobilienprojekten und bei Sanierungen und Insolvenz.

Reinhard Kollros wirkt vorwiegend am Kanzleistandort in Linz.

www.hasch.eu

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Wolf Theiss betreut die Atlas Holding beim Kauf des Verbraucher-Verpackungsbereichs von MeadWestvaco

Die Atlas Holding Gesellschaft ASG (AGI-Shorewood-Gruppe), ein weltweit führender Hersteller von Spezialverpackungen, hat die MWV Bydgoszcz Sp. z o. o. erworben.

Das in Polen ansässige Unternehmen stellt Faltschachtel-Verpackungen für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte her und gehört zur MeadWestvaco Corporation. Beraten wurde die Atlas Holding von Wolf Theiss.

MWV Bydgoszcz stellt Verpackungen für die regionale wie globale Konsumgüterindustrie her, einschließlich Kosmetik- und Beauty-Marken. Jetzt wurde sie von der ASG, einem der größten Verpackungslieferanten der Home-Entertainment-Industrie gekauft. Die ASG möchte mit dieser Akquisition ihre Präsenz in den europäischen Verbraucher-Verpackungsmarkt erweitern. Die Übernahme ist Teil einer mehrjährigen Strategie, zusätzliche Verpackungslösungen für Kosmetik und Körperpflege, Gesundheitsmarkt und Spirituosen sowie Süßwaren anzubieten. Während der Transaktion wurde die ASG von Wolf Theiss, der österreichischen Anwaltssozietät für Zentral- Ost- und Südosteuropa, in allen Fragen des österreichischen, polnischen und tschechischen Rechts beraten.

Das Wolf Theiss-Team bestand aus Mitgliedern der Corporate/M&A-, Arbeitsrecht- und Steuer-Praxisgruppen und wurde von Partner Horst Ebhardt geführt. Ebhardt kommentiert den Unternehmenskauf: “Wir freuen uns darüber, mit einem erfahrenen Team multinationale Unternehmen in mehreren Ländern Zentral-, Ost- und Südosteuropas beraten zu können.”

ASG ist Teil der Atlas Holdings LLC, einer Industrieholding mit Sitz in Greenwich, Connecticut. Sie ist ein spezialisiertes globale Verpackungsunternehmen, das End-to-End-Verpackungslösungen für die weltweit führenden Verbrauchermarken anbietet. Dazu gehören Gesundheits- und Beauty-, Pharma-, Home-Entertainment, Unterhaltungselektronik, Süßwaren und Feinkost, Spirituosen und Sportartikel. Das Unternehmen beschäftigt fast 3.000 Mitarbeiter weltweit und betreibt 18 Produktionsstätten in Nordamerika, Europa, Asien und Lateinamerika.

www.wolftheiss.com

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Lelio Colloredo-Mannsfeld ist Rechtsanwalt bei CMS

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Lelio Colloredo Mannsfeld

Lelio Colloredo-Mannsfeld

Lelio Colloredo-Mannsfeld absolvierte sein Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, wobei er seinen Ausbildungsschwerpunkt auf IT- und Datenschutzrecht legte.

Der gebürtige Steirer ist seit Anfang 2010 als Associate und nun als eingetragener Rechtsanwalt Teil des TMT-Teams bei CMS in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen neben Datenschutzrecht vor allem im Produkthaftungs- und Konsumentenschutzrecht.

Darüber hinaus ist Lelio Colloredo-Mannsfeld auch im Bereich Prozessführung & Schiedsverfahren tätig. Er ist Autor zahlreicher Publikationen im Bereich Datenschutzrecht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter.

www.cms-rrh.com

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Mag. Birgit Lenauer neue Leiterin der Stabstelle Compliance und Recht bei VAV

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Birgit Lenauer

Birgit Lenauer

Mag. Birgit Lenauer, 30, leitet seit 1. Mai 2014 die neue Stabstelle Compliance und Recht bei der VAV Versicherungs-AG und berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden.

