Quantcast
Channel: Breaking News – Wirtschaftsanwaelte.at
Viewing all 1178 articles
Browse latest View live

Herbst Kinsky berät GoStudent bei Eigenkapitalfinanzierungsrunde

$
0
0
Florian Steinhart

Herbst Kinsky hat das erfolgreiche Start-up GoStudent GmbH im Zusammenhang mit einer Eigenkapital- finanzierungsrunde, welche über zwei Closings im März 2018 und im Juli 2018 abgewickelt wurde, beraten.

Als Investoren sind neben dem bekannten österreichischen Venture Fonds SpeedInvest auch Georg Melchart sowie Monika Link-Haselböck eingestiegen. Insgesamt konnte GoStudent einen siebenstelligen Betrag für den Ausbau und die technische Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodelles lukrieren.

GoStudent ist ein aufstrebendes österreichisches Start-up im E-Learning Sektor, das eine neuartige Lern- plattform für Schüler anbietet, welche per App Hausaufgaben und testbezogene Fragen diskutieren und auf online-Nachhilfe zugreifen können. GoStudent ermöglicht einfachen und anonymen Zugriff auf ein Netz- werk aus qualifizierten Tutoren an die Schüler sich bei Fragen und Unklarheiten zu schulischen Themen wenden können.

Das Team von Herbst Kinsky wurde bei dieser Transaktion von Florian Steinhart mit Unterstützung von David Pachernegg und Felix Kernbichler geleitet (alle drei Corporate/Venture Capital).

www.herbstkinsky.at

Foto:beigestellt

Der Beitrag Herbst Kinsky berät GoStudent bei Eigenkapitalfinanzierungsrunde erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.


NHP erfolgreich vor Europäischem Gerichtshof

$
0
0
Mag. Paul Reichel

Erfolg für Salzburger Gebietskrankenkasse mit NHP-Anwalt Paul Reichel vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Arbeitnehmerentsendung: Bei wiederholtem Rückgriff auf aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer/innen zur Besetzung desselben Arbeitsplatzes sind Arbeitnehmer/innen nicht im Herkunftsland, sondern im Aufnahmestaat sozialversicherungspflichtig.

Der Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen vom Jänner dieses Jahres noch die Ansicht vertreten, dass in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandte Arbeitnehmer/innen im Zweifel in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig sind. Der EuGH sieht dies nun aber gänzlich anders. Die Ausnahmebestimmung, wonach unter gewissen Voraussetzungen ein/e aus einem anderen EU-Mitgliedstaat entsandte/r Arbeitnehmer/in dem Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes unterliegen kann, ist sehr eng auszulegen. Wenn nach dem Ablauf von 24 Monaten derselbe Arbeitsplatz neuerlich durch Arbeitnehmerentsendung aus dem EU-Ausland besetzt werden soll, unterfällt diese Beschäftigung dem Sozialversicherungsrecht des Aufnahmemitgliedstaates.

Dazu NHP-Anwalt Paul Reichel: „Es ist erfreulich, dass der EuGH zur Frage des sogenannten Ablöseverbotes derart klare Worte gefunden hat. Mit diesem Urteil wird unterstrichen, dass für Umgehungskonstruktionen bei der Arbeitnehmerentsendung aus dem EU-Ausland zur Vermeidung der innerstaatlichen Sozialversicherungsbeiträge in Hinkunft wohl nur noch wenig Raum sein dürfte.

www.nhp.eu

Foto: beigestellt

Der Beitrag NHP erfolgreich vor Europäischem Gerichtshof erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

LEI – Legal Entity Identifier: Unabdingbare Voraussetzung für juristische Personen, welche Wertpapiergeschäfte tätigen, ab 2018

$
0
0
Stefan Jeitler, LL.B., LL.M., BSc. ist Associate bei Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmH

Mit Jahreswechsel wird es zu einer Erweiterung der Meldepflichten der Banken und Kre-ditinstitute im Bereich des Wertpapierhandels kommen. Regelungsgrundlage hierfür ist die EU-Verordnung 600/2014 vom 15.05.2014 (MiFIR). Um die durch diese Verordnung normierten Verpflichtungen (der Banken und Kreditinstitute) erfüllen zu können, haben juristische Personen und im Firmenbuch eingetragene Unternehmen eine sogenannte LEI-Nummer (Legal Entity Identifier) zu beantragen und der Bank/dem Kreditinstitut, über welches Wertpapiere gehandelt werden, zur Verfügung zu stellen.

Bei einer LEI-Nummer handelt es sich um eine international standardisierte und weltweite gültige Kennung für Teilnehmer am Finanzmarkt. Diese 20-stellige Identifikationsnummer dient der eindeutigen Feststellung von Geschäftspartnern im Wertpapierhandel und ermöglicht es zudem den von der Verordnung erfassten Banken und Kreditinstituten, bestimmte gesetzliche Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllen zu können. Ziel ist es, mehr Sicherheit und Transparenz auf dem Finanzmarkt zu schaffen.

Juristischen Personen und im Firmenbuch eingetragenen Unternehmern ist es ab dem 3.1.2018 nur mehr unter Bekanntgabe ihrer LEI-Nummer (gegenüber der Bank) gestattet, Wertpapiergeschäfte zu tätigen. Erfasst sind sowohl Käufe, als auch Verkäufe oder bei-spielsweise Depotübertragungen.

Die von der Verordnung Betroffenen sind für die Beantragung ihrer LEI-Nummer selbst verantwortlich. Mit anderen Worten: Verabsäumt es ein von der Verordnung erfasstes Rechtssubjekt eine LEI-Nummer zu beantragen und der Bank zur Verfügung zu stellen, kann dieses Rechtssubjekt ab 3.1.2018 über sein Depot weder bestehende Wertpapiere verkaufen, noch eine neue Kauf-Order für Wertpapiere erteilen. Konkret erfolgt die Beantragung (und Verlängerung) über Online-Plattformen – wie beispielsweise über Europas größte Vergabestelle, das WM Datenservice. Servicepartner in Österreich ist die Österreichische Kontrollbank, welche die Anträge auch auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft. Im Zusammenhang mit dem Antrag werden beispielsweise folgende Daten erfasst:

(i) Name der juristischen Person bzw des eingetragenen Unternehmers,
(ii) Rechtsform,
(iii) Registernummer und Name des Registers,
(iv) Adresse, sowie
(v) ISO-Ländercode.

