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KWR Corporate Lounge 2017: „Arbeit 4.0 – Digitalisierung und Zukunft der Arbeitswelten“

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Im Bild vl.: Mag. Thomas Arnoldner (Mitglied der Geschäftsführung der T-Systems Austria GesmbH (VP Sales & Service), Dr. Anna Mertinz (KWR Arbeits- und Datenschutzrechtsexpertin), RA Hon.-Prof. Dr. Dr. Jörg Zehetner (KWR, Moderation), Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal (Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien)

Die von der Rechtsanwaltskanzlei KWR veranstaltete „KWR Corporate Lounge“, die jährlich stattfindende Podiumsdiskussion zu aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Themen, fand heuer am 15.11.2017 bereits zum zwölften Mal im Dachgeschoss des Wiener Justizpalastes statt.

Unter der Moderation von RA Hon.-Prof. DDr. Jörg Zehetner (KWR) diskutierten Mag. Thomas Arnoldner (Mitglied der Geschäftsführung der T-Systems Austria GesmbH, VP Sales & Service), Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal (Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien) und RA Dr. Anna Mertinz (KWR Arbeits- und Datenschutzrechtsexpertin) zur Zukunft der Arbeitswelten im Lichte der Digitalisierung. Insbesondere die Frage, welche Arbeitskräfte künftig durch künstliche Intelligenz ersetzt werden, und die damit zusammenhängenden sozialpolitischen und rechtlichen Herausforderungen standen im Zentrum der spannenden Diskussion.

Soziale Verantwortung versus Fortschritt?
Jörg Zehetner führte mit dem Hinweis in das Thema ein, dass es bereits mehrere Wellen des technischen Fortschritts gab, die unsere Arbeitswelt und Gesellschaft geprägt hatten. Wesentlicher Unterschied sei jedoch, dass durch vorhergehende technische Errungenschaften überwiegend körperliche Arbeitskraft ersetzt wurde, mit der Digitalisierung und „Industrie 4.0“ jedoch zunehmend auch hoch qualifizierte Arbeitskraft ersetzt werde. Wesentlich sei also die Frage, wie wir als Gesellschaft mit dieser Herausforderung umgehen wollen und sollen. Wie wird die Arbeit der Zukunft aussehen? Geht der Gesellschaft die Arbeit aus? Was passiert mit uns, wenn wir nicht mehr „arbeiten“? Liegt es überhaupt noch in unserer Hand, hier Grenzen zu setzen oder müssen wir uns damit begnügen, bestmöglich auf die technologischen Veränderungen zu reagieren?
Entlastung der Unternehmen durch Digitalisierung, Mut zur Veränderung!
Thomas Arnoldner schilderte zunächst die Veränderungen, die durch eine immer weiter voranschreitende IT-Entwicklung auf Unternehmer zukommen werden. „Wissensbasiertes Arbeiten oder Tätigkeiten, die einer Interaktion mit Menschen bedürfen, werden bereits jetzt schon durch Algorithmen ersetzt, wie beispielsweise die Betreuung in Kundenservicecentern. Dieser Trend wird sich in Zukunft sicher weiter entwickeln, was große Entwicklungspotentiale in sich birgt – es ist deswegen aber nicht angebracht in Panik zu verfallen, sondern die Chancen darin zu erkennen“, so Arnoldner. Wichtig sei es, die neuen Technologien durch ein professionelles Change-Management in Unternehmen zu integrieren, um so bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Lösung durch Neudenken von Arbeitswelten
Wolfgang Mazal wies auf die Lektionen der Massenarbeitslosigkeit der Vergangenheit hin. Diese hätten uns gelehrt, dass es eines gesellschaftlichen Bewusstseins bedürfe, um dem „Recht auf Arbeit“ nachkommen zu können. „Jährlich fallen 200 Millionen Überstunden an, was in etwa 200.000 Vollzeitarbeitsplätzen entsprechen würde. Bei der bestehenden hohen Anzahl an Burn-Out Patienten und der gleichzeitigen hohen Arbeitslosigkeit wäre die logische Konsequenz, Überstunden durch eine zweite Arbeitskraft zu ersetzen“, so Mazal. Dadurch könne man sowohl das Problem der „Überarbeitung“ lösen, als auch zusätzliche Beschäftigung schaffen. Es ginge hier darum – so Mazal weiter – ein Bewusstsein für neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Arbeitswelt zu schaffen. Dies sei ein wichtiger Schritt, um in Zukunft den durch „Industrie 4.0“ bedingten Herausforderungen verantwortungsvoll begegnen zu können.
Forderung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen für Arbeit 4.0
Anna Mertinz wies auf das Erfordernis neuer rechtlicher Rahmenbedingen hin, denn die Arbeitswelt 4.0 bringe – so Mertinz –- eine Abkehr von klassischen Arbeitsverhältnissen. „Durch die Digitalisierung entstanden neue Formen der Arbeitserbringung wie crowd-working oder job-sharing. Themen wie Vertrauensarbeitszeit, home office und bring your own device sind längst Realität im Arbeitsalltag und werden sich in Zukunft sicher noch verstärken!“
Im Anschluss an eine packende – und weit länger als geplante – Diskussion fand der Abend bei einem Empfang über den Dächern Wiens mit den rund 120 renommierten Gästen aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft, seinen Ausklang.
www.kwr.at
Foto: beigestellt

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Freshfields berät UniCredit bei EUR 477.000.000 Finanzierung zur Übernahme von Magnesita Refratários S. A. durch RHI AG

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Florian Klimscha

Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat UniCredit Bank Austria AG sowie 17 weitere internationale Kreditgeber bei der Finanzierung der Übernahme der brasilianischen Magnesita Refratários S. A. (Magnesita) durch den österreichischen Feuerfestmarktführer RHI AG (RHI) im Umfang von 477,2 Mio. Euro beraten.

Die Finanzierung musste in einen komplexen Prozess für Erwerb und Übernahme eingebettet werden, der eine Spaltung sowie eine anschließende grenzüberschreitende Verschmelzung (die letztendlich zum Erlöschen des ursprünglichen Kreditnehmers führt) beinhaltete und im Wege eines Aktienkaufvertrages mit mehreren Verkäufern sowie eines anschließenden mehrphasigen Übernahmeprozesses für ein Pflichtangebot nach brasilianischem Recht erfolgte. Die Unterzeichnung des Kreditvertrages erfolgte am 19. Juli 2017, das Closing der Transaktion am 26. Oktober 2017.

Das Team von Freshfields wurde von dem in Wien ansässigen Partner Florian Klimscha geleitet, mit Unterstützung von Senior Associate Carmen Redmann und Associate Eva Schneider. Principal Associate Blair Day war für die Beratung nach Englischem Recht verantwortlich und wurde von Associate Michael Isak unterstützt. Die Beratung im Bereich Steuerrecht erfolgte durch Partner Michael Sedlaczek und Principal Associate Mario Züger. Das niederländische Finance-Team bestand aus Partner Thijs Flokstra, Associates Anne Beenders, Ivo van Dijk sowie Rodolfo Van Vlooten. Den brasilianischen Teil übernahm die Kanzlei Machado Meyer Advogados.

www.freshfields.com

Foto: Freshfields

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Freshfields als beliebtester Arbeitgeber ausgezeichnet

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Karrieretag bei Freshfields Bruckhaus Deringer

Freshfields belegt Platz 1 der Top-10 Arbeitgeber für Nachwuchsjuristen in Österreich.

