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WU Wien und CHSH verliehen „LAWard 2015“

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Die glücklichen Preisträger

Die glücklichen Preisträger

„And the CHSH LAWard 2015 goes to …“- diese Frage beantwortete CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati in Kooperation mit der Studienprogrammleitung des Wirtschaftsrechtsstudiums an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Der CHSH Best Thesis Award – der LAWard 2015 – mit einer Gesamtdotierung von € 4.000,- prämierte die besten wissenschaftlichen Arbeiten der Studienrichtungen Wirtschaftsrecht und Rechtswissenschaften und wurde bereits zum siebenten Mal von CHSH verliehen. Am Dienstag, 19. Jänner 2016, fand unter Anwesenheit von Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny, Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank die feierliche Verleihung in den Räumlichkeiten der Bel Etage von CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati statt.

CHSH verfolgt als international tätige Wirtschaftskanzlei das Ziel, die qualitativ hochwertige und praxisbezogene Ausbildung im Bereich Wirtschaftsrecht zu unterstützen und besonders begabte Student/innen bzw. Absolvent/innen zu fördern. Die Preisträger des diesjährigen LAWard wurden durch die Jury unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M. (Zivil- und Unternehmensrecht/WU Wien) sowie Dr. Clemens Hasenauer, LL.M. (CHSH Partner) gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Erich Vranes, LL.M. und Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch (CHSH Rechtsanwalt) ermittelt.

Die Preisträger des LAWard 2015 sind: Dr. Alexander Reich-Rohrwig und Dr. Johannes Wühl in der Kategorie Dissertation, Jonathan Fritz, BSc (WU), LL.M. (WU) für seine Masterarbeit sowie Corina Kruesz, LL.B. in der Kategorie Bachelorarbeit. „Die Jury war von der durchgehend hohen Qualität und der praxisrelevanten Bearbeitung der Themen sehr beeindruckt. Wir freuen uns, diese herausragenden Arbeiten mit dem LAWard 2015 auszuzeichnen“, so Dr. Clemens Hasenauer, der bei CHSH das Corporate Transactions Department leitet.

Podiumsdiskussion zu aktuellen wirtschaftsrechtlichen Entwicklungen

Clemens Hausenauer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny

Dr. Clemens Hausenauer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny

Eingeleitet durch einen Impulsvortrag von Gouverneur Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny zum Thema „Das Mandat von Notenbanken – Erfahrungen und Perspektiven“ sprachen im Rahmen der anschließenden Podiumsdiskussion Gouverneur Univ.-Prof. Dr. Ewald Nowotny, Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M. (Hofrat des Obersten Gerichtshofs), Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch (Rechtsanwalt bei CHSH) sowie Dr. Clemens Hasenauer, LL.M (Partner bei CHSH) vor einem hochkarätigen Publikum über aktuelle volkswirtschaftliche und juristische Fragestellungen.

www.chsh.com

Foto: beigestellt

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WOLF THEISS nimmt bei den Mergermarket M&A Rankings in Österreich, Slowenien, Kroatien und Rumänien den Spitzenplatz ein

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Horst Ebhardt

Horst Ebhardt

Wolf Theiss nimmt gemäß Mergermarket, dem führenden unabhängigen Datendienstleister für Mergers & Acquistions in Europa, als rechtlicher Berater bei M&A Transaktionen für das Jahr 2015 mehrfach den Spitzenplatz ein.

In Österreich führt Wolf Theiss das Ranking gemessen am Gesamttransaktionswert aller M&A Transaktionen an. In Rumänien, Kroatien und Slowenien nimmt Wolf Theiss sowohl hinsichtlich auf des pro Land betreuten Gesamttransaktionswertes als auch der Anzahl der betreuten M&A Transaktionen jeweils den 1. Platz ein.

Als führende Sozietät in Zentral- und Osteuropa freut sich Wolf Theiss über diese regionale Auszeichnung. „Diese Rankings bestätigen unsere langjährige Strategie des Aufbaus einer länderübergreifenden M&A Praxis in Zentral- und Südosteuropa. Unser Erfolg beruht auf der intensiven täglichen Zusammenarbeit eines multinationalen Teams in 13 Ländern. Zudem profitieren wir von dem hohen Grad an Spezialisierung unserer Kollegen in den für die Umsetzung von M&A Transaktionen wesentlichen Rechtsbereichen“ erläutert Horst Ebhardt, Wolf Theiss Partner und Leiter der Praxisgruppe Corporate und M&A.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Brandl & Talos beraten bei Revitalisierung und Reorganisation eines Einkaufscenters

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Katharina Aretin und Christopher Schrank

Katharina Aretin und Christopher Schrank

Die Schweizer Immobilienverwaltungs-Gruppe Redevco vertraute bei einem Revitalisierungs- und Reorganisations-Projekt eines Einkaufcenters auf der Wiener Mariahilfer Straße (bisher als „Generali Center“ geführt) ein weiteres Mal auf die Expertise von Brandl & Talos.

Zu Jahresbeginn wurde der Startschuss für die Umbauarbeiten des bisher als „Generali Center“ betriebenen Gebäudes auf der Wiener Mariahilfer Straße erteilt. Die seit mehreren Jahren von der Redevco-Gruppe gehaltene Immobilie wird nun grundlegend revitalisiert und reorganisiert.

