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Datenschutzdiskussion im TechSalon: Neuer Datenschutz als Exportschlager

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Rainer Knyrim, Partner Preslmayr Rechtsanwälte; Max Schrems, Datenschutzaktivist und Helmut Fallmann, Fabasoft-Vorstand

Rainer Knyrim (Preslmayr Rechtsanwälte), Max Schrems (Datenschutzaktivist), Helmut Fallmann (Fabasoft)

Der erfolgreiche Datenschutzaktivist und Facebook-Herausforderer Max Schrems diskutierte im gut besuchten Fabasoft TechSalon mit Rechtsanwalt Rainer Knyrim, Partner Preslmayr Rechtsanwälte und Fabasoft-Vorstand und Gastgeber Helmut Fallmann die Auswirkungen der neuen europäischen Datenschutzregelungen auf die Wirtschaft.

Das Podium war sich einig, dass auf die Unternehmen viel Vorbereitungsarbeit bis zum Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung im Frühjahr 2018 zukommen wird. Dennoch sehen die Experten den strengen europäischen Datenschutz als künftigen Wettbewerbsvorteil der europäischen Wirtschaft, da rund um den Globus eine große Sehnsucht nach Wahrung der Privatsphäre herrscht. Das neue Datenschutzabkommen der Europäischen Union mit den USA („Privacy Shield“) verglich Max Schrems mit „einem Schwein, das man bloß mit neuem Lippenstift verschönert hat“, aber rechtlich ohne Wert für den Datenschutz sei und letztlich wieder vor dem Europäischen Gerichtshof landen werde.

Unter den über 150 Zuhörern waren u.a. Univ.-Prof. Reinhard Posch, Chief Information Officer der Bundesregierung; Alois Bürger, EVN; Sophie Figlmüller, Dräger Austria; Judith Leschanz, A1; Rolf-Dieter Kargl, Research Institute (RI); Manfred Pecha, Siemens; Maria-Theresia Stadler, Österreichische Kontrollbank; Helmut Steiner, Frequentis; Martin Zeiner, Telekom Austria sowie Leopold Bauernfeind, Vorstand der Fabasoft.

www.preslmayer.at

Foto: Milena Krobath

 

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Brandl & Talos berät im Bieterverfahren um Tipico

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Thomas Talos

Thomas Talos

Der deutsche Sportwettenanbieter Tipico wurde vor etwa sechs Monaten zum Verkauf gestellt, Angebote konnten bis Ende April eingereicht werden.

Bis zuletzt lieferten sich die beiden Finanzinvestoren CVC Capital Partners und Centerbridge Partners ein heißes Rennen um Tipico, bei dem letztlich CVC Capital Partners als Sieger und Käufer von 60 % der Unternehmensanteile hervorging.

Tipico ist ein führender Sportwettenanbieter in Deutschland und inzwischen auch in Österreich, Dänemark, Belgien und Italien vertreten. Das Unternehmen ist Hauptsponsor der österreichischen Bundesliga und Sponsor des FC Bayern. Torwart Legenden Oliver Kahn und Michael Konsel agieren als Werbetestimonials für Tipico.

Unter der Federführung von Thomas Talos beriet Brandl & Talos den US Private Equity Fund Centerbridge Partners an der Seite von Clifford Chance Frankfurt. Thomas Talos und das Team um Roman Rericha und Nicholas Aquilina waren für die glücksspielrechtlichen Aspekte, insbesondere die speziellen regulatorischen und konzessionsrechtlichen Fragen (auch im Zusammenhang mit der Finanzierung des Deals) zuständig.

„Neuerlich konnten wir bei dieser Transaktion unsere einzigartige Expertise im Gaming und Entertainment Sektor unter Beweis stellen. Dies war auch der Grund dafür, dass wir hier neben Top-Kanzleien aus Deutschland als einzige österreichische Kanzlei mandatiert wurden. Schade, dass es für Centerbridge letztlich nicht geklappt hat. Gratulation an die Verkäufer.“ so Thomas Talos.

www.btp.at

Foto: Brandl & Talos

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Gezerre um Franz West Nachlass beendet!

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Peter Polak

Peter Polak setzt spektakulären Schlusspunkt

RA Dr. Peter Polak (Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte, Wien) erringt OGH Urteil zugunsten des Archiv Franz West und sichert damit auch das den Kindern von Franz West zustehende Vermögen.

Mit einem richtungsweisenden OGH-Urteil scheint der jahrelange Streit über das Vermögen von Franz West, einem der berühmtesten Künstler Österreichs, beendet zu sein.

Das aktuelle Urteil ist der spektakuläre Schlusspunkt eines Gerichtsverfahrens, welches das „Archiv Franz West“ (vertreten durch RA Dr. Peter Polak, Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte) gegen die „Franz West Privatstiftung“ angestrengt hatte.

Das Archiv Franz West, das prominent mit führenden Wissenschaftern und ehemaligen Museumsdirektoren besetzt ist (ua Peter Pakesch, Edelbert Köb und Eva Badura), war im Jahre 2000 von Franz West als gemeinnütziger Verein gegründet worden, um das wissenschaftliche Werk Franz Wests zu betreuen. Dieses Archiv hält sämtliche Bildrechte und Rechte an Franz West Möbelwerken.

Die Franz West Privatstiftung war 2012, wenigen Minuten ehe Franz West in die Intensivstation des Allgemeinen Krankenhauses in Wien gebracht wurde, von Personen im Umfeld von Ealan Wingate, eines ehemaligen Direktors bei Gagosian Galleries, gegründet worden, kurz danach verstarb Franz West.