Die renommierte internationale Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer wurde im Rahmen des jährlichen JUVE-Rankings der Top-Arbeitgeber für Konzipientinnen und Konzipienten in Österreich von insgesamt 27 teilnehmenden Kanzleien auf Platz 1 gewählt. In der Analyse stellt das Branchenmagazin Kanzleien vor, die nach umfassender Recherche durch die Redaktion und einer Umfrage unter Konzipienten die attraktivsten Arbeitgeber für Nachwuchsjuristen sind. Für Auswahl und Reihenfolge der Platzierungen legt die Redaktion Umfragen im Rahmen der Jus Success Messe 2016 bei Bewerbern und Studenten, Erhebungen bei Kanzleien, etwa zu geplanten Neueinstellungen sowie die laufende Marktrecherche der Redaktion als Quellen zugrunde.

„Wir sind ein People Business und wollen die besten Absolventinnen und Absolventen für uns gewinnen. Die Werte Exzellenz, Internationalität und professionelles Teamwork für unsere Mandanten sind dafür von zentraler Bedeutung. Wir freuen uns deshalb sehr über Platz 1 im renommierten JUVE-Arbeitgeberranking und sehen dies als Ansporn, auch künftig den sich ständig ändernden Anforderungen an ein modernes internationales Arbeitsumfeld gerecht zu werden“, so HR Partner Dr. Florian Klimscha.

Neben dem Gehalt wird vor allem die Internationalität der renommierten Anwaltskanzlei von Umfrageteilnehmern als „herausragend“ bewertet: Eine gezielte – auch internationale – Vernetzung der Konzipienten und Associates untereinander wie etwa durch Secondments – eine temporäre Tätigkeit an einem ausländischen Standort – macht Freshfields besonders attraktiv für Nachwuchsjuristen. Bei den Umfrageteilnehmern kamen ferner das breite Ausbildungsangebot, das Mentorenprogramm für Juristinnen sowie das regelmäßige Feedback sehr gut an. Einig waren sich die Umfrageteilnehmer auch über den guten Zusammenhalt des gesamten Teams, der „das Arbeiten sehr angenehm“ mache. Hervorgehoben wurde von Umfrageteilnehmern schließlich auch die besonders interessante Mandantenstruktur, die auf dem österreichischen Markt ihresgleichen suche. Die Frage, ob sie Freshfields als ihren Arbeitgeber weiterempfehlen könnten, bejahen Rechtsanwaltsanwärter laut der Redaktion überschwänglich.

www.freshfields.com

Foto: Freshfields

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DORDA wurde als Kanzlei des Jahres Österreichs 2017 von JUVE ausgezeichnet

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Tibor Varga, Christian Dorda, Bernhard Müller

Die renommierte juristische Fachzeitschrift JUVE zeichnet jährlich die Besten Kanzleien Deutschlands und die Kanzlei des Jahres Österreichs aus.

Udo Wachtveitl, auch bekannt aus dem Fernsehen als deutscher „Tatort“ Kommissar, führte am 26. Oktober 2017 durch den festlichen Abend in der Frankfurter Alten Oper. DORDA, erstmals nominiert, wurde als Sieger in der Kategorie „Kanzlei des Jahres Österreich“ von JUVE geehrt. Der Award wurde vom immer noch hochaktiven Kanzleigründer Christian Dorda entgegengenommen.

Als Begründung für die Auszeichnung hatte JUVE die gelungene Nachwuchsarbeit und den Generationenwechsel von DORDA angeführt, ebenso wie die erfolgreiche praxisübergreifendende Zusammenarbeit der Juristen. Axel Anderl wurde für die positive Entwicklung seiner Praxis und im speziellen für die Förderung junger Spezialisten im Bereich Datenschutz und IT lobend hervorgehoben.

„Dordas Erfolgsgeheimnis sind schlagkräftige Teams aus jungen und erfahrenen Partnern.“ so die JUVE Redaktion. „Wir schätzen JUVE und deren Arbeit in der Berichterstattung für unsere Branche besonders und sind hocherfreut über die Auszeichnung unserer Kanzlei. Junge Leute arbeiten gerne bei DORDA, weil sie hier sofort in Mandantenarbeit eingebunden und im Team von Partnern direkt ausgebildet werden. Exzellente Arbeit für Mandanten können wir nur mit Menschen leisten, die einerseits gut zusammenarbeiten und andererseits vernetzt denken können.“ sagt Paul Doralt, Partner und Sprecher der Kanzlei DORDA.

Die JUVE Awards 2017 wurden in insgesamt 18 Kategorien an 15 Kanzleien sowie 3 Teams aus Unternehmen vergeben, darunter ein Award für die Kanzlei des Jahres Österreich.

Führende juristische Arbeit in allen Bereichen
Das Jahr 2017 war besonders intensiv für viele Praxisbereiche der Kanzlei DORDA. Erst letzte Woche machte der Bereich Kapitalmarktrecht von Andreas Zahradnik und Christoph Brogyányi durch die Beratung der BAWAG beim Milliarden IPO an der Wiener Börse von sich Reden. Erfolgreiche Entscheidungen am Höchstgericht bewirkte das Team um Andreas Mayr für Volkswagen in den streitigen Anlegerverfahren gegen den Automobilriesen. Immobilienexperte Stefan Artner und sein Team berieten bei den größten Immobilientransaktionen des Marktes, darunter der Verkauf des OMV Headquarter im Viertel Zwei und bei der Übernahme des A1 Headquarters in der Oberen Donaustrasse. Auch das IT und Datenschutzteam von Axel Anderl war dieses Jahr besonders aktiv. Aufgrund der steigenden Nachfrage hat das Team eine weitere Diversifikation vorgenommen und aus seiner Mitte eine eigene, mittlerweile sechsköpfige Expertengruppe zum Datenschutzrecht formiert.

www.dorda.at

Foto: DORDA

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PHH Rechtsanwälte: Bernhard Kopeinig verstärkt das Dispute Team als Rechtsanwalt

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Bernhard Kopeinig (32) steigt mit seiner Angelobung zum Rechtsanwalt PHH intern auf.

Als Teil des Dispute Teams rund um PHH Partner Stefan Prochaska managet Kopeinig High Profile Cases in den Bereichen Schiedsgerichtsbarkeit, Wirtschaftsstrafrecht und Gewerberecht.

