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BINDER GRÖSSWANG impulse: Banken im Fokus von Wirtschaft und Politik.

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Binder Grösswang impulse

Binder Grösswang impulse

Am 20.01.2014 fand in der Wirtschaftskanzlei BINDER GRÖSSWANG die Talkreihe impulse zum Thema „Banken im Fokus von Wirtschaft und Politik. Welchen Belastungen kann dieses System noch standhalten?“ statt. Vor ca. 200 Gästen diskutierten in der Conference Area der Kanzlei Dr. Franz Gasselsberger, Generaldirektor der Oberbank AG, Dr. Michael Grahammer, Vorstandsvorsitzender der Vorarlberger Landes- u. Hypothekenbank AG, Mag. Andreas Ittner, Vize-Gouverneur der Österreichische Nationalbank, Dr. Walter Rothensteiner, Generaldirektor der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und Mag. Andreas Treichl, Vorsitzender des Vorstands, Erste Group Bank AG unter der Moderation von Michael Nikbakhsh, Leiter des Wirtschaftsressorts “Profil”.

Franz Gasselsberger regte ein konstruktives Miteinander von Banken und Aufsicht bei der Umsetzung der neuen Regularien an. Er betonte auch die stabilisierende Rolle der Regionalbanken in der Krise der letzten Jahre und forderte, dass bei Regulierungen und Belastungen die Größe und das Risiko der Regionalbanken berücksichtigt werden.

Michael Grahammer zeigt zwar Verständnis dafür, dass man nach der Finanzkrise die Banken regulieren möchte. “Momentan wird bei den neuen Regularien jedoch auf Quantität statt auf Qualität gesetzt – und auf eine Pauschalverurteilung und -belastung der Institute. Dies wird mittel- bis langfristig nicht zu einer Stabilisierung der Bankenbranche beitragen, sondern die Rentabilität und damit die Substanz und Stabilität weiter untergraben. Im Übrigen ist damit auch eine weitere Verteuerung der Bankdienstleistungen unausweichlich”, so Grahammer.

Andreas Ittner stellte klar: „Höhere Risikopuffer im Bankensektor sind eine Lehre der Krise – und nicht bloß eine „Modeerscheinung“! Sie sollen den Bankensektor stabiler machen und eine nachhaltige Kreditversorgung der Wirtschaft gewährleisten.“

Walter Rothensteiner meinte, dass die Flut an Regulierungsvorschriften für die Banken kaum mehr zu bewältigen sei: „Wir schicken derzeit monatlich ca. 5000 Seiten Statistiken an 15 verschiedene Aufsichtsbehörden. Es lässt sich kaum verhindern, dass irgendwo etwas übersehen wird. Die derzeitige Gesetzeslage ermöglicht es, Strafen für Dinge auszusprechen, die niemand versteht.“ Weiter sagte Rothensteiner: „In Österreich fehlt großteils das Verständnis für Finanzwirtschaft. Es besteht die Gefahr, dass die Übernahme von Risiko kriminalisiert wird.“

Andreas Treichl meinte, dass die Banken dank Basel III besser aufgestellt seien als je zuvor. Allerdings sei das Timing ein Problem, denn es habe keine fundamentalen Verbesserungen für die Wirtschaft gegeben. Unternehmer brauchen Anreize, um zu investieren. Die Banken seien aber teurer geworden und können daher derzeit keine positiven Impulse setzen. Für Treichl ist klar: „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Zeiten für Banken geändert haben und es ist richtig, dass es heute für Banken schwieriger geworden ist, Kapital zu bekommen. Aber früher war der Beruf des Bankers sehr respektiert und in keiner Industrie war es möglich, nur mittelmäßig zu sein. Die Banken sind endlich gefordert, etwas dagegen zu tun. Wenn eine Bank ineffizient ist, dann muss das Problem professionell gelöst werden.“

Unter den Gästen befanden sich u.a. Wolfgang Peschorn (Präsident der Finanzprokuratur), Norbert Marschik (Vice President UniCredit CA IB AG), Peter Hagen (Generaldirektor Vienna Insurance Group (V.I.G.), Eva Marchart (Vorsitzende des Vorstands Raiffeisen Centrobank AG), Robert Ottel (Vorstand voestalpine AG), Erich Hampel (Aufsichtsrat UniCredit Bank Austria AG), Michael Spiss (Stv. Vorsitzender des Vorstandes Raiffeisen Centrobank AG), Roger Niederer (Vorsitzender der Geschäftsführung Paylife Bank GmbH), Wolfgang Layr (Vorstand Volksbank Wien-Baden AG), Ralph Müller (Vorstand Wiener Städtische Versicherung AG), Bernhard Ramsauer (Vorstandsvorsitzender Deutsche Bank Österreich AG), Kurt Sumper (Vorstand Pfandbriefstelle), Josef Preissl (Vorstand Volksbank Wien-Baden AG), Angelika Sommer-Hemetsberger (Vorstand OeKB – Oesterreichische Kontrollbank AG), Rainer Eder (Vorstand AV-Holding Beteiligungs GmbH), Michael Spitzer (Vorstand Sparkasse Voitsberg-Köflach Bank AG), Günter Alland (Direktor Volksbank Baden e.Gen.), Martin Hagleitner (Vorstand Austria Email AG), Michael Martinek (Vorstandsvorsitzender Schelhammer & Schattera AG), Alfred Fadinger (Vorstand Raiffeisen Factor Bank AG), Hannes Leitgeb (Vorstandes MASTERINVEST), Johann Maurer (Vorstand Macquarie Investment Management Austria Kapitalanlage AG), Helmut M. Urban (Vorstand Kommunalkredit Austria AG), Udo Szekulics (Vorstand Adria Bank AG), Mirko Thomas Oberholzer (Managing Director Paylife Bank GmbH), Georg Hirsch (Managing Director WOLF PLASTICS GROUP), Francois-Xavier d’Aligny (Managing Director Erste Group Bank AG), Hannes Ambacher (Managing Director Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft), Harald Friedrich (Managing Director, Mitglied des Vorstands Deutsche Bank Österreich AG), Franz Niklesz (Executive Director Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Josef Scheidl (Executive Director GoodMills Group GmbH), René Emerich (Executive Director UBS Wealth Management), Peter Wendlinger (Executive Director NÖ Hypo Real Estate Finance), Christoph Kunath (Executive Direktor UBS (Luxembourg) S.A.), Martin Butollo (General Manager Commerzbank), Alexandra Ilyashova (Generalmanager Donezkstahl), Claus Fischer-See (Generalsekretär Verband der österreichischen Landes-Hypothekenbanken), Maria Geyer (Generalsekretär Verband österreichischer Banken und Bankiers), Thomas Streimelweger (CEO Red – Stars. Com Data), Patrick Prügger (Geschäftsführer B & C Holding GmbH), Johannes Kern (Geschäftsführer FIBEG Land Niederösterreich Finanz- und Beteiligungsmanagement GmbH), Michael Perthold (Geschäftsführer Coface Austria Bank AG), Thomas Steiner (Geschäftsführer Österreichische Bundesfinanzierungsagentur), Ralf Kunzmann (Geschäftsführer Austria Wirtschaftsservice), Helmut Lackner (Vorstand Österreichische Staatsdruckerei Holding AG), Andreas Gratzl (Geschäftsführer Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft), Wolfgang Rosam (Change Communications) uvm.

