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Hule Bachmayr-Heyda Nordberg verstärkt das Team mit Gesellschaftsrechtsexperten RA Dr. Martin Frenzel, LL.M.

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Martin Frenzel

Martin Frenzel

Dr. Martin Frenzel, Jahrgang 1982, trat mit 16. November als Rechtsanwalt bei Hule Bachmayr-Heyda Nordberg ein und wird mit seinen Schwerpunkten im M&A, Gesellschaftsrecht sowie Unternehmensrecht die Praxis der Kanzlei weiter verstärken.

Dr. Frenzels Expertise liegt vorwiegend in der Betreuung von Transaktionen, Unternehmenskäufen, Strukturierungen und corporate housekeeping. Er wird in unserer Kanzlei vor allem in der Beratung von Konzernen, Familien- und mittelständischen Unternehmen sowie Startups tätig sein.

Vor dem Eintritt bei Hule Bachmayr-Heyda Nordberg war Dr. Martin Frenzel bei Schönherr und BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte tätig. Frenzel ist zudem zugelassener attorney-at-law für den US-Bundesstaat New York und war in Los Angeles bei Fredricks & von der Horst Attorneys at Law beschäftigt. Seine Zusatzausbildung zum Master of Law hat Frenzel an der renommierten University of Chicago Lawschool erhalten.

„Martin Frenzel verstärkt unsere Praxis für M&A und Gesellschaftsrecht und ergänzt mit seiner exzellenten internationalen Erfahrung das bestehende Team perfekt“, so Partner Dr. Christian Nordberg.

www.hbn-legal.at

Foto: beigestellt

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Schönherr berät IMMOFINANZ beim Erwerb von sechs weiteren STOP SHOP-Retail Parks

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Michael Lagler und Soňa Hekelová

Michael Lagler und Soňa Hekelová

Schönherr hat die IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“) bei der Erweiterung ihres Retail Park-Portfolios „STOP SHOP“ und dem damit verbundenen Erwerb von sechs Einkaufszentren in der Slowakei beraten.

Verkäufer war die österreichische WM Group. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Der Kaufvertrag wurde am 28. Oktober 2016 unterzeichnet, die Durchführung des Erwerbs wird für das erste Quartal 2017 erwartetet.

Schönherr hat die IMMOFINANZ bei allen Fragen des slowakischen Rechts, der Due Diligence-Prüfung, Transaktionsstrukturierung sowie Ausarbeitung und Verhandlung des Kaufvertrages beraten.

Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Einzelhandel und Büro in derzeit acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Polen und Moskau. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,4 Mrd., das auf mehr als 360 Objekte verteilt ist.

STOP SHOP ist eine Eigenmarke der IMMOFINANZ für Retail Parks in Österreich und Zentral- und Osteuropa. Mit den jüngsten Zukäufen zählen nun 66 Retail Parks in sieben Ländern zum STOP SHOP-Portfolio.

Die WM Group beschäftigt sich mit der Projektentwicklung, Vermarktung und Verwertung von Grundstücken und Immobilien in Österreich, Kroatien, Ungarn, der Slowakei und Slowenien.

Das beratende Schönherr-Team stand unter der Federführung von Michael Lagler (Partner, Wien, Real Estate) und Soňa Hekelová (Partnerin, Bratislava, Corporate/M&A). Sie wurden von Peter Devínsky (Rechtsanwalt, Bratislava, Litigation & Employment), Michal Lučivjanský (Rechtsanwalt, Bratislava, Regulatory und Corporate/M&A) sowie Tomáš Šilhánek (Rechtsanwaltsanwärter, Bratislava, Real Estate) unterstützt.

Die WM Group wurde in Österreich von CHSH und in der Slowakei von bpv Braun Partners vertreten.

www.schoenherr.eu

Foto: Schönherr

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Jour Fixe bei Müller Partner: „Zukunftsorientierte Wohnformen – Frei finanziert. Chancen durch betreubare Projekte“

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Daniel Thum, Manuela Maurer-Kollenz, Klaus Duda

Daniel Thum, Manuela Maurer-Kollenz, Klaus Duda

Am 17. November 2016 luden die Immobilienrechtsexpertin RA Dr. Manuela Maurer-Kollenz und Architekt Dipl.-Ing. Klaus Duda (DTA – Duda Testor Architektur) im Zuge der von ihnen initiierten Veranstaltungsreihe „Betreubares Wohnen im frei finanzierten Wohnbau“, diesmal mit dem Gastreferenten Mag. (FH) Daniel Thum (ARE Austrian Real Estate GmbH, Head of Real Estate Investment Management), zum fünften Jour Fixe zu diesem Thema in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Eingangs stellte Daniel Thum kurz die ARE und deren Tätigkeiten vor und erläuterte die aktuelle Investitionsstrategie des Unternehmens. Ein Überblick zu aktuellen sozialen Trends des 21. Jahrhunderts sowie die derzeit den Immobilienmarkt bestimmenden Entwicklungen und Investitionstrends zeigt, wie wichtig das Thema der zukunftsorientierten Wohnformen auch für Investoren und Entwickler ist. Immobilienentwickler mit dem Anspruch auch langfristige und werthaltige Produkte auf den Markt zu bringen, müssen sich intensiv mit der zukünftigen Nachfrage nach Wohn- u. Büroraum beschäftigen. Die voraussichtliche Entwicklung der Alterspyramide in Österreich zeigt die gewinnende Bedeutung von Wohnformen für die immer älter werdende Gesellschaft. Noch steht die Assetklasse des studentischen Wohnens im Fokus der Anleger, doch die aktuellsten Entwicklungen zeigen, dass sich auch institutionelle Investoren zunehmend mit dem Thema des betreuten Wohnens auseinandersetzen. Zum Schluss werden noch die Investmentkriterien sowie die Chancen und Risiken für Investoren betrachtet.