Bernhard Kopeinig ist seit 2014 bei PHH Rechtsanwälte. Der Villacher hatte sich zuvor schon erste Sporen im Bereich Litigation, Wirtschaftsstrafrecht und Schiedsgerichtsbarkeit verdient, als er in das Team von Stefan Prochaska kam. Seither baute er seine Expertise in diesen Bereichen durch Betreuung von komplexen und medienwirksamen Verfahren weiter aus. Bernhard Kopeinig betont: „Ich freue mich mit so einem hervorragenden Team weiter arbeiten zu dürfen, um auch in Zukunft herausfordernden Konflikte zu lösen.“

Mit Kopeinig‘s Aufstieg zum Rechtsanwalt setzt PHH sein Wachstum fort, diesmal im Bereich Schieds- und Zivilverfahren sowie im Wirtschaftsstrafrecht und High Profile Cases. PHH Managing Partner und Teamleiter Stefan Prochaska gratuliert: „Wir freuen uns, dass wir von Fellner Wratzfeld einen so kompetenten Kollegen übernehmen durften und weiter aufbauen konnten.“

www.phh.at
Foto: beigestellt

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CMS Wien unterstützt NÖ Pressehaus bei Umstrukturierung und Gründung einer neuen Gesellschaft

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Sibylle Novak, Partnerin bei CMS Wien

Die gesellschaftsrechtlichen Strukturen der Niederösterreichischen Pressehaus Druck- und Verlags Ges.m.b.H. haben sich unlängst geändert.

Bei Vorbereitung und Umsetzung dieser Neustrukturierung wurde Niederösterreichs größtes Medienhaus von CMS Wien umfassend beraten.

Dem Ziel einer klareren Struktur und einer Verbesserung des Angebots im Verlags- wie auch im Druckbereich entsprechend, wurde die gesellschaftsrechtliche Trennung von Verlag und Druckerei vollzogen. Demzufolge wurde der Druckbereich in eine neue, hundertprozentige Tochtergesellschaft eingebracht. Diese firmiert unter dem Namen NP Druck Ges.m.b.H.

Für die rechtliche Beratung und Durchführung dieser zukunftsorientierten Umstrukturierung zeichnet ein eingespieltes CMS Team bestehend aus Expertinnen und Experten im Gesellschafts- und Steuerrecht verantwortlich. Für das NÖ Pressehaus waren beim Erarbeiten und bei der Ausgestaltung der neuen, optimierten Unternehmensstruktur unter der Leitung von Sibylle Novak, Partnerin bei CMS Wien, Anna Wieser, Oliver Werner und Eva-Maria Vögerl sowie Immobilienrechtsexperte Johannes Hysek, ebenfalls Partner bei CMS Wien, im Einsatz. In umgründungssteuerlichen, gebührenrechtlichen und buchhalterischen Fragen wurde das CMS Team darüber hinaus von Richard Kohlhauser, M&A Treuhand, unterstützt.

Wichtigstes Informationsmedium des Niederösterreichischen Pressehauses sind die „Niederösterreichischen Nachrichten“ (NÖN), die auch weiterhin unter dem Dach der Niederösterreichischen Pressehaus Druck- und Verlags Ges.m.b.H. erscheinen. Mit insgesamt 28 Lokalausgaben erreichen die NÖN wöchentlich 527.000 Leserinnen und Leser, die Reichweite in Niederösterreich liegt bei 34%.

Eine Fortsetzung der äußerst positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Druckbereichs wird natürlich auch mit Gründung der NP Druck angestrebt. Derzeit erwirtschaften 165 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Umsatz von rund 55 Mio. Euro, womit sie zu einer der führenden Druckereien Österreichs zählt.

www.cms-rrh.com
Foto: beigetsellt

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fwp stärkt Kompetenzfelder mit neuer Junior Partnerin aus den eigenen Reihen

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Elisabeth Fischer-Schwarz, neue „Junior Partnerin“

Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) verstärkt das Team mit Elisabeth Fischer-Schwarz als „Junior Partnerin“ mit Kompetenz und Know-how.

Die Qualität unserer Leistung ergibt sich erneut aus der erfolgreichen Entwicklung von Dr. Fischer-Schwarz, einer langjährigen juristischen Mitarbeiterin, die nach erfolgreich bestandener Prüfung und Eintragung bei uns als Rechtsanwältin Fuß fassen konnte“, erklärt Gründungspartner Markus Fellner.

Dr. Elisabeth Fischer-Schwarz war seit 2015 Rechtsanwaltsanwärterin bei fwp und ist seit kurzem eingetragene Rechtsanwältin. Sie spezialisiert sich in den Bereichen Bankrecht und Finanzierungen sowie Konfliktlösung. Dr. Fischer-Schwarz absolvierte das Diplom- und das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien mit Auslandsaufenthalten an der University of Cambridge und der University of Oxford. Vor Ihrer Zeit als Konzipientin arbeitete sie unter anderem als Studienassistentin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

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IP Experte Bernhard Heinzl ist neuer Anwalt im IT/IP Team von DORDA

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IP Experte Bernhard Heinzl

Bernhard Heinzl (30), Spezialist für Immaterialgüterrecht, wurde als Anwalt eingetragen. Er war seit September 2013 Rechtsanwaltsanwärter bei DORDA und von Beginn an im IT/IP Team tätig.

Der besondere Schwerpunkt des Cambridge-Absolventen liegt im internationalen Immaterialgüterrecht sowie Patentrecht: Er berät Mandanten bei der Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten oder der Abwehr von Ansprüchen Dritter (Marken, Muster und Patente) sowie im Urheberrecht und prüft die Zulässigkeit neuer Business-Modelle von Medienanbietern und Start-Ups. Daneben unterstützt er Mandanten auch bei der Erstellung und Verhandlung von IT-Projektverträgen, insbesondere auch im Outsourcing Bereich.

Nach der Eintragung des Datenschutzexperten Nino Tlapak im September 2017 ist Bernhard Heinzl nunmehr der vierte Rechtsanwalt im IT/IP Team von DORDA. Dieses ist mehrfach prämiert und wird seit Jahren in allen einschlägigen Rankings durchgehend als führend am Markt ausgezeichnet. Zuletzt wurde die besonders positive Entwicklung des IP Teams auch in der Begründung für die Verleihung des JUVE Awards „Kanzlei des Jahres Österreich“ 2017 hervorgehoben (https://awards.juve.de/sieger/kanzlei-des-jahres-oesterreich/).

Durch die hohe Nachfrage des Marktes hat das Team in den letzten beiden Jahren die vertiefte Spezialisierung seiner Mitglieder vorangetrieben. Dies setzt sich durch die jüngsten Ernennungen der beiden weiteren Anwälte für Datenschutzrecht sowie internationales IP-Recht fort. Daneben hat das Team auch durch entsprechende Nachbesetzung auf Rechtsanwaltsanwärterebene dafür gesorgt, auf allen Ebenen schlagkräftig aufgestellt zu sein.