Als langjähriger Berater von Redevco begleitet Brandl & Talos dieses Projekt bereits seit 2013. Christopher Schrank und Katharina Aretin haben Redevco dabei insbesondere in Zusammenhang mit Mietverträgen – sowohl mit den zum damaligen Zeitpunkt noch bestehenden als auch mit den neuen Mietverträgen für die Zeit nach der Reorganisation-, bei Fragen des Gesellschaftsrechts, Wohnungseigentumsrechts und bei rechtlichen Angelegenheiten der Hausverwaltung beraten und unterstützt. Dabei wurde besonders auf den von der Redevco-Gruppe bei all ihren Immobilien leitenden Grundsatz der Nachhaltigkeit Wert gelegt.

Die Immobilienverwaltungsgruppe Redevco ist eine europäische Immobilienanlagegesellschaft mit dem Schwerpunkt auf Einzelhandelsimmobilien und einem europaweiten Portfolio von derzeit rund 400 Immobilien an Top-Standorten in Großbritannien, Frankreich, Belgien, den Niederlande, Deutschland, Spanien, Portugal, der Schweiz, Ungarn und Österreich. Redevco ist Vermieter für rund 1.000 Einzelhändler, darunter viele große nationale und multinationale Handelsunternehmen in ganz Europa.

Wir freuen uns, dass wir Redevco – wie auch schon bei anderen Immobilientransaktionen – bei diesem interessanten Projekt betreuen und beraten dürfen. Wir sind davon überzeugt, dass durch dieses Projekt das Gebäude und damit das Portfolio von Redevco aufgewertet wird und freuen uns – aufgrund der unmittelbaren räumlichen Nähe zu unserer Kanzlei – die Auswirkungen unserer Tätigkeit nicht nur aus rechtlicher Sicht weiter verfolgen zu können“ so Christopher Schrank, Partner bei Brandl & Talos.

www.btp.at

Foto: beigestellt

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Benn-Ibler Rechtsanwälte luden zum „Start ins neue Jahr“

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Mag. Ivo Deskovic, Prof. Dr. Christoph Badelt, Andrea Huber, Kathryn List und Dr. Stefan Eder

Mag. Ivo Deskovic, Prof. Dr. Christoph Badelt, Andrea Huber,
Kathryn List und Dr. Stefan Eder

Die Partner der Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbH luden zum Jahresauftakt ein. Klienten der Kanzlei, sowie Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Finanz, Wissenschaft und Politik kamen ins eindrucksvolle Palais Ephrussi, dem Sitz der Kanzlei in Wien.

Mag. Ivo Deskovic begrüßte die Gäste und leitete zum Gastvortrag „Bildung und Forschung in Österreich“, von Prof. Dr. Christoph Badelt über, der 13 Jahre lang als Rektor der Wirtschaftsuniversität Wien, den universitären Sektor wie kaum ein anderer geprägt hat. Prof. Badelt zeigte die Entwicklung und daraus abgeleitet die Problemfelder in diesem Bereich eindrucksvoll auf. Er bedauerte unter anderem, dass es in der österreichischen Bildungspolitik keine Orientierung an der internationalen Spitze gäbe und daher das Begabungspotenzial nicht voll ausgeschöpft wird. Obgleich man weiß, wie wichtig Bildung für einen Wirtschaftsstandort ist, der aufgrund der hohen Arbeitskosten vermehrt auf eine hohe Innovationskraft und Forschung setzen müsste, wird für diesen Sektor von der Politik viel zu wenig getan um erfolgreich zu sein. Dass man immer wieder jene Dinge aufzeigen muss, die allseits bekannt sind, aber sich trotzdem nicht ändern, hält er für ein politisches Versagen: „Trotzdem Bildung ein adäquates Mittel gegen Armut darstellt, orientieren wir uns gerne am Trugbild des Durchschnitts. Auch die große Ineffizienz durch einen freien Hochschulzugang ist evident, es werden daraus aber keine Konsequenzen gezogen, denn in der österreichischen Politik domminieren leider die wechselseitigen politischen Blockaden und ideologischen Scheuklappen“, so Prof. Badelt, der auch die Unterbelichtung der Grundlagenforschung als inakzeptabel und schädlich für den Standort Österreich hält.
Nach den Ausführungen von Prof. Badelt und einer intensiven Diskussion, konnte die Sopranistin Andrea Huber, die auch Leiterin des AIMS Festivals ist, mit ihrer grandiosen Stimme die Zuhörer mit Chansons von Robert Stolz und Jacques Brel begeistern. Am Klavier begleitet wurde sie von Donald Books. Davon begeistert war die auch anwesende Tochter von Robert Stolz: Frau Clarissa Henry.

Beim anschließenden Cocktail wurde noch ausgiebig diskutiert, dabei gesichtet wurden:

Mag. Thomas Bundschuh, Global Blue Group
Christine Dornaus, Wiener Städtische Versicherung
Dr. Stefan Eder, Partner der Kanzlei Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbH
KR Helmut Falschlehner, Vorstandsmitglied IRE
Dr. Michael Längle, RAG
Kathryn List, AIMS Präsidentin, AVL List
Mag. Andreas Maier, Novartis Pharma GmbH
Eva Maria Pfandl, Banco do Brasil
KR Ernst Rosi, RZB
Mag. Dr. Christine Stix-Hackl, Österr. Botschafterin bei den Vereinten Nationen
Marielle Schulz, B&C Industrieholding GmbH
Dr. Gerhard Benn-Ibler, Dr. Martin Geiger und Mag. Ingo Braun, Partner der Kanzlei Benn-Ibler Rechtsanwälte

www.benn-ibler.com

Foto: beigestellt

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Ehemaliger Justizminister steigt bei Baker & McKenzie ein

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Kevin Coon, Managing-Partner von Baker & McKenzie in Toronto, begrüßt Peter MacKay

Kevin Coon, Managing-Partner von Baker & McKenzie in Toronto, begrüßt Peter MacKay

Baker & McKenzie, deren frühere Chefin Christine Lagarde eben die Wiederkandidatur als Direktorin des Internationalen Währungsfonds bekanntgegeben hat, vermeldet erneut einen prominenten Zugang.

