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Schönherr berät Kansai Paint, Japan, beim Erwerb der Helios Gruppe

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Christian Herbst

Christian Herbst

Schönherr hat Kansai Paint Co Ltd. („Kansai Paint“) mit Sitz in Osaka (Japan) beim Erwerb der Helios Coatings Group („Helios Gruppe“) beraten.

Verkäufer waren die österreichische Ring International Holding AG („RIH“), GSO Capital Opportunities Fund II (Luxembourg) S.à rl, sowie Templeton Strategic Emerging Markets Fund IV, LDC.

Der Erwerb erfolgt durch den Kauf sämtlicher Aktien an der Helios Konzernholding Annagab S.A. („Annagab“). Der Kaufvertrag wurde am 6. Dezember 2016 unterzeichnet. Der Vollzug des Erwerbs steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Kartellbehörden sowie der Erfüllung von üblichen Closing Bedingungen.

Kansai Paint bezahlt für den Erwerb der Helios Gruppe EUR 572 Mio., vorbehaltlich einer für derartige Transaktionen üblichen Kaufpreisanpassung zum Closing Stichtag.

Die Helios Gruppe mit Sitz in Österreich (Wien) und Slowenien (Domzale bei Ljubljana) ist einer der führenden Lackhersteller in Südosteuropa mit Niederlassungen und Produktionsstandorten in 18 Ländern. Die Gruppe zählt zu den Top-Ten Unternehmen der europäischen Lackindustrie mit einem Produktportfolio, welches das gesamte Spektrum an Beschichtungsprodukten abdeckt.

Kansai Paint ist ein an der Tokio Stock Exchange börsennotierter Lackhersteller mit Sitz in Osaka, Japan. Die Kansai Gruppe ist unter anderem auf die Herstellung und den Vertrieb von Automobil- und Industrielacken spezialisiert. Mit mehr als 12.000 Mitarbeitern und Produktionsstandorten in über 43 Ländern gehört Kansai Paint zu den zehn führenden Lackherstellern weltweit.

RIH ist eine der führenden Unternehmensgruppen in den Bereichen Schreibwaren und Beschichtungen. Die Gruppe zählt 64 Unternehmen, von denen 21 Produktionsstätten sind. Weltweit beschäftigt RIH 3.000 Mitarbeiter auf drei Kontinenten.

Schönherr berät und vertritt Kansai Paint als Lead Counsel. Die umfangreiche rechtliche Beratung in der Transaktion umfasste die Durchführung der rechtlichen Due-Diligence Prüfung in 14 Jurisdiktionen sowie Ausarbeitung und Verhandlung der Vertragsdokumentation. Weiters wird Schönherr Kansai Paint bei der Erlangung der regulatorischen Genehmigungen beraten und vertreten.

Das Schönherr-Team stand unter der Leitung von Christian Herbst (Partner, Wien, Corporate/M&A) und umfasste Transaktionsteams in Österreich, Slowenien und 12 weiteren Jurisdiktionen in Zentral- und Osteuropa. Das österreichische Team wurde von Maximilian Lang (Rechtsanwalt, Wien, Corporate/M&A) geleitet und umfasste unter anderem Bernd Rajal (Partner, Wien, Regulatory) und Alexander Mazevski (Rechtsanwaltsanwärter, Wien, Corporate/M&A). Das slowenische Team stand unter der Leitung von Marko Prusnik (Partner, Ljubljana, Corporate/M&A).

Die weiteren Schönherr CEE Teams wurden von den folgenden Rechtsanwälten geleitet: Luka Lopičić (Partner, Belgrad, Corporate/M&A), Jovan Barović (Belgrade, Country Desk Montenegro), Stanislav Kovár (Partner, Bratislava, Corporate/M&A), Ana Taleska (Rechtsanwalt, Brüssel, Corporate/M&A), Kinga Hetényi (Partner, Budapest, Corporate/M&A), Monica Cojocaru (Partner, Bukarest, Corporate/M&A), Murat Kutluğ (Rechtsanwalt, Istanbul, Corporate/M&A), Vladimir Čizek (Partner, Prag, Corporate/M&A), Alexandra Doytchinova (Partner, Sofia, Corporate/M&A), Grzegorz Barszcz (Rechtsanwalt, Warschau, Corporate/M&A) und Dina Vlahov Buhin (Rechtsanwalt, Zagreb, Corporate/M&A).

Neben Schönherr war auch Oh-Ebashi LPC & Partners (Osaka, Japan) als Rechtsberater für Kansai Paint tätig. Nomura International war Finanzberater für Kansai Paint.

Die Verkäufer wurden von der Investmentbank Houlihan Lokey und der österreichischen Rechtsanwaltskanzlei Brandl & Talos beraten.

www.schoenherr.eu

Foto: Schönherr

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Schönherr berät UNIQA beim Verkauf ihrer italienischen Versicherungsgesellschaften

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Alexander Popp

Alexander Popp

Schönherr hat UNIQA Insurance Group AG („UNIQA“) beim Verkauf ihrer italienischen Versicherungsgesellschaft UNIQA Assicurazioni SpA („UNIQA Assicurazioni“) an den italienischen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Società Reale Mutua di Assicurazioni beraten.

Der Kaufpreis betrug EUR 295 Mio. Der Verkauf umfasste die UNIQA Assicurazioni und ihre in Italien tätigen Tochtergesellschaften UNIQA Previdenza SpA und UNIQA Life SpA. Der Vollzug der Transaktion wird nach Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen für das erste Halbjahr 2017 erwartet.

„Wir freuen uns, dass wir UNIQA bei diesem strategischen Verkauf unterstützen durften und unser Know-how für Verkaufsprozesse und M&A Transaktionen in der Versicherungsbranche einbringen konnten“, so Schönherr Partner Alexander Popp.

Gemeinsam mit der italienischen Rechtsanwaltskanzlei Legance hat Schönherr den gesamten Verkaufsprozess begleitet, bei der Vorbereitung und Verhandlung des Kaufvertrages unterstützt sowie zu regulatorischen Fragen beraten. Als eine der führenden Versicherungsgruppen in Österreich und CEE verfügt UNIQA über rund 40 Gesellschaften in 19 Ländern und betreut mehr als 10 Millionen Kunden. Im Oktober 2016 hat UNIQA die Verschmelzung von drei in Österreich tätigen Erstversicherern mit der UNIQA Österreich Versicherungen AG als übernehmende Gesellschaft abgeschlossen, bei der Schönherr ebenfalls UNIQA beraten hat. Seither zählen UNIQA und Raiffeisen Versicherung zu den beiden stärksten Versicherungsmarken am österreichischen Markt.