www.bindergroesswang.at

Foto: beigestellt, vlnr:
Dr. Franz Gasselsberger, Generaldirektor der Oberbank AG,
Mag. Andreas Ittner, Vize-Gouverneur der Österreichische Nationalbank,
Mag. Andreas Treichl, Vorsitzender des Vorstands, Erste Group Bank AG,
Dr. Walter Rothensteiner, Generaldirektor der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG,
Dr. Michael Grahammer, Vorstandsvorsitzender der Vorarlberger Landes- u. Hypothekenbank AG und
Dr. Michael Kutschera, Managing Partner Binder Grösswang

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2 neue Partner bei Binder Grösswang

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Stefan Heckenthaler

Stephan Heckenthaler

Binder Grösswang ernennt Dr. Stephan Heckenthaler, LL.M. (NYU) im Bereich Banking/Finance und Dr. Markus Uitz im Bereich Corporate/M&A mit Wirkung zum 1. Februar 2014 zu Partnern der Sozietät.

Dr. Michael Kutschera und Dr. Thomas Schirmer, Managing Partner von Binder Grösswang, zur Erweiterung des Partnerkreises: „Wir freuen uns über die Partnerernennung von Dr. Stephan Heckenthaler und Dr. Markus Uitz. Beide sind ausgewiesene Experten auf ihren Gebieten und haben in den letzten Jahren zum großen Erfolg der Kanzlei beigetragen. Mit der weiteren Verstärkung unserer Corporate/M&A und Banking/Finance Praxisgruppen tragen wir unserem Anspruch Rechnung, unsere Mandanten angesichts der immer komplexer werdenden rechtlichen Herausforderungen weiterhin bestmöglich zu beraten.“

Stephan Heckenthaler ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und berät vor allem bei Unternehmens(re)finanzierungen, Akquisitions- und Projektfinanzierungen sowie im Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht. Er war unter anderem bei der Beratung der Volksbanken bei der Gründung des Kreditinstitute-Verbundes im Zuge der ÖVAG-Restrukturierung sowie der Beratung der Prinzhorn-Gruppe und der finanzierenden Banken beim Erwerb des börsenotierten türkischen Papier- und Verpackungsherstellers Dentas Ambalaj ve Kagıt Sanayi A.S. beteiligt. Vor seinem Wechsel zu Binder Grösswang im Jahr 2010 war der promovierte Jurist bei der US-amerikanischen Sozietät Debevoise & Plimpton in Frankfurt tätig. Stephan Heckenthaler ist auch in New York als Rechtsanwalt zugelassen. Er studierte in New York, Wien und Leuven (Belgien) und publiziert laufend zu Themen des Bank- und Gesellschaftsrechts.

Markus Uitz

Markus Uitz

Markus Uitz hat seinen Schwerpunkt im Bereich Corporate/M&A, wo er in jüngster Zeit unter anderem an der Beratung der schweizerischen SIX Gruppe beim Erwerb der österreichischen PayLife Bank GmbH, der Beratung von BAWAG P.S.K. beim Verkauf des denkmalgeschützten Wiener Postsparkassengebäudes sowie der Beratung der Gründer von kununu GmbH beim Verkauf ihrer Beteiligung an XING AG maßgeblich mitwirkte. Daneben betreut er zahlreiche Start-Up Unternehmen in ihren laufenden rechtlichen Angelegenheiten.

Markus Uitz ist seit 2006 als Rechtsanwaltsanwärter bei Binder Grösswang tätig und wurde 2009 als Rechtsanwalt angelobt. 2010/2011 sammelte er als Foreign Associate bei De Brauw Blackstone Westbroek (Amsterdam) internationale Erfahrung. Markus Uitz studierte in Graz, Wien und Paris Rechtswissenschaften, Geschichte und Philosophie (Mag. iur. 2004, Mag. phil. 2005, Dr. iur. 2009). Er ist Verfasser zahlreicher Publikationen und Vortragender in den Bereichen Gesellschafts-, Datenschutz- und Vertragsrecht sowie Compliance.

www.bindergroesswang.at

Fotos: beigestellt

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DLA Piper erneut zum Global M&A Leader gekürt

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 Christoph Mager

Christoph Mager

Bei den diesjährigen Rankings der renommierten M&A Informationsplattform Mergermarket wurde DLA Piper zum vierten Mal in Folge mit insgesamt 385 Deals zum “Global M&A Leader” nach Deal-Anzahl gekürt.

Auch in Europa konnte sich die internationale Anwaltskanzlei heuer erstmals an die Spitze katapultieren und mit 230 Deals die Auszeichnung “European M&A Leader” erlangen.

Der M&A Branchendienst Mergermarket untersucht jährlich, welche Wirtschaftskanzleien bei den Unternehmenskäufen und -verkäufen der vergangenen 12 Monate als leitende Rechtsberater tätig waren. Die Ergebnisse dieser Recherche werden jeweils zu Jahresbeginn in den Global M&A Trend and League Tables veröffentlicht.