Peter MacKay, ehemaliger kanadischer Justizminister, wird mit 1. Februar Partner von Baker & McKenzie in Toronto.

Der Anwalt MacKay zog 1997 das erste Mal in das kanadische Unterhaus ein. 2002 wurde er Vorsitzender der Progressiv-konservativen Partei, die er aber bereits 2004 mit der Kanadischen Allianz von Stephen Harper zusammenführte. 2006 wurde er nach der gewonnen Wahl von Harper zum Außenminister bestellt, 2007 übernahm er das Verteidigungsressort. Von Mitte 2013 bis November 2015 war MacKay Justizminister.

Nun kehrt MacKay wieder zu seinen anwaltlichen Wurzeln zurück. Er wird Teil der nordamerikanischen Litigationpraxis, die Mandanten in allen Fällen staatlicher Verfolgung berät. „Nach fast 20 Jahren in der Politik ist für mich der Zeitpunkt gekommen, in die Privatwirtschaft zu wechseln und einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen. Baker & McKenzie ist die führende Anwaltskanzlei der Welt und seit 50 Jahren in Kanada verwurzelt. Ich habe die einmalige Chance, weltweit agierende Unternehmen in einem komplexen regulatorischen Umfeld zu beraten“, freut sich MacKay. Mit über 750 Anwälten gehört die Streitschlichtungspraxis von Baker & McKenzie zu den größten der Welt.

www.bakermckenzie.com

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss berät Allianz Real Estate beim Einstieg in den „Fischpark“ der SES

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Peter Oberlechner

Peter Oberlechner

Wolf Theiss hat die Allianz Real Estate Germany GmbH beim Erwerb einer 49,5 Prozent-Beteiligung am Shopping Center „Fischapark“ der SES (Spar-Gruppe) beraten.

Wolf Theiss führte die rechtliche Due Diligence durch und beriet die Allianz Real Estate GmbH hinsichtlich des Deals – Kaufvertrag, Joint-Venture-Vereinbarung, Asset- und Center-Management-Vertrag sowie Kapitalerhöhung der Eigentümergesellschaft – unter österreichischem Recht.

„Shopping Center sind ein Kernbereich unseres Know How. Wir freuen uns, unsere Expertise in den Dienst der Allianz Real Estate gestellt zu haben“, so Peter Oberlechner, Partner Wolf Theiss und Leiter des Real Estate Teams.

Das Beratungsteam von Wolf Theiss umfasste Partner Peter Oberlechner, Senior Associate Stefan Weishaupt, sowie die Associates Bernadette Zelger und Elisabeth Peck.

Die Allianz Real Estate gehört zu den führenden Immobilien Investment und Asset Managern weltweit. Das Einkaufszentrum Fischapark ist ein bedeutendes, durch die SES-Gruppe soeben erweitertes Einkaufszentrum mit 120 Shops, Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben in Wiener Neustadt.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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PHH Anwalt Mathias Preuschl wieder Vize-Vorsitzender der Surveillance Group im CCBE

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Mathias Preuschln

Mathias Preuschl

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften hat Mathias Preuschl (43), Partner bei PHH Rechtsanwälte in Wien, mit 1. Februar 2016 für weitere 2 Jahre zum Vize-Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für den Schutz des Anwaltsgeheimnisses ernannt.

Mit dem PHH Partner und anerkannten Strafrechtsexperten Preuschl erhält Österreich eine starke Stimme für dieses wichtige Anliegen.

Die 26-köpfige Surveillance Working Group ist eine der vom CCBE eingerichteten Komitees und Arbeitsgruppen. Ihre Aufgabe ist es, die anwaltliche Verschwiegenheit und das Recht der Mandanten auf vertrauliche Kommunikation mit ihren Anwälten zu schützen. Dazu überwacht, beobachtet und dokumentiert die Gruppe europaweit Verstöße und interveniert in den jeweiligen nationalen Verfahren. Zuletzt war dies im Fall der niederländischen Kanzlei Prakken d´Oliveira erfolgreich, die jahrelang vom holländischen Inlandsgeheimdienst abgehört wurde. Die Kanzlei siegte mit Hilfe der CCBE vor Gericht und der Staat musste seine Abhöraktion einstellen.

Mathias Preuschl ist seit 6 Jahren einer der Vertreter der österreichischen Anwaltschaft und von Anfang an in der Surveillance Working Group tätig. Die neuerliche Bestellung zum Vize-Vorsitzenden ist für ihn eine große Auszeichnung: „Es ist eine Ehre, Österreich in diesem immer wichtiger werdenden Gremium zu vertreten und das Recht der Bürgerinnen und Bürger Europas auf anwaltliche Verschwiegenheit zu verteidigen.“

Über den CCBE
Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) mit Sitz in Brüssel wurde 1960 gegründet und ist das von den Europäischen Institutionen anerkannte, anwaltliche Sprachrohr Europas. Insgesamt 27 nationale Anwaltskammern sind Mitglieder im CCBE. Sie entsenden Fachleute und Vertreter als nationale Delegationen zum CCBE, wo sie in Ausschüssen und Arbeitsgruppen Rechtsthemen bearbeiten. Zu den wichtigsten Aufgaben des CCBE gehören die Verteidigung und Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der demokratischen Werte in Europa, wie etwa der Zugang zum Recht und die Einhaltung der Grundrechte. Auch die Mitgestaltung der Rahmenbedingungen zur grenzüberschreitenden Ausübung des Rechtsanwaltsberufes und die Sicherung der anwaltlichen Kernprinzipien (Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Freiheit von Interessenskollisionen) zählen zu den vordringlichen Anliegen des CCBE. In Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der CCBE von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament regelmäßig eng in die Erarbeitung bestimmter EU-Richtlinien eingebunden. Die Mitglieder des Ausschusses werden von den jeweiligen nationalen Anwaltskammern nominiert und entsendet.