UNIQA Italien wurde 1965 gegründet und beschäftigt aktuell in den drei Gesellschaften 321 Mitarbeiter. Die UNIQA-Tochtergesellschaften erwirtschafteten 2015 verrechnete Versicherungsprämien in der Höhe von EUR 1.114 Mio. und trugen mit rund EUR 25 Mio. positiv zum Konzernergebnis bei.

Mit ihrer beinahe zwei Jahrhunderte andauernden Unternehmensgeschichte ist die Società Reale Mutua di Assicurazioni der größte Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Italien. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Turin bietet eine breite Palette an Lebens-und Nicht-Lebensversicherungen für Einzelpersonen, Familien und Unternehmen an.

Das beratende Schönherr-Team bestand aus Alexander Popp (Partner, Corporate/M&A), Peter Feyl (Partner, Banking, Finance & Capital Markets), Robert Bachner (Partner, Corporate/M&A), Manuel Ritt-Huemer (Rechtsanwalt, Corporate/M&A), Alfred Amann (Rechtsanwaltsanwärter, Corporate/M&A) und Marco Thorbauer (Rechtsanwaltsanwärter, Corporate/M&A und Tax).

UNIQA wurde zu Fragen des italienischen Rechts von der Anwaltskanzlei Legance beraten, während KPMG Corporate Finance Italy und Unicredit als Finanzberater tätig waren.

Società Reale Mutua di Assicurazioni wurde von Tosetto, Weigmann e Associati als Rechtsberater und BNP Paribas als Finanzberater unterstützt.

www.schoenherr.eu

Foto: Schönherr

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Bombardier gewinnt mit Baker & McKenzie vor Verwaltungsgericht: Konkurrent hatte Vergabe von 300 ÖBB-Nahverkehrszügen beeinsprucht

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Franz Josef Arztmann

Franz Josef Arztmann

Die Zuschlagsentscheidung der ÖBB an Bombardier war korrekt: Die Personenverkehrstochter der österreichischen Bundesbahnen hatte eine Rahmenvereinbarung für den Abruf von bis zu 300 Nahverkehrszügen mit einem geschätzten Beschaffungsvolumen von nahezu zwei Milliarden Euro international ausgeschrieben.

Der Flugzeug- und Eisenbahnproduzent Bombardier hatte am 6. Oktober 2016 den Zuschlag im Bestbieterverfahren erhalten. Dagegen zog der unterlegene Konkurrent Stadler Rail vors Bundesverwaltungsgericht. Am vergangenen Freitag, 2. Dezember 2016, stellte nun der Vergabesenat unter Vorsitz von Hubert Reisner fest, dass die Vergabe an Bombardier korrekt war.

Bombardier wurde als im Vergabeverfahren ermittelter Bestbieter im Nachprüfungsverfahren von der internationalen Kanzlei Baker & McKenzie unter der Leitung des Vergaberechtsspezialisten Franz Josef Arztmann erfolgreich vertreten.

Im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens stand die Frage, ob der Auftraggeber aufgrund der günstigeren Instandhaltungskosten von Bombardier eine „vertiefte Angebotsprüfung“ vornehmen hätte müssen. „Im Zuge des Verfahrens konnten wir nachweisen, dass die Instandhaltungskosten marktkonform sind, keine Zweifel an deren Preisangemessenheit bestehen mussten und Bombardier tatsächlich das günstigste Angebot gelegt hatte“, berichtet Franz Josef Arztmann.

Ob Stadler in Revision zum Verwaltungsgerichtshof geht, steht noch nicht fest.

www.bakermckenzie.com

Foto: beigestellt

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Justiz 3.0 – Hängen die Gerichte die Anwaltsbranche bei der Digitalisierung ab?

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Veronika Haberler, Partnerin & CEO von LeReTo

Bis 2020 sollen der physische Gerichtsakt Geschichte sein, der gerichtliche Workflow vollautomatisiert und alle richterlichen Arbeitsplätze und Verhandlungssäle Österreichs mit modernster Hardware ausgestattet werden. Es scheint, als wäre die Justiz in Sachen Digitalisierung der Anwaltsbranche weit voraus.

Was wären JuristInnen nur ohne ihre Akten? Antwort: Hilflos (wie Niederösterreich ohne Landeshauptstadt)! Dies ist ein (sehr) alter, unter AnwältInnen (in Wien) geläufiger Scherz. Er zielt jedoch auf die essentielle Basis jeder juristischen Arbeit ab, nämlich genaue Sachverhaltskenntnis und rechtliches Wissen. Er zeigt auf, wie wichtige gute Aktenführung, Verfügbarkeit von Information und präzise Vorbereitung für die Anwaltspraxis sind. Exzellenz in der rechtlichen Beratung setzt immer auch perfekte Organisation voraus. Und die ist in nicht allzu ferner Zukunft vor allem eines: smart vernetzt und digital!

Die Behörden als innovatives Vorbild. Die österreichische Justiz gilt in Sachen Digitalisierung europaweit heute als Vorreiterin. Viele wissen natürlich, dass das bewährte Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) schon 1998 vorbildlich war, aber die neue Initiative geht noch viel weiter. Was so manchem lokalen Prozessanwalt vielleicht ein ungläubiges Schmunzeln entlockt, wenn er an verstaubte Aktenberge bei Gericht denkt, ist eine Tatsache. Denn von der Anwaltschaft zumeist unbemerkt hat das Justizministerium hinter den Kulissen Pionierarbeit geleistet. Das Projekt „Justiz 3.0“ wurde bereits 2014 von Justizminister Wolfgang Brandstetter ins Leben gerufen. Bald wird dieses beeindruckende Realität: Die Digitalisierungs- und Hardwareinitiative des BMJ ist bemerkenswert ambitioniert und lässt so manches Anwaltsbüro alt aussehen, und zwar spätestens 2020.

Pilotbetrieb.

Im September 2016 startete der Testbetrieb der Justiz 3.0 (Link unten) am Arbeits- und Sozialgericht Wien. Bis Jahresende sollen die Landesgerichte Feldkirch, Klagenfurt und Ried folgen. Zur Arbeitsplatzausstattung für die Richterin bzw für den Richter zählen zwei große Touchscreen-Monitore, ein mobiler Tablet-PC samt Unterschriftenpad. Der Vorsitzende kann Urkundenvorlagen der Parteien oder Urkundenvorhalte an Zeugen freigeben (Mediensteuerung) und die Resultate direkt einpflegen, eine Live-Volltextsuche im ganzen Akte laufen lassen (alle Aktenbestandteile sind OCR-behandelt), es gibt ein strukturiertes elektronisches Inhaltsverzeichnis.

