Quantcast
Channel: Breaking News Archives - Wirtschaftsanwaelte.at
Viewing all 1180 articles
Browse latest View live

Wachstum von Innen: Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP ist neuer Anwalt bei Willheim Müller Rechtsanwälte

$
0
0
Martin Melzer

Martin Melzer

Willheim Müller Rechtsanwälte berät Klienten im Bereich Privatstiftungsrecht sowie Erbrecht und Vermögensweitergabe.

Kaum ein Rechtsgebiet ist derart komplex wie das Privatstiftungsrecht. Willheim Müller Rechtsanwälte haben sich hier auf die nach individuellen Bedürfnissen maßgeschneiderte Überarbeitung von Stiftungserklärungen spezialisiert. Weiters berät die Praxisgruppe Stifter, Begünstigte und Stiftungsvorstände im Konfliktfall. Zu einem Beratungsschwerpunkt hat sich im Zuge des bereits begonnen Generationenwechsels auch das Thema Haftung des Stiftungsvorstandes entwickelt.

Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP

Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP (Jahrgang 1982) verstärkt seit Oktober 2014 das Anwaltsteam von Willheim Müller Rechtsanwälte. Der Tätigkeitschwerpunkt von Dr. Melzer liegt im Bereich Privatstiftungsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie Gesellschaftsrecht. Dr. Melzer ist Autor des Buches „Das österreichische Privatstiftungsrecht und das neue liechtensteinische Stiftungsrecht im Vergleich“, welche 2010 mit dem Kathrein Stiftungspreis ausgezeichnet wurde. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher Fachbeiträge in einschlägigen Publikationen zum Privatstiftungs- und Erbrecht.

Dr. Melzer spricht Deutsch und Englisch.

DDr. Katharina Müller, TEP, Gründungspartnerin von Willheim Müller freut sich, Dr. Melzer im Anwaltsteam begrüßen zu können: „Wir setzen auf Wachstum von innen und freuen uns, wenn es uns gelingt, aus Mitarbeitern Partner zu machen. Mit Dr. Melzer konnten wir einen Anwalt für unser Team gewinnen, der schon seit Jahren erfolgreich in den Praxisgruppen Stiftungsrecht und Erbrecht tätig ist. Dr. Melzer bringt neben seiner exzellenten fachlichen Expertise auch persönlich die Eigenschaften mit, die aus unserer Sicht einen guten Anwalt ausmachen: Engagement, Beharrlichkeit und Einfühlungsvermögen für die besonderen Umstände, die es in sensiblen Tätigkeitsbereichen zu beachten gilt.“

www.wmlaw.at

Foto: beigestellt

The post Wachstum von Innen: Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP ist neuer Anwalt bei Willheim Müller Rechtsanwälte appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .


Zivilrechtsexperte Stephan Steinhofer ist neuer Anwalt bei DORDA BRUGGER JORDIS

$
0
0
Stephan Steinhofer

Stephan Steinhofer

Stephan Steinhofer (28) verstärkt ab sofort als Anwalt das Dispute Resolution Team der Wirtschaftskanzlei DORDA BRUGGER JORDIS, das in Rankings internationaler Anwaltsreferenzwerke regelmäßig Spitzenplätze einnimmt.

Dr Stephan Steinhofer ist Experte für Zivilprozessrecht, Schiedsverfahren sowie Zivilrecht und bei DORDA BRUGGER JORDIS auf Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht spezialisiert.

Schon in seiner Zeit als Rechtsanwaltsanwärter sprangen seine überdurchschnittlichen Leistungen und sein beruflicher Werdegang der „Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft“ ins Auge, die ihn 2011 als einen der besten Nachwuchsjuristen Österreichs mit dem “Jus-Top-League”-Award auszeichnete.

So war Steinhofer vor seinem Eintritt bei DORDA BRUGGER JORDIS im Jahr 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter des Europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht (2007-2010), sammelte 2010 wertvolle Auslandserfahrung als juristischer Mitarbeiter der renommierten Anwaltskanzlei Alston & Bird LLP in New York und bekam 2009 bei Magna International auch Einblick in die Arbeit der Rechtsabteilung eines internationalen Konzerns. Außerdem absolvierte er eine dreijährige Ausbildung zum Diplomierten Seminartrainer in Wien, die er 2006 mit erfolgreicher Prüfung abschloss. Danach war er regelmäßig als Trainer bei Rhetorik- und Kommunikations-Seminaren tätig. Darüber hinaus war er während seines Studiums für die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) im Einsatz, nämlich von 2009-2011 als Studienrichtungsvertreter und stellvertretender Vorsitzender der Studienrichtung Doktorat der Rechtswissenschaften und von 2005-2009 als Mitarbeiter der Fakultätsvertretung Jus. Davor war er bereits als Bundesobmann der Österreichischen Schülerunion ehrenamtlich tätig.

Stephan Steinhofer absolvierte das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien im Eiltempo und mit hervorragenden Leistungen, die ihm 2008 einen Platz unter den Top 1 % und 2009 unter den Top 2 % der besten Jus-Studienleistungen an der Universität sicherten. Das 2009 begonnene Doktorratsstudium der Rechtswissenschaften schloss er mit Auszeichnung ab (Dr iur 2011). Steinhofer ist Autor mehrerer Fachpublikationen in den Bereichen IT- und Urheberrecht sowie Prozessrecht und Schiedsverfahren. Er ist seit September 2014 als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen.

www.dbj.at

Foto: beigestellt

The post Zivilrechtsexperte Stephan Steinhofer ist neuer Anwalt bei DORDA BRUGGER JORDIS appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

DORDA BRUGGER JORDIS berät O1 Group Limited bei EUR 295 Mio-Beteiligung an CA Immo

$
0
0
Andreas W. Mayr und Jürgen Kittel

Andreas W. Mayr und Jürgen Kittel

Andreas W. Mayr und Jürgen Kittel, M&A-Partner bei DORDA BRUGGER JORDIS, haben O1 Group Limited (“O1 Group”) beim Kauf von 16,35 % an der CA Immobilien Anlagen AG (“CA Immo”) beraten, die von UniCredit Bank Austria AG (“UniCredit”) im Zuge eines strukturierten Verkaufsprozess angeboten wurden.