Dr. Christoph Mager, Leiter der Corporate und M&A Gruppe von DLA Piper Weiss-Tessbach in Wien, kommentiert: “Ich freue mich sehr über das starke Ergebnis von DLA Piper beim diesjährigen Mergermarket Ranking. Zum vierten Mal in Folge als “Global M&A Leader” – sowie heuer auch erstmals als “European M&A Leader” – ausgezeichnet zu werden, ist natürlich ein schöner Erfolg für unsere Sozietät. Das Ranking bestätigt, dass unsere umfangreiche, länderübergreifende Expertise und die Qualität unserer Arbeit sowohl weltweit als auch in Europa wahrgenommen und geschätzt werden.”

www.dlapiper.com/austria

Foto: beigestellt

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Schönherr und Vavrovsky Heine Marth beraten Österreichische Volksbanken AG

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Dieter Heine

Dieter Heine

Schönherr und Vavrovsky Heine Marth beraten Österreichische Volksbanken AG beim Verkauf eines Finanzierungs-Portfolios mit rund 428 Mio. EUR Nominale

Wien, 24. Jänner 2014. Gemeinsam mit Schönherr hat ein Team von Vavrovsky Heine Marth die Österreichische Volksbanken AG beim Verkauf eines Finanzierungs-Portfolios mit einem Nominale von rund 428 Mio. EUR an die CA Immobilien Anlagen AG beraten. Etwa je die Hälfte des Nominales entfällt auf besicherte Immobilienkredite von CA Immo Konzerngesellschaften in Osteuropa bzw. auf unbesicherte Finanzierungen auf Holding-Ebene. Über den Kaufpreis, der unter dem Nominale liegt, wurde Stillschweigen vereinbart.

Dieter Heine leitet verkäuferseitiges Beratungsteam von Vavrovsky Heine Marth

Das Team der neu gegründeten Sozietät Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte stand unter Federführung des Kanzleipartners und Verfahrensrechtsexperten Dieter Heine. “Wir sind sehr stolz, dass wir mit Schönherr diese komplexe Transaktion für unsere Mandantin derart rasch und erfolgreich abgewickelt haben”, so Heine. “Das Projekt hatte einen sehr ambitionierten Zeitplan. Vor allem dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit der Teams haben wir ein derart positives Ergebnis erreicht.”

www.vhm-law.at

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Schönherr berät ÖVAG beim Verkauf eines Finanzierungs-Portfolios

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Sascha Hödl

Sascha Hödl

Schönherr, begleitet von der Wiener Anwaltskanzlei Vavrovsky Heine Marth, hat die Österreichische Volksbanken AG beim Verkauf eines Finanzierungs-Portfolios mit einem Nominale von rund EUR 428 Millionen an die CA Immobilien Anlagen AG beraten.

Etwa je die Hälfte des Nominales entfällt auf besicherte Immobilienkredite von CA Immo Konzerngesellschaften in Osteuropa bzw. auf unbesicherte Finanzierungen auf Holding-Ebene. Das Schönherr Team stand unter der Federführung von Sascha Hödl (Partner; Corporate M&A), unterstützt von Sascha Schulz (Associate; Corporate/M&A). Für die Anwaltskanzlei Vavrovsky Heine Marth war federführend Gründungspartner Dieter Heine tätig. Die CA Immobilien Anlagen AG wurde von Wilfried Seist aus der Kanzlei Doralt Seist Csoklich vertreten.

www.schoenherr.eu

Foto: beigestellt

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Eversheds gewinnt Corporate Intl 2014 Global Award

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Georg Röhsner, Managing Partner von Eversheds Austria

Georg Röhsner, Managing Partner von Eversheds Austria

Eversheds Austria wurde bei den diesjährigen Corporate Intl Global Awards in den Kategorien „Broadcasting Law“, „Cartel Law“ und “Construction Law” als “Law Firm of the Year in Austria” ausgezeichnet.

Im Bereich Broadcasting wurde der Kanzlei, die über jahrelange Erfahrung in der Vertretung von zahlreichen Radio- und TV-Stationen verfügt, zum dritten Mal in Folge dieser Titel verliehen.

„Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnungen, die eine Anerkennung unserer Expertise in diesen Kategorien sind. Sie beweisen, dass unser Team die verschiedensten Rechtsbereiche kompetent und mit großer internationaler Erfahrung abdeckt. Unsere Klienten können vom Know-how unserer Anwälte in 50 Büros weltweit profitieren“, so Dr. Georg Röhsner, Managing Partner von Eversheds Austria.

Eversheds International zählt weltweit zu den größten Anwaltsgruppen und wird in Österreich exklusiv durch Stolitzka & Partner Rechtsanwälte OG vertreten. Unter der Marke „Eversheds“ sind rund 4.500 Experten in 29 Ländern, in Europa, dem Nahen Osten, Asien und Afrika tätig. Die Anwaltsgruppe bietet Beratungsleistungen in 50 Büros an.

www.eversheds.at

Foto: beigestellt

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Buchpräsentation: „Regulierungsrecht der Netzwirtschaften“

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Christian F. Schneider

Christian F. Schneider

Am 23.1.2014 luden die Anwaltskanzlei bpv Hügel und der Verlag Österreich zur Präsentation der als Buch herausgegebenen Habilitationsschrift „Regulierungsrecht der Netzwirt-schaften“ von RA Priv.-Doz. DDr. Christian F. Schneider in die Aula der Wissenschaften. Das Fach-buch erscheint in der renommierten Schriftenreihe „Forschungen aus Staat und Recht“.

Der Einladung zur Buchpräsentation folgten zahlreiche Vertreter der Gerichtsbarkeit und der Wis-senschaft, Klienten, Kollegen sowie Vertreter von Behörden, darunter die Vizepräsidentin des VfGH, Frau Dr. Brigitte Bierlein, der „Habilitationsvater“ Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer sowie die Pro-fessoren Dr. Karl Stöger und DDr. Walter Barfuß. Nach Eröffnung durch Univ.-Prof. Dr. Hanns F. Hügel, der als Name-Partner der Kanzlei die besondere Verbindung von Wissenschaft und Praxis bei bpv Hügel betonte, stellte der Habilitationsvater Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer das zwei-bändige Werk vor. Zudem sprach Dr. Otto Kammerlander aus der Sicht des Verlages Österreich.

Beim Buch „Regulierungsrecht der Netzwirtschaften“ handelt es sich um die erste zur österreichi-schen Rechtslage erschienene systematische Darstellung der in jüngerer Zeit erfolgten tiefgreifen-den rechtlichen Veränderungen in den Netzwirtschaften Strom- und Gasversorgung, Telekommuni-kation, Eisenbahn und Post. In diesen Sektoren ist es in den letzten zwei Jahrzehnten infolge der Vorgaben des EU-Rechts zu einer weitreichenden Marktöffnung und Liberalisierung gekommen.