Nach erfolgreicher Beantragung und Prüfung durch die OeKB wird dem Antragsteller die LEI-Nummer übermittelt, welche ab diesem Zeitpunkt ein Jahr gültig ist. Die Beantragung (und Erneuerung) der LEI-Nummer ist kostenpflichtig, wobei bei Beantragung (über vorgenanntes Portal) für die erstmalige Ausstellung (netto) EUR 80,00 und für die jährliche Verlängerung (netto) EUR 70,00 in Rechnung gestellt werden.

Wenngleich inhaltliche Parallelen zum Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiE-ReG) bestehen, welches ebenfalls im Jänner 2018 in Kraft treten wird und Offenlegungs-pflichten im Hinblick auf die „wahren“, sprich wirtschaftlichen, Eigentumsverhältnisse bestimmter Rechtsträger regelt, kann die Meldung unter dem einen Regime die Meldung unter dem anderen Regime nicht ersetzen. Es ist daher jedenfalls die Anwendbarkeit beider Regime (WiEReG und MiFIR (LEI)) zu prüfen und deren Anforderungen umzusetzen bzw zu erfüllen.

Um weiterhing uneingeschränkt am Wertpapierhandel teilnehmen zu können, empfiehlt es sich, seine LEI-Nummer jedenfalls rechtzeitig zu beantragen, da die Bearbeitung und die Überprüfung der Daten durch die OeKB einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Auch für natürliche Personen, Freiberufler und nicht im Firmenbuch eingetragene Ein-zelunternehmer wird zukünftig für Wertpapiertransaktionen eine sog NCI-Nummer (National Client Identifier) Voraussetzung sein. Im Vergleich zu jenen juristischen Personen und Unternehmen, die eine LEI-Nummer benötigen, besteht für (natürliche) Personen und Unternehmen, die eine NCI-Nummer benötigen, in Österreich kein Handlungsbedarf: Für österreichische Staatsbürger (aber auch für jene aus Deutschland, Frankreich, Ungarn, Irland und Luxemburg) wird diese Nummer standardmäßig aus einer Kombination von Namen, Geburtsdatum und Ländercode gebildet. Staatsbürger anderer als der vorgenannten Länder müssen zum Erhalt einer NCI Nummer bestimmte weitere Daten, wie etwa Pass- oder Steuernummern an die Bank bekannt geben, wobei auch diesfalls die Abwicklung über die Bank erfolgt.

www.ehlaw.at

Foto: beigestellt

Der Beitrag LEI – Legal Entity Identifier: Unabdingbare Voraussetzung für juristische Personen, welche Wertpapiergeschäfte tätigen, ab 2018 erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte: „Judikatur-Update Bauvertragsrecht“

$
0
0
Katharina Müller und Wolfgang Hussian (PORR AG)

Am 11. September 2018 luden die Baurechtsexperten RA DDr. Katharina Müller, TEP und Mag. Wolfgang Hussian (PORR AG) zum Jour Fixe mit dem Thema „Judikatur-Update Bauvertragsrecht“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Das Publikum bekam einen Überblick über die jüngsten oberstgerichtlichen Entscheidungen. Die Referenten behandelten aktuelle OGH-Entscheidungen zum Bauvertragsrecht, wobei besondere Rücksicht auf die Praxisrelevanz der Themen gelegt wurde. Katharina Müller gab anhand der Entscheidungen ein Update zum Mitverschulden des Bauherren und seiner Konsulenten im Fall von Warnpflichtverletzungen des Auftragnehmers, Verwahrungspflichten des Auftraggebers, den Aufklärungspflichten des Auftragnehmers bei bewusst billiger Bauweise sowie ein Update zur Warnpflicht des Ausführenden generell. Wolfgang Hussian erläuterte die neuesten Entscheidungen des OGH zur Frage, ob der Haupt- und der Zusatzauftrag eine Einheit bilden, zum Regress des Solidarschuldners bei vereinbarter Haftungsbegrenzung sowie zum Sicherstellungszweck des Deckungsrücklasses. Weitere Themen waren die Vollmacht des Architekten, die Haftungsgrenzen der ÖNORM B 2110 bei Regress sowie die Arbeitskräfteüberlassung. Am Ende stellten sich die Vortragenden den Fragen des Publikums.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten die zahlreich erschienenen Gäste, darunter unter anderem Teilnehmer von Bauherrn, Vertreter der Bauindustrie und des Baunebengewerbes wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

Der Beitrag Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte: „Judikatur-Update Bauvertragsrecht“ erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte: Immobilienprojekte alternativ finanziert – Blockchain als Instrument?

$
0
0
Michael Lipper (ARACONDA Partners GmbH, Manuela Maurer-Kollenz (Müller RA), Paul Pöltner (CONDA AG), Florian Huber (FIBREE)

Am 19. September 2018 luden die Immobilienrechtsexpertin RA Dr. Manuela Maurer-Kollenz und die Co-Referenten Paul Pöltner (CONDA AG), Michael Lipper (ARACONDA Partners GmbH) und Florian Huber (FIBREE) zum Jour Fixe mit dem Thema „Immobilienprojekte alternativ finanziert – Blockchain als Instrument?“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Eingangs präsentierte Paul Pöltner das grundlegende hinter der Blockchain stehende Konzept sowie die zahllosen bereits in der Welt existierenden Anwendungsfälle. Er stellte die klassischen Systeme der „Peer to Peer“ basierten Blockchain gegenüber und hob hervor, dass die Verwendung der Blockchain-Technologie der logische Schritt ist, um Crowdinvesting auf eine neue Ebene zu heben. „Diese Technologie ermöglicht es jedem sicher und transparent in Unternehmen auf der ganzen Welt zu investieren“, so Pöltner. Abschließend präsentierte er die spannende Digitalisierung der von der CONDA AG ausgegebenen Namensaktien auf Blockchain-Basis und zeigte in Echtzeit die Transparenz der Aktiensituation auf Ethereum.