www.phh.at

Foto: beigestellt

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Binder Grösswang berät bei Verkauf der österreichischen Mozart Distillerie an Schlumberger

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Markus Uitz

Markus Uitz

Ein Team um Binder Grösswang Corporate/M&A-Partner Markus Uitz beriet den US amerikanischen Konzern Beam Suntory beim Verkauf der Mozart Distillerie samt Tochtergesellschaft an die Schlumberger Wein- und Sektkellerei.

Der Verkauf erfolgte im Rahmen eines 100% Share Deals und umfasste die weltweiten Markenrechte, die Produktionsanlagen und das gesamte Betriebsgelände in Salzburg. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Die Mozart Distillerie mit Sitz in Salzburg produziert Schokoladenliköre aus Österreich und ist globale Marktführer unter den Schokoladen-Spirituosen. Besonders bekannt ist der Mozart Schokoladenliköre Mozart Chocolate Cream, Mozart Dark Chocolate, White Chocolate und Rosé Gold. Produktionsanlagen und das Betriebsgelände sind in Salzburg und wurden zu 100% von Schlumberger übernommen. Die rund 30 Arbeitsplätze am Standort Salzburg bleiben erhalten.

Beam Suntory ist mit mehr als 4.000 Mitarbeitern an 17 Standorten weltweit das drittgrößte Spirituosenunternehmen der Welt mit Hauptsitz ist in Deerfield, Illinois (USA). Die Beam Suntory Austria GmbH in Wien ist eine der führenden Vertriebsgesellschaften von Premium-Spirituosen und eine hundertprozentige Tochter von Beam Suntory Inc.

Das Binder Grösswang Team umfasste neben Lead Partner Markus Uitz Rechtsanwaltsanwärter Michael Delitz für Corporate/M&A. Unterstützt wurden sie von Christian Wimpissinger (Partner), Christian Zwick (Rechtsanwalt) und Walter Loukota (Rechtsanwaltsanwärter).

Das Signing fand am 15.12.2015 statt, das Closing am 29. Jänner 2016.

www.bindergroesswang.at

Foto: beigestellt

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Der renommierte Rechtsanwalt Michael Binder feierte seinen 60. Geburtstag

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 Die Managing Partner von Binder Grösswang (Michael Kutschera und Thomas Schirmer) gratulierten herzlich.


Die Managing Partner von Binder Grösswang (Michael Kutschera und Thomas Schirmer) gratulierten herzlich.

Dr. Michael Binder, seit 1986 Partner bei Binder Grösswang Rechtsanwälte, gilt als einer der verdientesten Anwälte der Republik Österreich.

Er beriet unter anderem die Republik Österreich bei der Privatisierung des Creditanstalt-Bankvereins, die HypoVereinsbank bei der Übernahme der Bank Austria und Übernahme durch UniCredit und bei der Akquisitionsfinanzierung für den Erwerb der BAWAG P.S.K. Gruppe und berät derzeit maßgeblich bei der Umstrukturierung des österreichischen Volksbankensektors bei der Umsetzung des Art. 3 der Bankenrichtlinie und Einrichtung eines Kreditinstitute-Verbundes nach § 30 a BWG.

Die Feierlichkeiten fanden mit der gesamte Kanzleiführung von Binder Grösswang, Freunden und Wegbereitern im Anna Sacher statt.

www.bindergroesswang.at

Foto: redaktion

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PHH Rechtsanwälte unterstützt Harold Primat bei Investment in tractiv GmbH

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Rainer Kaspar

Rainer Kaspar

Ein Team um Rainer Kaspar, Partner bei PHH Rechtsanwälte, hat den in der Schweiz lebenden Franzosen Harold Primat beim Investment in das oberösterreichische Start-up tractive begleitet.

Primat investiert mehr als EUR 2 Millionen und hält nunmehr knapp zwölf Prozent der Anteile; die bisherigen Gesellschafter, zu denen auch Business Angel Hansi Hansmann sowie die vier Gründer von Runtastic zählen, bleiben alle an Bord und reduzieren ihre Anteile entsprechend. Das 2012 gegründete Unternehmen beschäftigt mittlerweile 27 Mitarbeiter, liefert seine Pet Tracker – bislang eine mittlere fünfstellige Stückzahl – in über 80 Ländern aus und konnte im Vorjahr den Umsatz verdreifachen.

Neben Rainer Kaspar waren Wolfgang Guggenberger und Ivana Dzukova, beide Associates Corporate / M&A auf Seiten von PHH Rechtsanwälte tätig.

www.phh.at

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss berät Erste Group Bank AG und Raiffeisen Bank International als Joint Lead Manager

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Alexander Haas

Alexander Haas freut sich über den Deal

Ein Bankenkonsortium um die beiden Joint Lead Manager Erste Group Bank AG und Raiffeisen Bank International AG hat eine EUR 90 Millionen Anleihe der Best in Parking – Konzernfinanzierungs GmbH bei institutionellen und privaten Investoren in Österreich platziert. Beraten wurden die Joint Lead Manager durch die Anwaltssozietät Wolf Theiss.