Wahrnehmung von Parteienrechten erleichtert.

Über ein elektronisches Integrationsportal werden alle Akteure auf Seite der Justiz vernetzt, ob Einlaufstelle, Rechnungsführer, Kanzlei oder Revisor. Die neue Aktenstruktur 3.0 wird den Parteien und ihren Anwältinnen bzw Anwälten die Online-Akteneinsicht erleichtern. Vor allem aber hofft das BMJ, mit integriertem Termin-, Aufgaben- und Rechnungsmanagement auf eine deutlich verkürzte durchschnittliche Verfahrensdauer und auf eine Qualitätssteigerung der Urteile.

Innovatoren der österreichischen Anwaltsbranche. Und wie ist es um Innovation und smarte Lösungen in der Rechtsanwaltschaft bestellt? Die ersten innovativen VorreiterInnen formieren sich auch auf Seiten der Anwaltschaft: Seit November 2016 finden erste Veranstaltungsreihen zum Thema Legal-Tech statt. Baker & McKenzie Wien lud zum „Legal Tech Meet-Up“, Northcote gemeinsam mit PWC zum „Future-Law“-Abend und Lumsden Partners zur Diskussion „Der Rechtsanwalt im 21. Jahrhundert“. Inzwischen erobern neue Player wie Fairplane oder LeReTo in Windeseile den Rechtsberatungsmarkt, indem etwa Business-Cases generiert werden, die zuvor nicht rentabel waren, oder indem anwaltliche Arbeitszeit extrem eingespart werden kann.

http://www.lereto.at/
Foto: beigestellt

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Wolf Theiss berät Amundi beim Erwerb von Pioneer Investments

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Richard Clegg

Amundi kauft Pioneer für 3,55 Mrd Euro von der Unicredit. Wolf Theiss hat die Transaktion für Amundi und Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP in Zentral- und Osteuropa betreut.

Wolf Theiss betreut Amundi bei regulatorischen Themenstellungen und bei der rechtlichen Due Diligence in Bezug auf die Aktivitäten von Pioneer in Bulgarien, Ungarn, Rumänien und der Slowakei.

„Wolf Theiss hat diese Transaktion aufgrund seiner Expertise in Zentral- und Osteuropa mit rechtlichem und strategischem Know-How maßgeblich begleitet“, erklärt Richard Clegg, Partner, Wolf Theiss Bulgarien. „Wir sind sehr stolz, Amundi gemeinsam mit Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LPP bei der Umsetzung dieser Transaktion in rechtlicher Hinsicht zu begleiten“.

Neben Richard Clegg (Bulgarien) haben Ileana Glodeanu (Rumänien), Melinda Pelikan (Ungarn) und Lubos Frolkovic (Slowakei) die Federführung innegehabt.

Die Transaktion gilt auf dem europäischen Finanzmarkt als Referenzprojekt, mit dem sich Amundi als einer der führenden Asset Manager in Europa positioniert.

Pioneer Investments ist eine globale Kapitalanlagengesellschaft mit 2000 Mitarbeitern und Niederlassungen in 28 Ländern weltweit. Mit einem weltweit verwalteten Vermögen von über 1000 Mrd. Euro zählt Amundi zu den führenden europäischen Asset Managern. Amundi ist in den wichtigsten Investmentmärkten präsent und bietet seinen Kunden eine umfassende Produktpalette aller Anlageklassen in den wichtigsten Hauptwährungen. Amundi zeichnet sich durch Produktperformance und Transparenz, die Qualität der Kundenbeziehungen, die auf einem langfristigen Beratungsansatz aufbauen, Effizienz und Engagement ihrer Organisation in der Kundenbetreuung sowie einem Commitment zur nachhaltigen Entwicklung und sozialer Verantwortung in ihren Investmentstrategien aus.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Stefan Weishaupt bei Wolf Theiss zum Counsel ernannt

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Stefan Weishaupt

Stefan Weishaupt (34), seit Juni 2015 Mitglied der Praxisgruppe Real Estate, ist nun Counsel bei Österreichs größter Anwaltssozietät.

Stefan Weishaupts Spezialgebiete sind Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bauträgervertragsrecht, Gesellschaftsrecht sowie die Beratung von Klienten in der Hotel- und Freizeitbranche.

„Stefan Weishaupt hat sich bei uns rasch zu einem wichtigen Player unseres Teams entwickelt und ist regelmäßig mit der Abwicklung komplexer nationaler und internationaler Liegenschaftstransaktionen betraut“, erklärt Peter Oberlechner, Partner und Leiter der Praxisgruppe Real Estate. „Wir gratulieren sehr herzlich zur Ernennung zum Counsel“.

Stefan Weishaupt trat 2015 als Senior Associate bei Wolf Theiss ein und war zuvor bei mehreren renommierten österreichischen Anwaltskanzleien tätig. Er ist in Österreich seit 2012 als Anwalt zugelassen und verfügt über juristische Abschlüsse der Universitäten Wien und Graz.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte: „Grenzen der Dokumentation aus baubetrieblicher Sicht“

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Katharina Müller, Gerald Goger und Ursula Gallistel

Am 13. Dezember 2016 luden die Baurechtsexpertin RA DDr. Katharina Müller, TEP und die Baubetriebs- und Bauwirtschaftsexperten Univ.-Prof. DI Dr.techn. Gerald Goger und Univ.Ass. DI Ursula Gallistel (beide TU Wien, Institut für Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik) zum Jour Fixe mit dem Thema „Grenzen der Dokumentation aus baubetrieblicher Sicht“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Eingangs ging Müller auf die rechtliche Bedeutung der Dokumentation für Mehrkostenforderungen ein und betonte dabei einmal mehr, dass eine aussagekräftige qualitative Dokumentation die wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen auf Mehrkosten ist und aufwändige und kostspielige Prozesse vermeiden kann. Sie präsentierte die Dokumentationspflichten und Standarddokumentationsformen nach ÖNORM B 2110 und ging auf die Beweislast für Mehrkostenforderungen ein. Müller warnte davor, dass „stillschweigende Kenntnisnahme von Eintragungen zwar nicht zu einem Anerkenntnis führt, wohl aber zu einer Beweislastumkehr.“

Im Anschluss ging Gallistel grundsätzlich auf die Anspruchsgrundlagen von Mehrkostenforderungen ein, wies auf die notwendige Zusammenarbeit von Juristen und Bauwirtschaftern bei der Geltendmachung und Bearbeitung von Mehrkostenforderungen hin und stellte fest, dass der Baubetrieb Interdisziplinarität und den Teamgedanken in jeder Projektphase erfordert.