O1 Group erwies sich als Winning Bidder für den gesamten von der UniCredit gehaltenen Anteil an der CA Immo. Das Volumen der Transaktion beträgt EUR 295 Millionen. Dem Team von DORDA BRUGGER JORDIS gehören unter anderem auch die Partner Christoph Brogyányi (Übernahmerecht) sowie Stephan Polster (Kartellrecht) und die Rechtsanwaltsanwärter Jakob Pommer und Philip Rosenauer (beide M&A) an.

Der Vollzug dieses Kaufs ist noch von üblichen Bedingungen abhängig, insbesondere der kartellrechtlichen Genehmigungen, und wird für November 2014 erwartet. Geben die Behörden grünes Licht, dann erwirbt O1 Group 15.954.887 Inhaberaktien sowie vier Namensaktien, von denen jede zur Entsendung je eines Aufsichtsratsmitglieds berechtig. O1 Group hat weiters bekanntgeben, dass O1 Group Limited nach Vollzug des Paketerwebs von UniCredit ein freiwilliges öffentliches Teilangebot an die Streubesitzaktionäre abgeben wird, um die Beteiligung an CA Immo auf bis zu 26 % zu erhöhen. Auch bei diesem Übernahmeangebot vertraut O1 Group auf die rechtliche Beratung von DORDA BRUGGER JORDIS.

O1 Group Limited ist eine private Holdinggesellschaft mit Sitz in Zypern und auf strategische Investments und Asset Management in unterschiedlichen Geschäftszweigen, wie Immobilien, Industrie und Finanzdienstleistungen, fokussiert. Die Beteiligungen umfassen auch einen Mehrheitsanteil an O1 Properties, einem der bedeutendsten Eigentümer von Prime-Büroimmobilien im Zentrum von Moskau.

www.dbj.at

Foto: beigestellt

The post DORDA BRUGGER JORDIS berät O1 Group Limited bei EUR 295 Mio-Beteiligung an CA Immo appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

Sascha Flatz verstärkt Burka Vitek Moser Rechtsanwälte

$
0
0
Sascha Flatz

Sascha Flatz

Rechtsanwalt Sascha Flatz (36) verstärkt als Partner die Kanzlei Burka Vitek Moser Rechtsanwälte.

Seine Schwerpunkte liegen im Anlegerschutz, Schadenersatzrecht und Arbeitsrecht. Außerdem ist der geprüfte Versicherungsfachmann ein ausgewiesener Experte für Versicherungsrecht. Im Anlegerschutz hat er sich bei großen Causen wie der Immofinanz einen Namen gemacht.

Rechtsanwalt Klaus P. Burka über den Neuzugang: „Mit Sascha Flatz gewinnen wir einen Spezialisten im Anlegerschutz und im Versicherungsrecht. In diesen wichtigen Bereichen können wir damit unser Angebot weiter ausbauen.“

Flatz, der 2008 an der Universität Wien, das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hat, war zuvor bei den renommierten Kanzleien Köb & Reich-Rohrwig Rechtsanwälte, Stapf Neuhauser Rechtsanwälte sowie Boller Langhammer Schubert Rechtsanwälte tätig.

www.bvm.co.at

Foto: beigestellt

The post Sascha Flatz verstärkt Burka Vitek Moser Rechtsanwälte appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

Wirtschaftskanzlei Breitenfeld Rechtsanwälte startet Anfang Oktober

$
0
0
Robert Ertl und Michael Breitenfeld

Robert Ertl und Michael Breitenfeld

Vergaberechtsexperten Breitenfeld und Ertl machen sich selbstständig.

Seit Anfang Oktober hat die neue Sozietät BREITENFELD RECHTSANWÄLTE an der Adresse Marc Aurel-Straße 6 im 1. Wiener Bezirk ihre Pforten geöffnet. Gründungspartner sind die beiden Vergaberechtsexperten Prof. Dr. Michael Breitenfeld und Mag. Robert Ertl, die bisher gemeinsam in der Kanzlei Siemer-Siegl-Füreder & Partner tätig waren.

Persönliche Betreuung von nationalen und internationalen Klienten

Breitenfeld Rechtsanwälte steht als Wirtschaftskanzlei für den Anspruch, eine sehr persönliche Betreuung der Klienten mit professioneller Arbeit auf höchstem Niveau zu verbinden. Dazu Gründungspartner Robert Ertl: „Der Trend geht eindeutig in Richtung Boutique-Kanzleien. Vor allem die Möglichkeit, unsere Klienten in Zukunft noch persönlicher beraten zu können, war eine der Gründe, unsere eigene, kleine aber feine Kanzlei zu eröffnen.“ Einer der wichtigsten Aspekte sei dabei, dass jeder Klient seinen Ansprechpartner persönlich kennt und von diesem grundsätzlich in allen Belangen betreut wird. Wo allerdings notwendig, werden Lösungen im Team erarbeitet. Gründungspartner Michael Breitenfeld ergänzt: „Wir Partner verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von österreichischen und internationalen Klienten und ergänzen einander in unseren Tätigkeitsgebieten. Wir können unsere Mandanten daher wie gewohnt in nahezu allen Rechtsgebieten beraten und vor Gerichten, Behörden sowie gegenüber Vertragspartnern vertreten.“

Langjährige Klientenbeziehungen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im privaten und öffentlichen Wirtschafts-, Vergabe- und Immobilienrecht, wobei ein erklärtes Ziel ist, die Klienten langfristig und umfassend zu betreuen. Dabei gilt es, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden und – so Michael Breitenfeld – in einem verlässlichen, der Bedeutung der Rechtsangelegenheit angemessenen Kostenrahmen zu bleiben.