Axel Anderl, Partner und Leiter des IT/IP und Media Desk zur Eintragung von Bernhard Heinzl: „Die Ernennung von Bernhard Heinzl ist auf mehreren Ebenen ein deutliches Marktzeichen und zugleich eine Auszeichnung: Zum einen hat er – wie einige Juristen bei DORDA – bei uns den Weg vom Trainee bis zum Anwalt absolviert. Das zeigt, dass wir als Kanzlei Talente erkennen und fördern sowie ihnen den Raum zur persönlichen Entwicklung geben. Zum anderen ist er ein weiterer Schritt der bewussten Diversifikation und vertieften Spezialisierung unseres IT/IP Teams. Der aus seiner Ausbildung resultierende internationaler Ansatz und sein Fokus auf Patentrecht stärkt und ergänzt unseren mittlerweile sehr breit gefächerten Desk weiter.“

Bernhard Heinzl trägt laufend zum Immaterialgüterrecht vor, ua an der Universität Wien (LL.M.-Lehrgang Informations- und Medienrecht) und an der FH Campus 02 in Graz. Weiters ist er Co-Autor der 2017 erschienen zweiten Auflage des Urheberrechtskommentars im Manz-Verlag und publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften. Er ist seit Ende Oktober 2017 als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen.

Der gebürtige Salzburger ist Absolvent der Universität Wien mit Austauschsemester an der Universität Kopenhagen (Mag.iur. 2011) sowie der University of Cambridge (LL.M. 2013).

www.dorda.at

Foto: beigestellt

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Endlich – VwGH ändert Rechtsprechung zur Arbeitskräfteüberlassung

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Alexander Mirtl ist Experte für Wirtschaftsrecht, Stiftungsrecht und Finanzstrafrecht bei Lughofer Rechtsanwälte in Linz.

Im Bausektor ist häufig die Subvergabe von einzelnen Gewerken und Bauabschnitten anzutreffen. Hierbei werden in den einzelnen Subunternehmerketten letztlich auch oft grenzüberschreitende Sachverhalte verwirklicht.

Ob es sich dann bei diesen Tätigkeiten um eine Dienstleistung handelt, welche aufgrund eines echten Werkvertrages erbracht wurde oder ob es sich um Arbeitskräfteüberlassung handelt, ist oft strittig und hat für die betroffenen Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung.

Abgabenrechtlich hat die Finanzbehörde im Zusammenhang mit der Prüfung derartiger Sachverhalte grundsätzlich auch bisher schon immer eine Gesamtbetrachtung vorgenommen und danach festgestellt, ob es sich um einen Werkvertrag oder doch um einen Gestellungsvertrag handelt. Nicht unproblematisch waren bei derartigen Betrachtungen die Auswirkungen, insbesondere auf die im Falle der Arbeitskräftegestellung allenfalls schlagend werdende Abzugsteuer, welche das den ausländischen Subunternehmer beauftragende inländische Unternehmen trifft und belastet.
Die abgabenrechtliche Betrachtungsweise differierte allerdings bis dato von der arbeitsrechtlichen Betrachtungsweise, nämlich ob es sich im Sinne der bisherig strengen VwGH-Judikatur um Arbeitskräfteüberlassung gemäß § 4 Abs 2 AÜG handelte, oder ob auch die Verwaltungsbehörden, insbesondere aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 die nunmehr damit befassten Landesverwaltungsgerichte den Sachverhalt entsprechend als Werkvertrag würdigten.

Der VwGH ist von dieser strengen Rechtsprechung kürzlich abgegangen, was nicht zuletzt auf entsprechende Erkenntnisse des EuGH im Zusammenhang mit der Auslegungen der Entsenderichtlinie zu tun hatte. Die diesbezüglich einschlägige EuGH-Rechtsprechung in den Fällen Vicoplus und Martin Meat hat eine gänzlich andere Auslegung der EntsendeRL 96/71/EG gefordert, als bislang vom VwGH angenommen wurde (EuGH vom 18.06.2015, C-586/13, Martin Meat und EuGH 10.02.2011, C-307/09, Vicoplus). Der VwGH hat bisher für die Prüfung und Abgrenzung ob ein Werkvertrag oder Arbeitskräfteüberlassung vorlag, immer nur § 4 Abs 2 AÜG herangezogen und qualifiziert, ob einer der darin normierten vier Anknüpfungspunkte erfüllt ist.
Aufgrund der ergangenen EuGH-Rechtsprechung hatte der VwGH seine Judikatur entsprechend grundlegend zu korrigieren, was mit der Entscheidung Ra 2017/11/0068 vom 22.08.2017 erfolgte. Es ist nunmehr nicht auf das Vorliegen einzelner Kriterien des § 4 Abs 2 AÜG abzustellen, sondern eine Gesamtbetrachtung des zugrundeliegenden Sachverhaltes vorzunehmen (so wie es abgabenrechtlich bereits bisher schon verpflichtend war).

Aus unionsrechtlicher Sicht ist sohin jeder Anhaltspunkt zu berücksichtigen und zu prüfen. Künftig sind daher im Rahmen der Sachverhaltserhebungen Feststellungen dahingehend zu treffen, ob und welche der für eine Arbeitskräfteüberlassung ausschlaggebenden Kriterien verwirklicht sind, um bei einer Gesamtbeschau fallbezogen das Vorliegen von grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung bejahen oder verneinen zu können. Es genügt sohin nicht mehr, vom Vorliegen eines einzigen für das Vorliegen von Arbeitskräfteüberlassung bedeutsamen Kriteriums auszugehen.

Für die Praxis bedeutet dies, dass für die rechtsrichtige Qualifikation als Arbeitskräfteüberlassung oder als Werkvertrag etwa ausschlaggebend sein wird, wer bestimmt, wie viele Arbeitnehmer für die Herstellung eines Werkes benötigt und herangezogen werden oder von wem Weisungen zur Ausführung der beauftragten Tätigkeiten erteilt werden. Gleichsam wesentlich sind Wertungen in Bezug auf Verantwortung und Haftungsfragen, wer sohin Gewähr zu leisten hat, wenn das beauftragte Gewerk Mängel aufweist und ob und wie Gewährleistungsfälle abgewickelt werden und wen diese im Ergebnis treffen. Themen wie Eingliederung in Arbeitsabläufe oder dass Maschinen und Material von Auftraggeberseite beigestellt werden, können wohl nurmehr Unterpunkte einer Gesamtbetrachtung sein.

Zumal sich die Rechtsprechungsänderung vorerst nur auf Sachverhalte mit Auslandsbezug reduziert, bleibt abzuwarten, ob auch eine Rechtsprechungsänderung betreffend innerstaatlicher Anknüpfungspunkte erfolgt; denklogisch und richtig wäre es jedenfalls.

www.lughofer.com
Foto: beigestellt

Foto von Dr. Alexander MIRTL , M.B.L.

Dr. Alexander MIRTL , M.B.L.