Im dritten Vortragsteil stellte Goger eindrücklich klar, dass die Bau-Soll Dokumentation statisch erfolge, das Bau-Ist aber prozessorientiert dokumentiert wird. Daraus resultiert eine Vielzahl an Problemstellungen im Zuge einer sorgfältigen Baustellendokumentation. Als Lösungsmodell stellte er eine Forschungsinitiative der TU Wien vor, wonach das Bau-Soll auf Basis eines prozessorientierten Modells automationsunterstützt dargestellt werden soll. Damit soll bereits in einer vorvertraglichen Phase eine Simulation des Bauablaufes möglich werden.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten zahlreiche Gäste, darunter unter anderem Professor Hans Lechner (Hans Lechner ZT GmbH), Wolfgang Wiesner (Porr Bau GmbH) sowie Bauherrnvertreter (Wiener Linien), Vertreter der Bauindustrie und des Baunebengewerbes sowie von Architektur- und Zivilingenieurbüros wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss berät Banco Bilbao, J.P. Morgan und Unicredit bei EUR 500 Mio-Anleihe der Telekom

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Alexander Haas

Die Joint Lead Manager Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A., J.P. Morgan Securities plc und UniCredit Bank Austria AG haben eine EUR 500 Millionen Anleihe der Telekom Finanzmanagement GmbH, unbedingt und unwiderruflich garantiert durch die Telekom Austria Aktiengesellschaft, erfolgreich platziert. Beraten wurden die Joint Lead Manager durch die Anwaltssozietät Wolf Theiss.

Die nicht-nachrangige EUR 500 Millionen Anleihe (ISIN: XS1405762805) der Telekom Finanzmanagement GmbH, unbedingt und unwiderruflich garantiert durch die Telekom Austria Aktiengesellschaft, weist eine Laufzeit von 10 Jahren auf. Mit einer Stückelung von EUR 100.000 wurden im Rahmen der Platzierung institutionelle Anleger angesprochen. Der Kupon der von Moody’s mit Baa2 und von Standard & Poor’s mit BBB gerateten Anleihe konnte bei 1,50 % per annum festgesetzt werden. Die Anleihe soll im Geregelten Markt der Luxemburger Börse notieren.

Das die Anleihe im Markt platzierende Bankenkonsortium umfasste die Joint Lead Manager Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A., J.P. Morgan Securities plc und UniCredit Bank Austria AG. Bei der Rechtsberatung vertraute das Bankenkonsortium auf die Debt Capital Market (DCM) Experten der Anwaltssozietät Wolf Theiss unter der Federführung von Claus Schneider und Alexander Haas, die von Nikolaus Dinhof unterstützt wurden.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Freshfields berät Vonovia bei erfolgreichem Übernahmeangebot für conwert

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Thomas Zottl

Das freiwillige Übernahmeangebot der größten deutschen Immobiliengesellschaft Vonovia SE (Vonovia) für die börsennotierte österreichische conwert Immobilien Invest SE (conwert) ist erfolgreich angenommen worden.

Mit einem Transaktionsvolumen von knapp 3 Milliarden Euro und einem Equity Value von 1,65 Milliarden Euro ist dies die größte Übernahme im Jahr 2016 sowohl an der Wiener Börse, als auch eines börsennotierten Immobilienunternehmens in Europa.

Am Montag, den 19.12.2016, endete die rund vierwöchige Annahmefrist für das freiwillige Übernahmeangebot der Vonovia an die conwert-Aktionäre. Die erforderliche Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus eine Aktie wurde überschritten und das Angebot daher erfolgreich angenommen. Vonovia konnte somit ihr Ziel, sich eine Aktienmehrheit an conwert zu sichern, erreichen.

Dazu legte Vonovia nach österreichischem Übernahmerecht ein Übernahmeangebot mit Tausch- und Baralternative. In Österreich war dies erst das zweite veröffentlichte Angebot mit Tauschalternative; beide Male wurden die Bieter von Freshfields beraten.
Im Rahmen der grenzüberschreitenden komplexen Transaktion waren die börse- und übernahmerechtlichen Vorschriften in Österreich und Deutschland als auch in den USA zu beachten.

Freshfields Bruckhaus Deringer (Wien): Dr. Thomas Zottl (Federführung); Dr. Stephan Pachinger; Prof. Dr. Claus Staringer; Dr. Ludwig Hartenau; Dr. Eva Hickl; Dr. Maria Dreher; Dr. Tatjana Krutzler; Mag. Noel Zamani; Mag. Victoria Bazil; Mag. Sebastian Schwab;

Hintergrund: Freshfields beriet bei zahlreichen bedeutenden öffentlichen Übernahmeverfahren in Österreich und hat in dieser Transaktion die Vonovia SE, das zweitgrößte börsennotierte Immobilienunternehmen in Europa, als Bieterin vertreten. Die gegenständliche grenzüberschreitende Übernahme war bzgl. ihres Transaktionsvolumens die größte Immobilientransaktion in Europa und die größte öffentliche Übernahme in Österreich im Jahr 2016.

www.freshfields.com

Foto: beigestellt

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Zusammenschluss von Eversheds und Sutherland

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Georg Röhsner

Die Partner der Kanzleien Eversheds und Sutherland haben sich für einen Zusammenschluss der beiden Sozietäten entschieden.

Der Start des gemeinsamen Unternehmens unter dem Namen Eversheds Sutherland ist für den 1. Februar 2017 geplant.

Während Eversheds Büros in Europa, Asien, Afrika und im Nahen Osten hat, ist Sutherland in den wichtigsten Städten der USA vertreten. Insgesamt werden mehr als 2.300 Anwälte an 61 Standorten in 29 Ländern tätig sein.

Dr. Georg Röhsner, Managing Partner von Eversheds in Österreich, dazu:
„Wir haben bereits seit einiger Zeit das strategische Ziel verfolgt, am US- amerikanischen Markt vertreten zu sein. Entscheidend war dabei, den richtigen Partner zu finden, der unsere Werte und Vorstellungen teilt. Mit Sutherland haben wir diesen nun gefunden. Mit Eversheds Sutherland können wir unseren Klienten unsere rechtliche Expertise im globalen Maßstab anbieten.“

Sutherland’s Managing Partner, Mark Wasserman, kommentiert:
„Diese spannende Verbindung ermöglicht es uns, unseren Klienten rund um den Globus beste Qualität und Service zu bieten. Beide Unternehmen sind innovationsfreudig und teilen die gleichen Werte. Wir freuen uns auf diese Zusammenarbeit und sehen große Chancen für unsere Klienten und Mitarbeiter.“

www.eversheds.at

Foto: beigestellt

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Amundi erlangt mit Baker McKenzie Vertriebszulassung in Österreich

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Dieter Buchberger

Der vier Mrd. Euro schwere Fonds „OPCIMMO“ war bislang für Privatanleger nur in Frankreich erhältlich.