In der Folge präsentierte Manuela Maurer-Kollenz die Entwicklung des Crowdinvesting-Volumens im Immobilienbereich, der mit einem Anteil von rd 72% den Start-ups in Österreich den Rang abgelaufen hat. Sie gab eine Übersicht zu den abseits der regulatorischen Vorgaben zu beachtenden rechtlichen Anforderungen. „Crowdinvesting ist eine Querschnittsmaterie, sodass viele unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen“ so Maurer-Kollenz. Sie zeigte sodann rechtliche Fragestellungen zu Blockchain-basierten Transaktionen auf und erklärte die dabei zur Anwendung kommenden Smart Contracts. Die Blockchain Technologie wird auch im Immobilienbereich zum Einsatz kommen, ist Maurer-Kollenz überzeugt. „Wir müssen uns als Immobilienfachleute mit dieser Technologie rechtzeitig vertraut machen“, so Maurer-Kollenz.

Die sodann geführte Diskussionsrunde mit allen Teilnehmern zeigte, dass das Interesse an Blockchain-Anwendungen auch im Immobilienbereich erheblich ist.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten die Gäste, darunter unter anderem Teilnehmer von Bauträgern, Architekten, Projektentwicklern, Immobilientreuhändern und Banken wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

Der Beitrag Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte: Immobilienprojekte alternativ finanziert – Blockchain als Instrument? erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

KWR wächst weiter – Aufnahme zwei neuer Junior-Partner im Gebiet Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht

$
0
0
Andreas Herrmann und Merve Cetin

KWR erweitert das Service für seine Klienten mit dem Ausbau der Rechtsgebiete Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht durch die Aufnahme zwei neuer Juniorpartner Dr. Merve Cetin (Gesellschaftsrecht, 30) und Dr. Andreas Herrmann (Immobilienrecht, 29).

KWR verfolgt damit die Wachstumsstrategie der letzten Jahre – seit 2013 wurden sieben neue Juniorpartner und 2017 drei neue Equity Partner aufgenommen: „Mit der Ernennung zwei weiterer Juniorpartnern in diesem Jahr setzen wir erfolgreich unseren Wachstumskurs fort! Unsere Priorität ist die hohe Beratungsqualität unserer Mandanten. Es freut uns, dieses Service mit so hoch qualifizierten Juristen wie Merve Cetin und Andreas Herrmann in unserem Anwaltsteam weiter auszubauen“, freut sich KWR Managing Partner Dr. Thomas Frad über den Zuwachs im KWR-Anwaltsteam.

Zu den beiden Juniorpartnern:
RA Dr. Merve Cetin ist seit 2015 im KWR-Gesellschaftsrechtsteam tätig, wo sie Mandanten insbesondere in den Rechtsgebieten Unternehmens-, Gesellschafts- und Kartellrecht berät sowie den Turkish desk leitet. Zuvor war sie als Universitätsassistentin (prae doc) zunächst von 2010-2012 bei Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler und anschließend von 2012-2014 bei Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien tätig. Erfahrungen in der anwaltlichen Tätigkeit sammelte Merve Cetin bereits durch zahlreiche Praktika und Traineeprogramme sowie als Rechtsanwaltsanwärterin in einer renommierten Wiener Wirtschaftskanzlei bevor sie zu KWR wechselte. Die Rechtsanwaltsprüfung legte sie 2017 mit Auszeichnung ab. Sie publiziert regelmäßig zu Fragen des Zivil-, Gesellschafts- und Kartellrechts.

RA Dr. Andreas Herrmann ist seit 2014 Teil des KWR-Immobilienrechtsteams, wo er Mandanten insbesondere in den Rechtsgebieten Bau- und Immobilienrecht berät. Zuvor war Andreas Herrmann im Projektmanagement bei JMC tätig und von 2009-2013 Trainee in einer renommierten international-tätigen Anwaltskanzlei. Auslandserfahrung sammelte Andreas Herrmann durch ein Volontariat im Außenwirtschafts Center der WKO in Bangkok im Jahr 2011, im Rahmen eines Verwaltungspraktikums bei der ständigen Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen in New York im Jahr 2013 sowie ebenfalls im Jahr 2013 bei einem Praktikum in der Abteilung „Regulatory & European Affairs“ der Telekom Austria AG Repräsentanz in Brüssel. Seine Rechtsanwaltsprüfung absolvierte Andreas Herrmann 2016 mit sehr gutem Erfolg, sein Doktorat 2018 mit Auszeichnung. Die Erkenntnisse seiner Dissertation werden im Rahmen eines eigenständigen Werks demnächst im Manz-Verlag publiziert.

www.kwr.at

Foto: beigestellt

Der Beitrag KWR wächst weiter – Aufnahme zwei neuer Junior-Partner im Gebiet Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

DORDA verstärkt sich mit neuen Rechtsanwälten

$
0
0
Christian Büttner, Daniela Firulovic, Erhard Perl, Marie-Luise Pugl, Michael Binder

DORDA Rechtsanwälte verstärkt die Praxisgruppen Immobilienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Zivilprozessrecht mit weiteren Anwälten.

In diesem Jahr wurden bereits fünf Juristen und Juristinnen als Rechtsanwälte übernommen: Michael Binder (Bank- und Kapitalmarktrecht), Christian Büttner (Zivilprozessrecht und Versicherungen), Daniela Firulovic (Wirtschaftsstrafrecht), Erhard Perl (Immobilienrecht, Private Clients) und Marie-Luise Pugl (Immobilienrecht).