Buchpräsentation bpv Hügel

Buchpräsentation bpv Hügel

„Die Beschäftigung mit diesem Thema war vor allem deshalb naheliegend, weil ich mich mit zahlreichen in meiner Habilitationsschrift behandelten Fragen auch in meiner anwaltlichen Praxis beschäf-tige“, erläutert Priv.-Doz. DDr. Schneider, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkten als Rechtsanwalt unter anderem das Energie- und das Telekommunikationsrecht zählen. Priv.-Doz. DDr. Schneider, Partner und Leiter des Fachbereichs „öffentliches Wirtschaftsrecht“ bei bpv Hügel, hat sich im Frühjahr 2013 in den Fächern „Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und die damit zusammenhängenden Bereiche des Unionsrechts“ an der Universität Wien habilitiert.

http://www.bpv-legal.com

Über das Buch:
Regulierungsrecht der Netzwirtschaften I und II von RA Priv.-Doz. DDr. Christian F. Schneider Band 172/173 der Wissenschaftsreihe Forschungen aus Staat und Recht, Verlag Österreich 2 Bände, 1568 Seiten, broschiert, Erscheinungsdatum: 29.11.2013, ISBN: 978-3-7046-6492-1, € 189,-

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Freshfields ernennt Corporate-Spezialist Dr. Michal Dobrowolski zum Counsel

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Michal Dobrowolski

Michal Dobrowolski

Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat weltweit 15 ihrer Anwälte zum Counsel ernannt, darunter den Wiener Corporate-Spezialisten Dr. Michal Dobrowolski (34).

In diese herausgehobene Position beruft Freshfields Bruckhaus Deringer Anwältinnen und Anwälte, die neben ihrer Seniorität die notwendige Erfahrung mitbringen, um neben den Partnern einen wesentlichen Beitrag zum Mandantenservice und zu der nachhaltigen Entwicklung der Sozietät zu leisten.

Freshfields Managing Partner Ted Burke: “Ich gratuliere meinen Kollegen zu diesem wichtigen Karriereschritt. Unsere Counsel spielen eine Schlüsselrolle für den anhaltenden Erfolg der Sozietät. Die Ernennungen zeigen das durchgehend besondere Talent und die hohe Qualität der Arbeit unserer Anwälte weltweit.”

Freshfields Office Managing Partner in Wien, Friedrich Jergitsch: “Die Ernennung von Michal Dobrowolski zum Counsel ist für uns alle ein großer Erfolg. Sie belegt seine eindrucksvolle persönliche Leistung und gleichzeitig den anhaltenden Erfolg des Standortes Wien als Teil von Freshfields Bruckhaus Deringer.”

Die Kanzlei hatte zuletzt vor einem Jahr 14 Associates zum Counsel berufen, darunter acht Anwälte aus Deutschland und Österreich.

Die neu ernannten Counsel sind:

Gesellschaftsrecht/M&A

Amy Beckingham (Hongkong)
Cristine Brinkman (Amsterdam)
Michal Dobrowolski (Wien)
Philip Li (Hongkong)
Nicolay Seliakov (Moskau)

Kartellrecht und Außenhandel

Dan Burton (London)
Rich Snyder (Washington DC)

Konfliktlösung

Dan Cendan (New York)
Winnie Chung (Hongkong)
Giorgio Mandelli (New York)
Liz Snodgrass (London)
Alexandra Szekely (Paris)
Sami Tannous (Dubai)

Immobilienwirtschaftsrecht

Vikki Hills (London)

Steuerrecht

Richard Rudman (London)

www.freshfields.com

Foto: freigestellt

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fwp berät zum Verkauf von Holland Blumen Mark

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Markus Fellner

Markus Fellner

Die Anwaltssozietät Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH (fwp) hat den Verkäufer der Mehrheitsbeteiligung von 85,5 % an der Holland Blumen GmbH beraten.

Der österreichische RECAP Fonds verkaufte seine Mehrheitsbeteiligung von 85,5 Prozent an eine oberösterreichische Investorengruppe. fwp zeichnete dabei für die Beratung der Verkäufer mit einem Fokus auf die künftige Finanzierung der Holland Blumen GmbH verantwortlich.

„Wir freuen uns, mit der ausgewiesenen Expertise von fwp im Bereich von M&A-Transaktionen und zu Finanzierungen zu einem raschen Verkauf und der Weiterführung des Unternehmens in einer eigentümergeführten Struktur beigetragen zu haben.“ so fwp Partner Markus Fellner zum Verkauf der im Jahre 1974 gegründeten Gesellschaft.

Das Team von fwp bestand federführend aus den fwp Partnern Markus Fellner, Christian Thaler und Elisabeth Strobl, alle Banking & Finance und Corporate / M&A.

www.fwp.at

Foto: beigestellt

Redaktion: Katarina Holik

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Wolf Theiss berät Wittur Austria bei Spaltung

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Benjamin Twardosz

Benjamin Twardosz

WOLF THEISS hat die österreichische Wittur bei einer Spaltung beraten.

Der österreichische Aufzugsanlagenhersteller Wittur GmbH, Teil des internationalen Wittur-Konzerns, hat seinen operativen Betrieb auf die neu gegründete Wittur Austria GmbH übertragen.

Dabei wurde Wittur von Wolf Theiss gesellschaftsrechtlich, arbeitsrechtlich, steuerlich und bankrechtlich von einem Team unter der Leitung von Partner Benjamin Twardosz beraten. Unterstützt wurde er von Senior Associate Hartwig Kienast (Gesellschaftsrecht), Partner Matthias Unterrieder (Arbeitsrecht) sowie Counsel Erika Pircher-Eschig (Finanzierungen).

Der deutsche Gesellschafter Wittur Holding GmbH wurde von einem Team von Linklaters unter der Führung von Counsel Michael Ehret beraten.

Twardosz kommentiert: “Aufgrund des Umfangs des übertragenen Betriebes und der Einbettung in eine internationale Konzernstruktur, stellten sich eine Vielzahl gesellschaftsrechtlicher, arbeitsrechtlicher, vertragsrechtlicher, bilanzieller und steuerlicher Herausforderungen. Dabei machte sich besonders bezahlt, dass Wolf Theiss rechtlich und steuerlich kombiniert berät.”

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

Redaktion: Katarina Holik

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Freshfields Bruckhaus Deringer erneut bester Recruiter

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Preisverleihung an Österreichs beste Recruiter

Preisverleihung an Österreichs beste Recruiter

Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat im aktuellen Career’s Best Recruiters-Ranking zum zweiten Mal in Folge den ersten Platz in der Branche Rechtsberatung im Vergleich der österreichischen Arbeitgeber erzielt und somit erneut die goldene Career’s Best Recruiter Zertifizierung erhalten.

