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BAIER Rechtsanwälte: Konferenz & Round Table in Island am 7. und 8. September 2017

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Dr. Anton Baier

Anton Baier (BAIER Rechtsanwälte) spricht auf der Konferenz über „Procedural Efficiency – What to do to Speed Things up? Expedited ICC Procedure“ und ist auch am Panel des Round Table Seminars vertreten.

Am 7. und 8. September 2017 finden die Konferenz und das Round Table Seminar „Effective Dispute Resolution for International Business Transactions and on Practical Issues of International Arbitration and Particular ICC Arbitration” und „Practical Issues of International Arbitration and in Particular ICC Arbitration” in Reykjavík, Island statt.

In beiden Veranstaltungen wird die internationale Schiedsgerichtsbarkeit als effektives Instrument für internationale Streitbeilegung präsentiert, insbesondere das Schiedsverfahren nach den Schiedsregeln der internationalen Handelskammer.

Den ersten Tag absolvieren internationale Experten im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit und sprechen zu Themen der alternativen Streitbeilegung sowie zu deren effizienteren Abwicklung. Am Round Table Seminar werden die praktischen Akzente diskutiert. Beide Tage werden von der isländischen Wirtschaftskammer gemeinsam mit der internationalen Handelskammer (ICC) durchgeführt und organisiert.

www.baierpartners.com

Foto: beigestellt

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fwp begleitete die Gründung eines Joint Ventures von STADLER mit ÖBB

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Markus Kajaba

Die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH (fwp) begleitete STADLER bei der Gründung eines Joint Ventures mit der ÖBB-Technische Services-GmbH.

Die ÖBB STADLER Service GmbH zeichnet für die Instandhaltung der von der WESTbahn Management GmbH betriebenen KISS-Flotte verantwortlich. Nach dem erfolgreichen Signing vom 2. März 2017, folgte am 20. Juli 2017 das Closing.

Das Joint Venture – die ÖBB STADLER Service GmbH – wurde gegründet, um unter anderem die KISS-Flotte der WESTbahn instand zu halten. Die ÖBB-TS ist mit 60 Prozent, STADLER mit 40 Prozent beteiligt. STADLER war bereits seit fünf Jahren für die Instandhaltung der KISS-Flotte verantwortlich und bringt Expertise und Know-how in das Joint Venture ein. Die WESTbahn hat zuletzt die Fahrzeugflotte von 7 auf 17 STADLER KISS-Garnituren aufgestockt. Es ist geplant, die Instandhaltung im Rahmen einer Expansion nach Wien zu verlagern. Bis Ende 2018 soll das Personal des Joint Ventures auf 40 Mitarbeiter aufgestockt werden.

Zusammen setzen STADLER und ÖBB in Österreich hinsichtlich Service und Instandhaltung einen neuen Maßstab: „Das Joint Venture wird Fahrzeuge mit einer innovativen und modularen Wartung in den „Stilltagen“ (nachts) instandhalten und die Fahrzeugreserve der WESTbahn auf ein Minimum reduzieren.“

„Durch die ausgezeichnete Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere auch der Schweizer Berater, konnte die Transaktion optimal abgewickelt werden. Die besondere Herausforderung lag darin, die langfristige Zusammenarbeit rechtlich abzusichern.“, so fwp-Partner Markus Kajaba.

www.fwp.at

Foto: beigestellt

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Schönherr erreicht für TIWAG entscheidenden Etappensieg bei Umsetzung des Bauvorhabens „Speicherkraftwerk Kühtai“

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Christian Schmelz

Schönherr hat für die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG („TIWAG“) einen wichtigen Erfolg auf dem Weg zur Umsetzung des Vorhabens „Speicherkraftwerk Kühtai“ erreicht.

Das Bundesverwaltungsgericht („BVwG“) hat das Vorhaben unter Vorschreibung zusätzlicher Maßnahmen rechtskräftig genehmigt.

Das Vorhaben besteht im Ausbau der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz um einen weiteren Speicher, um zusätzliche Beileitungen aus dem rund 20 km entfernten Stubaital und um ein zusätzliches Kraftwerk. Es ist eines der größten Wasserkraftvorhaben Österreichs; das Investitionsvolumen beträgt etwa EUR 500 Mio. Nähere Informationen hier.

„Das Erkenntnis des BVwG zeigt, dass die Beschwerden der Umweltorganisationen sowie die Befürchtungen der Tourismusindustrie im Stubaital unbegründet waren. Gleichzeitig wurde neuerlich betont, wie wichtig das Vorhaben SKW Kühtai für die Energiewende in Österreich ist“, sagt Schönherr-Partner Christian Schmelz, der die TIWAG im UVP-Genehmigungsverfahren vertritt.

Das Schönherr-Team stand unter der Federführung von Christian Schmelz (Partner; Regulatory), der von Philipp Strondl (Rechtsanwaltsanwärter; Regulatory) und Christoph Cudlik (Rechtsanwaltsanwärter; Regulatory) unterstützt wurde.

www.schoenherr.eu
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HASLINGER/NAGELE erwirkt Betriebsanlagengenehmigung für das Hard Rock Café

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Berthold Lindner: „Behörde hat hier ohne Verzögerung die Einreichung sowie die Einwendungen der Nachbarn geprüft und die Genehmigung erteilt…“

Auch für Betriebe wie das Hard Rock Café müssen im Vorfeld die nötigen gewerberechtlichen Genehmigungen eingeholt werden.

Demnächst eröffnet in Innsbruck das zweite Hard Rock Café Österreichs. Die Betriebsanlagengenehmigung dafür hat Berthold Lindner von HASLINGER/NAGELE in Rekordzeit erwirkt.

Im August wird in der Maria-Theresien-Straße – am Standort des ehemaligen Weekender-Club in Innsbruck – die zweite Österreich-Niederlassung der internationalen Restaurantkette Hard Rock Café eröffnen. Nach der Schließung des Weekender-Clubs im Mai konnte für das HRC Innsbruck die erforderliche gewerberechtliche Genehmigung in Rekordzeit von nur wenigen Wochen erwirkt werden. Federführend wurde das gewerberechtliche Verfahren von Berthold Lindner von HASLINGER/NAGELE & PARTNER (Linz/Wien) betreut. Lindner lobt vor allem die gute und zügige Arbeit des Magistrats Innsbruck: „Dem neuen Projekt wurden keine Steine in den Weg gelegt, die Behörde hat hier ohne Verzögerung die Einreichung sowie die Einwendungen der Nachbarn geprüft und die Genehmigung erteilt.