Die internationale Anwaltskanzlei Baker & McKenzie hat Amundi Immobilier bei der Zulassung des ersten grenzüberschreitenden Immobilienfonds für den Privatanlegervertrieb in Österreich begleitet. Der vier Milliarden Euro schwere Fonds „OPCIMMO“ war 2011 in Frankreich an den Start gegangen, nun wird er erstmals in einem weiteren Land an Privatanleger vertrieben.

Der Fonds investiert überwiegend in kommerzielle Immobilien in zehn verschiedenen Ländern. In Wien gehören der 113 Meter hohe Florido-Tower oder das Solaris-Building in St. Marx zum Portfolio.

Erste Vertriebszulassung eines grenzüberschreitenden Immobilienfonds

Die europäische Richtlinie für Alternative Investmentfonds hat es den Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie den grenzüberschreitenden Vertrieb an Privatanleger überhaupt zulassen wollen. Österreich hat privaten Investoren diese Möglichkeit im AIFM-Gesetz eingeräumt. „Voraussetzung für die Zulassung ist aber, dass der ausländische Fonds gleichwertig zu einem inländischen Fonds ist. Die Gleichwertigkeit zu inländischen Immobilienfonds setzt vor allem einen vergleichbaren Anlagehorizont und Anlegerschutz voraus. In Gesprächen mit der Finanzmarktaufsicht wurde festgestellt, dass der OPCIMMO-Fonds mit österreichischen offenen Immobilienfonds vergleichbar ist“, berichtet Dieter Buchberger. Der Partner im Wiener Büro von Baker & McKenzie zählt zu Österreichs führenden Fondsrechtsexperten.

Dieter Buchberger hatte mit seinem Team Amundi bereits 2014 beim Kauf der BAWAG P.S.K. INVEST beraten. Seit der Genehmigung berät er Amundi Immobilier sowie Amundi Austria auch beim Vertrieb des Fonds.


Rechtlicher Berater Amundi Immobilier: Baker McKenzie

Federführung:

Banking & Finance: Dr. Dieter Buchberger (Partner, Vienna)

Weitere beteiligte Juristen:

Banking & Finance: Andrea Eigner (Associate, Vienna)
Real Estate: Dr. Stephan Größ (Partner, Vienna)
Public Law: Dr. Franz Josef Arztmann (Senior Associate, Vienna)

www.bakermckenzie.com

Foto: beigestellt

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Stiftungs-Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte: „Erbrechtsreform & Privatstiftungen“

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Stefan Kurz, Katharina Müller und Martin Melzer

Am 14. Dezember 2016 luden die Stiftungs- und Erbrechtsexperten RA DDr. Katharina Müller, TEP und RA Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP gemeinsam mit Dr. Stefan Kurz (BDO Austria GmbH) zum Jour Fixe mit dem Thema „Erbrechtsreform & Privatstiftungen – Neues Pflichtteilsrecht: Gestaltungsmöglichkeiten und Gefahren für Stifter“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 tritt mit 1.1.2017 in Kraft. Dies nahmen DDr. Katharina Müller und Dr. Martin Melzer zum Anlass, die sich daraus ergebenden weitreichenden Änderungen für Privatstiftungen zu präsentieren. Sie gingen auf die Eignung einer Begünstigtenstellung zur Pflichtteilsdeckung sowie die Neuregelung der Schenkungsanrechnung ein. Einen Schwerpunkt setzten sie auf das Haftungsrisiko aus potentiellen Pflichtteilsergänzungsansprüchen für den Stiftungsvorstand. Dr. Stefan Kurz legte dar, wie Ansprüche von Begünstigten zu bewerten sind und verwies dabei im Allgemeinen auf die Regeln für Unternehmensbewertungen. Im Einzelnen wird die vertragliche Ausgestaltung der Begünstigtenstellung im Rahmen der Bewertung jedoch genau zu prüfen sein.

Die Experten kamen allesamt zum Ergebnis, dass die bestehenden Urkunden im Vorfeld zu prüfen und an die neue Gesetzeslage anzupassen sein werden. Um das Risiko für die Privatstiftung konkret zu erheben und haftungsrechtlich drohenden Konsequenzen für den Stiftungsvorstand beurteilen zu können, ist es ratsam, ein Bewertungsgutachten zur Bewertung der Begünstigtenstellungen und drohender Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten erstellen zu lassen.

Im Anschluss an den Vortragsteil tauschten die Gäste, darunter Stifter, Stiftungsvorstände sowie Vertreter von Banken wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen bei einem kleinen Buffet aus.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

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KWR baut Beratungsleistungen im öffentlichen Wirtschaftsrecht mit em. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer aus!

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Thomas Frad und Bernhard Raschauer

Die Wirtschaftskanzlei KWR erweitert ihr Beratungsspektrum im öffentlichen Wirtschaftsrecht mit dem renommierten Verwaltungsrechtsexperten und emeritierten Universitätsprofessor Dr. Bernhard Raschauer. Die bestehende KWR-Expertise im öffentlichen Recht wird durch Prof. Raschauer und sein Spezialwissen im Umweltanlagenrecht, UVP, Wasser- und Abfallrecht abgerundet und vertieft.

„Seit über 10 Jahren beraten wir Mandanten erfolgreich in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Der ständige Ausbau dieses Gebietes war daher ein strategisches Ziel von KWR. Es freut uns sehr, dieses Ziel nun mit einem so renommierten Juristen wie Bernhard Raschauer erreichen zu können und unsere Mandanten künftig auch in Spezialfragen des Umwelt,- Wasser- und Abfallrechts bestens betreuen zu können!“, freut sich KWR-Managing Partner Dr. Thomas Frad über den „KWR-Zuwachs“ durch em. Univ. Prof. Bernhard Raschauer.

Bernhard Raschauer war bis Oktober 2016 als Leiter der Abteilung Wirtschaftsrecht ordentlicher Professor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Neben seiner akademischen Funktion war Raschauer von 1985 – 1991 auch Umweltanwalt des Landes Niederösterreich, von 2000 bis 2014 Mitglied des Umweltsenats beim Umweltministerium, von 2000 bis 2001 Vorsitzender der Aufgabenreformkommission der Bundesregierung, von 2002 bis 2003 Mitglied des Österreich-Konvents und mehrfach Mitglied von Deregulierungskommissionen im Wirtschaftsministerium.

www.kwr.at

Foto: beigestellt

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Neue Rechtsanwälte bei Brandl & Talos

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Sabine Schmidt und Martin Kollar

Mag. Sabine Schmidt (31) und MMag. Martin Kollar (33) sind seit 20. Dezember 2016 als Rechtsanwälte eingetragen.