Michael Breitenfeld und Robert Ertl: Erfahrene Vergaberechtsexperten

Die beiden Gründungspartner werden in der neuen Kanzlei von Mag. Michael Kröswang als Rechtsanwalt und Mag. Christoph Piglmaier als juristischer Mitarbeiter unterstützt. Dr. Michael Breitenfeld ist seit 1991 Rechtsanwalt und schon mehr als 15 Jahre ausgewiesener Vergaberechtsexperte. Genau wie Partner Robert Ertl ist der 55-jährige gebürtige Oberösterreicher neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger auf dem Fachgebiet des Vergabewesens tätig und arbeitet als Schiedsrichter, u.a. bei der Internationalen Handelskammer Paris und der Rechtsanwaltskammer Wien. Mag. Robert Ertl ist seit 2007 Rechtsanwalt und seit mehr als zehn Jahren auf den Bereich Vergaberecht spezialisiert. Der 36-jährige tritt regelmäßig als Vortragender auf und ist Lektor an mehreren Studienlehrgängen.

www.kanzlei-breitenfeld.at

Foto: beigestellt

The post Wirtschaftskanzlei Breitenfeld Rechtsanwälte startet Anfang Oktober appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

Kooperation: PEHB Rechtsanwälte und Dr. Christina Rösslhuber

$
0
0
Christina Rösslhuber

Christina Rösslhuber

Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH und Rechtsanwalt Dr. Christina Rößlhuber praktizieren künftig unter einem Dach.

Dr. Christina Rößlhuber unterstützt seit 01.10.2014 als Kooperationspartner das Team von PEHB Rechtsanwälte. Sie verstärkt PEHB in den Bereichen M&A- Transaktionen, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Apotheken-, Pharma- und Gesundheitsrecht sowie in der Schiedsgerichtsbarkeit.

PEHB beabsichtigt gemeinsam mit Dr. Christina Rößlhuber den bisherigen Expansionskurs insbesondere auch am Standort Wien weiter fortzufahren.

www.pehb.at

Foto: beigestellt

The post Kooperation: PEHB Rechtsanwälte und Dr. Christina Rösslhuber appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

Eröffnung der Anwaltskanzlei Dr. Kazim Yilmaz mit Integrationsminister Sebastian Kurz

$
0
0
v.l.n.r.: Sebastian Kurz, Kazim Yilmaz, Atil Kutoglu, Ali Rahimi

v.l.n.r.: Sebastian Kurz, Kazim Yilmaz, Atil Kutoglu, Ali Rahimi

Unter dem Motto “Internationalität und Vielfalt” feiert Rechtsanwalt MMag. Dr. Kazim Yilmaz am Abend des 14.10.2014 die Eröffnung seiner Kanzlei in der Wiener Innenstadt.

Integrationsminister Sebastian Kurz eröffnet die Feier: “Ich habe Dr. Kazim Yilmaz als verlässlichen, kompetenten, service- und leistungsorientierten Partner und Integrationsbotschafter kennengelernt, der über soziale Verantwortung nicht nur spricht, sondern sie auch wirklich lebt.” Im Rahmen der Eröffnung fand unter anderem ein Podiumsgespräch zu dem Thema “Internationalität und Vielfalt” mit dem Unternehmer Ali Rahimi, dem Wirtschaftsdelegierten in Istanbul Marco Garcia, dem Modedesigner Atil Kutoglu und Alexander Krause, Leiter der Rechtsabteilung der Andritz AG, statt.

Der Gastgeber freut sich über die gelungene Feier: “Internationalität und Vielfalt ist nicht nur eine wichtige Säule unserer Kanzleiphilosophie, sondern auch ein persönliches Anliegen. Jeder positive Denkanstoß, der aus unseren Kanzleiräumlichkeiten in die Welt getragen wird, ist ein kleiner aber wichtiger Beitrag für die Gesellschaft.”

www.kazimyilmaz.at

Foto: © Julia Fuchs

The post Eröffnung der Anwaltskanzlei Dr. Kazim Yilmaz mit Integrationsminister Sebastian Kurz appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

TaylorWessing e|n|w|c Rechtsanwälte berät Constellation Capital bei Verkauf der ibis-acam-Gruppe

$
0
0
Philip Hoflehner

Philip Hoflehner

TaylorWessing e|n|w|c hat die Constellation Capital AG bei der Veräußerung ihrer Mehrheits-beteiligung an der ibis acam-Gruppe an Quadriga Capital beraten.

Die ibis acam-Gruppe ist einer der führenden privaten Bildungsdienstleister in Österreich und Deutschland mit einem Fokus auf die berufliche Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen, Jugendlichen und Schulabsolventen. TaylorWessing e|n|w|c hatte Constellation bereits im Zuge des Einstiegs bei der ibis acam-Gruppe sowie bei Folgeinvestitionen betreut.

Die Beratung von Constellation erfolgte durch ein Team von TaylorWessing e|n|w|c-Juristen bestehend aus Raimund Cancola und Philip Hoflehner (Lead, beide Corporate / M&A), Thomas Kienbauer (Corporate / M&A), Wolfgang Kapek und Manuel Müllner (Employment), Alexander Scheitz und Harald Czermak (Real Estate) sowie Martin Eckel und David Konrath (Competition). Philip Hoflehner, Partner bei TaylorWessing e|n|w|c, über den Deal: „Es freut uns ganz besonders, dass wir Constellation bei diesem erfolgreichen Exit begleiten durften, nachdem wir bereits den Einstieg betreut haben und die Entwicklung der ibis acam-Gruppe verfolgen konnten.“

Constellation ist eine im Jahr 1992 gegründete Schweizer Investorengruppe mit Sitz am Zürichsee. Constellation fokussiert sich ausschließlich auf Mehrheitsbeteiligungen an Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz, Deutschland und Österreich, die in den Bereichen Business Services, Bildung & Lifestyle, Healthcare und Financial Services aktiv sind.

www.taylorwessing.com

Foto: beigestellt

The post TaylorWessing e|n|w|c Rechtsanwälte berät Constellation Capital bei Verkauf der ibis-acam-Gruppe appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .


DORDA BRUGGER JORDIS betreut CROMA-PHARMA bei M&A-Deal mit Valeant

$
0
0
Andreas W. Mayr (links im Bild) und Jürgen Kittel

Andreas W. Mayr (links im Bild) und Jürgen Kittel

Andreas W. Mayr und Jürgen Kittel, M&A-Partner bei DORDA BRUGGER JORDIS, haben die CROMA-PHARMA GmbH beim Verkauf ihrer Augenheilkunde- und Orthopädie-Sparten in Westeuropa, Asien und Nordamerika an Valeant Pharmaceuticals International (Valeant) beraten.