Als einer der 500 bedeutendsten Arbeitgeber Österreichs wurde Freshfields im Erhebungszeitraum Anfang Mai bis Ende Juli 2013 nach quantitativ messbaren On- und Offline-Kriterien im Recruiting analysiert.

Wir freuen uns ganz besonders über diese Auszeichnung, die uns zeigt, dass wir in unserem Bewerbungsmanagement den richtigen Weg eingeschlagen haben. Die richtige Auswahl passender Mitarbeiter ist für uns als Dienstleister essentiell. Neben dem fachlichen Know-how spielt für uns auch die Persönlichkeit eine ganz wesentliche Rolle. Unsere Art von Interviews soll genau das sicherstellen. Dann stimmt auch die Motivation und das Engagement – und damit natürlich auch der wirtschaftliche Erfolg“, so Katrin Musil, Human Ressources Managerin bei Freshfields Bruckhaus Deringer Wien.

Die Verleihung in enger Kooperation mit dem Institut für Personalmanagement fand heuer erstmalig in den Gebäuden der neuen WU Wien statt.

Größte heimische Recruitingstudie

„Career’s Best Recruiters“ ist eine repräsentative Recruitingstudie. Jährlich wird so die Qualität der Recruitingmaßnahmen der insgesamt 1500 größten österreichischen, deutschen und schweizer Arbeitgeber untersucht. Anhand von 86 Kriterien werden die Recruiting-Präsenz, Online-Stellen-Anzeigen & Online-Märkte sowie BewerberInnen-Umgang und BewerberInnen-Feedback bewertet. Die Studie wurde erstmals 2010 in Österreich durchgeführt, seit 2011 wird auch der deutsche und 2013 wurde erstmals auch der Schweizer Arbeitsmarkt analysiert.

www.freshfields.com

Foto: © GPK/APA-Fotoservice/Kowatsch

v.l.n.r.: Studieninitiator Markus Gruber, Katrin Musil, Human Ressources Managerin bei Freshfields Bruckhaus Deringer Wien, AMS-Vorstand Dr. Johannes Kopf

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Schönherr stellt das Brüsseler Büro neu auf und verstärkt die EU-Kompetenzen

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Volker Weiss

Volker Weiss

Die zentraleuropäische Rechtsanwaltskanzlei Schönherr erweitert ihre Aktivitäten im EU & Wettbewerbsrecht durch den Ausbau des Brüsseler Standorts.

Volker Weiss, Partner in Schönherrs EU & Competition Practice, wird das Büro leiten. Weiss, der kürzlich von Wien in die EU-Hauptstadt übersiedelt ist, wird am Brüsseler Standort ein Team von Juristen aus Zentral- und Osteuropa führen.

Schönherr ist bereits seit Herbst 1994, einhergehend mit dem Beitritt Österreichs zur EU, in Brüssel mit einer Repräsentanz vertreten. Der nunmehrige Ausbauschritt zu einem vollwertigen Büro geht auf das Firmenwachstum in Zentral- und Osteuropa und die zunehmende Bedeutung von EU-Recht und Wettbewerbsrecht für Mandanten aus dieser Region zurück.

Erste Adresse für Zentral- und Osteuropa

„Schönherr hat 14 Büros und mehr als 300 Juristen, die das gesamte Beratungsspektrum einer Wirtschaftskanzlei anbieten. Darunter fallen auch viele EU-Themen. Die verstärkte Präsenz vor Ort ist ein logischer Schritt unserer Expansion. Schönherr soll die erste Anlaufstelle für Unternehmen aus unserer Heimatregion für sämtliche EU-rechtlichen Angelegenheiten sein“, sagt Managing Partner Christoph Lindinger.

„Wir wollen Zentral– und Osteuropa näher an Brüssel und Brüssel näher an Zentral- und Osteuropa bringen“, ergänzt Volker Weiss. “Wir sehen ein großes Marktpotential in der Beratung von Unternehmen in den Ländern, die erst vor kurzem der EU beigetreten sind oder sich auf den Beitritt vorbereiten. Unsere Mandanten werden von unserer Präsenz in Brüssel profitieren. Der Schritt nach Brüssel wurde gemeinsam mit unseren Kollegen der EU & Competition Practice in Zentral- und Osteuropa geplant und umgesetzt. Am Brüsseler Standort werden Mitglieder des EU & Competition Teams aus Zentral- und Osteuropa integriert werden, davon werden einige nach Brüssel übersiedeln.“

Konzentration auf EU- & Wettbewerbsrecht in Brüssel

Das Brüsseler Büro von Schönherr wird sich auf EU- & Wettbewerbsrecht konzentrieren und Beratung für Fälle aus der Heimatregion von Schönherr in Zentral- und Osteuropa anbieten. Das beinhaltet EU- und multinationale Fusionskontrollverfahren, Kartellrechtsfälle, Beihilfenrecht und kartellrechtliche Compliance, aber auch die Beratung zu Themen im Bereich der regulierten Industrien (zB Energie).

Die EU & Competition Practice bei Schönherr gilt als eine führende Rechtsberatungspraxis und berät Mandanten aus Zentral- und Osteuropa, der Heimatregion von Schönherr, in den Bereichen Fusionskontrolle, Kartell- und Beihilfenrecht auf nationaler und EU-Ebene.

www.schoenherr.eu

Foto: beigestellt

Redaktion: Katarina Holik

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DLA Piper veröffentlicht Handbuch für weltweiten Datenschutz

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Sabine Fehringer

Sabine Fehringer

Die internationale Anwaltskanzlei DLA Piper hat soeben die Ausgabe 2014 ihres Global Data Protection Handbook veröffentlicht.

Das online verfügbare Handbuch informiert User über alle wesentlichen Aspekte des Datenschutzrechts in 72 Ländern weltweit.