„Wir freuen uns über die Nachfolgegeneration, die durch ihre Expertise, Teamfähigkeit und Persönlichkeit glänzt. Bei den Ernennungen bauen wir primär auf Mitarbeiter, die uns schon länger als Rechtsanwaltsanwärter begleiten und dadurch mit unseren hohen Qualitätsansprüchen vertraut sind und diese leben. Dazu kommen bewusst aber punktuell auch lateral hirings, um konkrete Fachbereiche zu stärken und uns mit ihrer frischen Außensicht zu bereichern.“ sagt Managing Partner Axel Anderl. Er ergänzt: „Damit können wir einerseits dem wachsenden Bedarf unserer Mandanten entsprechen und andererseits bestehende Kompetenzen vertiefen und erweitern.“

Michael Binder (48) ist Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit 2017 als Anwalt bei DORDA tätig. Davor war er mehrere Jahre bei Banken in führenden Rechtsabteilungspositionen tätig. So war er etwa mehr als acht Jahre bei Raiffeisen Centrobank, wo er auch Prokurist war. Als Kapitalmarktexperte war er für die Bereiche Structured Products, Equity Capital Markets, Sales, Trading, IT und Liegenschaftsrecht zuständig. Er hat überdies weitreichende Auslandserfahrung in Zentral- und Osteuropa, wo er Listings an der Bukarester und Warschauer Börse begleitete.

Christian Büttner (32) ist seit 2013 bei DORDA tätig und wurde im Mai 2018 als Rechtsanwalt eingetragen. Er ist Spezialist für Versicherungs- und Versicherungsaufsichtsrecht sowie allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht. Darüber hinaus ist er auch in den Bereichen Restrukturierungen und Insolvenzrecht sowie Datenschutz tätig. Christian Büttner ist zudem ausgebildeter Japanologe, spricht fließend Japanisch und kann auch einschlägige Berufserfahrung in Japan vorweisen.

Daniela Firulovic (29) ist Expertin für Wirtschaftsstrafrecht und Strafverteidigung und als Rechtsanwältin im Dispute Resolution Team bei DORDA tätig. Daniela Firulovic ist bereits seit 2013 bei DORDA und hat sich auf die Verteidigung und Betreuung von Beschuldigten sowie die Vertretung von Privatbeteiligten und Opfern in Strafverfahren spezialisiert. Sie berät Unternehmen bei der internen Aufklärung von Straftaten und Durchführung von Untersuchungen. Außerdem ist sie für Mandanten regelmäßig in gerichtlichen Finanz- und Verwaltungsstrafverfahren tätig. Daniela Firulovic wurde Anfang des Jahres 2018 als Rechtsanwältin eingetragen.

Erhard Perl (40) ist Experte für Immobilienrecht und Immobilientransaktionen und betreut darüber hinaus Mandanten in ihrer Vermögensnachfolge und auch in Verlassenschaftsverfahren. Erhard Perl begann seine juristische Karriere als Notariatskandidat und Notarsubstitut. Später wechselte er in eine Wirtschaftskanzlei, um sich dem Anwaltsberuf zu widmen und auf die Bereiche Immobilien und Private Client zu spezialisieren. Dabei absolvierte er unter anderem eine Postgradudale Ausbildung im Immobilienmanagement (MBA 2012) und wurde Mitglied des internationalen Verbands der Immobilienberufe (FIABCI). Er ist seit 2018 als Anwalt zugelassen und Autor von Fachpublikationen zum Thema Private Client und Stiftungen.

Marie-Luise Pugl (29) wurde dieses Jahr als Rechtsanwältin eingetragen und ist seit 2013 in der Real Estate Praxis bei DORDA tätig. Sie ist Expertin für Immobilienrecht mit Spezialisierung auf Bau- und Bauträgervertragsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Marie-Luise Pugl unterstützt Mandanten sowohl beim Ankauf von Liegenschaften (insbesondere auch von Dachböden) als auch bei der Strukturierung des Abverkaufes und treuhändigen Abwicklung nach BTVG.

www.dorda.at

Foto: WILKE

Der Beitrag DORDA verstärkt sich mit neuen Rechtsanwälten erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

Erneuter Junior Partner-Zuwachs: fwp baut Kompetenz weiter aus

$
0
0
Thomas Ortmaier

Karriereaufstieg für Thomas Ortmaier: Seit 19. September 2018 verstärkt er Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) als eingetragener Rechtsanwalt und Junior Partner.

„Um unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und den hohen Qualitätsstandard unserer Leistungen weiterhin sichern zu können, legen wir besonderen Fokus auf die erfolgreiche Entwicklung unserer Rechtanwaltsanwärter. Stolz macht uns, wenn unsere langjährigen Juristen nach erfolgreich bestandener Prüfung und Eintragung bei uns als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin tätig sein möchten“, betont Gründungspartner Markus Fellner.

MMag. Thomas Ortmaier war bereits seit 2013 bei fwp als Rechtsanwaltsanwärter tätig und fungiert seit 19. September 2018 als eingetragener Rechtsanwalt. „Nachdem ich fast fünf Jahre lang wertvolle Erfahrungen bei fwp als Associate sammeln durfte, freue ich mich sehr darauf, nun als Rechtsanwalt weiterhin Teil des Teams sein zu dürfen”, so Ortmaier. Seine Spezialisierung umfasst die Bereiche Prozessführung (Dispute Resolution/Litigation), Bank- und Anlegerrecht sowie Wettbewerbsrecht. Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien schloss er im Jahr 2013 erfolgreich ab, nachdem er ein Jahr zuvor bereits das Studium der Politikwissenschaft erfolgreich abgeschlossen hatte.

www.fwp.at

Foto: beigestellt

Der Beitrag Erneuter Junior Partner-Zuwachs: fwp baut Kompetenz weiter aus erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.


Podiumsdiskussion bei PHH Rechtsanwälte: Monsterprozesse Wirtschaftsstrafrecht

$
0
0
Norbert Wess, Christian Pilnacek, Christine Marek, Mathias Preuschl und Moderator Michael Nikbakhsh

Obwohl seit 2015 die Dauer des Ermittlungsverfahrens auf drei Jahre beschränkt ist, gibt es in Österreich noch immer Verfahren wie Hypo Alpe Adria oder Buwog, die diese Dauer bereits deutlich überschreiten.