Valeant hat zuvor bereits CROMAs Chirurgie-Sparte in Osteuropa, dem Nahen Osten und Nordafrika erworben. Valeant ließ sich bei diesem Deal von Lorenzo Corte und Ani Kusheva von der Kanzlei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom in London rechtlich betreuen. Dem Team von DORDA BRUGGER JORDIS gehörten auch Anwalt Wolfgang Kinner (Arbeitsrecht) und Rechtsanwaltsanwärter Jakob Pommer (M&A) an.

CROMA ist ein internationales Familienunternehmen mit Hauptsitz in Österreich, das mit Arzneimitteln und chirurgischen Produkten auf den Gebieten der Augenheilkunde, Orthopädie und ästhetischen Medizin weit über die österreichischen Grenzen hinaus bekannt ist. Das 1976 gegründete Unternehmen setzte im Vorjahr EUR 80 Millionen um, beschäftigt 470 Mitarbeiter in 16 Ländern, darunter auch in eigenen Niederlassungen in Kanada und den USA. CROMA vertreibt seine Produkte über eigene Verkaufsorganisationen, strategische Partnerschaften und Vertriebsfirmen in 102 Ländern.

Valeant ist ein international tätiger Pharma-Konzern mit Hauptsitz in Laval bei Montreal in Kanada, der sowohl an der New Yorker Börse als auch an der Börse von Toronto notiert. Valeant erforscht, entwickelt und produziert Pharmazeutika und vermarktet Arzneimittel in den Bereichen Dermatologie und Augenheilkunde. Das Unternehmen erwirtschaftete 2013 mit 7.500 Mitarbeitern einen weltweiten Umsatz von ca. 5,8 Mrd. US Dollar.

www.dbj.at

Foto:beigestellt

The post DORDA BRUGGER JORDIS betreut CROMA-PHARMA bei M&A-Deal mit Valeant appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

Georg Schima und Ulrich Runggaldier veröffentlichen die 4. Auflage der „Manager-Dienstverträge“

$
0
0
Rungaldier und Schima

Ulrich Rungaldier und Georg Schima zum Themea “Manager-Dienstverträge”

Acht Jahre nach der dritten Auflage war es für die Autoren Georg Schima und Ulrich Runggaldier an der Zeit, das Standardwerk „Manager-Dienstverträge“ umfassend zu bearbeiten und zu aktualisieren.

Berücksichtigt sind zahlreiche Gesetzesänderungen und neue Entwicklungen auf österreichischer und europäischer Ebene. Außerdem wurden die kommentierten Musterverträge überarbeitet und um eine Bonusvereinbarung für Vorstandsmitglieder erweitert.

Die nun zum Handbuch gereifte 4. Auflage der „Manager-Dienstverträge“, erschienen im Manz-Verlag, behandelt alle relevanten Themen rund um die Rechtsstellung von Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Das Handbuch ist deshalb auch von besonderem Interesse für jene, die mit dem Abschluss von Verträgen mit Führungskräften zu tun haben, wie Aufsichtsräte oder Vorstände in Unternehmensträgerstiftungen.

Zu berücksichtigen waren zahlreiche Gesetzesänderungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung. So hat sich der rechtliche Rahmen für Arbeitskräfteüberlassung und Auslandsentsendung seit 2006 deutlich gewandelt. Das Thema Vorstandsvergütung, vor allem in börsenotierten Gesellschaften, ist immer komplexer geworden und hat sowohl den Gesetzgeber im AktG als auch die Verfasser des Corporate Governance Kodex beschäftigt. Es war daher nur konsequent, den vorhandenen, in der 4. Auflage aktualisierten Vertragsmustern ein weiteres hinzuzufügen, nämlich eine Bonusvereinbarung mit Vorstandsmitgliedern einer AG.

Mehr Raum als bisher nimmt vor allem auch das Thema Haftung von Managern ein, das in den letzten Jahren stark an praktischer Bedeutung gewonnen hat. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, enthält die Neubearbeitung eine ausführliche Darstellung der D & O-Versicherung und Hinweise zur praxisgerechten Gestaltung des Versicherungsschutzes.

„Die Neuauflage war dringend notwendig und beinhaltet neue Themen und Vertragsklauseln, die bei Anstellungsverträgen mit Führungskräften an Relevanz gewonnen haben. Wir wollen der Praxis einen verlässlichen rechtlichen Rahmen bieten, dabei aber auch die juristische Diskussion anregen und weiter führen“, so Georg Schima.

Aus dem letzteren Grund wurde nun der gesamte Text (unter Beibehaltung der Anmerkungen bei den Musterverträgen) mit Fußnoten versehen und damit der Meinungsstand im Schrifttum und in der Rechtsprechung transparenter gemacht, ohne die Praxisgerechtheit zu opfern. Die Autoren vertreten in den strittigen Fragen stets auch eine eigene Position.

www.ksw.at

Foto: beigestellt

The post Georg Schima und Ulrich Runggaldier veröffentlichen die 4. Auflage der „Manager-Dienstverträge“ appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

DerBörsianer-Ranking: Freshfields Partner Friedrich Jergitsch zum besten Anwalt der österreichischen Finanzbranche gewählt

$
0
0
Friedrich Jergitsch

Friedrich Jergitsch: “Ich freue mich über diese Auszeichnung…”

DerBörsianer suchte die 50 besten Anwälte des österreichischen Kapitalmarkts

Bank- und Finanzrechtsexperte Dr. Friedrich Jergitsch (50), Partner der internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer, wurde zum besten Anwalt der österreichischen Finanzbranche gewählt. Dies berichtet das österreichische Fachmagazin DerBörsianer, das im Oktober in seiner aktuellen Jubiläumsausgabe ein Ranking der 50 besten Anwälte des österreichischen Kapitalmarkts veröffentlichte.

Die zuvor vom Fachmagazin DerBörsianer nominierten Anwälte durften sich dafür gegenseitig in den Fachbereichen Kapitalmarktrecht, Banking & Finance sowie M&A bewerten.

Freshfields-Partner Friedrich Jergitsch führt das Ranking mit 83,91 von insgesamt 100 Punkten vor Markus Heidinger mit 78,18 und Richard Wolf mit 63,18 Punkten (beide Partner bei Wolf Theiss) an.