Im zweiten Teil erörterte Manuela Maurer-Kollenz die zukünftigen Herausforderungen an den Wohnbau aufgrund der demografischen Entwicklung und den Bedürfnissen der immer älter werdenden Bevölkerung. Sie betonte, dass die Nachfrage nach Wohnungen mit einem Dienstleistungs- und Betreuungsangebot in Zukunft deutlich steigen werde und legte die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung von Dienstleistungs- und Betreuungskonzepten dar. Eine sorgfältige und wohl überlegte Vertragsgestaltung mit klaren, verständlichen und rechtssicheren Regelungen in den miteinander zu verzahnenden Verträgen, wie Mietverträge, Kaufverträge, Wohnungseigentumsverträge und Betreuungsverträge, sei unumgänglich. Trotz bestehender Hürden im Wohnungseigentumsrecht bieten sich dennoch Möglichkeiten zur Realisierung des Konzeptes von „leistbarem betreubarem Wohnungseigentum“.

Im Anschluss ging Klaus Duda auf gesellschaftliche Entwicklungen wie zum Bespiel Individualisierung der Gesellschaft, geringere Bindungen zu Familie, Beruf oder Wohnort ein und erläuterte die damit in Zusammenhang stehenden Veränderungen bezüglich Wohnflächenbedarf und Wohnformen. Es wurden Serviced-Apartments und Kurzzeitwohnen ebenso beleuchtet, wie Wohngemeinschaften unterschiedlicher Generationen. Klaus Duda erläuterte anhand von Beispielen aus anderen Branchen (z.B. Tourismus) die heutigen Trends der Lebensstile und leitet davon interessante Aspekte in Hinblick auf multifunktionelle Nutzung von Wohnungen und Büros ab. Als Conclusio wurden nutzungsoffene Strukturen für Quartiere, Gebäude und Wohnungen vorgestellt, auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und Werterhaltung für zukünftige Generationen.

Die anschließende Diskussion mit dem Publikum zeigte erneut das große Interesse und den Bedarf an neuen zukunftsorientierten Wohnformen. Der rege Erfahrungsaustausch mit zahlreichen namhaften Vertretern der Immobilienwirtschaft wurde bei einem gemütlichen Buffet fortgesetzt.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

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CHSH berät WM Invest GmbH erfolgreich beim Verkauf von sechs Fachmarktzentren in der Slowakei

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Johannes Aehrenthal, Stefanie Heimel

Johannes Aehrenthal, Stefanie Heimel

CHSH begleitete die WM Invest Gruppe beim Verkauf von sechs Fachmarktzentren in der Slowakei. Die Transaktion war als Asset Deal strukturiert.

Die Fachmarktzentren in Bratislava, Michalovce, Prievidza, Roznava, Bardejov und Presov decken das Staatsgebiet der Slowakei von der österreichischen bis zur ukrainischen Grenze ab, mit einer vermietbaren Gesamtfläche von ca 50.000 m .

Das Team von CHSH wurde von Partner Johannes Aehrenthal (M&A / Real Estate) geleitet. Neben Aehrenthal bestand das CHSH-Team aus Stefanie Heimel (Real Estate).

www.chsh.com

Foto: beigestellt

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Wirtschaftsstrafrechtsexperte Thomas Voppichler nun Anwalt bei DORDA

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Thomas Voppichler

Thomas Voppichler

Thomas Voppichler (31) verstärkt ab sofort als Anwalt das Dispute Resolution Team der Wirtschaftskanzlei DORDA BRUGGER JORDIS, das in Rankings internationaler Anwaltsreferenzwerke alljährlich Spitzenplätze einnimmt.

Mag. Thomas Voppichler ist Experte für Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht sowie Zivilprozessrecht. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag iur 2010) und ist Autor mehrerer Fachpublikationen im Bereich Streitbeilegung. Seit Ende September 2016 ist er als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen.

„Ich freue mich sehr, dass Thomas Voppichler unsere „Streitabteilung“, und dort vor allem unser White Collar Crime Team, nach seiner Angelobung zum Rechtsanwalt weiterhin tatkräftig unterstützen wird“, sagt Florian Kremslehner, Leiter des Dispute Resolution Desk bei DORDA BRUGGER JORDIS. „Wir schätzen Thomas alle sehr als umsichtigen und äußerst engagierten Juristen, der unseren Mandanten auch in herausfordernden Situationen mit Weitblick und Sachverstand beisteht“, so Kremslehner.

Schon während des Studiums absolvierte Thomas Voppichler mehrere Praktika in Wiener Wirtschaftskanzleien sowie ein Praktikum bei der Außenhandelsstelle der WKO in London. Danach war er von 04/2010 bis 07/2011 bei einer großen Wirtschaftsanwaltskanzlei in Wien tätig, spezialisierte sich dort auf streitiges Kartellrecht, und begann im September 2012 bei DORDA BRUGGER JORDIS im Litigation-Team zu arbeiten. Entsprechend der fortschreitenden Spezialisierung innerhalb des DORDA Dispute Resolution Desk ist er seit drei Jahren vorrangig im Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht tätig. Darüber hinaus hat er auch umfangreiche Erfahrungen in Compliance-Untersuchungen und Asset Recovery (Rückführung von Vermögenswerten) gesammelt. Die parallele Verfolgung von Ansprüchen von Mandanten in Straf- und Zivilverfahren sowie die Verteidigung von Beschuldigten und Unternehmen in Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts-Causen gehören zu seinen Spezialgebieten.

www.dbj.at

Foto: beigestellt

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CMS Managing Partner Peter Huber veröffentlicht überarbeiteten Kommentar zum Übernahmegesetz

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Peter Huber

Peter Huber

Seit der tiefgreifenden Novellierung des Übernahmerechts-Änderungsgesetzes 2006 hat sich die übernahmerechtliche Judikatur wesentlich weiterentwickelt.