Kurz und prägnant werden neben Beschränkungen im internationalen Datenverkehr, geltende Sicherheitsvorschriften, Registrierungspflichten und Meldungspflichten bei datenschutzrechtlichen Verletzungen, die Vorgaben bei Online Marketing und Online Privacy dargestellt. Die neue Ausgabe des Global Data Protection Handbook bietet auch diverse verbesserte Features. Die Regulierungsdichte in verschiedenen Jurisdiktionen wird nun auch visuell dargestellt (heat map), die Umsetzung des Datenschutzrechts in einzelnen Ländern kann online verglichen werden. Sämtliche Informationen können auch mobil abgerufen werden (mobile enabled content), Informationen zu einzelnen Ländern sowie auch das gesamte Handbuch können entweder online betrachtet oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

“Die umfangreiche internationale Abdeckung des aktuellen Handbuchs zeigt die weltweite Expertise unserer Sozietät. Mit über 130 Spezialisten in unserer Data Protection & Privacy Group können wir unseren Klienten zu jeder Zeit und an jedem Ort effektive Rechtsberatung in allen Bereichen des Datenschutzrechts anbieten”, sagt MMag. Sabine Fehringer, Partnerin und Leiterin der Intellectual Property und Technology Gruppe im Wiener Büro von DLA Piper.

Das DLA Piper Data Protection Handbook kann HIER heruntergeladen werden.

www.dlapiper.com/austria

Foto: beigestellt

Redaktion: Katarina Holik

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Willheim Müller baut Dispute Resolution Team aus

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Milan Glisic

Milan Glisic

Das Dispute Resolution Team von Willheim Müller Rechtsanwälte vertritt Mandaten als Parteienvertreter oder Schiedsrichter in nationalen und internationalen Konflikten.

Die große Zahl an Erfolge, die Willheim Müller für seine Mandaten erarbeitet, ist auf die einzigartige Kombination aus juristischer Expertise, einem interdisziplinären Zugang und profunder Branchenkenntnis zurückzuführen.

Der weitere Ausbau des Dispute Resolution Teams durch junge Talente ist daher ein logischer, nächster Schritt.

Mag. Milan Glisic

Seit Oktober 2013 verstärkt Mag. Milan Glisic als Associate das Team von Willheim Müller. Mag. Glisic berät Klienten in den Bereichen Bau- und Immobilienrecht, Claim Management und Gesellschaftsrecht sowie in allgemeinen zivil- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten.

Nach Abschluss der HTL in Serbien war Mag. Glisic einige Jahre im Baubereich und Sicherheitsmanagement unter anderem für die Vereinten Nationen tätig. Anfang 2010 entschloss sich Mag. Glisic für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, das er aufgrund seines großen Eifers und Interesses nach nur zweieinhalb Jahren erfolgreich abschloss. Durch die Vorbereitung kleinerer Gruppen von Studenten auf Prüfungen des rechtwissenschaftlichen Studiums verfügt Mag. Glisic darüber hinaus über Erfahrungen im Bereich der Lehre.

Mag. Glisic spricht Deutsch, Serbo-Kroatisch, Englisch und Russisch.

Mit diesem Neuzugang stärkt Willheim Müller ihre Kompetenz als Top-Wirtschaftskanzlei und Full-Service-Anbieter.

www.wmlaw.at

Foto: beigestellt

Redaktion: Katarina Holik

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Schönherr präsentiert die roadmap14: ein buntes und fröhliches Werk für Juristen

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Guido Kucsko

Guido Kucsko

Die zentraleuropäische Rechtsanwaltskanzlei Schönherr hat soeben die jährliche Ausgabe der roadmap veröffentlicht.

Die renommierte, juristische Publikation liefert einen Überblick über hochaktuelle wirtschaftsrechtliche Themen und Entwicklungen in Zentral- und Osteuropa sowie kritische Einsichten und Analysen. Mit 100 Beiträgen aus 12 Fachbereichen, deren Autoren aus 13 Ländern in Zentral- und Osteuropa sowie der Türkei stammen, ist die roadmap heuer zum ersten Mal mehrsprachig – in Englisch und der jeweiligen lokalen Sprache – online abrufbar.

Das Thema der diesjährigen roadmap lautet „Thrive“ (dt. Aufblühen), bildnerisch in Szene gesetzt durch die türkische Künstlerin Suzan Batu.

Thrive

„Wir verstehen unter Thrive, das Aufblühen, Neuerwachen und Wachsen. In der Wirtschaft geht es darum, Chancen zu ergreifen, kalkulierte Risiken einzugehen und dafür belohnt zu werden. Die Kombination aus Kompetenz und dem Willen Dinge anzupacken, lässt Neues entstehen und aufblühen.“, erklärt roadmap Initiator und Schönherr Partner Guido Kucsko das Motto der roadmap14. Das gilt auch für den Anwaltsberuf. „Thrive ist das Ziel des Lawyering-Konzepts, das die Entwicklung von Fähigkeiten und Eigenschaften der nächsten Generation erfolgreicher Anwältinnen und Anwälte fördert“, so Kucsko.

Fröhlich und verspielt

Die roadmap14 wurde dieses Jahr von Suzan Batu, einer Istanbuler Künstlerin, illustriert. Batu studierte Malerei am California College of Arts and Crafts sowie an der City University of New York. Ihre Werke wurden bereits in zahlreichen Ausstellungen auf der ganzen Welt präsentiert. Mit ihrem dynamischen, leuchtenden, verspielten und fröhlichen Stil spiegelt Batus Kunst die Essenz des Themas „Thrive“ perfekt wider.

www.schoenherr.eu

Foto: beigestellt

Redaktion: Katarina Holik

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Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit – mehr Rechtsschutz

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Dieter Kolonovits, Gerhart Holzinger, Hermann Hansmann und Stefan Prochaska

Dieter Kolonovits, Gerhart Holzinger, Hermann Hansmann und Stefan Prochaska

PHH Rechtsanwälte lud gestern zum PHH (IN)TALK, der die neue Verwaltungsgerichts-barkeit behandelte.

Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Univ.-Prof. Dr. Dieter Kolonovits, Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien und Mag. Hermann Hansmann, M.A., Partner bei PHH diskutierten, wie sich der neue Rechtsschutz entwickeln wird und welche Herausforderungen er mit sich bringt.

In der österreichischen Verwaltung bleibt kein Stein auf dem anderen. Die Neuregelung der Verwaltungsge-richtsbarkeit beendet eine jahrzehntelange Diskussion. Seit den 80er Jahren zeigte sich immer mehr, dass das österreichische Verwaltungssystem in einer gewissen Spannungslage zu den Ansprüchen der europäi-schen Menschenrechtskonvention stand. Insbesondere die eingeschränkten Prüfungs- und Entscheidungsbe-fugnisse des Verwaltungsgerichtshofes, der an den von der Verwaltungsbehörde angenommenen Sachver-halt gebunden ist und primär nur kassatorisch entschieden hat, ließ sich schwer mit einem dem Art 6 EMRK zugrundeliegenden Modell einer Entscheidung aller Sach- und Rechtsfragen durch ein unabhängiges Gericht vereinbaren. Verschärft wurde die Situation in den letzten Jahren durch das Unionsrecht, insbesondere die Grundrechtecharta.