Weltweit umfasst die Hard-Rock-Café-Kette über 170 Gastronomie-Niederlassungen in 74 Ländern, das erste Café wurde bereits 1971 in London eröffnet. In Österreich ist die Rockmusik-affine Restaurantkette seit 2014 mit einem Lokal in der Wiener Innenstadt vertreten. Im Innsbrucker HRC können demnächst auf rund 1000 m2 in einem 600 Jahre alten Gebäude Burger verspeist und Rock-Memorabilia bewundert werden. Auch Live-Acts werden regelmäßig auftreten. Das neue Lokal bietet Platz für 300 Gäste und ist damit das größte Gastronomieprojekt in Innsbruck seit vielen Jahren.

www.haslinger-nagele.com

Foto: beigestellt

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Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) – neue Rechte und Pflichten für die Beteiligten

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Dr. Tanja Melber, LL.M.

Die DSGVO wird ab dem 25.5.2018 unmittelbar anwendbar sein und die bisherige Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG und damit auch das Datenschutzgesetz 2000 („DSG 2000“), das die Datenschutz-Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt hatte, ersetzen.

Trotz ihrer unmittelbaren Geltung sind nationale Durchführungsbestimmungen notwendig, die der österreichische Gesetzgeber vorwiegend im Datenschutz-Anpassungsgesetz (BGBl. I 120/2017) abgebildet hat.

Materiell regelt die DSGVO die Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Die DSGVO bringt neben einer Änderung in der Terminologie (aus dem datenschutzrechtlichen „Auftraggeber“ wird der „Verantwortliche“ und der „Dienstleister“ wird zum „Auftragsverarbeiter“) zahlreiche Neuerungen:

Der örtliche Anwendungsbereich erstreckt sich in Zukunft auch auf die Datenverarbeitung im Rahmen der Niederlassung eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters („Datenverarbeiter“) in der Union, unabhängig davon, wo die Datenverarbeitung stattfindet (Art. 3 Abs. 1 DSGVO). Darüber hinaus gilt die DSGVO auch für Datenverarbeiter, die zwar keine Niederlassung in der Union haben, aber Waren oder Dienstleistungen in der Union anbieten oder das Verhalten von Betroffenen beobachten (Marktortprinzip gemäß Art. 3 Abs. 2 DSGVO). Dadurch müssen künftig große US-Anbieter, wie zB Google, das europäische Datenschutzrecht beachten.

Die grundsätzliche Meldepflicht an die Datenschutzbehörde gemäß §§ 16 ff DSG 2000 hat sich aufgrund zahlreicher Ausnahmebestimmungen (insbesondere für Standardanwendungen) als verwaltungsintensiv und ineffektiv erwiesen. An ihre Stelle sind in der DSGVO die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), die Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) sowie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragen (Art. 37 DSGVO) getreten:

(i) Im Verarbeitungsverzeichnis müssen Datenverarbeiter eine interne Übersicht über ihre Datenanwendungen führen. Der Inhalt des Verzeichnisses entspricht weitgehend jenem der bisherigen Meldungen an das Datenverarbeitungsregister (z.B. Angabe der Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten). Das Verarbeitungsverzeichnis ist für Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten nur zu führen, wenn besondere Risikoelemente vorliegen (z.B. wenn die Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen birgt oder bei Verarbeitung sensibler Daten).

(ii) Die Datenschutz-Folgenabschätzung dient der Einschätzung möglicher Folgen einer Datenverarbeitung und ist durchzuführen, wenn die geplante Form der Verarbeitung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge [hat]“. Dies ist insbesondere beim Profiling (Erstellung persönlicher Profile) oder der Verarbeitung sensibler Daten der Fall.

(iii) Mit dem Datenschutzbeauftragten wird ein Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden geschaffen, der Datenverarbeitern zur Seite steht und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften prüft. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist verpflichtend, wenn die Kerntätigkeit in der Überwachung von Personen oder der Verarbeitung sensibler Daten liegt (Einzelfallprüfung aufgrund des risikobasierten Ansatzes). Dies trifft insbesondere auf Gesundheitseinrichtungen, Auskunfteien und Personalvermittlungen zu.

Technische und organisatorische Compliance-Maßnahmen gewinnen durch die DSGVO an Bedeutung (Privacy by Design). Dadurch soll im Sinne der Datenminimierung sichergestellt werden, dass nur jene Daten verarbeitet werden, die für den Verarbeitungszweck erforderlich sind. Dieser Grundsatz ist insbesondere bei der Erstellung von Datenbanken zu beachten.

Darüber hinaus erweitert die DSGVO bereits bestehende Pflichten (zB proaktive Melde- und Informationspflichten an die Datenschutzbehörde und Betroffene). Für die Implementierung dieser Sorgfaltspflichten ist angesichts der drastischen Strafverschärfungen ein Maßnahmenkatalog zu empfehlen, denn je nach Art und Gravität des Verstoßes sind Geldbußen bis EUR 20 Mio oder 4 % des konzernweiten Umsatzes vorgesehen (Art. 83 DSGVO).

Korrespondierend zu den Pflichten der Datenverarbeiter werden die Rechte der Betroffenen verstärkt. Das „Recht auf Vergessenwerden“ wird dahingehend erweitert, dass Datenverarbeiter, die Daten öffentlich gemacht haben, die verantwortlichen Empfänger über das Löschungsbegehren (Entfernung von Links, Kopien oder Replikationen) informieren müssen (Art. 17 DSGVO). Neu sind das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DSGVO). Letzteres soll den Anbieterwechsel (zB bei sozialen Netzwerken, Kreditkarten- oder Energielieferverträgen) erleichtern.

Für die Implementierung der Vorgaben der DSGVO bleibt auf Unternehmerseite weniger als ein Jahr Zeit.

www.fwp.at

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BINDER GRÖSSWANG berät Scout24 beim Erwerb von gebrauchtwagen.at

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Thomas Schirmer und Hermann Schneeweiss

Das Projekt umfasste den Erwerb der gebrauchtwagen.at Internetportale GmbH im Rahmen eines Share Deals.