Neu ist vor allem die Rolle des Obersten Gerichtshofs als Rechtsmittelinstanz. Einen systematischen, aber auch kritischen Überblick über die Entwicklungen im letzten Jahrzehnt bietet die Neuauflage des im LexisNexis erschienenen Standardkommentars zum Übernahmegesetz – herausgegeben von Transaktionsexperten Peter Huber, Managing Partner von CMS in Wien.

Gemeinsames Vorgehen, Zurechnung von Beteiligungen, Syndikate, passive Kontrollerlangung, Ausnahmen von der Angebotspflicht, Sanierungssachverhalte und Mindestangebotspreis sowie das Ruhen der Stimmrechte als übernahmerechtliche Sanktion: Zu solchen Kernfragen des materiellen Übernahmerechts – um nur einige zu nennen – entwickelte sich in den letzten Jahren die Entscheidungspraxis der Übernahmekommission und ganz aktuell auch des Obersten Gerichtshofes wesentlich weiter.

„In der Neuauflage des Kommentars haben das bereits bewährte Autorenteam der Erstauflage und ich die Entscheidungen der letzten Jahre systematisch und kritisch beleuchtet und versucht, praktikable Lösungen für jene Fragestellungen anzubieten, für die noch keine Entscheidungspraxis vorliegt,“ erläutert Herausgeber Peter Huber, der über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich Unternehmenstransaktionen verfügt und Leiter des internationalen Transaktionsteams von CMS in Österreich ist. Zwei weitere CMS-Experten haben an diesem Kommentar mitgewirkt: Johannes Trenkwalder und Dieter Zandler. Auch Katharina Alscher, Mario Gall und Professor Johannes Zoller sind Teil des Autoren-Teams. Der Kommentar zum Übernahmegesetz hat sich im Laufe der Jahre zu einem Standard des österreichischen Übernahmerechts etabliert.

CMS Business Breakfast zu Übernahmerecht am 7.12.2016, 8:00 Uhr
Ein Update in Sachen Übernahmerecht gibt es für alle Interessierten auch beim CMS Business Breakfast am 7. Dezember 2016, zu dem die Kanzlei in die Gauermanngasse 2 einlädt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Professor Martin Winner, Vorsitzender der Übernahmekommission, und Experten von CMS werden Entwicklungslinien der letzten zehn Jahre deutlich machen.

www.cms-rrh.com

Foto: beigestellt

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Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte: „Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz“

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Bernhard Kall und Monika Sturm

Bernhard Kall und Monika Sturm

Am 22. November 2016 luden die Baurechtsexperten RA Dr. Bernhard Kall und RA Monika Sturm zum Jour Fixe mit dem Thema „Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Gravierende Änderungen ab 1.1.2017“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Eingangs präsentierte Sturm die Struktur und den Anwendungsbereich des formal neuen Gesetzes, das am 1.1.2017 in Kraft treten wird. „Das Gesetz erfasst auch Personen aus EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz oder Drittstaaten, soweit diese zur Erbringung von Arbeitsleistungen nach Österreich entsandt oder als Arbeitskräfte überlassen werden.“ Weiters erläuterte sie die zahlreichen – teilweise neu geschaffenen – Ausnahmetatbestände. Abgerundet wurde dieser Vortragsteil durch die Darstellung der sich für den einzelnen Arbeitnehmer ergebenden Ansprüche.

Im Anschluss ging Kall auf die Haftungsbestimmungen im Baubereich, insbesondere auch für private und gewerbliche Bauherrn sowie Generalunternehmer ein und präsentierte mögliche vertragliche und administrative Maßnahmen zur Haftungsvermeidung. „Zur Absicherung der Lohnansprüche von grenzüberschreitend entsandten oder überlassenen Arbeitnehmern wurde die bereits teilweise bestehende Haftung massiv verschärft: Sowohl der Auftraggeber von Bauleistungen als auch unter bestimmten Voraussetzungen der Bauherr selbst haften ab 1.1.2017 als Bürge und Zahler für Ansprüche auf die konkrete Lohnzahlung.“, so Kall. Er wies weiters auf die zahlreichen Pflichten des Auftraggebers hin. Zum Abschluss erläuterte Sturm noch die Neuerungen im Bereich der Strafbestimmungen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten zahlreiche Gäste, darunter unter anderem Teilnehmer von Bauherrn (zB ARWAG, BIG, Stadt Wien, SÜBA), Vertreter der Bauindustrie und des Baunebengewerbes (zB Strabag, Bacon, Caliqua, Dürr, ENGIE, Held & Francke, Hereschwerke, Hitthaller & Trixl, Ortner, PKE Verkehrstechnik) sowie von Architektur- und Zivilingenieurbüros wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

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Bankrechtsexpertin Barbara Just nun Anwältin bei DORDA BRUGGER JORDIS

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Barbara Just

Barbara Just

Barbara Just (36) verstärkt ab sofort das Anwaltsteam von DORDA BRUGGER JORDIS, einer führenden Wirtschaftsanwaltskanzlei in Österreich.