Wie man die noch laufenden Verfahren abkürzen könnte und den Zeitrahmen von drei Jahren auch bei komplexen Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren gut nützen kann, darüber diskutierten Mathias Preuschl, Partner bei PHH Rechtsanwälte, Eva Marek, Vizepräsidentin des OGH, Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium und Norbert Wess, Partner bei wkk law Rechtsanwälte. Mit dabei rund 100 Gäste aus Justiz und Wirtschaft.

„Wirtschafts- und Finanzdelikte brauchen unternehmerisches Wissen auf Seiten der Richter und Schöffen“, spricht Mathias Preuschl, PHH Partner und Experte für Wirtschaftsstrafrecht, eines der Grundprobleme an. Er plädiert daher dafür, dass Schöffen bei Wirtschaftsstrafverfahren nicht wie bisher aus der allgemeinen Wählerevidenzliste ausgewählt werden, sondern aus einem Pool an Personen mit unternehmerischen Vorkenntnissen: Dieses System hat sich bei den fachkundigen Laienrichtern am Handelsgericht bewährt und wäre für Wirtschaftsstrafverfahren eine große Hilfe, weil qualifizierte Schöffen einen deutlich größeren Beitrag zur Urteilsbildung leisten.“ Ein Vorschlag, der auch auf Zustimmung auch bei den Richtern im Publikum stößt und auf offene Ohren im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulation und Justiz. Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium stellt die verstärkte interne Ausbildung von eigenen Wirtschafts-Staatsanwälten und -Richtern in Aussicht. Die Vizepräsidentin des OGH, Christine Marek möchte zudem die bereits bestehenden Befugnisse des OGH bei der amtswegigen Beurteilung von Verfahren stärker nützen. Wenn Urteile verstärkt auch amtswegig auf Nichtigkeitsgründe geprüft werden, könnte dies Verfahren am OGH verkürzen. Norbert Wess, Partner bei wkk law Rechtsanwälte meldet sich mit einer Forderung an den Gesetzgeber. Aus seiner Sicht sollte die Medienöffentlichkeit bei sensiblen Wirtschaftsstrafverfahren eingeschränkt werden. Die meist intensive Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren führe oft zu einer öffentlichen Vorverurteilung, die für die Angeklagten auch bei einem Freispruch negative Folgen hätte.

Mehr als 100 Gäste waren bei der Podiumsdiskussion im Motto am Fluss mit dabei.

www.phh.at

Foto: PHH Rechtsanwälte

Der Beitrag Podiumsdiskussion bei PHH Rechtsanwälte: Monsterprozesse Wirtschaftsstrafrecht erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

DLA Piper und Pfizer trainieren Jus-Studenten in Afrika

$
0
0
Carolin Seifriedsberger und Studenten aus Sambia

DLA Piper hat vor Kurzem gemeinsam mit Pfizer Inc. und Chibesakunda & Co rund 100 Jus-Studenten in Lusaka, der Hauptstadt Sambias, eine Woche lang in juristischem Schreiben und Analysieren ausgebildet.

Bereits zum sechsten Mal wurde das Training von New Perimeter, einer gemeinnützigen Organisation von DLA Piper, an der University of Zambia School of Law durchgeführt. Juristen von DLA Piper, darunter auch Associate und Pro Bono-Beauftragte Carolin Seifriedsberger aus dem Wiener Büro von DLA Piper, In-House Counsels von Pfizer und Mitarbeiter von Chibesakunda & Co, dem Partnerbüro der DLA Piper Gruppe in Sambia, unterrichteten die im zweiten Studienjahr befindlichen Jus-Studenten.

Die künftigen Juristen konnten dabei ihre Fertigkeiten in juristischem Schreiben, juristischer Recherche und im professionellen Argumentieren in Rechtsfällen vertiefen. Auch für die Mitarbeiter von DLA Piper war der Aufenthalt in Sambia ein prägendes Erlebnis.

„Es war für mich eine große Ehre und eine sehr bereichernde Erfahrung, die Studenten aus Sambia bei ihrer Berufsausbildung unterstützen zu dürfen. Auch ich persönlich habe viel von den Studenten gelernt“, zog Carolin Seifriedsberger ein positives Resümee.

www.dlapiper.com

Foto: beigestellt

Der Beitrag DLA Piper und Pfizer trainieren Jus-Studenten in Afrika erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

Mag. Nadine Leitner wird Rechtsanwältin bei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati

$
0
0
Nadine Leitner

Seit September 2018 ist Mag. Nadine Leitner Rechtsanwältin bei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati.

Sie verstärkt das von Managing Partner Dr. Albert Birkner geführte CHSH Takeovers & Antitrust Team. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte bei CHSH umfassen insbesondere die Bereiche Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, Privatstiftungsrecht und Venture Capital.

Mag. Leitner (31) studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz (Mag. iur. 2013) und verbrachte ihre gesamte Konzipientenzeit bei CHSH. Ihrer internationalen Ausrichtung entsprechend war sie vor ihrer Tätigkeit bei CHSH unter anderem bei der Außenhandelsstelle der WKO in New York sowie bei der Raiffeisen International Bank in New York tätig. Nadine Leitner ist Autorin zahlreicher Fachpublikationen und Mitglied des Aufsichtsrats der Mavoco AG, einem Software- Unternehmen im Bereich des Internet of Things.

Sie verfügt über langjährige, umfangreiche Erfahrung in der Beratung von nationalen und internationalen Mandanten in ihren Fachbereichen.

Albert Birkner, Managing Partner von CHSH: „Mit Nadine Leitner bauen wir unsere umfangreiche Expertise in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, Privatstiftungsrecht und Venture Capital weiter aus. Ich freue mich besonders, dass mit Nadine Leitner eine weitere CHSH home grown Rechtsanwältin zum CHSH Team stößt.“

www.chsh.com

Foto: beigestellt

Der Beitrag Mag. Nadine Leitner wird Rechtsanwältin bei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

ReTurn-Breakfast bei ScherbaumSeebacher: Was macht Unternehmenssanierungen in Deutschland erfolgreich?