Die unbesicherte EUR 90 Millionen Anleihe der Best in Parking – Konzernfinanzierungs GmbH wird durch die Best in Parking – Holding AG garantiert und weist eine Laufzeit von 7 Jahren auf. Mit einer Stückelung von EUR 1.000 wurden auch Privatanleger angesprochen. Der Kupon der Anleihe konnte bei 3,375 % festgesetzt werden. Die Best in Parking-Anleihe notiert im Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse im corporates prime-Segment.

Das die Anleihe im Markt platzierende Bankenkonsortium wurde von den beiden Joint Lead Managern Erste Group Bank AG und Raiffeisen Bank International AG geführt. Ihnen zur Seite standen die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft als Co-Lead Manager und die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG, die Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft und die Oberbank AG als Co-Manager. Bei der Rechtsberatung vertraute das Bankenkonsortium auf die Debt Capital Market (DCM) Experten der Anwaltssozietät Wolf Theiss unter der Federführung von Counsel Alexander Haas, der von Associate Nikolaus Dinhof unterstützt wurde.

Alexander Haas über die Transaktion: „Wir freuen uns sehr, dass wir die Erste Group Bank AG und die Raiffeisen Bank International AG bei diesem Deal rechtlich begleiten durften. Die Best in Parking-Anleihe zeigt, dass Unternehmensanleihen im österreichischen Retail-Kapitalmarkt auf gute Nachfrage stoßen. Wir hoffen, dass diese gelungene Platzierung weitere Unternehmen zuversichtlich auf den österreichischen Retail-Kapitalmarkt blicken lässt.“

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Kathrin Weber ist neue Equity Partnerin bei TORGGLER Rechtsanwälte

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Kathrin Weber mit

Reinhard Kautz, Kathrin Weber und Hellwig Torggler

Dr. Kathrin Weber, 38, ist seit 1. Februar 2016 neben Prof. DDr. Hellwig Torggler und Dr. Reinhard Kautz neue Equity Partnerin bei TORGGLER Rechtsanwälte.

Die Juristin ist seit Herbst 2012 für TORGGLER Rechtsanwälte als Spezialistin für Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Umgründungen und M&A tätig. Zuvor war sie mehr als sieben Jahre für die Kanzlei Schönherr Rechtsanwälte aktiv, davon ab 2008 als Juniorpartnerin.

Kathrin Weber berät national und international agierende Mandanten bei der Neugründung, Akquisition und dem Verkauf von Unternehmen. Weiters bringt sie ihr Know-how und ihre Erfahrung bei Umstrukturierungen, grenzüberschreitenden Verschmelzungen und Vertriebsverträgen ein. Zuletzt begleitete Kathrin Weber den Erwerb des Salzburger Likörproduzenten Mozart Distillerie durch Schlumberger.

Die aus Wien stammende Juristin hat Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre studiert. Sie ist Referentin für Gesellschaftsrecht an renommierten Einrichtungen wie der Verwaltungsakademie des Bundes und der Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft (ARS) und publiziert regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im Gesellschaftsrecht.
„Ich freue mich sehr, Kathrin Weber nun als Equity Partnerin bei uns zu haben. Durch ihre hochkarätige Beratung und besonders engagierte Betreuung unserer Mandanten hat sie maßgeblich zum Ausbau unserer Aktivitäten beigetragen“, sagt Prof. DDr. Hellwig Torggler, Gründer und Senior-Partner von TORGGLER Rechtsanwälte.

www.torggler.at

Foto: beigestellt

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Binder Grösswang beriet die griechische ARGO Gruppe beim Verkauf von ARGO Egypt

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Florian Khol und Hemma Parsché

Florian Khol und Hemma Parsché

Deal in der Verpackungsindustrie: Binder Grösswang beriet die griechische ARGO Gruppe beim Verkauf von ARGO Egypt an die österreichische ALPLA Gruppe.

Argo verkaufte 100% ihrer Anteile in ARGO Egypt.

Das Signing fand am 23. November 2015 bei ALPLA in Hard statt; im Jänner 2016 wurde die Transaktion geclosed. Über den Kaufpreis wurde zwischen den Vertragsparteien Stillschweigen vereinbart.

Die 1970 gegründete Argo S.A. mit Sitz in Athen hat Niederlassungen in Griechenland, Rumänien und seit 2011 auch in Ägypten. ARGO Egypt betreibt ein Werk etwa 30 Kilometer nordöstlich von Kairos Zentrum, im Industriegebiet von El Obour. Hier arbeiten derzeit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

ALPLA gehört zu den führenden Unternehmen im Bereich Verpackungslösungen. Rund 16.000 Mitarbeiter produzieren an 154 Standorten in 40 Ländern Verpackungen für Marken der Nahrungsmittel-, Getränke-, Kosmetik- und Reinigungsindustrie.

Das Binder Grösswang Team umfasste Florian Khol (Partner) und Hemma Parsché (Anwältin).

www.bindergroesswang.at

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Mysms Verkauf an indische Lycos – erfolgreiche PHH Beratung

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Nicolaus Mels Colloredo

Nicolaus Mels-Colloredo

Mit dem Verkauf des Messagingdienstes mysms gibt der Eigentümer, die Grazer Firma Up to Eleven, auch den letzten Geschäftsteil von sms.at ab.

Das Team um Nicolaus Mels-Colloredo, Partner bei PHH und Rechtsexperte für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht, beriet Up to Eleven und vertrat diese in den Verkaufsverhandlungen.