Lughofer Rechtsanwälte
Anschrift Graben 16 Linz 4020 ÖsterreichTelefon: +43 (0) 732 272272Webseite: www.lughofer.com/

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ScherbaumSeebacher stärkt Wiener Standort mit Gerold Oberhumer als Equity-Partner

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Gerold Oberhumer

Die international tätige Wirtschaftsrechtskanzlei ScherbaumSeebacher verstärkt ihre Position am Wiener Markt mit der Ernennung von Dr. Gerold Oberhumer zum Equity-Partner.

Oberhumer leitet den Kanzleistandort in der Hauptstadt federführend mit den Schwerpunkten Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Vermögensaufteilung, Stiftungs- und Immobilienrecht.

Der Ausbau des Wiener Büros ist eine wesentliche strategische Entscheidung für unsere Kanzlei, die ihren Stammsitz in Graz hat, jedoch seit Jahren international tätig ist.“, so Partner Dr. Clemens Jaufer, der die Expansion der Kanzlei seit Jahren betreut und vorantreibt. „Mit Gerold Oberhumer haben wir dafür einen dynamischen und exzellenten Juristen als Standortleiter gewinnen können.“, so Partner Dr. Norbert Scherbaum.

„Unser Ziel ist es, unsere Mandanten vor Ort noch besser begleiten zu können. Gerold Oberhumer wird mit seiner Expertise insbesondere den Bereich Private-Clients-Bereich weiterentwickeln.“, ergänzt Clemens Jaufer.

Gerold Oberhumer war bis zu seinem Einstieg bei ScherbaumSeebacher im Jahr 2012 als Assistent am Institut für Zivilrecht der Uni Graz tätig, wo er mit Auszeichnung promovierte.

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CMS berät HP bei Kauf weltweiter Druckersparte von Samsung

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Peter Huber zeigt sich stolz über die Transaktion

Die internationale Rechtsanwaltskanzlei CMS fungierte gemeinsam mit der renommierten amerikanischen Kanzlei Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison LLP als Hauptrechtsberater im Zuge des Kaufs der weltweiten Druckersparte von Samsung Electronics Co., Ltd. durch HP Inc. zu einem Preis von USD 1,05 Mrd.

CMS beriet HP im Zuge dieser Transaktion beim Transfer von Technologie und damit verbundener Vermögenswerte von Samsungs regionalen Gesellschaften zu HPs regionalen Gesellschaften in 45 Ländern auf sechs Kontinenten. Mit dem Erwerb der Druckersparte von Samsung durch HP wurden auch über 6.500 Druckpatente und 1.300 Forscher und Ingenieure auf dem Gebiet des Laserdruckens, die über Expertise in den Bereichen Lasertechnologie, Bilderzeugungselektronik, Verbrauchsmaterialien und Zubehör verfügen, übernommen.

CMS unterstützte HP auch durch den innovativen Einsatz umfassender automatisierter Dokumentenüberprüfung mithilfe der Software Kira, was eine zusätzliche Methode zur Qualitätskontrolle und Effizienzsteigerung darstellte. Im Zuge dieses Prozesses überprüfte CMS mit der Hilfe seines globalen Netzwerkes ca. 2.500 Verträge in 22 Sprachen.
Geleitet wurde das CMS Kernteam von Chris Watson, Global Head für den Fachbereich Technologie, Medien & Telekommunikation bei CMS.
Das in London ansässige CMS Kernteam wurde in Österreich durch Lead Partner Peter Huber (Managing Partner, Head of Corporate Transactions), Johannes Juranek (Partner, IP/TMT/Commercial),

Sybille Novak (Partnerin, Corporate/Tax), Hans Lederer (Rechtsanwalt, IP/TMT/Commercial), Martin Trapichler (Rechtsanwalt, Property Procurement) Lena Winkler (Rechtsanwältin, Corporate Transactions) und Caroline Schmidt (Associate, Corporate Transactions) unterstützt.

Bezüglich der 45 betroffenen Rechtssysteme erhielt das CMS Team in London neben Österreich auch noch Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen der CMS Standorte in Belgien, Chile, Deutschland, Frankreich, Italien, Mexiko, Marokko, den Niederlanden, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, der Schweiz, Tschechien, der Türkei, Ungarn und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Peter Huber dazu: „Wir sind stolz darauf, HP bei der erfolgreichen Abwicklung dieser bedeutenden und strategisch wichtigen Transaktion beraten zu haben. Unser globales Netzwerk und tiefgehendes Verständnis der Technologiebranche wurden von HP als besonders hilfreiche Faktoren beim Transfer komplexer Technologie von Samsung zu HP betrachtet. Hinzu kommt, dass der Einsatz von Kira die Überprüfung von Verträgen so effizient und kostengünstig wie möglich für unseren Klienten gestaltet hat.“

www.cms-rrh.com

Foto: beigestellt

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LEI – Legal Entity Identifier: Unabdingbare Voraussetzung für juristische Personen, welche Wertpapiergeschäfte tätigen, ab 2018

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Stefan Jeitler, LL.B., LL.M., BSc. ist Associate bei Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmH

Mit Jahreswechsel wird es zu einer Erweiterung der Meldepflichten der Banken und Kre-ditinstitute im Bereich des Wertpapierhandels kommen. Regelungsgrundlage hierfür ist die EU-Verordnung 600/2014 vom 15.05.2014 (MiFIR). Um die durch diese Verordnung normierten Verpflichtungen (der Banken und Kreditinstitute) erfüllen zu können, haben juristische Personen und im Firmenbuch eingetragene Unternehmen eine sogenannte LEI-Nummer (Legal Entity Identifier) zu beantragen und der Bank/dem Kreditinstitut, über welches Wertpapiere gehandelt werden, zur Verfügung zu stellen.

Bei einer LEI-Nummer handelt es sich um eine international standardisierte und weltweite gültige Kennung für Teilnehmer am Finanzmarkt. Diese 20-stellige Identifikationsnummer dient der eindeutigen Feststellung von Geschäftspartnern im Wertpapierhandel und ermöglicht es zudem den von der Verordnung erfassten Banken und Kreditinstituten, bestimmte gesetzliche Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden erfüllen zu können. Ziel ist es, mehr Sicherheit und Transparenz auf dem Finanzmarkt zu schaffen.

Juristischen Personen und im Firmenbuch eingetragenen Unternehmern ist es ab dem 3.1.2018 nur mehr unter Bekanntgabe ihrer LEI-Nummer (gegenüber der Bank) gestattet, Wertpapiergeschäfte zu tätigen. Erfasst sind sowohl Käufe, als auch Verkäufe oder bei-spielsweise Depotübertragungen.

Die von der Verordnung Betroffenen sind für die Beantragung ihrer LEI-Nummer selbst verantwortlich. Mit anderen Worten: Verabsäumt es ein von der Verordnung erfasstes Rechtssubjekt eine LEI-Nummer zu beantragen und der Bank zur Verfügung zu stellen, kann dieses Rechtssubjekt ab 3.1.2018 über sein Depot weder bestehende Wertpapiere verkaufen, noch eine neue Kauf-Order für Wertpapiere erteilen. Konkret erfolgt die Beantragung (und Verlängerung) über Online-Plattformen – wie beispielsweise über Europas größte Vergabestelle, das WM Datenservice. Servicepartner in Österreich ist die Österreichische Kontrollbank, welche die Anträge auch auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft. Im Zusammenhang mit dem Antrag werden beispielsweise folgende Daten erfasst:

(i) Name der juristischen Person bzw des eingetragenen Unternehmers,
(ii) Rechtsform,
(iii) Registernummer und Name des Registers,
(iv) Adresse, sowie
(v) ISO-Ländercode.