Mag. Barbara Just, geborene Cervenka, ist Expertin für Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere Bank- und Wertpapieraufsichtsrecht sowie Compliance. Sie betreut in diesen Bereichen vor allem Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Investmentfonds und Alternative Investmentfonds Manager. Barbara Just studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur. 2005). Sie ist Autorin mehrerer Fachpublikationen in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, und Co-Autorin eines demnächst erscheinenden Praxishandbuchs zur MiFID II. Vor ihrer Tätigkeit bei DORDA sammelte sie u.a. berufliche Auslandserfahrung in Madrid (als Mitarbeiterin des Österreichischen Historischen Instituts) sowie in Latein- und Südamerika (als Beraterin der Public Sector Group der Weltbank in Washington). Seit 27.9.2016 ist sie als Anwältin in Österreich zugelassen.

„Ich schätze Barbara Just als talentierte und sehr engagierte Juristin, die auch in komplizierten Fällen nie den Überblick verliert“, sagt Andreas Zahradnik, Partner und Leiter des Banking Desk bei DORDA. „Es freut uns alle sehr, dass sie unser Team auch nach ihrer Angelobung zur Rechtsanwältin weiter unterstützt“, so Zahradnik.

Barbara Just ist ihren Weg im Banking-Team von DORDA trotz Kinderpausen stetig vorangegangen. Ihr Werdegang ist beispielhaft für berufstätige Mütter, denen DORDA flexible Arbeitszeitmodelle auf allen Ebenen angebietet.

www.dbj.at

Foto: beigestellt

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KWR-Seminar: Die Digitale Baustelle – Ist eine gerichtsfeste Dokumentation Luxus?

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Matthias Rant, Georg Karasek

Matthias Rant, Georg Karasek

Der KWR-Baurechtsexperte RA Dr. Georg Karasek trug im Rahmen des KWR-Seminars am 23.11.2016 gemeinsam mit vis. Prof. DI Dr. Matthias Rant zu Fragen und Möglichkeiten einer gerichtsfesten Baustellen-Dokumentation vor.

Die Vortragenden gingen dabei insbesondere auf die Folgen einer mangelhaften Dokumentation ein und legten Best Practice-Beispiele und Tipps aus der Praxis dar, um möglichen Hindernissen in späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Zur Vereinfachung des Dokumentationsprozesses wurde auch das von Matthias Rant aus der Baupraxis entwickelte Dokumentationstool „docu tools“ präsentiert, mit dem es möglich ist, sämtliche relevante Dokumente und Informationen zu sammeln und jederzeit abrufbar zu machen. „Wer richtig dokumentiert, hat die besseren Beweise zur Hand. Durch die „Urkundsechtheit“ dieser Software können Streitigkeiten, auch vor Gericht, zwar nicht gänzlich vermieden, aber doch erheblich reduziert werden.“ So Matthias Rant über „docu tools“.

Im Anschluss an das Seminar hatten die zahlreichen Teilnehmer aus der Baubranche noch Gelegenheit, sich bei einem Empfang in der Kanzlei auszutauschen und das neue Dokumentationstool zu testen.

www.kwr.at

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Der Österreicher Rupert Hartzhauser ist neuer Director of Business Development von CMS Legal Services EEIG

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Rupert Hartzhauser

Rupert Hartzhauser

Mit 1. November 2016 hat Rupert Hartzhauser (40) die Agenden als CMS Director of Business Development übernommen und ist damit ab sofort für die Geschäftsfeldentwicklung von CMS auf internationaler Ebene verantwortlich.

Nach vierjähriger Tätigkeit als Head of Business Development bei CMS Reich-Rohrwig Hainz führt er in seiner neuen Position nun das in mehr als ein Dutzend Ländern tätige Business Development Team.

Mit Rupert Hartzhauser wurde ein absoluter Branchenprofi nach Frankfurt geholt, der über zehn Jahre Erfahrung in der Anwaltsbranche mitbringt. Mit seinem Wechsel von Wien nach Frankfurt am Main wird er das CMS-weite Business Development – also für 60 Büros in mehr als 30 Ländern – direkt vom CMS-Hauptsitz aus weiterentwickeln. Damit ist er Teil des CMS Legal Teams unter der Leitung von Matthias Lichtblau, Executive Director von CMS.

„Bei CMS wurde die Wichtigkeit des Business Development sehr früh erkannt, forciert und in enger Abstimmung mit den jeweiligen verantwortlichen Partnerinnen und Partnern von Jahr zu Jahr ausgebaut“, so Rupert Hartzhauser. „Mit dem Wissen, dass in unserem Unternehmen der Bereich Business Development großgeschrieben wird, ist es für mich eine tolle Herausforderung, von lokaler auf die internationale Seite zu wechseln und damit nun gesamt CMS bei der Planung und Umsetzung von Business Development-Initiativen sowie bei internationalen Pitches unterstützen zu dürfen,“ freut sich der gebürtige Niederösterreicher über seine neuen Aufgaben.

www.cms.law

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss Round-Up: Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die EU-Datenschutz-Grundverordnng vorbereiten

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Roland Marko

Roland Marko

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat weitreichende Auswirkungen auf das Datenschutzrecht der EU- Mitgliedstaaten. Österreichische Unternehmen sollten sich frühzeitig rüsten, empfahlen Datenschutz-Experten beim Wolf Theiss IP/IT Round-Up Dienstagabend.