Dr. Friedrich Jergitsch: „Ich freue mich über diese Auszeichnung, die uns zeigt, dass unsere Expertise nicht nur von unseren Mandanten, sondern auch in der Branche geschätzt wird.“

www.freshfields.com

Foto: beigestellt

The post DerBörsianer-Ranking: Freshfields Partner Friedrich Jergitsch zum besten Anwalt der österreichischen Finanzbranche gewählt appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

Binder Grösswang unterstützt den internationalen Life Science Businessplan-Wettbewerb „BOB – Best of Biotech“ 2014.

$
0
0
Johannes Barbist und Thomas Schirmer

Johannes Barbist und Thomas Schirmer

Organisator des Bewerbs ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws, Förderbank des Bundes für Unternehmensfinanzierung mit dem Schwerpunkt Gründungen) im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

Binder Grösswang Managing Partner Thomas Schirmer: „Binder Grösswang verfügt über eine umfangreiche Expertise im Life Science Bereich. Wir fördern gerne den Nachwuchs in diesem Bereich und unterstützen junge Unternehmer als Sponsor des Best of Biotech-Wettbewerbs mit einem Preisgeld, aber auch mit Anwaltspaketen für umfangreiche juristische Beratung.“

Binder Grösswang Partner Johannes Barbist, der stark im Life Science Bereich verankert ist: „Wir freuen uns, im Rahmen des BOB-Wettbewerbs neue Ideen, Forschungsprojekte, Businesspläne und Gründungs-Impulse in der Life-Science-Branche zu unterstützen und innovativen Technologielieferanten und Ideenbringern beratend zur Seite zu stehen.“

Best of Biotech ist der einzige internationale Businessplan-Wettbewerb im Life Science Bereich. Er wird auf Englisch durchgeführt und prämiert Life Science Projekte aus der ganzen Welt. Best of Biotech wendet sich an Forschende und Studierende mit einer innovativen Geschäftsidee in den Bereichen Biotechnologie und Medizintechnik. Bei diesem Wettbewerb kann aus einer ersten Geschäftsidee ein tragfähiges Konzept entwickelt werden. Der Wettbewerb ist international ausgeschrieben und wird auf Englisch mit Partnern aus Italien, Polen, Tschechien und Ungarn durchgeführt. In einer ersten Phase werden Geschäftsideen eingereicht, in einer zweiten Phase gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Industrie, Finanzierung und Wissenschaft ein umfassender Businessplan erstellt.

Eine internationale Jury bewertet die besten Businesspläne und vergibt die Preisgelder in der Höhe von insgesamt 44.500 Euro. Die Preisgelder werden von den Firmen Roche, Binder Grösswang, ARGE LISAvienna und AFFiRiS gestiftet. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, Ideen mit wirtschaftlichem Potenzial aufzuspüren und unternehmerische Talente in der Forschung bestmöglich zu unterstützen und Gründungs-Impulse zu geben.

Mehr Informationen finden Sie unter www.bestofbiotech.at.

www.bindergroesswang.at

Fotos: beigestellt

The post Binder Grösswang unterstützt den internationalen Life Science Businessplan-Wettbewerb „BOB – Best of Biotech“ 2014. appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

fwp holt zwei Junior Partner ins Team

$
0
0
 Tanja Melber

Tanja Melber

Die Wirtschaftsanwälte von Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) verstärkten ihr Team mit den Rechtsanwälten Dr. Tanja Melber, LL.M. (Penn State) und Mag. Georg Huber.

Mit den beiden Partnern gewinnt fwp zusätzliche Expertise in den Bereichen Litigation & Arbitration, Immobilienrecht, Banking & Finance, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.

„fwp steht für eine erstklassige und nachhaltige Beratung der Mandanten. Deshalb ist es für uns essentiell, dass unsere Anwälte neben ihrer umfassenden juristischen Ausbildung auch ein hohes wirtschaftliches Verständnis mitbringen. Tanja Melber und Georg Huber sind zwei ausgewiesene Rechtsanwälte, die mit ihrem Know How eine fachliche und menschliche Bereicherung für unser Team darstellen“, ist fwp Partner Markus Fellner überzeugt.

Tanja Melber (32) hat ihre Studien an der Universität Wien (Mag. iur. 2006, Dr.iur. 2014) und an der Pennsylvania State University (LL.M. 2008) absolviert. Nach ihrem Abschluss sammelte sie Erfahrung sowohl in der Anwaltsbranche als auch in einer internationalen Bank. Die promovierte Rechtsanwältin ist auf Banking & Finance sowie Unternehmens- und Gesellschaftsrecht spezialisiert.

Georg Huber

Georg Huber

Georg Huber (42) war nach seinem Studium in Wien (Mag. iur. 2001) und mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich Projekt-management in international erfolgreichen Wirtschaftskanzleien tätig. Der Rechtsanwalt ist Experte in den Fachgebieten Litigation & Arbitration, Corporate, M&A und Immobilienrecht.

www.fwp.at

Foto: beigestellt

The post fwp holt zwei Junior Partner ins Team appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

CHSH berät die KGAL erfolgreich beim Erwerb des Einkaufszentrums EO Oberwart

$
0
0
Stefan Huber, Manfred Ton, Mark Krenn, Matthias Nödl

Stefan Huber, Manfred Ton, Mark Krenn, Matthias Nödl

Unter der Leitung von Partner Manfred Ton begleitete das Real Estate & Construction-Team von CHSH die KGAL Gruppe, einen der größten deutschen Assetmanager, rechtlich beim Kauf des Einkaufszentrums eo Oberwart im Südburgenland.

„Wir freuen uns, dass der Erwerb des Einkaufszentrums eo Oberwart bereits das vierte Projekt darstellt, bei dem die KGAL auf die Expertise von CHSH vertraute“, so Manfred Ton. Neben Manfred Ton und Mark Krenn bestand das CHSH-Team weiters aus Matthias Nödl, Stefan Huber, Bernhard Kofler-Senoner und Nikolay Yanev.

www.chsh.com

Foto: beigestellt

The post CHSH berät die KGAL erfolgreich beim Erwerb des Einkaufszentrums EO Oberwart appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

Global Law Experts zeichnet SCHNITZER LAW im Vergaberecht aus

$
0
0
Schnitzer

Johannes S. Schnitzer

Das internationale Rechtsexperten-Handbuch „Global Law Experts“ hat SCHNITZER LAW – als einzige Rechtsanwaltskanzlei in Österreich – im Bereich Vergaberecht empfohlen.