Der Geschäftsbereich „MYSMS“ wurde im Jahr 2015 im Zuge des Verkaufs der „sms.at“ mobile internet services gmbh mittels Assetkaufvertrag ausgegliedert und verblieb bei Up to Eleven Digital Solutions GmbH. Jetzt hat Up to Eleven mit Lycos einen perfekten Käufer für den geräteunabhängigen Messengerdienst Mysms gefunden. Die Technologie der mysms-Plattform wird künftig den international tätigen Internetkonzern Lycos in seinem Kerngeschäft des Online Advertising unterstützen. Als Käufer von mysms tritt die österreichische Tochtergesellschaft von Lycos, TriTelA GmbH auf.

www.phh.at

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Brandl & Talos rufen mit BTP Nährboden Förderprogramm für Start-ups ins Leben

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Roman Rericha

Roman Rericha

Die österreichische Start-up-Szene hat in jüngster Zeit zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird auch von der Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen.

Brandl & Talos will mit BTP Nährboden zur Entwicklung guter rechtlicher Rahmenbedingungen für Start-ups in Österreich beitragen.

BTP Nährboden soll Jungunternehmer in der Anfangsphase ihrer Geschäftstätigkeit bei ihren rechtlichen Agenden unterstützen und die Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit schaffen. Der Aufnahme in den BTP Nährboden geht ein Bewerbungs- und Selektionsprozess voraus. Die ausgewählten Jungunternehmer erhalten Zugang zu einer Plattform, die neben Rechtsberatung zu attraktiven Konditionen auch das Netzwerk der Kanzlei – wie Kontakte zu Industrieexperten, Steuerberatern und Mentoren – umfasst und wirtschaftliches Know-how zur Verfügung stellt.

Drei-Phasen-Modell
BTP Nährboden knüpft an drei Abschnitte der Entwicklung von Start-ups an: Erkunden, Etablieren, Expandieren. In der Phase des Erkundens geht es darum, die Geschäftsidee zu entwickeln und zu schützen, die passende Rechtsform für das Unternehmen zu finden und die Zusammenarbeit der Gründungspartner zu definieren. Gemeinsam werden rechtliche Fragen rund um die Themen Finanzierung und Förderungsmöglichkeiten geklärt.

Im Zuge der zweiten Phase Etablieren steht der Start des operativen Geschäftsbetriebs der Jungunternehmen im Zentrum. Das Start-up mietet Geschäftsräumlichkeiten, baut Kunden- und Lieferantenbeziehungen auf und stellt Mitarbeiter ein. Durch professionelle Vertragserstellung soll Missverständnissen vorgebeugt und so die Wahrscheinlichkeit für spätere Rechtsstreitigkeiten reduziert werden.

In der letzten Phase – der Expansion – umfasst die Beratung das Erschließen neuer Märkte, die Beschaffung von Kapital und den Einstieg von Investoren. Der jeweiligen Entwicklungsphase entsprechend, erhalten Start-ups bei BTP Nährboden maßgeschneiderte Lösungen im Rahmen eines attraktiven, umsatzabhängigen Honorarmodells.

Partner MMag. Roman Rericha und Rechtsanwaltsanwärter Mag. Markus Arzt werden federführend mit den Start-ups arbeiten. Beide sind auf M&A-Transaktionen, Finanzierungen, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und haben langjährige Erfahrung in der Betreuung von aufstrebenden Jungunternehmen. Brandl & Talos hat bereits in den Anfangsjahren der Kanzlei das Online-Glücksspielunternehmen bwin aus der Garagenphase, über den Börsegang und letztendlich bis hin zur Verschmelzung mit PartyGaming plc begleitet. Neben verschiedenen Starts-ups, zählen auch einige Investoren zu den Mandanten der Kanzlei.

Weitere Informationen unter: www.btp-naehrboden.at

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Wolf Theiss beriet beim Verkauf der Objekte „Solaris“&„Florido-Tower“

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Peter Oberlechner

Peter Oberlechner, Leiter des Immobilienteams bei Wolf Theiss

Der Immobiliendeal „Aqua“ ist zum Jahresbeginn erfolgreich abgeschlossen worden.

Nun sind auch die beiden Büroobjekte „Florido Tower“ und „Solaris“ in Wien wirtschaftlich an Amundi Real Estate übergegangen. Wolf Theiss hat die Union Investment dabei rechtlich vertreten.
Das Wolf Theiss-Mandat beinhaltete sowohl die Durchführung der Vendor Due Diligence hinsichtlich des „Florido Tower“ und des Objekts „Solaris“, wie auch die Beratung betreffend das Share

Purchase Agreement unter österreichischem Recht.
Das Beratungsteam von Wolf Theiss umfasste die Wolf Theiss-Partner Peter Oberlechner als Leiter des Immobilienteams, Karl Binder und Gabriele Etzl.

Das von der Union Investment Real Estate GmbH veräußerte Portfolio „Aqua“ umfasste insgesamt 17 Büroobjekte mit rund 278.000 m² Mietfläche in sechs westeuropäischen Ländern. Das Portfolio setzte sich aus Objekten aus vier Immobilien-Publikumsfonds von Union Investment zusammen. Der regionale Schwerpunkt des über eine Milliarde Euro schweren Mega-Portfolios lag mit 75 Prozent auf Großbritannien, Frankreich und Deutschland.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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OGH zu Wintersport: Besser Vorsicht statt Nachsicht

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 Caroline Weerkamp über die OGH Entscheidung

Caroline Weerkamp über die OGH Entscheidung

Dass die FIS-Regeln für den Wintersport nicht veraltet sind, zeigt ein neues Urteil, in dem der OGH über die Balance zwischen Skifahren und Skifahrenlassen entschieden hat.