Hohe Geldstrafen
Die DSGVO bringt eine weitgehende Vereinheitlichung des bisher durch die nationalen Datenschutzgesetze der 28 Mitgliedstaaten geregelten Datenschutzrechts. Nicht nur deshalb stand die Veranstaltung aber unter dem Titel „Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht“: „Geldbußen von bis zu € 20 Millionen – statt bislang € 10.000-25.000 – oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes bei Datenschutzverletzungen: das sind die drohenden Konsequenzen, die eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dieser Thematik erfordern“, sieht Roland Marko, Partner Wolf Theiss, Praxisgruppe IP/IT, Handlungsbedarf bei der heimischen Unternehmerschaft. Betriebliche Organisation, Geschäftsprozesse und Verträge müssten bis zur Anwendbarkeit der DSGVO am 25. Mai 2018 gesichtet und rechtzeitig an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden, erklärt Marko.

Wie Judith Leschanz, Leitung National Data Privacy, A1 Telekom Austria AG, betont, sei der Aufbau eines Datenschutzmanagmentsystems besonders wichtig

Datenschutz-Folgenabschätzung
Unternehmen müssen künftig eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen, wenn sie z.B. neue Technologien einführen, die hohe Risiken für den Datenschutz natürlicher Personen zur Folge haben können. Bei einer Datenschutz- Folgenabschätzung sollen insbesondere Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des möglichen Risikos bewertet und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen dagegen ergriffen werden.

Ernennung eines Datenschutzbeauftragten
Bis Mai 2018 sind jene Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, deren „Kerntätigkeit“ in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die eine umfangreiche regelmäßige und systematische Beobachtung von Personen erforderlich machen (z.B. Unternehmen mit personalisierten Werbestrategien, Versicherungen, Auskunfteien, Detekteien) oder deren Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten besteht (z.B. Krankenhäuser, Labors, Beratungsstellen). Der Datenschutzbeauftragte muss über ein spezielles Fachwissen im Datenschutzrecht verfügen und kann entweder als Beschäftigter oder externer Dienstleister eingesetzt werden.

Dokumentations- statt Meldepflicht: größere Verantwortung für Unternehmen
„Die DSGVO wird Unternehmen stärker als bisher in die Eigenverantwortung nehmen. Statt der bisherigen Meldepflicht beim Datenverarbeitungsregister wird ab Mai 2018 auf interne Dokumentationspflichten gesetzt“, erläutert Datenrechtsexperte Marko. Neben einem solchen „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ muss Datenschutz künftig aber auch durch Technikgestaltung und Voreinstellungen gewährleistet werden. „Privacy by design“ und „privacy by default“, d.h. datenschutzfreundliche Voreinstellungen, sollen sicherstellen, dass grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden.

Die Veranstaltung stellte den Kick-off zu einer Reihe von Wolf Theiss-Vorträgen dar, die Unternehmen im kommenden Jahr auf ihrem Weg zur Umsetzung der DSGVO-Anforderungen begleiten. Es folgen hierzu noch Seminare zu den Themen „Der betriebliche Datenschutzbeauftragte“, „Datenverarbeitung im Konzern“, „Informationssicherheit und Haftung“ und „Spezialfragen der Digitalisierung“.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Binder Grösswang berät Novomatic beim Erwerb der albanischen Lotaria Kombëtare

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Michael Kutschera

Michael Kutschera

Binder Grösswang beriet die Novomatic Gruppe beim Erwerb der albanischen Lotaria Kombëtare Sh.p.k. von den Österreichischen Lotterien.

Der Kauf erfolgt durch Erwerb von 100% der Anteile an der österreichischen Holdinggesellschaft der Lotaria Kombëtare. Das Closing fand nach zusammenschlussrechtlicher Freigabe gestern, am 30.11.2016, statt.

Lotaria Kombëtare betreibt in Albanien aufgrund einer staatlichen Lizenz exklusiv mehrere Glückspiele, unter anderem die albanischen Versionen von Lotto, Moneymaker und Rubbellos-Gewinnspielen. Dem Signing vorangegangen sind eine umfassende Due Diligence Prüfung und ausführliche Vertragsverhandlungen.

Zu albanisch-rechtlichen Themen wurde Binder Grösswang von der albanischen Kanzlei Kalo & Associates durch Local Counsel Anisa Rrumbullaku unterstützt.

Das Binder Grösswang Team umfasste für Corporate/M&A Michael Kutschera und Markus Uitz (beide Partner), Philipp Kapl und Oliver Loksa (beide Anwälte) und Felix Kirkovits (Rechtsanwaltsanwärter), sowie für Kartellrecht Christine Dietz (Partnerin).

www.bindergroesswang.at

Foto: beigestellt

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Buchpräsentation „Praxishandbuch Börserecht“

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Müller, Johannes Zollner, Gernot Wilfing, Martin Wenzl, Kornherr

Katharina Müller, Johannes Zollner, Gernot Wilfing, Martin Wenzl, Klaus Kornherr

Anlässlich des aktuell erschienenen Fachbuches „Praxishandbuch Börserecht“ lud der Autor Mag. Gernot Wilfling gemeinsam mit dem Linde Verlag am 30. November 2016 in die Kanzleiräumlichkeiten der Wirtschaftskanzlei Müller Partner Rechtsanwälte.

Der Autor präsentierte vor mehr als 60 Gästen aus börsenotierten Unternehmen, Banken, Versicherungen und beratenden Berufen Entstehungsgeschichte, Inhalt und Nutzen seines Werks. Im Anschluss referierte Univ.-Prof. Mag. Dr. iur. Johannes Zollner (Vize-Dekan und Leiter des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Karl-Franzens-Universität Graz) zum höchst praxisrelvanten börserechtlichen Thema „Ad hoc-Pflicht bei gestreckten Sachverhalten“. Abgerundet wurde der offizielle Teil des Abends durch die Ausführungen zum aktuellen Börseumfeld von Mag. Martin Wenzl, MBA (Head of Market- & Product Development, Listing der Wiener Börse AG).