Die Auswahl von Global Law Experts wird zum einen durch das Redaktionsteam, zum anderen durch Empfehlungen anderer Anwälte bestimmt.
Es freut uns, dass unsere Strategie als Vergaberechts-Boutique voll aufgeht. Diese weitere Auszeichnung bestätigt, wie gut wir uns als eine der führenden Anwaltskanzleien im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe etablieren konnten“, so Johannes S. Schnitzer, der Geschäftsführer der SCHNITZER Rechtsanwalts GmbH.

www.schnitzer-law.com

The post Global Law Experts zeichnet SCHNITZER LAW im Vergaberecht aus appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .


Binder Grösswang beriet die BKS Bank AG bei Kapitalerhöhung

$
0
0
Binder Grösswang Kapitalmarkt-Partner Florian Khol

Binder Grösswang Kapitalmarkt-Partner Florian Khol

Binder Grösswang beriet die BKS Bank AG bei ihrer Kapitalerhöhung im Volumen von rund EUR 52 Mio. (EUR 6.552.000 Nominale).

Das geplante Volumen konnte im schwierigen Marktumfeld zu 100% platziert werden. Die neuen Aktien wurden zum Amtlichen Handel der Börse Wien zugelassen.

Die BKS Bank AG begab im Zuge dieser Kapitalerhöhung insgesamt 3.276.000 neue Stamm-Stückaktien und erhöhte somit das nominelle Grundkapital der Gesellschaft von EUR 65.520.000 auf EUR 72.072.000. Auf Basis des Ausgabe- und Bezugspreises von EUR 16,- pro Junger Aktie beträgt der Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung über EUR 52 Mio. Mehr als 700 neue Aktionäre nutzten das öffentliche Folgeangebot zum Kauf der Aktien.
Der Handel mit den Jungen Aktien startete im Amtlichen Handel der Wiener Börse am 03.11.2014.

Binder Grösswang Kapitalmarkt-Partner Florian Khol: „Wir freuen uns über den erfolgreichen Abschluss der Kapitalerhöhung der BKS Bank AG. Die vollständige Aktienplatzierung einer Bank im schwierigen Marktumfeld zeigt, dass Aktien an österreichischen Banken weiterhin gefragt sind

Für Binder Grösswang und im speziellen das Kapitalmarkt-Team war die Beratung der BKS bei der Kapitalerhöhung die zweite wesentliche Equity-Kapitalmarkttransaktion 2014 nach der Beratung des verkaufenden chinesischen Gesellschafters im IPO der FACC AG im Juni 2014. Khol dazu: „Wir haben ein exzellentes und perfekt eingespieltes Kapitalmarktteam, das nun im Markt auch bei Equity-Transaktionen als solches wahrgenommen und geschätzt wird. Das ist das Ergebnis langjähriger Arbeit und freut uns ganz besonders.“

Insgesamt gab es 2014 an der Wiener Börse vier Equity-Kapitalmarkttransaktionen, an der Binder Grösswang bei 2 davon beratend tätig war.

Im Binder Grösswang Team waren: Florian Khol (Partner), Thomas Berghammer (Counsel), Natalie Alon, Yulia Kals und Hemma Parsché (Associates).

www.bindergroesswang.at

Fotos: beigestellt

The post Binder Grösswang beriet die BKS Bank AG bei Kapitalerhöhung appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

Hochkarätige Podiumsdiskussion bei DORDA BRUGGER JORDIS

$
0
0
Kolonovits, Holzinger, Zinkl, Schoen und Mueller

Dieter Kolonovits, Gerhard Holzinger, Werner Zinkl, Rosemarie Schön und Bernhard Müller

Über “Gesetzesbeschwerde Neu” diskutierten die Präsidenten des VfGH, der Richtervereinigung, des VwG Wien, die Leiterin der WKÖ-Abteilung für Rechtspolitik und DORDA-Partner Bernhard Müller.

Kaum ein Rechtsbehelf wurde so kontroversiell diskutiert wie die Gesetzesbeschwerde. Was es bei Bescheiden schon seit 1975 gibt, wird ab 2015 auch in der Justiz möglich: sich gegen verfassungswidrige Gesetze und gesetzwidrige Verordnungen zur Wehr zu setzen. Parteien eines Zivil- oder Straf-Verfahrens können nun von sich aus Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder gegen die Gesetzmäßigkeit einer Verordnung an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen. Ist dies nun Revolution des Rechtsschutzes oder Instrument zur Verfahrensverzögerung? Darüber debattierte am 12.11.2014 im Rahmen der Podiumsdiskussion “Gesetzesbeschwerde Neu” bei DORDA BRUGGER JORDIS eine hochkarätige Expertenrunde, nämlich Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Werner Zinkl, Präsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter (Richtervereinigung) , Dieter Kolonovits, Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien (VwG Wien), Rosemarie Schön, Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), und Bernhard Müller, Partner und Leiter des Teams “Öffentliches Recht” bei DORDA BRUGGER JORDIS. Wirtschaftsredakteurin Judith Hecht von der “Presse” moderierte die Podiumsdiskussion.

“Heiß umfehdet – wild umstritten”, so beschreibt Bernhard Müller in seinem Eingangsstatement die Entwicklungsgeschichte der “Gesetzesbeschwerde”. Denn, so Müller, “die Höchstrichter des OGH und des VwGH fürchteten ihre ‘Entmachtung’ durch den ‘Richterkönig’ VfGH. Dabei setzt die Gesetzesbeschwerde nur konsequent einen Weg fort, der bereits 1975 mit der Einführung des Individualantrags gegen verfassungswidrige Gesetze und gesetzwidrige Verordnungen sowie der Ausweitung der Bescheidbeschwerde des Art 144 B-VG auf rechtswidrige generelle Normen begonnen wurde.” Laut Müller ist die Einführung der Gesetzesbeschwerde auch in Österreich eine längst überfällige Reform, welche die überkommene Vorstellung überwindet, der Bürger müsse gegen Fehlentscheidungen unabhängiger Richter über die Rechtswidrigkeit genereller Normen nicht geschützt werden. Dies könne spätestens seit der Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz nicht mehr aufrechterhalten werden, meint Müller.