Vor diesem Hintergrund wurde mit 01.01.2014 eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt und der administrative Instanzenzug abgeschafft. Somit ist jede Verwaltungsbehörde erste und letzte Instanz. Eine Ausnahme gibt es im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde in manchen Bundesländern. An Stelle der Be-rufung an eine Oberbehörde oder an eine weisungsfreie Sonderbehörde tritt die Beschwerde an ein Verwal-tungsgericht erster Instanz. Die Verwaltungsgerichte sollen die Verwaltung kontrollieren und Rechtsschutz gewähren, nicht jedoch die Verwaltung führen. Die eigentliche Führung der Verwaltung liegt daher primär bei den Verwaltungsbehörden der ersten Instanz. Der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof wird durch ein Revisi-onsmodell auf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung eingeschränkt.

Die Verwaltungsgerichte entscheiden aufgrund der Beschwerde, damit sind sie an die geltend gemachten Beschwerdegründe und den Antrag gebunden. Damit ist der Prüfungsumfang beschränkt und es ist daher entscheidend wie die Beschwerde ausgeführt ist. Bei der früheren Berufung durfte die Behörde den Bescheid in jede Richtung abändern und war nicht an die Berufungsgründe oder den Antrag gebunden.

„Die neue österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die wichtigste Weiterentwicklung des Rechtsstaates seit der Einführung der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit 1876. Im Sinne der Waffengleichheit sol-len sich Bürger und Behörde vor dem Verwaltungsgericht gleichberechtigt gegenüberstehen, leider ist dieses Prinzip noch nicht lückenlos verwirklicht“, erläutert Mag. Hermann Hansmann, M.A, Partner bei PHH Rechts-anwälte.

Die wesentlichsten Änderungen

  • Das neue Bundesverwaltungsgericht, des Bundesfinanzgerichts und die neun Landesverwaltungsge-richten gewährleisten Rechtsschutz durch unabhängige richterliche Organe.
  • Die Führung der Verwaltung liegt bei den Verwaltungsbehörden, diese sind erste und letzte Instanz.
  • Der administrative Instanzenzug wird weitgehend abgeschafft, die Kontrolle der Verwaltung erfolgt durch die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  •  Österreich wird vom Verwaltungsstaat zum Justizstaat

„Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die größte Strukturreform der zweiten Republik. Für Bürger sowie Unternehmen bietet sie den Vorteil, viel schneller als bisher ohne Anwaltspflicht Zugang zu einem unabhängi-gen Gericht zu haben.“, so Stefan Prochaska, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer und Gründungs-partner bei PHH Rechtsanwälte.

Zu bedenken ist, dass die angestrebte Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte im Detail noch nicht ausreichend umgesetzt ist. Erst weisen wird sich, ob das angestrebte Ziel einer Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes erreicht wird.

www.phh.at

Foto: beigestellt

Redaktion: Katarina Holik

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EuGH setzt Meilenstein im Kartellrecht – Lansky, Ganzger + partner vertreten im Rahmen des „Liftkartell“-Verfahrens

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Alexander Egger

Alexander Egger

Der EuGH hat im Rahmen des „Liftkartell“-Verfahrens eine für das Kartellrecht wesentliche Vorentscheidung getroffen, die maßgeblich zu effektiverem Rechtsschutz beiträgt.

Die Tatsache, dass der Ausschluss des Ersatzes für Umbrella-Schäden mit dem Kartellverbot unvereinbar ist bedeutet einen wichtigen Teilsieg für die Vertretung des Geschädigten durch Lansky, Ganzger + partner (LGP)

Heute hat der EuGH eine für das Kartellrecht wesentliche Vorentscheidung getroffen. In einem aus Österreich stammenden Musterprozess geht es nämlich um den Ersatz von Schäden aus kartellrechtswidrigen Absprachen. Dieses Verfahren geht auf die Klage eines österreichischen Opfers gegen das aus führenden Aufzug- und Fahrtreppenhersteller (Kone, Otis, Schindler und ThyssenKrupp) bestehenden Liftkartells zurück, welches sich über mehrere Länder der EU er-streckte. Zwar wurden die Kartellanten sowohl auf EU-Ebene als auch in Österreich zu Bußgeldern verurteilt, doch sehen sie sich auch Klagen zahlreicher geschädigter Abnehmer in Millionenhöhe gegenüber. Der OGH hat nun den EuGH um Klärung der Frage ersucht, ob auch sog Umbrella-Schäden zu ersetzen sind. Das sind Schäden, die Kunden aus Verträgen mit Nicht-Kartellanten dadurch entstanden sind, dass auch Kartellaußenseiter ihre Preise aufgrund des Preisschirmeffekts des Kartells erhöht haben. Strittig ist dabei die Zurechnung solcher Schäden zu den Kartellanten.

In ihren Schlussanträgen kommt Generalanwältin Kokott, welche bereits im Bußgeldprozess vor dem EuGH befasst war, zum Ergebnis, dass der Ausschluss des Ersatzes für Umbrella-Schäden mit dem Kartellverbot unvereinbar ist. Damit setzt sie einen Meilenstein im Kartellschadenersatz, war doch bislang der Ersatz von Umbrella-Schäden äußerst umstritten. Durch die prinzipielle Gewährung von Schadenersatz wies sie nicht nur die verständlicherweise defensiven Position der Kartellanten, sondern auch die enge Auffassung des OGH mehrfach ausdrücklich zurück. Sie ging vielmehr von einer auf dem Unionsrecht basierenden Argumentation aus und folgte auch durch die Berücksichtigung der grundrechtlichen Aspekte und des Effektivitätsgrundsatzes dem Vorbringen des Geschädigten (vertreten durch Alexander Egger für die Kanzlei Lansky, Ganzger + partner). Sie sprengt damit zugleich das enge Korsett, das sich aus zu strengen Anforderungen an Rechtswidrigkeitszusammenhang und Adäquanz ergibt, und so effektiven Rechtsschutz verhindert.

Da die Kammern in den meisten Fällen den Vorschlägen der Generalanwälte folgen, ist mit einem für die Kartellanten negativen Urteil zu rechnen. Dieses wird in wenigen Monaten erwartet.