$
0
0
Dr. Clemens Jaufer (ScherbaumSeebacher), Dr. Rudolf Neuhof (Vortragender), Ing. Arthur Zukal (Geschäftsführer ReTurn)

ScherbaumSeebacher und ReTurn – das führende Forum für Restrukturierung und Turnaround Management – luden am 21. September zu einem weiteren „ReTurn Breakfast“ in die Grazer Räumlichkeiten der Kanzlei.

Gastreferent Dr. Rudolf Neuhof, Rechtsanwalt aus Nürnberg, ein Restrukturierungsexperte und Konsortialanwalt, der seit vielen Jahren deutsche Banken vertritt, referierte über die Soft Facts bei Unternehmenssanierungen. Gerade diese „Soft Facts“ sind für den erfolgreichen Abschluss einer Unternehmenssanierung besonders relevant und sind oftmals die Schlüsselpunkte einer Restrukturierung. Neuhof legte dar, dass die deutsche Judikatur in diesem Zusammenhang ganz besonderen Fokus auf die Soft Facts in der Unternehmenskrise legt.

„Bei Unternehmenssanierungen sind wir immer häufiger mit einem grenzüberschreitenden Bezug konfrontiert, insbesondere zwischen Deutschland und Österreich. Das ist heute eher die Regel als die Ausnahme. Deshalb ist der internationale Austausch hier so wichtig für uns.“, erklärt Dr. Clemens Jaufer, Partner bei ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte. „Jüngstes Beispiel ist die Insolvenz der Modekette Vögele – hier ist unsere Expertise mit grenzüberschreitenden Causen ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Sanierung“.

www.scherbaum-seebacher.at

Foto: ScherbaumSeebacher

Der Beitrag ReTurn-Breakfast bei ScherbaumSeebacher: Was macht Unternehmenssanierungen in Deutschland erfolgreich? erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

VMS Value Management legt dritten special situations-Fonds mit Unterstützung von Brandl & Talos auf

$
0
0
Roman Rericha

Erstmals österreichischer private equity-Fonds in dritter Generation gestartet.

VMS legt – nach erfolgreicher Realisierung des VMS-REB 2 – einen weiteren auf Sondersituationen fokussierten private equity-Fonds auf. VMS-REB 3 beabsichtigt, sich an Zielgesellschaften in der DACH-Region, die sich in sogenannten special situations (etwa Insolvenz, Restrukturierung, Nachfolgethemen, Carve-Out oder anderen Sondersituationen) befinden, zu beteiligen. Zielgröße des Fonds sind rd.80 Millionen Euro.

Brandl & Talos hat – unter der Federführung von Roman Rericha und Markus Arzt – VMS bei der Strukturierung des Fonds, dem Registrierungsprozess bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie bei Fragen des Vertriebs unterstützt. Dem Brandl & Talos-Team haben zudem Kerstin Liebl und Lou Martina Weber (beide Aufsichtsrecht) angehört.

„Wir freuen uns sehr, dass das erfahrene VMS-Team im Zusammenhang mit der Strukturierung ihres dritten private equity-Fonds auf unsere Expertise vertraut hat. Dies ist einmal mehr Beweis für unsere herausragende Expertise im Bereich der Strukturierung österreichischer venture capital/private equity-Fonds.“ so Roman Rericha.

www.btp.at

Foto: beigestellt

Der Beitrag VMS Value Management legt dritten special situations-Fonds mit Unterstützung von Brandl & Talos auf erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

Wolf Theiss berät Supernova beim Erwerb von 10 Shopping Centren in Slowenien

$
0
0
Markus Bruckmüller

Die Supernova Invest GmbH übernimmt von der slowenischen Lebensmittelhandelskette Mercator zehn Einkaufszentren in Slowenien mit einer vermietbaren Fläche von rund 100.000 Quadratmetern.

Der Immobilienentwickler Supernova hat bei dieser Akquisition auf die Rechtsberatung von Wolf Theiss gesetzt, inklusive Due Diligence und Vertragsverhandlungen. Das Signing hat am 12. Oktober 2018 stattgefunden, der Deal Value beträgt 116.6 million EUR.

Unter der Leitung Partner Markus Bruckmüller waren folgende Kolleginnen und Kollegen aus Laibach im Wolf Theiss Team vertreten: Associate Petra Jermol, Associate Neja Nastran, Partner Klara Miletic, Associate Tjasa Lahovnik, Senior Associate Ziga Dolhar, und Associate Larisa Primozic.

„Wir freuen uns, dass wir Supernova bei diesem Expansionsschritt begleiten konnten. Sowohl für Supernova als auch für Wolf Theiss ist Slowenien ein wichtiger Markt, in dem beide Unternehmen seit langer Zeit erfolgreich vertreten sind“, erklärt Markus Bruckmüller.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

Der Beitrag Wolf Theiss berät Supernova beim Erwerb von 10 Shopping Centren in Slowenien erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

Klaus Pateter ist Rechtsanwalt bei CMS

$
0
0
Klaus Pateter

Erst Ende letzten Jahres kam Klaus Pateter als Associate zu CMS in Wien, doch der nächste Karriereschritt folgte bereits jetzt:

Seit kurzem ist er für CMS als eingetragener Rechtsanwalt tätig und widmet sich Rechtsbereichen, in denen Geschwindigkeit ebenfalls eine große Rolle spielt: Technology, Media & Communications (TMC) und Intellectual Property (IP). Er spezialisiert sich dabei auf Technology-Litigation, Industrie 4.0, digitale und Blockchain-basierte Geschäftsmodelle, Datenschutz und Datensicherheit sowie auf die Beratung von Technologie-Start-ups.

„Mit Klaus Pateter haben wir einen Anwalt in unserem Team, der in den Bereichen TMC und IP sowohl über eine exzellente fachliche Expertise als auch über breites technisches Know-how verfügt und immer am neuesten Stand der technologischen Entwicklungen ist. Seine reichhaltige Erfahrung bei der Führung komplexer gerichtlicher Verfahren verknüpft er erfolgreich mit den besonderen Herausforderungen des technischen Fortschritts. Wir konnten Klaus Pateter noch während seines Master-Studiums an der renommierten Columbia Law School, einer der Top 5 Law Schools der USA, für uns gewinnen. In Hinkunft wird er bei CMS Wien auch an vorderster Front bei der Beratung von Tech-Start-ups im Einsatz sein“, so Johannes Juranek, Managing Partner von CMS in Wien und selbst einer der führenden Experten im Technologierecht. Neben der anwaltlichen Tätigkeit wirkt Klaus Pateter bei CMS überdies in der globalen Legal Tech-Arbeitsgruppe mit, wo er seinen Fokus auf die Entwicklung von Legal Tech-Angeboten für CMS Mandanten legt.