Das Gebrauchtwagen Internetportal mit Sitz in Leibnitz betreibt unter der Internetplattform www.gebrauchtwagen.at eine Gebrauchtwagenbörse im Internet. Mit einem Kundenstamm von mehr als 2.300 Autohändlern, aktuell rund 90.000 Anzeigen und vier Millionen Besuchen im Monat hat Gebrauchtwagen.at eine führende Position auf dem österreichischen Markt. Scout24 ist ein führender Betreiber digitaler Marktplätze für Immobilien und Automobile in Deutschland und anderen ausgewählten europäischen Ländern und betreibt die beiden Marken ImmobilienScout24 und AutoScout24.

AutoScout24 ist europaweit der größte Online-Automarkt. Der Erwerb von Gebrauchtwagen.at entspricht der definierten Wachstumsstrategie von der Scout24 AG. BINDER GRÖSSWANG hat die Scout24 AG bereits 2016 beim Erwerb des österreichischen Immobilienportals immodirekt.at beraten, sowie 2014 beim Erwerb des österreichischen Immobilienportals IMMOBILIEN.NET.

Das BINDER GRÖSSWANG Kernteam umfasste Thomas Schirmer (Partner), Hermann Schneeweiss (Rechtsanwalt) und Christoph Baumgartner (Rechtsanwaltsanwärter, alle Corporate/M&A).
Weiters an der Transaktion beteiligt: zu IP/IT Ivo Rungg (Partner), Hellmut Buchroithner (Counsel) und Fabian Heim (Rechtsanwaltsanwärter); zu Competition Christine Dietz (Partnerin) und Elisa Maria Kaplenig (Rechtsanwaltsanwärterin); zu Arbeitsrecht Horst Lukanec (Partner), Angelika Pallwein-Prettner (Partnerin) und Sabine Apfl (Rechtsanwaltsanwärterin), zu Regulatory Dieter Wohlmuth (Rechtsanwalt), und zu Steuerrecht Clemens Willvonseder (Rechtsanwalt).

www.bindergroesswang.at
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CHSH berät IST Austria bei Errichtung eines Start up-Incubators

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Heinrich Foglar-Deinhardstein und Stefan Huber

Die Wirtschaftskanzlei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati hat das Exzellenz-Forschungszentrum Institute of Science and Technology Austria (IST-A) bei der Errichtung eines Incubators für Spin offs beraten.

Dieser Incubator wird von IST-A gemeinsam mit einem internationalen Investor eingerichtet.

Die Beratung war komplex und umfasste neben gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen auch Fragen des Beihilfenrechts, des institutionellen Rechts der Forschungseinrichtung und des Kapitalmarktrechts.

„Wir freuen uns, als im Hochschul- und Wissenschaftsrecht führende Kanzlei bei der Errichtung des ersten Spin off Incubators einer Forschungseinrichtung in Österreich beratend tätig gewesen zu sein“, meint CHSH-Partner Stefan Huber, der IST-A bereits wiederholt beraten hat.

Corporate Partner Heinrich Foglar-Deinhardstein wiederum unterstreicht die hohe Komplexität und die Notwendigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit über mehrere Rechtsgebiete in der Kanzlei: „Hier konnte CHSH zeigen, dass wir in der Lage sind, sämtliche erforderlichen Rechtsgebiete umfassend auf höchstem Niveau abzudecken“. Neben Dr. Stefan Huber und Mag. Heinrich Foglar-Deinhardstein bestand das CHSH Team aus Dr. Peter Knobl und Dr. Andrea Harrich (beide Kapitalmarktrecht) und Mag. Jakob Hartig (Corporate).

www.chsh.com

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CHSH berät pro bono für barrierefreie Gesellschaft

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Heinrich Foglar-Deinhardstein

Das Wiener Unternehmen myAbility Social Enterprise GmbH hat erfolgreich die bisher größte Investmentrunde Österreichs im Social Business Start-Up Bereich abgeschlossen.

Ein Konsortium von Investoren aus der Schweiz und Deutschland steigt bei myAbility ein, um mit Wachstumskapital die Expansion in den gesamten deutschsprachigen Markt zu finanzieren.

Das von den drei Partnern Gregor Demblin, Michael Aumann und Wolfgang Kowatsch geleitete Sozialunternehmen myAbility wurde 2014 gegründet. myAbility ist spezialisiert darauf, großen Unternehmen die Zielgruppe „Menschen mit Behinderung“ als Mitarbeiter und als Kunden zu erschließen. „In den vergangenen Jahren haben wir unsere Stellung als Know-How-Leader in Österreich konsequent ausgebaut. Mit dem Wachstumskapital sind wir gut aufgestellt, um in den kommenden drei Jahren Marktführer in der gesamten DACH-Region zu werden“, sagt Gregor Demblin, einer der Gründer des Unternehmens.

In der DACH-Region gibt es 15 Millionen Menschen mit Behinderung. Ziel von myAbility ist es, in Zusammenarbeit mit großen Unternehmen deren Lebensbedingungen massiv zu verbessern: durch Jobs und mehr Barrierefreiheit im Alltag. „Wir glauben fest an den innovativen Ansatz von myAbility, die Vision des Teams und an die Erschließung der Märkte Deutschland und Schweiz“, sagt Erik Kaas, einer der Investoren, Chairman Europe der internationalen Partners Group.

CHSH hat myAbility schon bei der Gründung des Unternehmens und später bei der Aufnahme von Genussrechtskapital beraten. Mit der aktuellen Investmentrunde wird auch ein wichtiges Signal zur Stärkung des sozialunternehmerischen Sektors geleistet, der in Österreich im europäischen Vergleich noch großes Wachstumspotential hat.