Die studierte Juristin verfügt über mehrjährige nationale wie internationale Erfahrung auf dem Gebiet Compliance und steht sämtlichen Abteilungen des Unternehmens beratend zur Seite. Zunehmend wird sie ihre speziellen Kenntnisse – etwa auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes – im Produktmanagement von Manager-Versicherungen (D&O; Rechtsschutz) einbringen.

„Die Versicherungsbranche erlebt einen stetigen Wandel. Solvency II und andere Regulative ergeben neue Herausforderungen, denen die VAV optimal Rechnung tragen will. Birgit Lenauer erfüllt alle notwendigen Kriterien, um uns bei diesen Entwicklungen mehr als nur zu unterstützen. Wir freuen uns außerordentlich sie in unserem Team begrüßen zu dürfen“, gibt sich Dr. Norbert Griesmayr, Generaldirektor der VAV Versicherungs-AG, erfreut über die neue Mitarbeiterin.

Zuletzt war die Juristin als Compliance Beauftragte bei einem Kreditkartenanbieter tätig. Zuvor sammelte sie nationale wie internationale Erfahrung in den Bereichen Recht, Compliance und Geldwäsche bei einem Versicherungs- und Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Bereits während ihres Studiums verlagerte die gebürtige Burgenländerin ihre Schwerpunkte auf Banken- und Versicherungsrecht, bzw. Wirtschaftsrecht mit europäischem Handels- und Gesellschaftsrecht.
Diese intensive Auseinandersetzung mit der Thematik Compliance und verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts prädestiniert die Juristin für ihre Aufgabe bei der VAV Versicherungs-AG. Als interne Beraterin den Vorstand bei der täglichen Arbeit zu unterstützen, Compliance wirkungsvoll zu implementieren und sämtliche MitarbeiterInnen über neue, einschlägige Rechtsgegenstände zielgerichtet zu informieren.

„Mit den Kenntnissen und der Erfahrung von Frau Lenauer legen wir einen weiteren Grundstein für Geradlinigkeit, Rechtssicherheit und Transparenz in unserem Unternehmen. Gleichzeitig zeigen wir, dass kompetente, junge Leute bei der VAV große Chancen haben“, so Griesmayr.

www.vav.at

Foto: beigestellt

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Daniela Kager verstärkt das Team von Vavrovsky Heine Marth als Immobilien-Expertin

Immobilienrechtsexpertin Daniela Kager verstärkt künftig als Partnerin Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte.

Die 38-jährige wechselt von Liebenwein Rechtsanwälte, wo sie seit 2006 Partnerin mit Fokus auf Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht sowie Bauträger- und Bauvertragsrecht war. Mit ihrer langjährigen Erfahrung in diesen Bereichen vertieft Kager die bisherige Immobilien-Expertise der erst im Jänner 2014 gegründeten Sozietät Vavrovsky Heine Marth.

Erweiterung des Teams aufgrund starker Nachfrage im Immobilienbereich
„Ich freue mich sehr, mit Daniela Kager eine derart erfahrene Anwältin und ausgewiesene Immobilienrechtsexpertin an meiner Seite zu haben. Vor allem ihre Expertise in den Bereichen Bauträger- und Bauträgervertragsrecht ist eine wertvolle Unterstützung bei zahlreichen bereits laufenden wie auch künftigen Transaktionen und Projektentwicklungen“, so Christian Marth, Leiter des Vavrovsky Heine Marth Immobilienteams.

„Mit der Aufnahme einer Immobilienrechtsexpertin als neue Partnerin reagieren wir zielgerichtet auf die stark steigende Nachfrage im Bereich Immobilientransaktionen und -projektentwicklung“, ergänzt Vavrovsky Heine Marth Partner Nikolaus Vavrovsky. „Daniela Kager ist ein großer Gewinn für unsere Kanzlei und unser Immobilienteam.“

www.vhm-law.at

Foto: beigestellt

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Schönherr berät Rasperia/Basic Element bei Aufstockung ihres STRABAG-Anteils auf über 25 Prozent

Schönherr, eine führende Rechtsanwaltskanzlei in Zentral-und Osteuropa, hat Rasperia Trading Ltd (“Rasperia”) bei der Ausübung einer Call-Option beraten.