Klaus Pateter bringt wertvolle Erfahrung aus seiner Tätigkeit bei einer renommierten Grazer Anwaltskanzlei mit, wo er Unternehmen in den Bereichen IP/IT, Datenschutz, Corporate, Venture Capital und Startup-Financing beriet. Darüber hinaus war er in der Geschäftsführung einer Grazer Venture Capital Gesellschaft tätig, die in Technologie-Start-ups investiert.

Fachliche und methodische Exzellenz erwarb der gebürtige Steirer mitunter auch im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit als Universitätsassistent und Lehrender am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz.
Werdegang und internationales Know-how

Sowohl sein Diplom- wie auch sein Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften absolvierte Klaus Pateter an der Karl-Franzens-Universität Graz (2009, 2016). Seine Dissertationsschrift „Die Krisenwarnpflichten der Rechts- und Wirtschaftsberater“ publizierte er 2018 im Verlag LexisNexis.

Im selben Jahr erwarb Klaus Pateter einen Post Graduate Master (LL.M.) von der Columbia Law School in New York City, wo er sich intensiv mit IP-Law, Data Protection, Blockchain-Anwendungen und Kryptowährungen befasste. Er absolvierte erfolgreich das New York Bar Exam, seine Zulassung als Rechtsanwalt in New York steht kurz bevor.

Klaus Pateter hält laufend Vorträge und publiziert regelmäßig in seinen Spezialgebieten.

www.cms-rrh.com

Foto: beigestellt

Der Beitrag Klaus Pateter ist Rechtsanwalt bei CMS erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.


Wolf Theiss erweitert Partnerschaft: Florian Kusznier verstärkt das Corporate/M&A-Team

$
0
0
Florian Kusznier

Wolf Theiss erweitert seine internationale Corporate-Praxisgruppe: Florian Kusznier (42) wird Partner bei Wolf Theiss.

Florian Kusznier ist Experte für grenzüberschreitende Transaktionen, Übernahmen und Gesellschaftsrecht sowie auf den Sektor Health Care spezialisiert, den er bei Wolf Theiss weiter ausbauen wird.

„Wir freuen uns, mit Florian Kusznier einen profilierten und international bekannten M&A Anwalt für uns zu gewinnen und damit unsere Praxis im Bereich Gesellschaftsrecht und internationale Transaktionen nachhaltig zu stärken“, betont Horst Ebhardt, Leiter Corporate/M&A. „Herr Kusznier wird zudem eine zentrale Rolle in unserer regionalen Health Care Praxis einnehmen, ein Bereich, in dem Wolf Theiss zuletzt stark gewachsen ist“.

„Mit Florian Kusznier stößt neuerlich ein Partner mit fachlicher Exzellenz und Gestaltungswillen zu uns, der Wolf Theiss in den kommenden Jahren als Teil einer starken Partnerschaft weiterentwickeln und formen wird“, freut sich Claus Schneider, Managing Partner bei Wolf Theiss.

„Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit mit meinen neuen Partnern und meinem neuen Team“, so Florian Kusznier.

Zuletzt war Kusznier bei Schönherr tätig. Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck und an der Universität von Kopenhagen. Er erlangte einen postgradualen Abschluss an der London School of Economics and Political Science. Kusznier ist Autor von Publikationen zum Unternehmensrecht, Übernahmerecht und zu ausgewählten Aspekten des Kapitalmarktrechts sowie Vortragender bei Fachtagungen.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

Der Beitrag Wolf Theiss erweitert Partnerschaft: Florian Kusznier verstärkt das Corporate/M&A-Team erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

Österreichisches Know-How am größten Flughafen der Welt – Rechtsanwalt Dr. Kazim Yilmaz berät die niederösterreichische INDECT Gruppe

$
0
0
Kazim Yilmaz

Die INDECT Electronics & Distribution GmbH hat am Istanbul New Airport, dem größten Flughafen der Welt, das Parkleitsystem geliefert. Das weltweit agierende Unternehmen für Parking-Technologie wurde dabei von Rechtsanwalt Dr. Kazim Yilmaz beraten.

Alle fünf Parkhäuser am größten Flughafen der Welt werden mit Sensor-Systemen der
niederösterreichischen INDECT ausgestattet. Gemessen an Stückzahlen und Parkplatzanzahl ist das von INDECT in kürzester Zeit gelieferte System das größte derartige Projekt im Parkbereich weltweit. Zusätzlich hilft das einzigartige und innovative “Car Locator” Service von INDECT beim Auffinden des abgestellten Autos durch die bloße Eingabe des Kennzeichens.

Der auf Anlagenbau spezialisierte und in der Anlagenbaubranche bekannte Anwalt freut sich über diesen Erfolg: „Es ist schön zu sehen, dass bei den größten Projekten dieser Art auf die verlässlichen Systeme unserer österreichischen Mandantin, der INDECT Gruppe,
zurückgegriffen wird. Nicht umsonst ist die INDECT Gruppe eines der weltweit führenden
Unternehmen im Bereich Parking Guidance. Wir sind stolz auf unsere Mandantin und freuen uns, die INDECT bei diesem Projekt unterstützt zu haben.“

www.kazimyilmaz.at

Foto: beigestellt

Der Beitrag Österreichisches Know-How am größten Flughafen der Welt – Rechtsanwalt Dr. Kazim Yilmaz berät die niederösterreichische INDECT Gruppe erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

Wichtige Neuerungen im Abfallrecht: Frisch präsentiert bei Informationsveranstaltung von Niederhuber & Partner Rechtsanwälte in Salzburg

$
0
0
Vortragende

Vertreter/innen aus Abfallwirtschaft und Behörden diskutierten kürzlich beschlossene Novelle des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes.