Sabine Schmidt verstärkt seit Frühjahr 2015 das Team von Roman Rericha und Thomas Talos. Davor war sie in einer renommierten internationalen Wirtschaftskanzlei, einer internationalen Unternehmensberatung sowie Universitätsassistentin am Juridicum Wien. Ihre Schwerpunkte sind M&A und Gesellschaftsrecht.

Martin Kollar startete direkt nach seinem Studienabschluss bei Brandl & Talos. Er arbeitet seit Sommer 2011 im Team von Christopher Schrank mit und ist auf Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht sowie Corporate Compliance spezialisiert. Internationale Erfahrung hat er bei Praktika in Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten gesammelt. Sein unternehmerisches Know-How als Mitbegründer eines innovativen Start-ups in der Textilbranche kommt seinen Mandanten in der täglichen Arbeit zu Gute.

„Wir freuen uns, dass wir mit Sabine Schmidt und Martin Kollar zwei vielversprechende Talente als Anwälte aufnehmen konnten, die von unseren Mandanten wegen ihrer fachlichen Expertise und ihres unermüdlichen Einsatzes sehr geschätzt werden“, so Christopher Schrank.

www.btp.at

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss Belgrad berät die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) bei ihrer ersten RSD denominierten Anleihe in Serbien

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Alexander Haas

Am 15. Dezember 2016 wurden die von der EBRD begebenen RSD 2.500.000.000 variabel verzinslichen Schuldverschreibungen zum Handel an der Belgrader Börse zugelassen.

Dies ist die erste Emission eines internationalen Finanzinstitutes in Serbien; sie ist in serbischen Dinar denominiert und unterliegt serbischem Recht. Die Raiffeisen Banka AD, Belgrad, fungierte als Emissionsbank und die Citigroup Global Markets Limited als Marketing Agent.

Das Wolf Theiss Team, das die EBRD in dieser Transaktion beraten hat, bestand aus Senior Associate Miloš Andjelković und Associate Nevena Skočić, beide Wolf Theiss Belgrad, sowie Partner Alexander Haas und Associate Nikolaus Dinhof, die dem Wiener Wolf Theiss Debt Capital Markets Team angehören.

„Bei diesem Projekt handelt es sich um eine erstmalige Transaktion auf dem serbischen Schuldtitel Kapitalmarkt. Wir freuen uns, dass die EBRD im aktuell herausfordernden Marktumfeld, das durch extrem niedriger Zinsniveaus, Interventionen von Zentralbanken und wesentlichen geopolitischen Ereignissen gekennzeichnet ist, auf die Expertise und Flexibilität von Wolf Theiss Serbien und dem Wolf Theiss Debt Capital Market Team vertraut hat“, erklärt Alexander Haas, Partner Wolf Theiss. Und weiter: „Diese Transaktion hat erneut gezeigt, wie reibungslos die Zusammenarbeit verschiedener Wolf Theiss Teams funktioniert, wodurch der Erfolg unserer Klienten bei innovativen Transaktionen sichergestellt wird“.

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung wurde 1991 gegründet, um den Aufbau der Marktwirtschaft in Mittel- und Osteuropa zu unterstützen. Die Bank hat die Aufgabe, den Übergang zur offenen Marktwirtschaft zu begünstigen sowie die private und unternehmerische Initiative zu fördern. Die Anteilseigner der EBWE sind 65 Länder sowie die Europäische Union und die Europäische Investitionsbank. Kernstücke ihrer Aktivitäten sind Finanzinvestitionsprojekte in CEE, SEE, dem Kaukasus, Zentralasien sowie im Mittelmeerraum.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss berät REWE bei der Veräusserung von Billa Kroatien an Spar

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Hartwig Kienast

Die REWE International AG trennt sich von ihren kroatischen Supermärkten.

Die 62 Filialen der Vertriebslinie BILLA und das Logistikzentrum mit gesamt rund 1.900 Mitarbeitern werden von SPAR übernommen. REWE setzt bei dieser Transaktion auf die rechtliche Expertise von Wolf Theiss. Die Anwaltssozietät hat für REWE alle rechtlichen Aspekte der Transaktion betreut.

Die Transaktion wird mittels eines Share-Deals umgesetzt und steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung. Das Closing soll im ersten Quartal 2017 erfolgen. Die REWE International AG fokussiert sich in Kroatien auf den Drogeriefachhandel mit BIPA.

„Wir freuen uns, dass wir REWE bei dieser interessanten Transaktion in Kroatien begleiten dürfen“, erklärt Hartwig Kienast, Partner, Corporate/M&A bei Wolf Theiss.

Das Wolf Theiss-Team umfasste Hartwig Kienast, Partner, Horst Ebhardt, Partner, Elisabeth Strobl, Senior Associate, Lukas Pinegger, Associate (alle Corporate/M&A), Günter Bauer, Partner, Robert Wagner, Associate (beide Competition & Antitrust), Roland Marko, Partner, Paulina Pomorski, Consultant (beide IP/IT), Luka Tadić-Čolić, Partner, Saša Jovičić, Senior Associate, Silvijec Cvjetko, Senior Associate, Ana Grubešić, Senior Associate, Katarina Kezić, Associate und Lucia Močibob, Associate (alle Wolf Theiss Kroatien).

www.wolftheiss.com

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Herbst Kinsky berät Vito Ventures beim Einstieg in CRATE

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Florian Steinhart

Die Wirtschaftskanzlei Herbst Kinsky hat die Vito Ventures Fonds I GmbH & Co KG (Deutschland) bei deren Einstieg in die CRATE.io Inc. (USA) mit deren 100%iger Tochter Crate.io AT GmbH beraten.

Der rund EUR 2,5 Mio Finanzierung der US-Gesellschaft ging ein „US-Flip“, dh die Schaffung einer US-Holding Struktur samt Umgründung der österreichischen Crate Gesellschaften, voraus. Neben Vito Ventures als Lead Investor waren auch noch andere prominente Investoren wie Sunstone Capital, Dawn Capital, Esprit Capital Partners und der österreichische Venture Fonds Speedinvest an der Finanzierungsrunde beteiligt.