CHSH-Partner Heinrich Foglar-Deinhardstein: „CHSH leistet regelmäßig ProBono Beratung für soziale und gesellschaftlich wichtige Projekte wie dieses. Wir sind stolz darauf, mutigen und idealistischen Unternehmern bei der Umsetzung einer visionären Idee helfen zu können.“

Das CHSH-Beratungsteam bestand aus den Partnern Mag. Heinrich Foglar- Deinhardstein LL.M. und Dr. Benedikt Spiegelfeld sowie weiters aus Rechtsanwalt Mag. Jakob Hartig LL.M. und Rechtsanwaltsanwärter Mag. Florian Wünscher LL.M.

www.chsh.com

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Schönherr berät KPS Capital bei Übernahme von DexKo-Standorten

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Christian Herbst

Schönherr hat KPS Capital Partners L.P. („KPS“), einen international tätigen Asset Manager aus New York, bei der Übernahme der DexKo Global („DexKo“)-Produktionsstandorte in Österreich und Polen beraten.

Verkäufer war das Private Equity-Unternehmen Sterling Group L.P. („Sterling Group“). Das Closing der Transaktion fand am 25. Juli 2017 statt, über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Sterling Group wird weiterhin einen Minderheitsanteil an DexKo halten.

Schönherr hat KPS in der Transaktion hinsichtlich des österreichischen und polnischen Teils und dabei bei allen gesellschaftsrechtlichen, regulatorischen und arbeitsrechtlichen Fragen beraten einschließlich der rechtliche Due Diligence-Prüfung.

KPS verwaltet die KPS Special Situations Funds, New York, USA, eine Investmentfondsplattform mit einem zu verwaltenden Kundenvermögen von rund 5,2 Milliarden US-Dollar.

DexKo zählt mit einem geschätzten Jahresumsatz von EUR 850 Mio. zu den weltweit größten Achsenherstellern und hat seinen Hauptsitz in US-Bundesstaat Michigan. Für das Unternehmen arbeiten weltweit mehr als 4.500 Mitarbeiter in 39 Produktionsstätten und 25 Verteilerzentren. An den in Österreich und Polen gelegenen DexKo-Produktionsstandorten werden unter der Marke „AL-KO“ Technologien für Fahrzeuge hergestellt.

Das beratende Schönherr-Team stand unter der Federführung von Christian Herbst (Partner; Corporate/M&A), der von Maximilian Lang (Counsel; Corporate/M&A), Alexander Mazevski (Rechtsanwaltsanwärter; Corporate/M&A), Stefanie Orator-Saghy (Rechtsanwaltsanwärterin; Regulatory) und Teresa Waidmann (Rechtsanwaltsanwärterin, Labour & Employment) unterstützt wurde; Pawel Halwa (Partner; Warschau; Corporate/M&A), Barbara Jozwik (Counsel; Warschau; Labour & Employment) und Wojciech Czyzewski (Rechtsanwalt; Warschau; Corporate/M&A) betreuten den polnischen Teil.

Paul, Weiss, Rifkind, Wharton und Garrison LLP, New York, fungierten als KPS-Lead Counsel, während Goldman Sachs und J.P. Morgan Securities LLC als Finanzberater für DexKo tätig waren.

www.schoenherr.eu

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TH Real Estate veräußert „Star Center“ in Leoben – Baker McKenzie Wien berät

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Stephan Größ

bei Verkauf des Fachmarkt- und Entertainmentzentrums

TH Real Estate hat das Fachmarkt- und Entertainmentzentrum Star Center in Leoben an Privatinvestoren verkauft. Das Zentrum wurde im Jahr 2000 errichtet und liegt unweit der Altstadt von Leoben. Es verfügt über eine Mietfläche von rund 8000 Quadratmetern, zu den Ankermietern zählen neben prominenten Handelsmarken wie beispielsweise Lidl, Deichmann, dm, Pagro oder Libro auch die Cineplexx-Kinos.

Das Objekt stammt aus einem von Warburg-HIH Invest Real Estate verwalteten Sondervermögen, für das TH Real Estate als Asset-Manager tätig ist. Die juristische Umsetzung der Transaktion lag in den Händen der internationalen Wirtschaftskanzlei Baker McKenzie. Stephan Größ, Partner des Wiener Büros, begleitet seit über acht Jahren Transaktionen für die Immobilien-Spezialfonds, darunter u.a. den Verkauf der Galerien Parndorf. Der Verkauf des Star Centers wurde als Share-Deal abgewickelt, über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. „Die juristische Herausforderung der Transaktion lag in der Bereitstellung der vom Käufer und seiner Bank geforderten Sicherheiten“, berichtet Größ.

Das Wiener Immobilienteam von Baker McKenzie hat sich nicht nur in den Bereichen Retail, Hotels, Resorts und Tourismus einen Namen gemacht, es gehört auch auf dem gebiet der Stadtentwicklung zu den führenden Kanzleien des Landes, wie das langjährige Engagement für die Seestadt Aspern beweist.

www.bakermckenzie.com

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DORDA schließt für S IMMO AG den Verkauf des OMV Headquarters ab

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Stefan Artner

DORDA Immobilienexperten Stefan Artner und Magdalena Brandstetter haben die S IMMO AG beim Verkauf der beiden Büroimmobilien „Hoch Zwei“ und „Plus Zwei“ an die deutsche Deka Immobilien beraten.

Der Käufer DEKA Immobilien GmbH ist eine Tochtergesellschaft des DekaBank-Konzerns, einem der größten Anbieter von Offenen Immobilienfonds in Deutschland. Mieter der insgesamt 43.000m2 Fläche ist die OMV, die den Standort als Headquarter nutzt. Das Closing der Transaktion fand am 31.8. mit der Freigabe durch die Bundeswettbewerbsbehörde statt. Der Kaufpreis lag über 200 Millionen, und damit 75 Millionen Euro über dem Anschaffungspreis der S IMMO im Jahr 2010.