VfGH-Präsident Gernhart Holzinger begrüßt das “neue Rechtsschutzinstrument vom Standpunkt der Grundrechte des Einzelnen mit Nachdruck. Ist doch damit die Initiative zur Prüfung der Rechtmäßigkeit genereller Normen auch in Fällen der Rechtsverfolgung vor den ordentlichen Gerichten nicht länger ‘mediatisiert’, sondern in die Hände der Rechtsschutzsuchenden gelegt”, so Holzinger, “und das ist – aus rechtsstaatlicher Sicht – gut so!” Für Holzinger ist “die – nur historisch erklärbare – Art der Differenzierung zwischen dem Verwaltungsrecht einerseits und dem Justizrecht andererseits längst überholt und auch im internationalen Vergleich singulär. Mit der Schaffung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Beginn dieses Jahres – einem epochalen Schritt der Verfassungsreform! – hat sie jede innere Berechtigung verloren”, meint Holzinger.

Hingegen sieht Richtervereinigungs-Präsident Werner Zinkl keine Notwendigkeit für ein derartiges Gesetz, er hält “die vorliegenden Bestimmungen zum ‘Parteiantrag auf Normenkontrolle’ für nicht ausreichend koordiniert. Das führt zu Verzögerungen, Verunsicherung und Verteuerung”, warnt Zinkl.

Der Präsident des VwG Wien, Dieter Kolonovits, sieht im Parteiantrag auf Normenkontrolle “eine wichtige Einrichtung des Grundrechtsschutzes in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und einen großer Erfolg für die Rechtsschutzentwicklung der Bundesverfassung”. Er merkt an, dass zwar Verwaltungsgerichte von diesem neuen Instrument weniger betroffen seien, weil für sie ein anderes Rechtsschutzsystem verwirklicht sei: einerseits der ‘klassische’ Antrag auf Normenkontrolle durch die Verwaltungsgerichte selbst und andererseits die Erkenntnisbeschwerde durch die Parteien, mit der eine Verletzung der Grundrechte durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes direkt aufgegriffen werden kann.” Problematisch erscheinen Kolonovits jedoch manche der Ausnahmetatbestände, beispielsweise die Ausnahme der außerstreitigen mietrechtlichen Verfahren und Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.

Rosemarie Schön, Leiterin der WKÖ-Abteilung für Rechtspolitik, sieht zwar in der Gesetzesbeschwerde eine “sicherlich begrüßenswerte Ausweitung des Rechtsschutzes”, befürchtet aber – ähnlich wie Richtervereinigungs-Präsident Zinkl – dass damit “Verfahren vor den ordentlichen Gerichten auch verzögert werden können. Sorge der Wirtschaft ist, dass seitens des Gesetzgebers zu wenig unternommen wurde, um möglichen Verfahrensverschleppungen wirksam zu begegnen. Jedenfalls hätten auch die Verfahrensgesetze ohne wesentlichen Mehraufwand klarer formuliert werden können, z.B. was es konkret bedeutet, dass die Rechtsmittel und Beschwerde gleichzeitig einzubringen sind”, so Schön. Denn wesentlich für den Wirtschaftsstandort seien auch Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Ob sich dieses neue Instrument im Verhältnis zu dem allenfalls nur gefühlten Mehrwert einer erhöhten Rechtssicherheit auszahlt, werde die Praxis weisen, sagt Schön.

Laut Bernhard Müller ist die Einführung der Gesetzesbeschwerde unbedingt zu begrüßen. Doch sei ihre konkrete Ausgestaltung – pointiert formuliert – “ein juristischer ‘Super-Gau’ in inhaltlicher und prozessualer Sicht”. Müller begründet dies damit, dass die einfachgesetzlichen Ausführungsvorschriften zum Einen verfassungswidrig seien, “weil sie die Parteienbeschwerde entgegen den klaren verfassungsmäßigen Vorgaben und dem Willen des Verfassungsgesetzgeber gleichzeitig mit dem Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil einzubringen ist, mithin unzulässigerweise Parteienidentität zwischen dem Berufungswerber und dem Antragsteller der Gesetzesbeschwerde verlangt; denken sie an den Berufungsgegner, der von einer abweichenden zweitinstanzlichen negativ betroffen sein könnte, aber keine Gesetzesbeschwerde einbringen kann.” Kritik äußert Müller auch aus verfahrensökonomischer Sicht: “Die Ansiedlung der Gesetzesbeschwerde nach der erstinstanzlichen Entscheidung wird Querulanten anziehen und zu vermeidbaren Verfahrensverzögerungen führen. Müsste unser sogenannter “Querulant” bei vollem Kostenrisiko bis zum OGH ‘marschieren’, so würde er sich dies – wie gerade gesagt: eben aufgrund der Kosten – zweimal überlegen. Nun wird ihm die Gesetzesbeschwerde quasi gemeinsam mit dem erstinstanzlichen Urteil ‘auf dem Silbertablett serviert’.”

Auch die Gäste der Veranstaltung beteiligten sich lebhaft an der Diskussion, die auch im Anschluss bei Drinks und Fingerfood weitergeführt wurde. Mit dabei waren u.a. Walter Barfuß vom Austrian Standards Institute, Otto Stummer von der OMV AG, Thomas Strobl von Hutchison Austria, Magdalena Gollé von Verbund Hydro Power, Prof. Gerhart Wielinger von der Karl-Franzens-Universität in Graz, Ministerialrätin Sylvia Paliege-Barfuß vom Wirtschaftsministerium, Ministerialrätin Jutta Raunig vom Finanzministerium, Ministerialrat Hermann Götsch vom Lebensministerium und Alfred Heiter von der Industriellenvereinigung.

www.dbj.at

Fotos: beigestellt

The post Hochkarätige Podiumsdiskussion bei DORDA BRUGGER JORDIS appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

Baker & McKenzie berät bei Verkauf des Fachmarktzentrums Telfspark

$
0
0
Groess

Stephan Größ, Leiter des Real-Estate-Teams in Wien

Warburg – Henderson veräußert beliebtes Einkaufszentrum um 18,5 Mio. Euro

Wien, 13. November 2014. Die internationale Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie hat die Warburg – Henderson Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien mbH beim Verkauf des Fachmarktzentrums Telfspark beraten. Das beliebte Einkaufszentrum befindet sich im Tiroler Oberland, ca. 20 Minuten westlich von Innsbruck. Bereits kurz nach der Errichtung wurde das Zentrum 2009 von der Warburg – Henderson Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien mbH für ihren „Warburg – Henderson Österreich Fonds Nr. 1“ gekauft. Nun erfolgte im Zuge der planmäßigen Desinvestition des Fonds der Abverkauf des Objektes. Zuletzt wurden im April die Galerien Parndorf veräußert.