Nach erfolgreicher Beantragung und Prüfung durch die OeKB wird dem Antragsteller die LEI-Nummer übermittelt, welche ab diesem Zeitpunkt ein Jahr gültig ist. Die Beantragung (und Erneuerung) der LEI-Nummer ist kostenpflichtig, wobei bei Beantragung (über vorgenanntes Portal) für die erstmalige Ausstellung (netto) EUR 80,00 und für die jährliche Verlängerung (netto) EUR 70,00 in Rechnung gestellt werden.

Wenngleich inhaltliche Parallelen zum Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiE-ReG) bestehen, welches ebenfalls im Jänner 2018 in Kraft treten wird und Offenlegungs-pflichten im Hinblick auf die „wahren“, sprich wirtschaftlichen, Eigentumsverhältnisse bestimmter Rechtsträger regelt, kann die Meldung unter dem einen Regime die Meldung unter dem anderen Regime nicht ersetzen. Es ist daher jedenfalls die Anwendbarkeit beider Regime (WiEReG und MiFIR (LEI)) zu prüfen und deren Anforderungen umzusetzen bzw zu erfüllen.

Um weiterhing uneingeschränkt am Wertpapierhandel teilnehmen zu können, empfiehlt es sich, seine LEI-Nummer jedenfalls rechtzeitig zu beantragen, da die Bearbeitung und die Überprüfung der Daten durch die OeKB einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Auch für natürliche Personen, Freiberufler und nicht im Firmenbuch eingetragene Ein-zelunternehmer wird zukünftig für Wertpapiertransaktionen eine sog NCI-Nummer (National Client Identifier) Voraussetzung sein. Im Vergleich zu jenen juristischen Personen und Unternehmen, die eine LEI-Nummer benötigen, besteht für (natürliche) Personen und Unternehmen, die eine NCI-Nummer benötigen, in Österreich kein Handlungsbedarf: Für österreichische Staatsbürger (aber auch für jene aus Deutschland, Frankreich, Ungarn, Irland und Luxemburg) wird diese Nummer standardmäßig aus einer Kombination von Namen, Geburtsdatum und Ländercode gebildet. Staatsbürger anderer als der vorgenannten Länder müssen zum Erhalt einer NCI Nummer bestimmte weitere Daten, wie etwa Pass- oder Steuernummern an die Bank bekannt geben, wobei auch diesfalls die Abwicklung über die Bank erfolgt.

www.ehlaw.at

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss berät RBI bei bder Emission von EUR 500.000.000 Additional Tier 1

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Alexander Haas

Die Raiffeisen Bank International AG hat am 24.1.2018 weiteres zusätzliche Kernkapital (Additional Tier 1) mit unbegrenzter Laufzeit im Volumen von EUR 500.000.000 begeben und wurde dabei erneut von Wolf Theiss und Linklaters beraten.

Nach der ersten AT 1 Emission der Raiffeisen Bank International AG („RBI“) im Juni 2017 hat die RBI am 24.1.2018 neuerlich Additional Tier 1 („AT 1“) Notes mit unbegrenzter Laufzeit im Volumen von EUR 500.000.000 begeben. Der Kupon der Emission beträgt 4,5% p.a. bis Mitte Juni 2025 und wird danach neu festgesetzt. Das Angebot der Additional Tier 1 Notes, die an der Börse Luxemburg gelistet sind, richtete sich ausschließlich an institutionelle Investoren.

Laut Martin Grüll, dem Finanzvorstand der RBI, ist diese Transaktion, nach der erfolgreichen Emission im Juni letzten Jahres, „ein weiterer wesentlicher Schritt zur Optimierung der Kapitalstruktur der Bank“. Die Transaktion war innerhalb weniger Stunden achtfach gezeichnet. Die Investoren kamen vor allem aus Großbritannien, Kontinentaleuropa und Asien.

Wie schon 2017 wurde die RBI hinsichtlich österreichischem Rechts von Wolf Theiss DCM Partner Alexander Haas und Consultant Christine Siegl (Banking & Finance) betreut. Daneben waren Associate Nikolaus Dinhof (DCM) sowie Partner Niklas Schmidt und Senior Associate Eva Stadler (beide Tax) seitens Wolf Theiss involviert. Zu deutschem Recht wurde die RBI durch Linklaters, insbesondere von Peter Waltz (Partner), Rowina Ullner und Martin Rojahn (beide Associates) beraten. Die Joint Lead Managers wurden von Freshfields (Österreich und Deutschland) betreut.

„Wir freuen uns sehr, dass die RBI erneut auf unsere Expertise in den Bereichen DCM und Bankenaufsichtsrecht vertraut hat. Erneut konnte Christine Siegl durch ihr Fachwissen und ihre Erfahrung im Bankaufsichtsrecht, insbesondere hinsichtlich Eigenmittel, wesentlich zum Gelingen der Transaktion beitragen“, erklärt Alexander Haas.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Jour Fixe bei Müller Partner RA: „Was am Beginn eines Bauprojektes alles schiefgehen kann – Der optimale Projektstart“

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Katharina Müller und Rainer Stempkowski

Am 30. Jänner 2018 luden die Baurechtsexperten RA DDr. Katharina Müller, TEP und FH-Prof. DI Dr. Rainer Stempkowski (Stempkowski Baumanagement & Bauwirtschaft Consulting GmbH) zum Jour Fixe mit dem Thema „Was am Beginn eines Bauprojektes alles schiefgehen kann – Der optimale Projektstart“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Eingangs erläuterten Stempkowski und Müller klassische Fehler der Projektierung eines Bauvorhabens aus rechtlicher und bauwirtschaftlicher Sicht. Unscharfe Zielvorgaben, fehlende Bedarfsplanung und mangelhafte Leistungsbeschreibung im Bauvertrag führen in der Praxis zu laufenden Änderungen während der Bauphase. Die Folgen sind (strittige) Leistungsabweichungen und Bauzeitverlängerung. Die Vortragenden empfehlen, mehr Energie in frühe Planungsphasen zu investieren und mehr Ressourcen für die Planung und Ausschreibung aufzuwenden. Stempkowski definierte mit gewohnter Expertise Projektstrukturen und konkrete Projektziele, während die Baurechtsexpertin Müller über vorvertragliche Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer in Zusammenhang mit der Vorbereitung von Projekten und der konkreten Leistungsbeschreibung aufklärte.