Stefan Artner, geschäftsführender Gesellschafter und Leiter des Real Estate Desk von DORDA zur Transaktion: „Wir dürfen die S-Immo bereits seit einigen Jahren bei österreichischen Großtransaktionen rechtlich begleiten. Wir haben daher schon beim Ankauf dieser Landmark-Gebäude beraten und konnten die erfolgreiche Entwicklung des Standortes durch unseren Mandanten mitverfolgen. Nun waren wir auch wieder beim Verkauf eingebunden und konnten dazu beitragen, die zwei Prestigeobjekte wieder erfolgreich zu vermarkten.“ Artner führt weiter aus: „2017 ist der Immobilienmarkt sehr aktiv, und mein Team und ich freuen uns, auch dieses Jahr die führenden Transaktionen mitzubegleiten.“

Ernst Vejdovszky, Vorstandsvorsitzender der S IMMO AG, kommentiert: „Mit dem erfolgreichen Verkauf des Viertel Zwei haben wir das hohe Preisniveau im Wiener Markt genutzt und damit einmal mehr im Sinne unserer zyklusorientierten Strategie gehandelt. Dank der Unterstützung von Stefan Artner und seinem Team, die das Projekt seit dem Ankauf betreut haben, konnten wir den Verkauf professionell und sehr effizient abwickeln.“

Der Verkäufer, die S IMMO AG ist eine österreichische Immobilien-Investmentgesellschaft mit Fokus auf Hauptstädte in Österreich, Deutschland und CEE. S IMMO AG wurde von DORDA Managing Partner Stefan Artner und Immobilienanwältin Magdalena Brandstetter rechtlich beraten. M&A Treuhand übernahm sämtliche steuerlichen Aspekte der Transaktion.

DEKA Immobilien wurde von Schönherr Rechtsanwälte durch Managing Partner Michael Lagler und Anwalt Alexander Babinek vertreten. Als Steuerberater der DEKA fungierte die TPA Österreich.

www.dorda.at

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bpv Hügel: Gesetzgeber ebnet den Weg zum Delisting von der Börse

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Christoph Nauer

Erstmals Regelungen für den Börserückzug – ab 2018 ist ein Delisting für börsenotierte Aktiengesellschaften auch vom Amtlichen Handel möglich.

Wien/Mödling. Der Börsegang war für Emittenten bisher eine Einbahnstraße. Eine Notierung im Amtlichen Handel an der Wiener Börse konnte freiwillig nicht beendet werden. Ein Going private war praktisch nur durch Squeeze-out oder den unsicheren Umweg einer Verschmelzung auf eine nicht-börsenotierte Gesellschaft („kaltes“ Delisting) erreichbar.

Ab 2018 wird ein Delisting auf Antrag des Emittenten erfolgen können, wenn der Maßnahme ein Angebot an die Aktionäre zum Erwerb ihrer Aktien vorangeht. Die Hauptversammlung hat das Delisting mit qualifizierter 3/4-Kapitalmehrheit zu beschließen; kein Beschluss ist erforderlich, wenn bereits Aktionäre mit zusammen 75%-Beteiligung das Delisting verlangen.

Durch das Delisting fällt die Börse als Handelsplatz für die Aktien weg. Den Aktionären muss als Ausstiegsmöglichkeit innerhalb von sechs Monaten vor dem Delisting ein so genanntes „Angebot zur Beendigung der Handelszulassung“ zum Kauf der Aktien, durch einen Bieter (Aktionär/Dritter) oder die Gesellschaft, erstattet worden sein. Eine Ausnahme von der Angebotspflicht gilt, wenn die Aktien im Europäischen Wirtschaftsraum notiert bleiben und an diesem Börseplatz ein gleichwertiges Delisting-Schutzniveau gilt.

Die Mindestpreise für das Angebot sind – wie für Pflichtangebote – der 6-Monats-VWAP (volumengewichteter Durchschnittskurs) der Aktie und der höchste Vorerwerbspreis des Bieters, oder gemeinsam vorgehender Rechtsträger, in den letzten 12 Monaten.

Darüber hinaus gilt als neue zusätzliche Preisuntergrenze der 5-Tage-VWAP der Aktie vor Bekanntgabe der Absicht, die Handelszulassung zu beenden. „Mit dieser Preisgrenze begegnet der Gesetzgeber niedrigen Angebotspreisen durch Wahl des Zeitpunkts für das Delisting; wenn sich etwa längere Perioden mit gedrücktem Kursniveau stärker im sechs monatigen volumengewichteten Durchschnittskurs auswirken“, analysiert Christoph Nauer, Partner bei bpv Hügel.

Vorrangig richtet sich der Angebotspreis nach dem Börsekurs. Nur wenn der so ermittelte Preis offensichtlich unter dem tatsächlichen Wert des Unternehmens liegt, ist dieser angemessen durch eine Unternehmensbewertung festzulegen. Die Übernahmekommission ist für die Preiskontrolle zuständig. Die Überprüfung wird auch durch einen „Markttest“ beschränkt: Beträgt die Annahmequote über 50% des Angebotsumfangs, kann ein Antrag auf Überprüfung nicht auf eine angebliche Unangemessenheit des Preises gestützt werden.

„Es ist zu begrüßen, dass sich der Preis für ein ‚Delisting-Angebot‘ vorrangig nach dem Börsekurs zu richten hat. Durch das Delisting fällt der Handelsplatz weg, an dem der Börsekurs maßgeblich ist. Fundamentalbewertungen (Unternehmensbewertungen) zur Preisfindung wären daher hier im Grundsatz nicht die richtige Methode“, betont Christoph Nauer, Partner bei bpv Hügel.

www.bpv-huegel.com

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Schönherr verstärkt Real Estate-Praxis mit Transaktions- und Privatstiftungsexperten Alexander Babinek

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Alexander Babinek

Schönherr erweitert mit dem erfahrenen Rechtsanwalt Alexander Babinek seine Expertise im Real Estate-Bereich.

Der Immobilienrechts- und Stiftungsexperte verstärkt seit April 2017 das Schönherr Real Estate-Team, und ist auf die Beratung und Vertretung von nationalen und internationalen Mandanten bei Real Estate-Transaktionen sowie auf Immobilienentwicklungsprojekte spezialisiert. Darüber hinaus liegt ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit auf dem Private Client- und Privatstiftungsbereich.