Das im Juni 2013 vom ehemaligen StudiVZ CTO Jodok Batlogg, Christian Lutz und Bernd Dorn gegründete Start-up vereinbart die Vorteile des SQL Standards mit einer noSQL-DocumentDB und leistungsstarker Volltextsuche für jegliche Art von Daten in einer Shared Nothing Architektur. Gegenwärtig hat CRATE Standorte in Dornbirn, Berlin und San Francisco.

Als etablierter europäischer Frühphasen-Investor finanziert Vito Ventures insbesondere Start-ups in den Bereichen IoT, Enterprise SaaS, B2B Marketplaces sowie Energy und Clean Tech.

Die Transaktion wurde auf Seiten von Herbst Kinsky von Partner Florian Steinhart geleitet. Weitere Mitglieder des Transaktionsteams waren Tanja Lang (Employment) und Johannes Frank (Corporate). Auf US-Seite war bei der Transaktion die US-amerikanische Kanzlei Cooley, LLP unter Federführung von Michael McGrail tätig.

Florian Steinhart: „Die Kombination des US-Flips mit einer Finanzierungsrunde war auch auf der Beratungsseite eine Herausforderung. Es freut mich einen kleinen Teil dazu beigetragen zu haben, einem weiteren österreichischen Start-up den Weg in die USA zu ebnen.“

www.herbstkinsky.at

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Schönherr berät Haniel bei Joint Venture mit Rentokil Initial

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Florian Kusznier

Schönherr hat gemeinsam mit der deutschen Sozietät GLADE MICHEL WIRTZ die Franz Haniel & Cie. GmbH („Haniel“) in Österreich, Tschechien, Polen und der Slowakei bei der Gründung eines Joint Ventures mit Rentokil Initial plc („Rentokil Initial“) beraten.

Ziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die Schaffung eines führenden Anbieters für Textil- und Hygieneservices in Europa. Dazu werden die Rentokil Initial Geschäftsbereiche in die CWS-boco, einem Unternehmen von Haniel, eingebracht. Eine Grundsatzvereinbarung wurde am 15. Dezember 2016 unterzeichnet.

Nach der Übernahme des kontinentaleuropäischen Geschäfts von Rentokil Initial in den Bereichen Berufskleidung, Reinraum- und Hygieneservices wird Haniel rund 82 %, Rentokil Initial rund 18 % der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen halten. Rentokil Initial erhält für die Einbringung seiner Geschäftsbereiche rund EUR 520 Mio. Das Joint Venture steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Kartellbehörden. Das Closing wird für Mitte 2017 erwartet.

Haniel ist ein 1756 gegründetes Unternehmen mit Hauptsitz in Duisburg. CWS-boco ist einer der führenden Anbieter von professionellen und innovativen Waschraumhygiene-Lösungen und Textilservice-Leistungen für Unternehmen.

Das Schönherr-Team stand unter der Federführung von Florian Kusznier (Partner, Wien, Corporate/M&A). Er wurde von Julia Wasserburger (Rechtsanwaltsanwärterin, Wien, Corporate/M&A), Teresa Waidmann (Rechtsanwaltsanwärterin, Wien, Labour & Employment), Vladimir Cizek (Partner, Prag, Corporate/M&A), Natalia Rosova (Rechtsanwältin, Prag, Corporate/M&A), Rudolf Bicek (Rechtsanwaltsanwärter, Prag, Corporate/M&A), Pawel Halwa (Partner, Warschau, Corporate/M&A), Wojciech Czyzewski (Rechtsanwalt, Warschau, Corporate/M&A), Sona Hekelova (Partner, Bratislava, Corporate/M&A) und Peter Devinsky (Rechtsanwalt, Bratislava, Corporate/M&A) unterstützt.

www.schoenherr.eu

Foto: Schönherr

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Stadler bei Ausschreibung um ÖBB-Milliardenauftrag von CHSH beraten

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Georg Konrad

Die Zuschlagsentscheidung der ÖBB an Bombardier wurde auf Antrag von Stadler geändert und überprüft:

Die Personenverkehrstochter der österreichischen Bundesbahnen hatte eine Rahmenvereinbarung für den Abruf von bis zu 300 Nahverkehrszügen mit einem geschätzten Beschaffungsvolumen von rund zwei Milliarden Euro ausgeschrieben. Die kanadische Bombardier sollte den Zuschlag erhalten.

Auf Antrag des Schweizerischen Zugherstellers Stadler, der in Österreich die WESTbahn beliefert, mussten die ÖBB jedoch ihre Auswahlentscheidung zurücknehmen und durch eine neue „ergänzte Auswahlentscheidung“ ersetzen. Die wesentlichen Merkmale und Vorteile des Angebotes von Bombardier waren durch die ÖBB nicht ausreichend dargestellt, sondern nur ein zusammengefasster Wert abhängig von den „Total Cost of Ownership (TCO)“ und der Fahrzeugnutzfläche. Die ergänzte Auswahlentscheidung enthielt neben der Offenlegung des TCO-Werts neu auch die Bekanntgabe von Anschaffungspreis, Instandhaltungskosten und Energiekosten für die gesamte Lebenszeit der Züge (sogenannte Life Cycle Costs – LCC).

Stadler wurde im gesamten Vergabeprojekt und bei den zwei anschließenden Nachprüfungsverfahren von der zentraleuropäischen Kanzlei CHSH unter der Leitung des Infrastrukturspezialisten Georg Konrad (Partner) erfolgreich vertreten. Neben Konrad bestand das CHSH-Team aus Senior Partner Benedikt Spiegelfeld sowie den Rechtsanwaltsanwärtern Lukas Moser und Michael Radner (alle Corporate & Commercial).

Durch den zweiten Nachprüfungsantrag erreichte Stadler eine Prüfung der im Angebot von Bestbieterin Bombardier ausgewiesenen, aus Sicht von Stadler ungewöhnlich niedrigen Instandhaltungskosten durch das Bundesverwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Richter Hubert Reisner. Das Bundesverwaltungsgericht erachtete eine vertiefte Angebotsprüfung trotz der Höhe der Auftragssumme aber nicht für erforderlich. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Rechnungshof nicht noch einmal dieses Themas annehmen muss.

www.chsh.com

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Zwischen Nullzinssatz und Inflation: Die Gratwanderung der EZB

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Christoph Urbanek

Die Preispolitik der EZB ist seit längerer Zeit ein brisantes Thema. Dabei geht es gleichermaßen um den Leitzinssatz sowie damit einhergehend auch um die Inflation im Euroraum und die daraus resultierende Entwicklung der Wirtschaft.

Besonders für Geldinstitute birgt das aktuelle Umfeld Risiken, die sogar existenzbedrohend sein können. Ing. Dr. Christoph Urbanek, Partner und Rechtsanwalt bei der globalen Anwaltskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach, erklärt, warum diese Politik für Banken ein zweischneidiges Schwert darstellt.