Im zweiten Teil des Vortragsabends referierte Stempkowski über professionelles Terminmanagement, Kostenmanagement und faire Risikoteilung. Eine detaillierte Terminplanung und Terminplanfortschreibung ist Grundlage für die Koordination aller Beteiligten im Bauprojekt und das frühzeitige Erkennen von Schnittstellenproblemen. In diesem Zusammenhang definierte Müller die Koordination als Kernpflicht des Auftraggebers. „Es ist ein Fehler zu glauben, man kann als Auftraggeber die gesamte Koordinationsverantwortung vertraglich auf die Auftragnehmer überwälzen – das ist zum Scheitern verurteilt.“ so Müller. Im Rahmen des Vortrags diskutierte man auch über unkalkulierbare Risiken und problematische Vertragsklauseln in der Praxis. Am Ende waren sich die Vortragenden einig, dass Kommunikation, Planungsbesprechungen, vorzeitige Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie regelmäßige Reviews zu sensiblen Themen konkrete Maßnahmen sind, die den Erfolg eines Projekts gewährleisten können. „Der wesentliche Erfolgsfaktor ist die Kommunikation.“ so Stempkowski abschließend.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten zahlreiche Gäste, darunter unter anderem Teilnehmer von Bauherrn (zB List Beteiligungsges.m.b.H.) und Vertreter der Bauindustrie und des Baunebengewerbes (zB PORR Bau GmbH, STRABAG AG, SWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.) wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

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Herbst Kinsky beriet den Eigentümer von World4You beim Verkauf der Gesellschaft an United In- ternet

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Phillip Dubsky

Herbst Kinsky beriet den Eigentümer, Johannes Kührer, sowie dessen Holding Gesellschaft beim Verkauf der World4You Internet Services GmbH – Marktführer im Webhosting in Österreich –an 1&1 Internet SE, einer Tochter der United Internet AG.

Das Volumen der Transaktion erreichte einen hohen zweistelligen Millionenbetrag.

World4You mit Sitz in Linz wurde vor 20 Jahren von Johannes Kührer gegründet, verwaltet für 100.000 Kunden über 250.000 Webauftritte und hat 35 Mitarbeiter.

Die deutsche United Internet AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Internet-Provider. Kern der Gesellschaft sind Internet-Fabriken mit 9.000 Mitarbeitern, davon rund 3.000 in Produktmanagement, Ent- wicklung und Rechenzentren. Die Gesellschaft betreibt bekannte Marken wie 1&1, yourfone, smartmo- bile.de, GMX, WEB.DE, mail.com. und Strato, und hält Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen sowie zahlreiche Beteiligungen an jungen Internet-Unternehmen.

Das Herbst Kinsky Team unter der Leitung von Phillip Dubsky wurde von Herrn Kührer vor allem wegen der ausgewiesenen Expertise bei Hinblick auf anspruchsvolle Technologie Transaktionen und damit ver- bundenen Verkaufsprozessen gewählt. Das Herbst Kinsky Know-How im Tech M&A Bereich war ein we- sentliches Element beim erfolgreichen Abschluss der Transaktion.

Das Team von Herbst Kinsky wurde bei dieser Transaktion von Phillip Dubsky mit Unterstützung von Alina Regal und Rosa Rünzler (beide M&A) sowie Tanja Lang und Franz Marhold (Arbeitsrecht) geleitet. Die Käuferin wurde, wie üblich, federführend von Hoffmann & de Vries (Hamburg) betreut. Das Team von Christoph Mager und Johanna Höltl von DLA Piper, Wien wurde von Hoffmann & deVries für Fragen des österreichischen Rechts beigezogen.

www.herbstkinsky.at

Foto: beigestellt

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SCWP Schindhelm berät IES Immobilien bei Einstieg der BUWOG Group in das Projekt MARINA TOWER

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Immanuel Gerstner

SCWP Schindhelm hat die IES Immobilien beim Verkauf von Anteilen an der MARINA TOWER Holding GmbH und an der MARINA CITY Entwicklungs GmbH an die BUWOG Group sowie bei der rechtlichen Strukturierung der Partnerschaft umfassend beraten.

Das Kernteam von SCWP Schindhelm bestand aus Dr. Immanuel Gerstner und Dr. Irene Meingast.

„Joint-Ventures im Bereich der Immobilienentwicklung gehören zum Kernbereich unserer Beratungstätigkeit. Es freut uns, dass die IES Immobilien hier auf unsere Expertise vertraut hat.“, so Senior Partner Dr. Immanuel Gerstner.

Das Projekt MARINA TOWER am Handelskai im 2. Wiener Gemeindebezirk mit rund 500 hochwertigen Wohneinheiten verfügt mit seiner Lage über eine exzellente Verkehrsanbindung und wird zudem eine Reihe an Extras für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie für die Allgemeinheit bieten. So ist ua. die Umsetzung eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts angedacht, außerdem wird mittels Überplattung das rechte Donauufer erschlossen, was zum einen großzügige öffentliche Freiflächen eröffnet und darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Stadtentwicklung leistet.

www.scwp.com

Foto: Andrei Liankevich

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Exekutionsgericht verhängt weitere Strafen in Höhe von EUR 80.000,- gegen UBER

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Dieter Heine

Unter Leitung von Dieter Heine verzeichnet das Vavrovsky Heine Marth Controversy Team einen neuerlichen Erfolg im Rechtsstreit Taxi vs UBER.

Das Exekutionsgericht für die Innere Stadt Wien hat gegen UBER zwei weitere Strafen in der Gesamthöhe von EUR 80.000,- verhängt.

Das Gericht hat damit bereits Strafen von insgesamt EUR 220.000,- gegen UBER aufgrund der fortgesetzten Missachtung der gerichtlichen Auflagen verhängt. Diese ergeben sich aus einer vom Handelsgericht Wien im April 2018 erlassenen Einstweiligen Verfügung, die im Juni 2018 vom Oberlandesgericht Wien bestätigt wurde. Die Einstweilige Verfügung untersagt, Fahrtenbestellungen, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens eingelangt sind, mittels UBER-System anzunehmen.

„Die heutige Entscheidung belegt, dass UBER weiterhin die österreichischen Gesetze und gerichtlichen Auflagen missachtet“, sagt Dieter Heine, Partner bei Vavrovsky Heine Marth. „Für UBER wird es eng. In der aktuellen Entscheidung hat das Exekutionsgericht über zwei Strafanträge entschieden und jeweils eine Strafe von EUR 40.000,- verhängt. Wir gehen davon aus, dass der österreichische Staat dem fortgesetzten illegalen Verhalten von UBER mit aller Härte entgegentreten wird.“

www.vhm-law.at

Foto: beigestellt

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BAIER vertritt erfolgreich Austria Rail Engineering (ARE) vor Moskauer Schiedsgericht gegen Tochtergesellschaft der Russischen Eisenbahnen (ZST) in Libyenprojekt

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Gregor Grubhofer

In einer streitigen Auseinandersetzung konnte ARE, vertreten durch die Rechtsanwälte Gregor Grubhofer und Marko Szucsich von BAIER Rechtsanwälte, die Auszahlung einer Anzahlungsbankgarantie aufgrund eines missbräuchlichen Abrufs durch ZST mit einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung abwenden.