„Der Immobilienmarkt in Zentral- und Osteuropa bleibt auch in den nächsten Jahren attraktiv. Umso wichtiger ist es uns, unsere Marktposition als einer der führenden Rechtsberater in der Region zu festigen.“, erklärt Schönherr Managing Partner und Real Estate-Partner Michael Lagler. „Alexander Babinek ist ein exzellenter Jurist mit bereits großer Transaktionserfahrung und ein toller Teamplayer. Wir freuen uns, mit ihm jemanden für unsere Kanzlei gewonnen zu haben, der unser starkes Team mit seiner langjährigen Erfahrung und seinen fundierten Kenntnissen in der Materie zusätzlich unterstützt.“

Alexander Babinek absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, wo er 2010 auch das Doktorat der Rechtswissenschaften abschloss. Zusätzlich absolvierte er ein postgraduales Masterstudium an der Executive Academy der Wirtschaftsuniversität Wien. Seit 2015 ist Babinek als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen. Vor seinem Eintritt bei Schönherr war er im Corporate/Real Estate-Team einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Wien tätig. Alexander Babinek ist Autor zahlreicher Fachpublikationen in den Bereichen Immobilien-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht. Er ist regelmäßig mit der Abwicklung komplexer nationaler und internationaler Liegenschaftstransaktionen betraut. Darüber hinaus berät er auch zahlreiche US-amerikanische und italienische Mandanten bei ihren Geschäftsaktivitäten in Österreich.

Die Schönherr Real Estate-Praxisgruppe berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen bei allen Rechtsfragen ihrer Immobiliengeschäfte und ist in einer Vielzahl von prominenten Transaktionen und Projekten in Österreich und Zentral- und Osteuropa involviert. Zuletzt hat das Team unter anderem Deka Immobilien beim Kauf des DC Tower 1 in Wien, dem höchsten Hotel- und Bürogebäude Österreichs, beraten.

www.schoenherr.eu

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Real Estate Frauenpower: Julia Peier wird Partnerin bei PHH Rechtsanwälte

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Julia Peier

Julia Peier (30) steigt bei PHH Rechtsanwälte zur Partnerin auf. Damit baut PHH Rechtsanwälte, eine führende Wirtschaftskanzlei in Wien, seine Managementebene auf zehn Partner aus.

Peier verantwortet bei PHH Rechtsanwälte den Immobilienbereich, den sie die letzten Jahre erfolgreich aufgebaut hat. Mit ihrer Ernennung zur Partnerin trägt die Kanzlei dem expandierenden Geschäftsfeld Rechnung.

Julia Peier ist bereits seit 2011 bei PHH Rechtsanwälte tätig, wobei sie sich in den letzten Jahren auf Immobilienrecht spezialisiert und sich rasch einen Namen als Immobilienexpertin, insbesondere bei Strukturierungen sowie Umsetzung und Abwicklung von liegenschaftsrechtlichen Transaktionen und Bauträgerprojekten, gemacht hat. So wurde sie 2017 erstmals beim internationalen Ranking von Chambers and Partners als „Associate to watch“ ausgezeichnet und zählt zu den jüngsten Partnerinnen Österreichs. Kunden lobten dabei vor allem ihre effiziente, fokussierte Arbeitsweise und ihre freundliche, kompetente Beratung. „Ich habe jetzt intensive und lehrreiche Jahre in den Aufbau des Immobiliendepartments investiert, bin gefördert und gefordert worden. Für mich ist die Ernennung zur Partnerin ein wichtiger Schritt für meine Zukunft bei PHH Rechtsanwälte und den weiteren Ausbau des Immobilienbereichs“, sagt Julia Peier zu ihrer Ernennung.

Mit Julia Peier baut PHH Rechtsanwälte die Partnerebene auf zehn Personen, zwei Partnerinnen und acht Partner, aus. „Julia Peier ist eine talentierte und kompetente Rechtsanwältin, die sich seit der Übernahme der Real Estate Abteilung 2015 bereits einen Namen in der österreichischen Immobilienszene machen konnte. Wir bei PHH Rechtsanwälte fördern Talente und wissen, dass wir uns von Julia Peier noch viel erwarten dürfen“, sagt Stefan Prochaska, Managing Partner von PHH Rechtsanwälte und gratuliert herzlich. Insgesamt arbeiten bei PHH Rechtsanwälte rund 70 Mitarbeiter in juristischen und nichtjuristischen Bereichen. Mehr als ein Drittel davon sind Frauen.

www.phh.at

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Johannes S. Schnitzer weiter im Ausschuss für internationales Vergaberecht der American Bar Association

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Johannes Schnitzer

Rechtsanwalt und Vergaberechtsexperte Dr. Johannes S. Schnitzer wurde kürzlich wiederholt zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für internationales Vergaberecht der American Bar Association (ABA), Section of Public Contract Law, gewählt. Johannes S. Schnitzer wird dieses Spitzenamt des weltweit größten anwaltlichen Berufsverbands mit mehr als 410.000 Mitgliedern für ein weiteres Jahr als einziger Nicht-Amerikaner ausüben.

„Die nunmehr siebente Amtsperiode im Vorstand des ABA-Ausschusses für internationales Vergaberecht ist für unsere Kanzlei aus strategischer Sicht erfreulich. Zumal wir laufend Unternehmen aus dem Ausland – und dabei vor allem aus den USA und Asien – bei Vergabeverfahren in der EU beraten, passt diese Führungsposition im Ausschuss „Internationales Vergaberecht“ auch genau zu einem unserer Kanzleischwerpunkte“, so Johannes S. Schnitzer, Geschäftsführer der SCHNITZER Rechtsanwalts GmbH.

www.schnitzer-law.at
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Herbst Kinsky berät federführend bei Errichtung eines Start-up Inkubators durch das Institute of Science and Technology (IST Austria)

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Philipp Kinsky

Herbst Kinsky hat umfassend und federführend bei der Implementierung und Errichtung eines AIFMG und EuVECA Fonds (IST Cube GmbH & Co KG) und Start-up Inkubators durch IST Austria beraten.

Die Beratung des Fonds umfasste insbesondere Rechtsbereiche des Gesellschaftsrechts, alternativen Investment Fondsrechts, Beihilfenrechts, Kartellrechts, öffentliches Rechts (insbesondere das Recht des IST Austria) und Kapitalmarktrechts.