Käufer des Telfser Einkaufszentrums mit einer Gesamtmietfläche von rund 9.430 Quadratmetern ist ein europäischer Investor; der Kaufpreis beträgt 18,5 Mio. Euro. „Angesichts der hohen Nachfrage nach Einzelhandelsimmobilien war der Zeitpunkt für den Verkauf günstig“, berichtet Stefan Hellwig, Senior Fund Manager bei der Warburg – Henderson KAG.

Seit mehreren Jahren setzt die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien auf die Beratung von Baker & McKenzie. Stephan Größ, Leiter des Real-Estate-Teams in Wien, begleitet Warburg – Henderson regelmäßig bei An- und Verkäufen österreichischer Gewerbeimmobilien für deren Spezialfonds. Zuletzt wurde das Büro- und Geschäftsgebäude „Mariahilfer Straße 37-39“ mit dem bekannten Humanic-Flagship-Store für den „Warburg – Henderson Österreich Fonds Nr. 2“ erworben. „Der Verkauf des Telfspark war ein wichtiger Meilenstein der Desinvestition des Warburg – Henderson Österreich Fonds Nr. 1. Bei der Transaktion, die als Share-Deal abgewickelt wurde, musste auch der reibungslose wirtschaftliche Übergang der Finanzierung auf den Käufer sichergestellt werden“, berichtet Größ.

Das Immobilienteam von Baker & McKenzie in Wien ist auch laufend für die Seestadt Aspern, das größte Stadtentwicklungsprojekt Mitteleuropas, tätig.

www.bakermckenzie.com

Foto: beigestellt

The post Baker & McKenzie berät bei Verkauf des Fachmarktzentrums Telfspark appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

Anwälte die bewegen: Florian Haugeneder

$
0
0
Florian Haugeneder im Interview

Florian Haugeneder im Interview

Florian Haugeneder Partner bei Partner bei Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG  und Experte für Schiedsrecht

Florian Haugeneder, Partner bei Partner bei Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG und Experte für Schiedsrecht

Herr Haugeneder, Sie sind in Ihrem Bereich bereits sehr etabliert. Hat man da noch Ziele vor Augen?
FLORAIN HAUGENEDER: Ja natürlich, z.B. ist eines der Ziele meines Teams Wolf Theiss im Bereich Schiedsrecht als Major Player in Zentral- und Osteuropa weiter auszubauen “, so Florian Haugeneder, Schiedsrechtsexperte bei Wolf Theiss in Wien.

Hat man Ihnen den Beruf in die Wiege gelegt?
Ich hatte immer Spass am argumentieren und so lag die Berufswahl nicht fern. Nach Aufenthalten in Paris und London und meiner Anwaltsprüfung bin ich dann direkt zu Wolf Theiss. Wobei ich anmerken muss, dass die Auslandsaufenhalte mir viel Spass bereitet haben und ich dabei viel Erfahrung gewonnen habe. Den Weg zur Eigenständigkeit habe ich dann bei Wolf Theiss gefunden.

Welcher Typ von Anwalt sind Sie?
Für mich gibt es grundsätzlich 2 Typen, den Transaktionsanwalt und den Verfahrensanwalt, ich sehe mich mit Freude als Verfahrensanwalt – dort kann ich mich verwirklichen.

Welchen Tipp würden Sie jungen Anwälten geben?

Ein guter Anwalt versteht es einen Fall auf 2-3 wesentliche Punkte zu reduzieren und damit zu gewinnen.

Internationale Erfahrungen zu sammeln, während des Studiums auf Leistung zu schauen, nicht nur auf Mindestzeit und sich als Person nicht zu verbiegen.

Thema Freizeit und Erholung?
Viel Zeit bleibt mir in der Tat nicht, aber diese versuche ich mit meiner Familie zu verbringen. Natürlich kommt auch der körperliche Ausgleich in der Natur mit Radfahren, Bergtouren und Trourenskifahren nicht zu kurz.

WOLF THEISS wurde 1957 in Wien gegründet und zählt heute mit 646 Mitarbeitern an 9 Standorten zu den führenden Anwaltssozietäten in CEE/SEE.

Das Interview führte Walter J. Sieberer

Foto: Walter J. Sieberer

The post Anwälte die bewegen: Florian Haugeneder appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

Neuer Kommentar zum EU-Kartellrecht

$
0
0
EU Kartellrecht

Die Herausgeber FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller, LL.M. (London) und Dr. Harald Lettner, LL.M. (Amsterdam)

„Der neue Kommentar zum EU-Kartellrecht darf auf keinem Schreibtisch des Praktikers fehlen! Denn mit Inkrafttreten der neuen Gruppenfreistellung für Technologietransfervereinbarungen per 1.5.2014 ist das „Gesamtpaket“ an EU-Freistellungsverordnungen samt Leitlinien im Wesentlichen überarbeitet und erneuert worden. Das Buch, das kürzlich im Verlag Österreich erschienen ist, enthält daher einen aktuellen und zugleich kompakten Überblick über das gesamte Bündel der GVO samt relevanten ergänzenden Normen und Entscheidungen. Durch eine umfassende Einführung erhält der Leser zudem einen grundsätzlichen Einblick in das EU-Wettbewerbsrecht sowie das EU-Kartellverfahren.“

Foto beigestellt

Link zur Publikation: http://www.verlagoesterreich.at/eu-kartellrecht-burgstaller/lettner-978-3-7046-6627-7

The post Neuer Kommentar zum EU-Kartellrecht appeared first on Wirtschaftsanwaelte.at .

Viewing all 1180 articles
Browse latest View live