Damit erhöhte Rasperia ihren Anteil an der STRABAG SE auf eine Sperrminorität von 25 Prozent plus einer Aktie. Rasperia, ein Unternehmen der russischen Industriegruppe Basic Element, hielt zuvor 19,4 Prozent an dem Baukonglomerat mit Firmensitz in Wien.

Die nun erfolgte Transaktion basiert auf einer Vereinbarung zwischen Rasperia/Basic Element und den anderen Kernaktionärsgruppen von STRABAG (die Haselsteiner Familie sowie die Raiffeisen- und UNIQA-Gruppe) aus dem Jahr 2010. Rasperia hat nun eine Kaufoption ausgeübt, um 6.377.144 Stück STRABAG Aktien zu einem Gegenwert von je EUR 19,25 zu erwerben. Dies entspricht einer Investition von etwa EUR 123 Millionen.

Basic Element ist einer der führenden diversifizierten Konzerne Russlands. Ihre Unternehmen befinden sich im Einflussbereich von Oleg Deripaska. Rasperia/Basic Element wurde von einem Schönherr-Team unter der Federführung von Christian Herbst (Partner; Corporate/M&A) beraten. Weitere Teammitglieder waren Volker Weiss (Partner; EU and Competition) und Maximilian Lang (Attorney; Corporate/M&A).

www.schoenherr.eu

Foto: Walter J. Sieberer

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WOLF THEISS baut Coporate und M&A mit neuem Partner Michael Lind weiter aus

Österreichs größte Anwaltssozietät Wolf Theiss holt mit Michael Lind einen im Cross-Border Geschäft erfahrenen Corporate- und M&A-Anwalt als Partner dazu.

Mit Michael Lind wechselt ein Binder Grösswang Partner und erfolgreicher M&A-Anwalt zu Wolf Theiss. Lind hat nicht nur bei zahlreichen Transaktionen grenzüberschreitend gearbeitet – er war auch einige Zeit im Ausland tätig. Er berät regelmäßig englische und amerikanische Mandanten, die seine bei der Londoner Magic Circle Firm Slaughter and May und der renommierten New Yorker Sozietät Alston & Bird gesammelten Erfahrung schätzen.

Im ersten Halbjahr 2014 war Lind mehrfach federführend tätig: unter anderem für die Software AG beim Verkauf ihres SAP Consulting Geschäfts, für die Scout 24 Gruppe bei der Übernahme der Internetplattform immobilien.net, für die MeadWestvaco Gruppe beim Verkauf ihres Beauty and Personal Care Folding Carton Geschäfts sowie für die Verkäufer jener beiden Schokoladefabriken, in denen insbesondere die Echten Salzburger Mozartkugeln von Mirabell erzeugt werden.

Neben seiner Promotion an der Universität Graz absolvierte er einen LL.M. in London. Regelmäßig ist Lind Autor von Fachbeiträgen zum Gesellschaftsrecht und Sprecher auf internationalen Konferenzen. Ferner ist er seit mehreren Jahren in der internationalen Anwaltsvereinigung AIJA (International Association of Young Lawyers) als Mitherausgeber des M&A Newsletters sowie als National M&A Reporter für Österreich (2012) und als General M&A Reporter (2013) aktiv.

“Zu meinem persönlichen Beratungsschwerpunkt passen vor allem der ausgeprägte Fokus von Wolf Theiss auf grenzüberschreitende M&A Transaktionen sowie die starken eigenen Büros vor Ort in CEE und SEE“, sagt Lind.

Wolf Theiss Managing Partner Erik Steger: “Wir freuen uns sehr, mit Michael Lind einen dynamischen Kollegen für Wolf Theiss gewonnen zu haben. Mit dem Eintritt von Herrn Lind können wir unser österreichisches und zentraleuropäisches M&A Team in seiner Kernkompetenz, der Beratung bei komplexen und grenzüberschreitenden Transaktionen, weiter verstärken.”

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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