Im freien Spiel der Kräfte hat der Nationalrat noch vor der Sommerpause eine umfassende Deregulierungsnovelle zum Abfallwirtschaftsgesetz beschlossen, die durch das Umweltministerium unter Einbeziehung von Wirtschaft, Verbänden und Universitäten vorbereitet worden ist. Niederhuber & Partner Rechtsanwälte haben die für die Praxis wichtigen Neuerungen für die Abfallwirtschaft in den bis auf den letzten Platz gefüllten Kanzleiräumlichkeiten am Standort Salzburg vorgestellt. Nach den Vorträgen von Markus Kraml (Amt der Salzburger Landesregierung) sowie der NHP-Partner Martin Niederhuber und David Suchanek folgte eine teilweise hitzige Diskussion, in der unter anderem erörtert wurde, ob nun Bauunternehmer für Abbrucharbeiten auch eine abfallrechtliche Sammlererlaubnis brauchen oder in wie weit die Umweltministerin künftig Bescheide der Länder anfechten bzw. korrigieren kann.

Dazu Martin Niederhuber, Gründungspartner von NHP: „Der große Erfolg dieser Veranstaltung hat uns gezeigt, dass ein riesiger Bedarf an Information über das knapp vor der Sommerpause doch noch beschlossene Gesetz besteht.“

Weitere Informationsveranstaltungen über die AWG-Novelle Rechtsbereinigung 2019 werden im September 2019 noch in Wien und Graz abgehalten werden.

www.nhp.eu

Foto: beigestellt

Der Beitrag Wichtige Neuerungen im Abfallrecht: Frisch präsentiert bei Informationsveranstaltung von Niederhuber & Partner Rechtsanwälte in Salzburg erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

Oberhammer berät startup300 AG bei Kapitalerhöhung

$
0
0
Ewald Oberhammer

Oberhammer berät startup300 AG bei einer Barkapitalerhöhung mittels Bezugsangebot über die Wiener Börse und Privatplatzierungen.

Oberhammer hat die startup300 AG („startup300“) bei der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Juli 2019 beschlossenen ordentlichen Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 623.155 und der Erstellung eines Kapitalmarktprospekts beraten. Sämtliche Aktien wurden zum Bezugspreis von EUR 5,00 je neuer Aktie von rund 50% der bestehenden Aktionäre durch Ausübung ihrer Bezugsrechte und der Rest durch weitere Privatplatzierungen, unter anderem durch die grosso tec AG im Ausmaß von 200.000 Stück gezeichnet. Die neuen Aktien aus dieser wurden ab dem 7. August 2019 in den von der Wiener Börse AG betriebenen Vienna MTF einbezogen.

Da die neue Prospektverordnung seit 21. Juli 2019 in Geltung ist, musste der Prospekt durch die Finanzmarktaufsicht bis 20. Juli 2019 gebilligt werden. Mit den neuen Wertpapierprospektvorschriften sollen innerhalb der EU harmonisierte Prospektvorschriften, ein einheitlicher, gleichwertiger Anlegerschutz, ein erleichterter Zugang zu Kapitalmärkten sowie eine Verringerung des Kosten- und Verwaltungsaufwandes bei der Prospekterstellung geschaffen werden.

Das Oberhammer-Team wurde von Ewald Oberhammer (Partner, Capital Markets) geleitet und bestand weiters aus Petra Pardatscher (Partner, Corporate/Capital Markets), Christian Pindeus (Partner, Corporate/M&A) sowie Thomas Hofer (Associate, Corporate/Capital Markets).

www.oberhammer.co.at

Foto: Oberhammer Rechtsanwälte GmbH

Der Beitrag Oberhammer berät startup300 AG bei Kapitalerhöhung erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

bpv Hügel forciert den Real Estate-Bereich mit zwei Partnern

$
0
0
Dominik Geyer

Dominik Geyer verstärkt als Partner und Co-Head das stark wachsende Beratungsfeld Immobilienwirtschaftsrecht.

Dominik Geyer (35) wird ab sofort als Partner und Co-Head gemeinsam mit Michaela Pelinka (38), Partnerin seit 2015, den Bereich Real Estate bei bpv Hügel leiten. Die Kanzlei berät schwerpunktmäßig bei internationalen und nationalen Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, großvolumigen Bauträgerprojekten und allen rechtlichen Fragen der Verwaltung, Optimierung und Neustrukturierung von Portfolien. Eine Stärke liegt in der vernetzten Beratung, insbesondere zu Gesellschaftsrecht und M&A, Steuerrecht, öffentliches Baurecht, Finanzierungen sowie Kapitalmarktrecht. Damit wird das gesamte Spektrum der Immobilienwirtschaft abgedeckt.

Der gebürtige Kärntner Dominik Geyer ist auf Immobilien- und Gesellschaftsrecht spezialisiert und begleitet Investoren, Projektentwickler und Immobilienfonds bei Ankaufs- und Verkaufstransaktionen, Projektentwicklungen und großvolumigen Bauträgerprojekten.

Er hat seine Karriere als Rechtsanwaltsanwärter bereits im Jahr 2007 bei bpv Hügel gestartet und ist seit 2013 als Rechtsanwalt für die Kanzlei in Mödling tätig.

Michaela Pelinka

„Wir freuen uns, dass wir mit Dominik Geyer einen exzellenten Juristen und Teamplayer aus unseren Reihen in die Partnerschaft aufnehmen können, der gemeinsam mit Michaela Pelinka diesen ständig wachsenden Bereich hervorragend abdecken kann“, so die beiden Co-Managing Partner bei bpv Hügel Florian Neumayr und Christoph Nauer.

www.bpv-huegel.com

Foto: Peter Rigaud

Der Beitrag bpv Hügel forciert den Real Estate-Bereich mit zwei Partnern erschien zuerst auf Wirtschaftsanwaelte.at.

Viewing all 1178 articles
Browse latest View live




Latest Images