Die Entscheidung. Der Kläger, der zum Unfallzeitpunkt sieben Jahre alt war, wartete außerhalb der Piste auf seine Eltern, als die beklagte Snowboardfahrerin in die verhältnismäßig flache Piste einfuhr. Die Snowboardfahrerin fuhr mit lang gezogenen Schwüngen durch die bis zu sieben Meter breite Piste. Die Beklagte wandte nach einem Rechtsschwung just dann dem Kläger den Rücken zu, als dieser beschloss, loszufahren. Der Kläger kollidierte daraufhin mit der Beklagten und brach sich das Schienbein. Der Kläger blitzte in erster und zweiter Instanz ab und wandte sich deshalb an den OGH: In seinem Beschluss zu 8 Ob 90/15s vom 25.11.2015 weist der OGH die Revision mangels Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zurück und bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz.

Vertrauen ist gut. Im Straßenverkehr darf sich der erwachsene Teilnehmer nicht darauf verlassen, dass sich ein Kind StVO-konform verhält (Unwirksamkeit des „Vertrauensgrundsatzes“). Der Vertrauensgrundsatz gilt auch grundsätzlich im Wintersport; jedoch gilt hinsichtlich des Verhaltens von Kindern, dass man sich auf deren konforme Teilnahme am Wintersport – wie im Straßenverkehr – nicht verlassen darf.

Kontrolle ist besser. Der Kläger hatte vorgebracht, dass die Beklagte nur langsam und unter ständiger Beobachtung des Klägers an diesem hätte vorbeifahren dürfen. Diese Rechtsansicht teilte der OGH jedoch nicht und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Diese hatte nämlich entschieden, dass die Berufung des Klägers auf den Vertrauensgrundsatz nicht dazu führen darf, dass das Skifahren gänzlich unmöglich gemacht werde. Nach Ansicht des OGH und der Vorinstanzen wäre die Beklagte dazu gezwungen gewesen, anzuhalten, und abzuwarten, dass der Kläger losfährt. Der OGH sah keine Notwendigkeit zum Stehenbleiben der Beklagten und hielt fest, dass dies den Grundsatz zur Rücksichtnahme, der im Übrigen auch in den FIS-Regeln verankert ist, überspannen würde.

FIS-Regeln. Die in den letzten Jahren ergangenen Entscheidungen des OGH zu Unfällen beim Wintersport (zuletzt ua ein Unfall beim Einsteigen in den Lift im Zuge des Schulskikurses und eine Entscheidung über die Haftung eines Ski-Funpark-Betreibers für den risikobereiten Benutzer) motivieren, sich die FIS-Regeln wieder in Erinnerung zu rufen. Die FIS-Regeln sind ein vom Internationalen Ski Verband im Jahr 1967 festgelegter Verhaltenskodex für den alpinen Skilauf (abrufbar zB unter www.oesv.at). Die FIS-Regeln sind zwar weder Rechtsnormen, noch Gewohnheitsrecht, jedoch stellen diese eine Zusammenfassung jener Sorgfaltspflichten dar, die Personen bei der Ausübung des alpinen Skisports zu beachten haben. Der OGH misst den FIS-Regeln aber durchaus Bedeutung zu. Dies spiegelt sich darin wieder, dass er die FIS-Regeln als Ausgestaltung des allgemeinen Grundsatzes sieht, nach dem sich jeder so verhalten muss, dass er keinen anderen gefährdet (vgl RS0023793). Wer sich nicht an die FIS-Regeln hält, handelt sorgfaltswidrig und ist potentiell strafbar, wenn sich ein anderer Wintersportler verletzt, zB wenn es zu einer fahrlässigen Körperverletzung kommt.

Zusammenfassung. Ein wesentlicher Schritt, die Sicherheit im Wintersport zu verbessern, wurde durch die Umsetzung der Helmpflicht für Wintersportler unter 15 Jahren in sieben von neun Bundesländern (in Vorarlberg und Tirol wurde keine landesgesetzliche Regelung getroffen) erreicht. Darüber hinaus ist es für jeden Teilnehmer am Wintersport sinnvoll, die FIS-Regeln zu kennen. Dies nicht nur, um Unfälle zu vermeiden und, im Sinne der FIS-Regeln, „harmonisch“ abzufahren, sondern auch, um den Wintersport für alle Teilnehmer gefahrenfreier und angenehmer zu gestalten. Es liegt an jedem einzelnen von uns, den Wintersport zu einem wirklichen Vergnügen zu machen!

www.bkp.at

Foto: beigestellt

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Starwood verkauft mit Freshfields Wiener Traditionshotel Imperial

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Thomas Zottl

Thomas Zottl, federführend bei Freshfields Bruckhaus Deringer

Die US-amerikanische Starwood Hotelgruppe hat sämtliche Anteile am Hotel Imperial an die Al Habtoor Gruppe unter der Leitung von Khalaf Ahmad Mohammad Al Habtoor veräußert.

Der Kaufpreis beträgt knapp USD 80 Millionen. Juristisch beraten wurde Starwood vom Wiener Büro der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer.

Wien – 17. Februar 2016: Gleichzeitig mit dem Verkauf wurde zwischen den Parteien auch ein Betreibervertrag im Hinblick auf das Hotel Imperial abgeschlossen; gemäß diesem ist Starwood weiterhin – so wie auch bisher – berechtigt, das Hotel zu managen. Starwood und Al Habtoor kooperieren auch bereits im Hinblick auf mehrere andere Hotels miteinander.

Die Unternehmensgruppe Al Habtoor, die unter anderem im Bau, dem Bildungssektor und der Autoindustrie tätig ist, gehört laut eigenen Angaben zu den größten Familienunternehmen der Vereinigten Arabischen Emirate. In Europa besitzt Al Habtoor bereits zwei Hotels in Budapest und das Hilton London Wembley Hotel.