Der Ausgang dieses Verfahrens hat nicht nur Auswirkungen auf eine große Zahl von laufenden Schadenersatzprozessen gegen die Kartellanten. Darüber hinaus kommt ihm EU-weite Bedeutung für die Rechtsfolgen von Kartellen zu.

www.lansky.at

Foto: beigestellt

Redaktion: Katarina Holik

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CHSH berät die KGAL erfolgreich beim Erwerb des Fachmarktzentrums Horn

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CHSH Team: Matthias Nodl, Markus Krenn,  Manfred Ton und Stefan Huber

CHSH Team: Matthias Nodl, Mark Krenn, Manfred Ton und Stefan Huber

Unter der Leitung von Partner Manfred Ton begleitete das Real Estate & Construction-Team von CHSH die KGAL, einen der größten deutschen Asset Manager, rechtlich beim Kauf des Fachmarktzentrums “Shopping Horn” in der niederösterreichischen Bezirkshauptstadt Horn.

„Wir freuen uns, dass der Erwerb des Fachmarktzentrums Horn bereits das dritte Projekt darstellt, bei dem die KGAL auf die Expertise von CHSH vertraute“, so Manfred Ton. Neben Manfred Ton bestand das CHSH-Team aus Mark Krenn, Matthias Nödl und Stefan Huber.

www.chsh.com
Foto: (v.l.n.r.): Matthias Nödl , Mark Krenn, Manfred Ton, Stefan Huber, beigestellt

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Monika Ploier ist neue Partnerin bei CMS

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Monika Ploier, neue Partnerin bei CMS

Monika Ploier, neue Partnerin bei CMS Reich-Rohrwig Hainz

Die internationale Anwaltssozietät CMS Reich-Rohrwig Hainz erweitert ihren Partnerkreis erneut: Ab 1. Februar 2014 ist Monika Ploier (32) Partnerin bei CMS

“Monika Ploier hat in den letzten Jahren eine äußerst fundierte Expertise im Medizinrecht aufgebaut. Mit ihrer Dynamik und dem richtigen Gespür für Klientenbedürfnisse hat sie maßgeblich zur Etablierung unserer Sozietät auf diesem Gebiet beigetragen. Wir freuen uns sehr, sie im Partnerkreis als Leiterin des Fachbereiches Medizinrecht willkommen zu heißen”, meint Peter Huber, Managing Partner von CMS Reich-Rohrwig Hainz.

Dr. Monika Ploier ist seit 2005 bei der internationalen Anwaltssozietät CMS Reich-Rohrwig Hainz tätig. Die Rechtsanwältin promovierte 2005 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz. Ihren bereits während des Studiums gesetzten Schwerpunkt im Medizinrecht setzte sie auch bei CMS fort und hat diesen Bereich kontinuierlich erweitert und aufgebaut: Monika Ploier fokussiert hierbei auf die Beratung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, im Krankenanstaltenrecht, zivilen und strafrechtlichen Ärztehaftpflichtrecht sowie bei Ordinationsgründungen und im Antikorruptionsstrafrecht. Zusätzlich zu ihrer Spezialisierung auf diesem Gebiet ist Monika Ploier Teil des größten Arbeitsrechtsteams in Österreich und berät in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, die Gesundheitseinrichtungen betreffen.

Die Medizinrechtsexpertin entfaltet seit Jahren eine rege Vortragstätigkeit auf medizinischen Kongressen und ist sowohl Fachbuchautorin als auch Verfasserin zahlreicher Publikationen in medizinischen Journalen (u.a. “Die Patientenverfügung”, Petutschnigg/Ploier, 2007; “Behandlungsfehler in der Medizin”, Prutsch/Ploier, 2005; “Organisationsverschulden in Krankenanstalten anhand von konkreten Fällen aus zivilrechtlicher Sicht” in Hilf/Pateter/Schick/Soyer [Hrsg], Unternehmensverteidigung und Prävention im Strafrecht, 2007).

2008 gründete sie gemeinsam mit anderen Juristen und Medizinern den gemeinnützigen Verein FIRM – Forschungsinstitut für Recht in der Medizin. FIRM dient der Förderung des Dialogs zwischen Medizinern und Juristen, was Monika Ploier aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich ein besonders großes Anliegen ist.

http://www.cms-rrh.com

Foto: beigestellt

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Österreichisches Studententeam erhält GPP Reward „International Arbitration“

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GPP Team

GPP Team mit Dr. Nikolaus Pitkowitz

Graf & Pitkowitz vergibt auch 2014 den Graf & Pitkowitz Reward für „Outstanding Achievements in Arbitration“.

Dabei werden besonders engagierte und kompetente Studentinnen und Studenten, die am Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot teilnehmen, gefördert.

Der Vis Moot Court mit heuer rund 300 teilnehmenden Teams aus der ganzen Welt ist das weltgrößte Ereignis der Schiedsgerichtsbarkeit. Er findet traditionell in Wien statt. Zur Vorbereitung auf diesen Wettbewerb unterstützt Graf & Pitkowitz mit dem GPP Reward die Teilnahme eines österreichischen Teams an Vis Pre-Moots in New York. Das Team, das sich einem anspruchsvollen Auswahlverfahren durch das Institut für Zivilrechtsverfahrensrecht der Universität Wien gestellt hat, besteht aus fünf Studentinnen und einem Student.

Durch die persönliche Betreuung unserer Experten und die Übernahme von Reisekosten fördern wir diese engagierten Studierenden und ermuntern sie, ihre Begeisterung und ihr Talent im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit professionell umzusetzen“, so Dr. Nikolaus Pitkowitz, selbst einer der Top-Schiedsexperten Österreichs und Vizepräsident des VIAC – Vienna International Arbitration Centre.

2014 wird ein Team von sechs Studenten und zwei Coaches dank des GPP Rewards bei den Pre-Moots in New York wertvolle und praxisnahe Erfahrungen sammeln können. Die New York Reise wird den Besuch von insgesamt drei Pre-Moots umfassen: Organisiert werden diese von einer der prominentesten US-Kanzleien, dem International Center for Dispute Resolution – der weltgrößten Schiedsorganisation – und der Fordham University New York. Die Pre-Moots bieten den angehenden Juristinnen und Juristen die einmalige Chance gegen ausgewählte andere Teams aus aller Welt in Proberunden anzutreten. Begleitet wird das Team von Arbitration-Experten von Graf & Pitkowitz.

www.gpp.at

Foto: beigestellt

Redaktion: Katarina Holik

 

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