Der anschließende rege Erfahrungsaustausch mit dem Fachpublikum zeigte einmal mehr, welch große Aufmerksamkeit dieser Rechtsbereich, der in den letzten Jahren wie kaum ein anderer von inhaltlichen Änderungen und enorm verschärften Sanktionen geprägt war, derzeit genießt.

Gernot Wilfling: „Ich freue mich sehr über das große Interesse am Praxishandbuch Börserecht. Es bestätigt das Bedürfnis nach aktueller Literatur zu Börsegesetz und Marktmissbrauchsverordnung. Dass zu einer traditionell von zahlreichen Terminen geprägten Jahreszeit derart viele hochrangige Gäste unserer Einladung gefolgt sind, ist eine besondere Ehre.“

„Praxishandbuch Börserecht“ ist am 28. November 2016 im Linde Verlag erschienen. Mehr Informationen zum Buch unter www.lindeverlag.at sowie dem angeschlossenen Pressetext zum Buch.

www.mplaw.at

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Leitender Staatsanwalt wechselt zu Brandl & Talos

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Volkert Sackmann

Volkert Sackmann

Mag. Volkert Sackmann (43), Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Wien, verstärkt ab Jänner 2017 das Wirtschaftsstrafrechtsteam von Christopher Schrank.

Mit Mag. Volkert Sackmann konnte Brandl & Talos einen der profiliertesten Experten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts an Bord holen. Volkert Sackmann war seit 2006 bei der Staatsanwaltschaft Wien, zuletzt als Leiter der Wirtschaftsgruppe. Davor hat er auch schon zwei Jahre Erfahrung in einer Wiener Anwaltskanzlei gesammelt.

Volkert Sackmann wird als Senior Associate bei Brandl & Talos einsteigen und Christopher Schrank bei der Expansion der Schwerpunkte Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Finanzstrafrecht unterstützen. Die bisher erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Strafrechtler Gerald Ruhri, der sich fortan verstärkt auf seinen Grazer Heimmarkt konzentriert, wird auf loserer Basis bestehen bleiben. Mit Sackmann, der nach zehn Jahren bei der Staatsanwaltschaft bereit für eine Veränderung ist, bietet die Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH ihren Mandanten am Standort Wien künftig ein Schwergewicht in einem der größten Wachstumssegmente der Rechtsberatung schlechthin. Die im Aufsichtsrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht als führend ausgewiesenen Experten der Kanzlei freuen sich, durch die neue Konstellation fachübergreifend Maßstäbe im Bereich der Haftungsprävention durch Compliance und der Abwehr behördlicher Maßnahmen zu setzen.

„Mit Volkert Sackmann verbinden mich nicht nur mehrere Ermittlungsverfahren, sondern auch eine langjährige gemeinsame Vortragstätigkeit. Dabei habe ich seine exzellenten materiellrechtlichen und prozessualen Fachkenntnisse im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts kennen und schätzen gelernt. Gemeinsam können wir unsere Mandanten in strafrechtlichen Causen und im Bereich „Compliance“ künftig noch besser beraten und noch kurzfristiger auf Anliegen reagieren. Ich freue mich sehr auf die neue Zusammenarbeit mit Volkert“, so Christopher Schrank, Partner bei Brandl & Talos.

www.btp.at

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Schönherr berät EQT bei Verkauf von Automic an US-Unternehmen CA Technologies

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Christian Herbst

Christian Herbst

Schönherr hat, gemeinsam mit dem Londoner Büro von Kirkland & Ellis, EQT VI Limited („EQT VI“) beim Verkauf von Automic Software GmbH („Automic“) an die an der Nasdaq gelistete CA Technologies Inc. („CA Technologies“) beraten.

Automic wurde dabei mit EUR 600 Millionen (Enterprise Value) bewertet. Die Durchführung des Erwerbs erfordert die üblichen kartellrechtlichen Genehmigungen und wird für das erste Quartal 2017 erwartet.

Automic zählt zu den international führenden Anbietern von Business-Automation-Software und unterstützt Unternehmen bei der Steigerung ihrer Produktivität und Flexibilität durch die Automatisierung alltäglicher Geschäftsprozesse und ihrer IT-Landschaft – unabhängig von Architektur, Komplexität und Standort. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wien beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in Europa, Nordamerika und Asien. Zu den Kunden zählen Unternehmen aus den Bereichen Energie, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Fertigung, Einzelhandel und Telekommunikation.

EQT ist ein führendes Unternehmen für Alternative Investments mit annähernd 30 Milliarden an gesammeltem Kapital in 21 gegründeten Fonds. EQT Fonds führen Portfoliounternehmen in Europa, Asien und den USA mit einem Gesamtumsatz von über EUR 17 Milliarden und ungefähr 100.000 Mitarbeitern. EQT arbeitet mit Portfoliounternehmen, um nachhaltiges Wachstum, operative Exzellenz und Marktführerschaft zu erreichen.

Der Käufer, CA Technologies, vertreibt Management-Software und Lösungen, die Unternehmen bei der Planung, Entwicklung, Verwaltung und Sicherung von Anwendungen und IT-Infrastruktur in den Vereinigten Staaten und auf internationaler Ebene unterstützen. Zahlreiche Fortune Global 500 Unternehmen sowie viele staatliche Stellen weltweit vertrauen beim Management ihrer immer komplexer werdenden Unternehmensumfelder auf CA Technologies.