IST Austria ist ein internationales Institut in Klosterneuburg bei Wien, das sich der natur- und formalwissenschaftlichen Grundlagenforschung und Postgraduiertenausbildung widmet. Seit der Eröffnung im Jahr 2009 wächst das Institut kontinuierlich auf mittlerweile über 40 Forschungsgruppen in den Bereichen Computerwissenschaften, Physik, Biologie und Neurowissenschaften. IST Austria verfolgt das Ziel, erstklassige Forschung zu betreiben. Bis 2026 sollen hier bis zu 90 Forschungsgruppen in einem internationalen, hochmodernen Umfeld forschen.

„Wir sind besonders erfreut, dass IST Austria uns von Beginn an mit der umfassenden Betreuung dieses Projekts beauftragt hat und wir zur Errichtung dieses zukunftsträchtigen Fonds und Inkubators erfolgreich beitragen konnten. Auch hier hatten wir erneut die Gelegenheit unsere Expertise und unser Know-how insbesondere im Fonds- und Start-Up Bereich an eine führende Forschungseinrichtung weitergeben zu können“, so Philipp Kinsky, Gründungspartner von Herbst Kinsky.

„Die Gründung eines Seedfonds und Inkubators durch eine öffentliche Körperschaft und einen internationalen Cornerstone-Investor ist keine alltägliche Übung und das Team von Herbst Kinsky hat mit seiner breiten Erfahrung im Startup Bereich tatkräftig mitgeholfen Fragen aus verschiedensten Rechtsfeldern zu adressieren und das Projekt in einem sehr effizienten Prozess umzusetzen“ erklärt Markus Wanko, Geschäftsführer der Fondsmanagementgesellschaft und Leiter des Technologietransfers des IST Austria.

Das Team von Herbst Kinsky wurde bei diesem Projekt von Philipp Kinsky mit Unterstützung von Johannes Frank, Sonja Hebenstreit und Vera Schrottenbaum (Kartellrecht und Beihilfenrecht) geleitet.

www.herbstkinsky.at
Foto: beigestellt

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Verwaltungsgerichtshof klärt Verfahrensrechte im Betriebsanlagenrecht zu Gunsten von Unternehmen

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Mag. Andreas-Sabadello

MSW Rechtsanwälte vertraten erfolgreich eine Supermarktkette im Verfahren über die Genehmigung des Umbaus einer Filiale. Der Verwaltungsgerichtshof stellt klar, dass Nachbarn den vorläufig erstinstanzlich bewilligten Betrieb nicht durch Rechtsmittel verzögern können:

Der Supermarktbetreiber hatte eine Filiale eines ehemaligen Mitbewerbers übernommen und in erster Instanz die für den Umbau erforderlichen Genehmigungen erhalten. Dagegen legte eine Gruppe Nachbarn Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Wien ein. Die Gewerbeordnung räumt dem Genehmigungswerber in solchen Fällen ein vorläufiges Betriebsrecht ein. Das Risiko liegt dabei beim Genehmigungswerber: erwartet er, dass die Genehmigung auch in zweiter Instanz hält, darf er die Änderungen vornehmen und die Anlage vorläufig betreiben. Bekommen die Beschwerdeführer Recht, droht der Verlust der Investitionen.

Im Fall beantragten die Nachbarn, dass das Verwaltungsgericht dieses vorläufige Betriebsrecht ausschließen soll: der Beschwerde sollte bis zur endgültigen Entscheidung aufschiebende Wirkung zukommen. Das Verwaltungsgericht folgte jedoch der Argumentation des Genehmigungswerbers: dieser vertrat, dass die Beschwerdeführer gar nicht berechtigt sind, einen solchen Antrag zu stellen. Während in anderen Verwaltungsverfahren ein derartiges Antragsrecht durchaus vorgesehen ist, sieht die Gewerbeordnung (§ 78 Abs. 1) bloß vor, dass das Verwaltungsgericht dieses Recht bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen von Amts wegen auszuschließen hat. Die Voraussetzungen für den amtswegigen Ausschluss des vorläufigen Betriebsrechts lagen jedoch nicht vor.


Dr. Alexander Strehn

Das Verwaltungsgericht ließ die Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu, da zur Frage der Zulässigkeit der Antragstellung keine Rechtsprechung vorlag. Der VwGH wies die Revision der Beschwerdeführer nun ab und stellte klar: Die Gewerbeordnung trifft zum Schutz wirtschaftlicher Interessen des Genehmigungswerbers eine abweichende Regelung zum sonst bestehenden Recht auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung.

Für Unternehmen bedeutet diese Entscheidung eine Erleichterung: Verfahren über die Genehmigung von Änderungen an Betriebsanlagen sind mitunter zeitintensiv. Zu Recht wird bereits in erster Instanz geprüft, ob durch die geplante Änderung eine Gefährdung für die Gesundheit oder gar das Leben bestehen könnte. Genehmigungswerber müssen nachweisen, dass sie niemanden gefährden. Betroffenen – also Nachbarn – steht natürlich auch das Recht zu, eine erstinstanzliche Entscheidung prüfen zu lassen. Gerade in Fällen, in denen die Einwendungen von Nachbarn keine Gefährdungen erkennen lassen, wäre ein weiteres Zwischenverfahren über den Ausschluss des vorläufigen Betriebsrechts eine zusätzliche Belastung für Unternehmer.

Entscheidung des VwGH: Ro 2017/04/0006 bis 0013 vom 18.08.2017

Andreas Sabadello und Alexander Strehn von MSW Rechtsanwälte vertraten den Genehmigungswerber im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Fotos: copyright: photo-simonis

www.m-s-w.at

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BINDER GRÖSSWANG berät gemeinsam mit Allen&Overy beim Erwerb des dritten „Triiiple“-Turms in Wien

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Markus Uitz

BINDER GRÖSSWANG beriet den Luxemburger Immobilieninvestor CORESTATE Capital Holding S.A beim Erwerb des dritten „Triiiple“-Turms am Standort des ehemaligen Zollamtes im Rahmen eines Forward Purchase.

Die Einreichung zur Baugenehmigung für Turm 3 ist für Ende 2017 geplant und die bauliche Fertigstellung für 2020 vorgesehen. Nach Fertigstellung wird der Turm 3 670 Micro-Apartmens für Studierende und Young Professionals sowie Büro- und Gewerbeflächen umfassen und mit 34 Obergeschoßen den höchsten der drei Triiiple-Türme bilden. Die geplanten Ein- und Zwei-Zimmer-Apartments werden zwischen 22 und 55 Quadratmeter groß sein und jeweils mit einem eigenen Badezimmer und Küchenzeile sowie teilweise privaten Balkonen ausgestattet sein. Darüber hinaus wird es Gemeinschaftsflächen wie Learning-, Gaming-, Business- und Washing-Lounges sowie Terrassen zur gemeinsamen Benutzung geben.