Die EZB ist meist aufgrund der Zinspolitik in den Medien, obwohl sie noch zahlreiche weitere wichtige Aufgaben innehat. Dazu zählen beispielsweise die allgemeine Geldpolitik in der Währungszone, die Durchführung von Devisengeschäften, die Verwaltung der Geldreserven der Mitgliedsstaaten der Euro-Zone sowie das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu gewährleisten. Das primäre Ziel des Systems der Europäischen Zentralbank ist dabei die Preisstabilität im Euro-Raum und dadurch die Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik. „Die aktuell niedrigen Zinsen sind aus verschiedenen Gründen notwendig, zum Beispiel für die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und für die Wahrung der Kompetitivität der Währung. Dabei agiert die EZB jedoch nicht in einem Vakuum, da sie mit den anderen großen Zentralbanken in einem Spannungsfeld steht“, erklärt Ing. Dr. Christoph Urbanek, Partner und Rechtsanwalt bei der globalen Anwaltskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach.

Schuldenproblematik und weitere Herausforderungen für europäische Banken

In den USA fand innerhalb von drei Jahren nach dem Konkurs der Investmentbank Lehman Brothers und der damit einhergehenden Finanzkrise eine Bereinigung der faulen Kredite sowie der gestressten Derivatpositionen statt. Dies war in Europa nicht der Fall, noch heute haben zahlreiche Banken mit negativen Bilanzen zu kämpfen. Die Eigenkapitalvorschriften wurden massiv erhöht, infolge dessen wurde die Vergabe von Krediten im Vergleich zu Kapitalmarktinvestitionen unattraktiv. Dabei hängt das Risiko der jeweiligen Bank weniger von den Rahmenbedingungen der EZB als von deren Politik und Positionierung ab. „Die Erhöhung der Eigenkapitalquote ist gleichermaßen für die Stabilität einer Bank in Krisenzeiten sowie für die Sicherung des Kerngeschäfts erforderlich. Die Kombination aus toxischen Bilanzpositionen, durch neue Regulierungen bestimmte schlechte Kapitalausstattung sowie eine volatile Wirtschaft stellt dabei ein zusätzliches Risiko für Geldinstitute dar“, so Ing. Dr. Urbanek.

Die Rolle der EZB und deren Auswirkung

Die EZB macht ihre geldpolitischen Entscheidungen von makroökonomischen Daten wie Wirtschaftswachstum, Arbeitslosigkeit, Inflation und Kreditvergaben abhängig. Das Leitzinsniveau richtet sich primär nach Makrovariablen, dem relativen Wettbewerb der Zentralbanken und den staatlichen sowie privaten Schulden und fungiert nur sekundär als Steuerungsvariable für die Kreditvergabe von Banken. Die Folgen der Nullzinspolitik sind Negativzinsen für Unternehmen, immer höhere Gebühren für Privatkunden und eine zunehmende Anzahl an Anleihen mit einem negativen Zinssatz. Banken stehen daher vor einer großen Herausforderung, wie sie überhaupt noch Gewinne erzielen können. Möglich sind unter anderem höhere Zinsaufschläge bei der Kreditvergabe, erhöhte Gebühren für bestehende Leistungen sowie Personalabbau. Zudem rufen EZB – Vertreter Banken zu grenzüberschreitenden Fusionen auf. Der Wunsch nach großen, „paneuropäischen“ Banken steht allerdings im Widerspruch zu dem Ziel der führenden Wirtschaftsnationen (G20), zu große Banken wegen ihrer Gefahren für das Finanzsystem zu verhindern. Eine Vergemeinschaftung der Risiken treibt die EZB auch in der Einlagensicherung voran, welche eine grenzüberschreitende Lösung vorsieht. Spitz formuliert, könnten am Ende beispielsweise deutsche Sparer für griechische oder italienische Banken haften. „Welchen Weg Banken einschlagen werden, steht in den Sternen und ist noch nicht absehbar “, erläutert Ing. Dr. Urbanek.

Sollte die EZB ihre aktuelle Politik überdenken?

In den Medien wird häufig die Frage aufgeworfen, ob die EZB durch ihre Politik gesunde Banken sowie Versicherer in Existenznot treibt. Ein weiterer Vorwurf gegen die EZB lautet, durch ihre Doppelrolle in einem Interessenskonflikt zu stehen, da der EZB-Rat einerseits über Geldpolitik und andererseits über die Bankenaufsicht entscheidet. Die EZB steckt daher in dem Dilemma, ihre Aufsichtstätigkeit entweder gegen die geldpolitischen Ziele einzusetzen oder sich dieser unterzuordnen, dabei aber ihrer Verantwortung nicht gerecht zu werden. Hinzu kommt noch sehr großer politischer Druck. Insgesamt schafft die EZB oft kein Vertrauen in die Banken. Ihrem Auftrag, die Finanzstabilität zu bewahren und zu fördern, ist und bleibt eine sehr schwierige Aufgabe für die Zentralbank. Die amerikanische Fed hat vorgemacht, wie es in einem gut funktionierenden Wirtschaftsraum innerhalb von einigen Jahren möglich ist, die Verfehlungen der Vergangenheit aufzuarbeiten. Die Inflation im Euro-Raum erreichte im September mit 0,4 Prozent den höchsten Wert seit Oktober 2014. Dies ist meilenweit von der Zielvorgabe der EZB von zwei Prozent entfernt und wird mit der Nullzinspolitik nicht erreichbar sein. Dennoch ist eine Anhebung des Leitzinssatzes aktuell kaum möglich und eine baldige Wende sowie damit eine wieder bessere Ertragsbasis ist derzeit nicht in Sicht.

Weitere Folgen wären eine Verlangsamung der Wirtschaft, ein Steigen der Arbeitslosigkeit sowie möglicherweise sogar Spannungen zwischen einigen Mitgliedsstaaten der EU. Die Auswirkungen einer Zinsanhebung für Banken sind selbst bei Experten strittig, jedoch scheint diese mit kaum vorhersehbaren Folgen verbunden zu sein. Fallweise wurden von Banken bereits Negativzinsen eingeführt. „Dabei ist zu erwähnen, dass nominelle Negativzinsen nicht per se negative Auswirkungen auf Institute haben. Das wirkliche Problem sind reale Negativzinsen. Ob diese wirklich kommen werden, wird sich erst in den nächsten Quartalen weisen“, fügt Ing. Dr. Urbanek abschließend hinzu.

www.dlapiper.com

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