Das Schönherr-Team stand unter der Federführung von Christian Herbst (Partner, Corporate/M&A) und Maximilian Lang (Rechtsanwalt, Corporate/M&A). Sie wurden von Michael Woller (Counsel, IP/IT & Life Sciences), Alexander Mazevski (Rechtsanwaltsanwärter, Corporate/M&A) und Teresa Waidmann (Rechtsanwaltsanwärterin, Labour & Employment) unterstützt.

Arma Partners und Goldman Sachs International fungierten als Finanzberater für EQT VI und Automic.

www.schoenher..eu

Foto: Schönherr

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Herbst Kinsky berät Themis bei EUR 10 Mio Finanzierungsrunde

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Steinhart

Florian Steinhart

Die Wirtschaftskanzlei Herbst Kinsky hat ihre langjährige Mandantin Themis Bioscience GmbH im Zuge einer Series B Finanzierungsrunde mit einem beeindruckenden V olumen von rund EUR 10 Mio beraten.

Prominente Investoren dieser Runde waren ua Wellington Partners, Ventech Capital, Omnes Capital und der aws Gründerfonds.

Themis Bioscience GmbH entwickelt prophylaktische Impfungen von der präklinischen bis zur frühen klinischen Phase. Das Unternehmen fokussiert sich dabei auf aufkommende tropische Infektionserkrankungen. Erste Impfstoffkandidaten werden derzeit gegen Chikungunya-Fieber und Zika entwickelt. Die unternehmenseigene, auf einem Masern-V ektor beruhende, Themaxyn® Technologieplattform, die vom weltweit geachteten Institut Pasteur in Paris einlizenziert wurde, bildet die Basis aller Impfstoffkandidaten des in Wien ansässigen Unternehmens. Diese Plattform ist hoch-innovativ und vollständig durch Patente abgesichert.

Dr. Erich Tauber, CEO und Mitgründer von Themis, kommentiert den erfolgreichen Abschluss der Series B Runde wie folgt: „Wir freuen uns über das nachhaltige Vertrauen unserer bestehenden Investoren und des aws Gründerfonds. Auch weitere, neue (Privat-) Investoren haben sich von diesem Vertrauen, der laufenden Produktentwicklungen und unseren Technologiefortschritten zum Investment anregen lassen und wir sind auch für diese Unterstützung sehr dankbar.“

Das Team von Herbst Kinsky wurde bei dieser Transaktion von Partner Florian Steinhart geleitet. Weitere Mitglieder des Teams waren David Pachernegg und Florian Pollak (beide Corporate).

www.herbstkinsky.at

Foto: beigestellt

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Getting legally started: fwp unterstützt Gründungsinitiative der FH Technikum Wien

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Flener und Fellner

Lukas Flener und Markus Fellner

Die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH (fwp) unterstützt die Gründungsinitiative „Start me up“ der FH Technikum Wien.

fwp Partner MMag. Dr. Markus Fellner und Dr. Lukas Flener halten am 28. Jänner 2017 einen Vortrag zum Thema „Getting legally started“ und beantworten rechtliche Fragen zum Thema Start-up.

„Sie gründen ein Start-up aus Leidenschaft, aber nicht nur aus Leidenschaft, sondern auch um Geld zu verdienen. Und wenn man Geld verdienen will, muss man sich fragen, wie man das Geld konservieren und erweitern kann“, so fwp Gründungspartner Markus Fellner bei der Kickoff-Veranstaltung der FH Technikum Wien.

Die FH Technikum Wien unterstützt Studierende und Mitarbeiter mit innovativen Geschäftsideen mit dem Ziel den Unternehmergeist und die Gründerkultur zu stärken und in das Hochschulleben zu integrieren. Die Initiative „Start me up“ verleiht diesem Bestreben Ausdruck – seit Herbst finden an der FH Technikum Wien Veranstaltungen und Workshops rund um das Thema statt. Im so genannten „Startup-Camp“ erzählen Top-Experten worauf es beim erfolgreichen Gründen eines Unternehmens ankommt. Außerdem erhalten Gründungswillige Unterstützung bei MentorInnen der FH Technikum Wien.

Eine der führenden österreichischen Anwaltskanzleien im Bereich Wirtschaftsrecht beantwortet am Samstag, dem 28. Jänner, unter dem Motto „Getting legally started“ Fragen rund um die Gründung, den Aufbau und den Schutz von Start-ups und widmet sich u.a. Themen wie Wahl der Rechtsform, Bewilligungen, staatliche Förderungen, Finanzierungsmöglichkeiten, den Umgang mit Investoren, Patent- und Markenschutz, etc.

www.fwp.at

Foto: beigestellt

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CHSH und GCM Parker luden zur Konferenz „Anti-Trust & Competition Compliance in CEE“ in Prag

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Bernhard Kofler-Senoner

Bernhard Kofler-Senoner

Am 28. und 29. November 2016 fand in Prag die von Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Rechtsanwälte GmbH gesponserte und von GCM Parker organisierte Konferenz zum Thema „Anti-Trust & Competition Compliance in CEE“ statt.

Dr. Daniel Zitek (Ethics & Compliance Counsel EMEA, Intel Corporation) und Dr. Johannes Dittrich (Senior Counsel Compliance / Compliance Officer for Head Office, Linde AG) fungierten als Chairmen der Konferenz und brachten dabei ihre langjährigen, internationalen Erfahrungen ein.