Das Fünf-Sterne-Hotel Imperial am Kärntner Ring wurde 1863 als Privatresidenz von Herzog Philipp von Württemberg erbaut. Im Zuge der Vorbereitung der Weltausstellung 1873 wurde das Haus in das Hotel Imperial umgewandelt. 1928 wurden dem Bau zwei Stockwerke auf der Vorderseite „aufgesetzt“. 1994 wurde die Eingangshalle nach dem Originalplan wiederhergestellt, 2000 der Dachboden ausgebaut. Dort entstanden Suiten mit Balkonen. Das Hotel verfügt über 138 Zimmer, darunter 59 Suiten.

Berater Starwood:

Freshfields Bruckhaus Deringer (Wien): Dr. Thomas Zottl (Federführung); Associates: Dr. Sandra Gutmann (Corporate/M&A), Mag. Roman Jatzko (Corporate/M&A)
Inhouse Recht: Eva-Maria Erauw (Vice President Legal, Acquisitions and Development, EAME division)

Hintergrund: Freshfields berät die Starwood Hotelgruppe regelmäßig. So begleitete der Wiener Partner Dr. Thomas Zottl die US-amerikanische Hotelgruppe beispielsweise auch 2011 bei der Entflechtung des Joint Ventures mit der B&C Gruppe hinsichtlich der Hotels Imperial, Goldener Hirsch und Bristol.

www.freshfields.com

Foto: beigestellt

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DLA Piper baut Litigation und Arbitration-Praxis aus

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Maria Theresa Trofaier

Maria Theresa Trofaier

Die globale Anwaltskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach verstärkt ihre Litigation und Arbitration-Praxis mit der erfahrenen Anwältin Maria Theresa Trofaier, M.A.

Die Expertin für Konfliktlösung, internationales Schiedsrecht und Mediation kommt mit 15.02.2016 als Of-Counsel zu DLA Piper.

Maria Theresa Trofaier ist als Solicitor in England & Wales sowie als niedergelassene europäische Rechtsanwältin in Österreich zugelassen. Im Zuge ihrer Tätigkeit bei renommierten Wirtschaftskanzleien in Wien und London hat sie in CEE, Russland und CIS bei zahlreichen Großprojekten beraten. Sie vertritt sowohl Unternehmen als auch die öffentliche Hand in internationalen Disputen und verfügt über umfassende Erfahrung in länderübergreifenden Schiedsverfahren. Detailliertes Know-how in den Sektoren Bauwirtschaft, Energie und Finanzdienstleitungen sowie eine Ausbildung als Mediatorin runden ihr Profil ab. Zuletzt war Fr. Trofaier General Counsel bei Group DF International in Wien und Kiew.

„Ich freue mich sehr über den Zugang von Maria Theresa Trofaier. Ihre umfassende, internationale Erfahrung, insbesondere ihre schiedsrechtliche Expertise in der CEE/CIS-Region und in Russland, ist eine wertvolle Ergänzung für unsere ohnehin schon sehr schlagkräftige Praxis“, sagt Dr. Claudine Vartian, Leiterin der Litigation & Regulatory Gruppe bei DLA Piper Weiss-Tessbach.

www.dlapiper.com

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Hogan Lovells und Schönherr beraten Ingram Micro bei Übernahme

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Thomas Kulnigg

Thomas Kulnigg

Hogan Lovells und Schönherr haben das US-amerikanische Unternehmen Ingram Micro bei der Übernahme des Zentraleuropa-Geschäfts der russischen Value Added Distributors RRC Group beraten.

Das Closing der Transaktion wird – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörde – für das zweite Quartal 2016 erwartet. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Ingram Micro Inc. mit Sitz in Irvine, USA, bietet als führender Distributor in der Informationstechnologie und Telekommunikation umfassende Technologie- und Logistik- Services. Der Konzern ist mit Niederlassungen in 39 Ländern auf sechs Kontinenten vertreten und beliefert Kunden in 170 Ländern. In Deutschland betreibt die Ingram Micro Distribution GmbH mit dem Regional Distribution Center in Straubing das größte ITKLogistikzentrum Europas.

Die Value Added Distributor RRC Group gehört zu den weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Speichersysteme, Netzwerksicherheit und IT-Infrastrukturen und bietet hier eine breite Palette an High-Tech-Produkten sowie Dienstleistungen und Lösungen an.

Die Zentraleuropa-Division des Unternehmens verfügt über Niederlassungen in Polen, Ungarn, Serbien, Rumänien, Tschechien, Kroatien, Slowenien, Albanien und Mazedonien. Hogan Lovells (München) fungierte als Lead Counsel und erarbeitete die umfassende M&A-Strategie. Schönherr verantwortete die Due Dilligence-Prüfung in insgesamt fünf Ländern (Kroatien, Rumänien, Serbien, Slowenien und Tschechien).

Unter der Federführung von Thomas Kulnigg (Partner, Österreich; Corporate / M&A) bestand das beratende Core-Team von Schönherr aus Clemens Rainer (Rechtsanwalt, Österreich; Corporate / M&A), Dina Vlahov (Rechtsanwalt, Kroatien; Corporate / M&A), Monica Cojocaru (Partner, Rumänien; Corporate / M&A), Srecko Vujakovic (Partner, Serbien; Corporate / M&A), Eva Mozina (Rechtsanwalt, Slowenien; Corporate / M&A) und Vladimir Cizek (Partner, Tschechien; Corporate / M&A).

www.schoenherr.eu

Foto: beigestellt

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