Das österreichische Unternehmen Austria Rail Engineering wurde 2010 als Subauftragnehmer der ZST, einem Tochterunternehmen der Russischen Eisenbahnen, mit Planungsarbeiten für die Realisierung eines Eisenbahnprojekts zwischen Sirte und Benghazi in Libyen beauftragt.

Aufgrund der im Februar 2011 einsetzenden lybischen Revolution musste das Projekt abgebrochen und eine Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen vorgenommen werden. ARE vertrat den Standpunkt, bereits Leistungen in einem Umfang geliefert zu haben, die den Wert einer erhaltenen Anzahlung übersteigen würden. In dieser streitigen Auseinandersetzung konnten Grubhofer und Szucsich die Auszahlung einer Anzahlungsbankgarantie aufgrund eines missbräuchlichen Abrufs durch ZST mit einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung abwenden.

Im folgenden von ARE gegen ZST vor dem internationalen Schiedsgericht der Industrie – und Handelskammer in Moskau eingeleiteten Schiedsverfahren, bestätigte das Schiedsgericht den Standpunkt der ARE. ARE als Klägerin wurde von BAIER und ZST als Beklagte wurde durch die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer (Moskau) vertreten.
Das Schiedsgericht stellte weiters fest, dass ZST zuzüglich der an ARE bereits bezahlten Anzahlung in der Höhe von ursprünglich rund EUR 7,3 Mio. eine weitere Zahlung von rund EUR 850.000 für bereits erbrachte Leistungen bezahlen müsse sowie ZST die Bankgarantie zu retournieren und Verfahrenskosten zu ersetzen habe.

Unter Zuziehung der russischen Kanzlei Muranov, Chernyakov als Local Counsel mit den Rechtsanwälten Alexandra Khizunova und Alexander Muranov wurde 2017 auch die Vollstreckung des Schiedsspruches zugunsten ARE durch ein russisches Gericht bewilligt. Gemäß einem vom russischen Gericht bestätigten Zahlungsplan bezahlte nun ZST bis Juli 2018 die offene Forderung in monatlichen Raten.

www.baierpartners.com

Foto: BAIER

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Juve Awards: PHH Rechtsanwälte zur Kanzlei des Jahres nominiert

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Stefan Prochaska und Hannes Havranek

PHH Rechtsanwälte wurde von der Redaktion des deutschen Branchenmagazins Juve zur „Kanzlei des Jahres Österreich“ nominiert.

Gewürdigt wurde die wirtschaftliche und rechtliche Entwicklung von PHH Rechtsanwälte der letzten Jahre. Die Preisverleihung findet Ende Oktober in Frankfurt statt.

Mit einem deutlichen Plus bei Umsatz, Partnern und Mitarbeitern schloss PHH Rechtsanwälte das Jahr 2016/17 ab. Die Kanzlei stockte um zwei Partner auf insgesamt elf Partner auf, wuchs auf 80 Mitarbeiter, verpasste sich neue organisatorische Strukturen und stieg beim Jahresumsatz erstmals unter die Top 20 Kanzleien Österreichs auf. Jetzt hat die Juve Redaktion die Entwicklung von PHH Rechtsanwälte mit einer Nominierung zur Kanzlei des Jahres Österreich gewürdigt. „Wir freuen uns sehr über die Nominierung, weil sie eine Bestätigung unseres Weges ist“, sagt Stefan Prochaska, Managing Partner und Gründer von PHH Rechtsanwälte.

Für die Kanzlei ist dies bereits die zweite Nominierung zu den Juve Awards. Bereits 2014 erhielt PHH Rechtsanwälte eine Nominierung. Gewonnen hatte damals aller-dings schlussendlich eine andere Kanzlei. „Jetzt warten wir natürlich mit Spannung auf die Preisverleihung“, sagt Hannes Havranek, PHH Managing Partner.

www.phh.at

Foto: beigestellt

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Schönherr berät CONDA AG bei der allerersten „Digitalisierung“ von Aktien auf der Blockchain in Österreich

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Thomas Kulnigg

Schönherr und die CONDA AG digitalisieren die Aktiengesellschaft und ermöglichen es, Namensaktien auf der Blockchain verwalten zu können.

Schönherr hat die CONDA AG – eine in Österreich gegründete, europaweit agierende Plattform für alternative Finanzierungen, die neue Standards für die Prozesse und Abläufe für Security Token setzt – bei der „Digitalisierung“ ihrer Aktien beraten. Es handelt sich um die erste Digitalisierung von Aktien einer österreichischen Aktiengesellschaft. Zweck dieser Transaktion war, die von der CONDA AG ausgegebenen Namensaktien mit digitalen Token zu verbinden und diese an die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft zu übergeben. CONDA AG und Schönherr nehmen diesbezüglich eine Vorreiterrolle in Europa ein und bauen damit eine Platform für die Ausgabe von Securities Token auf.

„Wir freuen uns sehr, dass wir die erste Digitalisierung von Aktien einer österreichischen Aktiengesellschaft strukturieren und begleiten durften. Die erfolgreiche Transaktion beweist die Stärke der Kanzlei Schönherr bei der Beratung im Bereich Technologie & Digitalisierung.“, sagt Thomas Kulnigg (Partner, Corporate/M&A), der das Projekt federführend begleitet hat. Thomas Kulnigg hat CONDA bereits bei ihrem ICO (Initial Coin Offering) beraten.

Digitalisierung von Aktien: rechtliches Neuland
Aus rechtlicher Sicht war die Transaktion deshalb herausfordernd, da bisher die Frage der Zulässigkeit der Segmentierung von Namensaktien in Form von Token weder in der Fachiteratur, noch höchstgerichtlich thematisiert oder geklärt wurde. Weiters fehlen Richtlinien zu den Fragen der rechtlichen Implementierung der „Digitalisierung“ von Aktien.

Token sind digitale Einheiten, die aufgrund eines Protokolls in der Blockchain (Distributed Ledger-Technology) ausschließlich von der CONDA AG erstellt (mined) und an die Aktionäre ausgegeben werden. Jeder Token repräsentiert eine Stückaktie. Bei Übertragung eines Tokens von einem Aktionär auf eine andere Person kommt es zum (nicht mehr manipulierbaren) Eintrag in der Blockchain; auf dieser Basis erfolgt dann die Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft. Der Transfer eines Tokens ist daher mit der (herkömmlichen) Übertragung einer Aktie gleichgesetzt.

Das beratende Schönherr Team stand bei dieser Transaktion unter der Federführung von Thomas Kulnigg (Partner, Corporate/M&A) mit Unterstützung von Zurab Simonishvili (Rechtsanwaltsanwärter, Corporate/M&A) und Sascha Smets (Rechtsanwaltsanwärter, Corporate/M&A).

www.shoenherr.eu

Foto: Schönherr

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