Die CORESTATE Capital Holding S.A. (CORESTATE) ist ein Investmentmanager und Co-Investor mit einem verwalteten Vermögen von ca. € 20 Mrd. Als eine voll integrierte Immobilien-Plattform bietet CORESTATE seinen Kunden fundierte Expertise in den Bereichen Investment- und Fonds Management sowie Immobilien-Management Services aus einer Hand. Das Unternehmen ist international als angesehener Geschäftspartner für institutionelle Investoren sowie vermögende Privatanleger tätig. Die Gesellschaft hat ihren Hauptsitz in Luxemburg und verfügt über 29 weitere Büros unter anderen in Frankfurt, London, Madrid, Singapur und Zürich. CORESTATE beschäftigt über 470 Mitarbeiter und ist an der Frankfurter Wertpapierbörse (Scale) notiert.

Das verantwortliche BINDER GRÖSSWANG-Team umfasste Partner Markus Uitz (Real Estate / M&A), Counsel Mag. Alexander Kramer, LL.M. (Chicago) (Real Estate) sowie Associate Mag. Michael Delitz (Real Estate / M&A).

Für die Strukturierung auf CORESTATE Capital Holding S.A. Seite war das Allen&Overy-Team in Düsseldorf zuständig, federführend durch den Partner Christian Eichner, den Counsel Michael Fink sowie den Senior Associate Kyrill Chilevych.

www.bindergroesswang.at
Foto:beigestellt

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Nino Tlapak ist neuer Anwalt im DORDA IT/IP und Datenschutzteam

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Nino Tlapak (29), Datenschutzexperte bei DORDA, wurde als Anwalt eingetragen.

Seit dem Eintritt von Tlaplak bei DORDA im Jänner 2013 liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich IT und Datenschutz, wo er mitunter in der datenschutzrechtlichen Prüfung neuer Geschäftsmodelle und Unterstützung notwendiger Anpassungen tätig ist. Daneben macht er umfassende Compliance-Checks sowie Behördenmeldungen – vor allem auch für Unternehmen im regulierten Umfeld (Banken, Versicherungen und Pharmaunternehmen). Aktuell begleitet er zahlreiche Umsetzungsprojekte zur Datenschutzgrundverordnung. Dabei kann er auf seine über die Jahre gewonnene Expertise aufbauen und die neuen Vorschriften praxisnah umsetzen. Weiters unterstützt Nino Tlapak Mandanten bei der Erstellung, Anpassung und Verhandlung von IT-Verträgen, insbesondere in Outsourcing Projekten, sowie im E-Commerce Bereich.

Das DORDA IT/IP Team ist mehrfach prämiert und wird seit Jahren in allen einschlägigen Rankings durchgehend als führend am Markt ausgezeichnet. 2016 hat das Team aufgrund der steigenden Nachfrage eine weitere Diversifikation vorgenommen und aus seiner Mitte eine eigene, mittlerweile sechsköpfige Expertengruppe zum Datenschutzrecht formiert. Axel Anderl, Partner und Leiter des IT/IP und Media Desk sowie Co-Leiter des Datenschutzteams bei DORDA, freut sich über die Beförderung eines weiteren, erfahrenen Spezialisten seines Teams zum Anwalt: „Nino Tlapak kann auf gefestigte Erfahrung und einschlägiges Know-How zurückgreifen und hat sich im Datenschutzrecht bereits einen exzellenten Ruf im Markt erarbeitet. Er überzeugt mit seinem ganzheitlichen Betreuungsansatz, pragmatischen Lösungsansätzen und Effizienz. Er ist die ideale Erweiterung unseres praxisnah agierenden Expertenteams.“

Nino Tlapak trägt laufend zu Datenschutz, IT-Sicherheit und verwandten Themen vor, wie etwa auch beim zertifizierten Universitätslehrgang „Datenschutz und Privacy“ an der Donau Universität Krems. Ebenso hat er bereits zahlreiche Fachartikel zum Thema Datenschutz publiziert. Seit September 2017 ist Nino Tlapak als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen.

Der gebürtige Wiener ist Absolvent der Universität Wien (Mag.iur. 2012) und hat zur weiteren fachlichen Vertiefung den Universitätslehrgang für Informations- und Medienrecht an der Universität Wien abgeschlossen (LL.M. IT Law 2013).

www.dorda.at

Foto: beigestellt

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Daniel Deutschmann zum Anwalt bei Heid Schiefer aufgestiegen

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Daniel Deutschmann

Daniel Deutschmann (35) avancierte zum Rechtsanwalt bei der Kanzlei Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, einer der führenden österreichischen Rechtsanwaltssozietäten im öffentlichen Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Vergabe-, Vertrags- und Prozessrecht.

Bereits seit 2012 war der gebürtige Tiroler als Rechtsanwaltsanwärter bei Heid Schiefer tätig, davor sammelte er Erfahrung im Baugewerbe.
(Wien, 12.09.2017) Öffentliche Auftragsvergaben mit den Schwerpunkten Planungs- und Bauleistungen sind die Spezialgebiete von RA BM Dipl.-Ing. Dr. Daniel Deutschmann. Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Linz bzw Innsbruck sowie das Diplomstudium der Technischen Wissenschaften (Bauingenieurwesen) in Innsbruck und legte die Befähigungsprüfung für das Baumeistergewerbe ab. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter bzw Rechtsanwalt war er Mitarbeiter am Institut für Baubetrieb, Bauwirtschaft und Baumanagement der Universität Innsbruck sowie bei mehreren Bauunternehmen im Hochbau.

Daniel Deutschmann ist Mitautor der vierten Auflage von Heid/Preslmayr, „Handbuch Vergaberecht“, Autor zahlreicher Fachpublikationen und Vortragender im Vergabe- und Vertragsrecht.

www.heid-schiefer.at

Foto: beigestellt

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