Die zweitägige Veranstaltung stand im Zeichen der aktuellen Entwicklungen des Europäischen Wettbewerbsrechts und insbesondere der Sector Inquiry zum Thema E-Commerce/Geo-blocking der Europäischen Kommission. Zu diesem Thema referierte auch CHSH-Kartellrechtspartner Dr. Bernhard Kofler-Senoner, der ebenfalls am Panel zum Thema „Aktueller Stand der Umsetzung der Schadenersatzrichtlinie in Österreich und CEE“ saß. Unter den Referenten waren weiters Dr. Dirk Middelschulte (Danone), Miroslav Uricar (T-Mobile Tschechische Republik), Dr. Zsolt Wieland (OTP Bank Plc), Andras Mohacsi (British American Tobacco), Henning Lutz (E.ON), Zsuzsa Cserhalmi (Europäische Kommission, DG Wettbewerb).

Knapp 100 Teilnehmer, darunter Unternehmensvertreter sowie Kartellrechtsanwälte aus den CHSH-CEE Büros Ungarn, Rumänien, Slowakei, Bulgarien, Weißrussland und der Tschechischen Republik, sorgten für eine gelungene Konferenz und regen Input. Viele von ihnen folgten schließlich der Einladung von CHSH zu einem Get Together & Networking Event in der Prager Altstadt.

www.chsh.com

Foto: beigestellt

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Brandl & Talos berät „Ring“ International beim Verkauf der Lacksparte

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Thomas Talos und Roman Rericha

Thomas Talos und Roman Rericha

Die Unternehmensgruppe RIH ist in den vergangenen zehn Jahren durch die Akquisitionen von Rembrandtin und dem slowenischen Konzern Helios Domžale, d.d. in die Liga der führenden Lackhersteller aufgestiegen.

Seit den Übernahmen ist es „Ring“ International gelungen, die Unternehmen maßgeblich weiterzuentwickeln und ihre Bedeutung als namhafte Player am europäischen Lackmarkt zu stärken. Nun hat RIH mit dem führenden Lackhersteller Kansai Paint den perfekten Käufer für die erfolgreich positionierte Lacksparte gefunden.

RIH ist eine führende Unternehmensgruppe in den Bereichen Büroartikel und Lacke, mit insgesamt 64 Unternehmen, davon 21 Produktionsstätten, 3.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von rund 500 Mio. Euro. Die im Jahr 1918 gegründete und an der Tokioter Börse notierte Kansai Paint Co., Ltd ist einer der weltweit größten Lackhersteller in den Bereichen Autolacke, Industrielacke und Dekolacke mit Produktionsstätten und Niederlassungen in Japan und anderen asiatischen Ländern, Europa, Afrika und Nordamerika.

Brandl & Talos hat RIH als Transaktionsanwalt beraten und die Verhandlungen mit den Käufern federführend geleitet. Dem von Thomas Talos und Roman Rericha geführten Team gehörten auch Markus Arzt, Sabine Schmidt, Georg Gutfleisch, Julie Anne Mae Sugay sowie Bernhard Sturma an. Die Käufer wurden von der Kanzlei Schönherr unter der Leitung von Dr. Christian Herbst und Mag. Maximilian Lang beraten. Als Finanzberater für RIH fungierte Houlihan Lokey unter der Federführung von Sascha Kroissenbrunner; die Käufer wurden von Nomura International beraten.

„Als langjähriger Berater der „Ring“ International Holding und Lead Counsel in fast allen Akquisitionen in der Unternehmensgeschichte freut es uns sehr, dass wir die Ring auch bei dieser bedeutenden Transaktion begleiten durften. Diese Transaktion unterstreicht einmal mehr unsere Expertise bei grenzüberschreitenden M&A Transaktionen“, so Roman Rericha.

www.btp.at

Foto: Brandl & Talos

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Schönherr ernennt mit Stefan Kühteubl einen weiteren Equity Partner

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Stefan Kühteubl

Stefan Kühteubl

Schönherr nimmt mit Stefan Kühteubl (43) ab 1. Februar 2017 einen weiteren anerkannten Experten in den Kreis der Equity Partner auf.

Kühteubl berät Mandanten bei allen Fragen des streitigen und außerstreitigen Arbeitsrechts, wozu unter anderem die laufende außergerichtliche Beratung von Arbeitgebern, die Erstellung von Gutachten und Vertragsgestaltung sowie die Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern gehören. Kühteubl leitet seit 2014 die Arbeitsrechtspraxis bei Schönherr. Deren erfolgreiche Arbeit wurde bei den JUVE-Awards 2016 im Zuge der Auszeichnung als „Kanzlei des Jahres Österreich 2016“ für Schönherr hervorgehoben.

„Unter Stefan Kühteubl hat sich unsere Arbeitsrechtspraxis in den letzten zwei Jahren hervorragend entwickelt. Wir freuen uns, mit ihm zukünftig einen weiteren exzellenten Rechtsanwalt und Strategen im Kreis der Equity Partner zu haben“, gratuliert Schönherr Managing Partner Christoph Lindinger.

Stefan Kühteubl absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Dr. iur. 2004). Kühteubl war von 1999 bis 2004 im Arbeitsrechtsteam von Schönherr und wechselte 2004 zu einer Arbeitsrechtsboutique in Wien, wo er 2008 Partner wurde. 2014 kehrte er als Partner zu Schönherr zurück. Er ist Mitorganisator der Wiener Oktobergespräche des Arbeitsrechtsinstituts der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen. Darüber hinaus lehrt er Arbeitsrecht an der Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft (ARS).

Gemeinsam mit Stefan Kühteubl wird mit Februar 2017 auch der Energie- und Umweltrechtsexperte Bernd Rajal in den Kreis der Schönherr-Equity Partner aufgenommen.

www.schoenherr.eu

Foto: Schönherr

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