Nach dem Tod von West behauptete die Privatstiftung sowohl gegenüber den Erben nach Franz West als auch gegenüber dem Archiv, mit ihrer Gründung alle Rechte am Werk des Franz West – gewissermaßen in letzter Minute – erworben zu haben. Sowohl die Erben Wests – seine (mittlerweile ebenfalls verstorbene) Witwe und seine beiden minderjährigen Kinder – als auch das Archiv klagten.

Während das von den Erben geführte Verfahren noch in erster Instanz und vorerst ohne Entscheidung ist, lief das vom Archiv eingeleitete Gerichtsverfahren schneller, durchlief alle Instanzen und landete schließlich beim Obersten Gerichtshof.

In seiner Entscheidung 4 Ob 18/16z folgte der OGH der Argumentation des Archivs nun zur Gänze. Er hielt nicht nur fest, dass dem Archiv die von Franz West eingeräumten Möbel- und Fotorechte zustünden und immer schon zugestanden wären; der OGH ging noch einen Schritt weiter und bestätigte die Rechtsansicht des Archivs zur Unwirksamkeit der last minute Vermögensübertragung an die Privatstiftung. Diese sei – in Übereinstimmung mit vorbestehen-der Judikatur zu ähnlichen Fällen – rechtlich als annahmebedürftige Zustiftung zu werten, bei welcher aber im vorliegenden Falle die Annahme – wohl in der „Hitze des Gefechts“ – unstrittig nicht erfolgt war. Somit habe die Privatstiftung das in der Zustiftung beschriebene Vermögen des Franz West nie erlangt.

Das nun erlassene Urteil hat damit auch Auswirkungen auf das noch laufende Verfahren zwischen den Erben Franz Wests und der Privatstiftung. Es sichert damit wohl nicht nur dem siegreichen Archiv sondern auch den Kindern des Franz West das ihnen zustehende Vermögen und bringt die für den Kunstmarkt wichtige Klarheit zu den Rechten am Werk von Franz West.

„Uns allen war es ein Anliegen, das Werk und den Ruf Franz Wests auch für die Zukunft zu sichern. Durch dieses Urteil wurde dazu ein ganz wesentlicher Beitrag geleistet und es bleibt für alle Betroffenen nur zu hoffen, dass damit die jahrelangen Streitigkeiten vollständig ein Ende finden. Der OGH hat wahrlich ein weises Machtwort gesprochen“, freut sich Kunstrechts-Experte RA Dr. Peter Polak.

www.fplp.at

Foto: beigestellt

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DLA PIPER: Elisabeth Stichmann steigt zur Equity-Partnerin auf

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Elisabeth Stichmann

Elisabeth Stichmann

DLA Piper Weiss-Tessbach ernannte Mag. Elisabeth Stichmann (36) zur Partnerin. Die Corporate Anwältin ist seit 2008 bei DLA Piper, seit 2009 Rechtsanwältin und berät nationale und internationale Mandanten in der gesamten Bandbreite des Gesellschafts- und Unternehmensrechts.

Elisabeth Stichmann ist in den Bereichen M&A, strategische Beratung von Gesellschaftern in börsenotierten und privaten Gesellschaften, internationale Konzernstrukturierung einschließlich post-M&A Integrationen sowie im Stiftungsrecht spezialisiert. Sie verfügt über umfassendes Know-how in den Industriesektoren Life-Science und Retail und berät regelmäßig Mandanten in industriespezifischen Rechtsfragen. Weiters berät Elisabeth Stichmann regelmäßig Privatstiftungen als auch deren Organmitglieder in Haftungsfragen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten sowie Konzerne in Unternehmensführung und Corporate-Compliance betreffende Fragen.

„Elisabeth Stichmann ist eine ausgewiesene Spezialistin im Gesellschafts- und Unternehmensrecht. Mandanten schätzen ihr umfangreiches, Rechtsbereiche übergreifendes Fachwissen und ihren strategischen Weitblick in der Beratung. Wir freuen uns mit ihr über diesen Karriereschritt bei uns und heißen sie herzlich in unserer Partnerschaft willkommen“, sagt Dr. Christoph Mager, Partner und Leiter der Corporate Gruppe bei DLA Piper Weiss-Tessbach.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit Elisabeth Stichmann bereits unsere fünfte Equity-Partnerin ernennen konnten. Mit einem Drittel Frauenanteil in der Partnerschaft, zwei davon als Praxisgruppenleiter und eine im internationalen und globalen Board von DLA Piper, zeigen wir deutlich, dass Dynamik, Wachstum und Chancengleichheit bei DLA Piper nicht nur Schlagworte, sondern gelebte Realität sind. Wir setzen mit der Ernennung von Elisabeth Stichmann als Partnerin unseren kontinuierlichen Wachstumsprozess fort und freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit“, sagt Country Managing Partner Dr. David Christian Bauer.

www.dlapiper.com

Foto: beigestellt

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Baker & McKenzie berät GFKL Lowell beim Kauf des führenden österreichischen Inkassodienstleisters

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Wendelin Ettmayer

Wendelin Ettmayer koordinierte das Team in Wien

IS Inkasso Service auch mit starker Marktposition in der Schweiz

Wien/Düsseldorf, 2. Mai 2016 – Baker & McKenzie hat die GFKL Financial Services GmbH, Teil der GFKL Lowell Gruppe und führender Forderungsdienstleister in Deutschland, bei dem Kauf der österreichischen Gruppe um die IS Inkasso Service GmbH beraten. IS Inkasso Service ist führender Inkassoanbieter für Kundenforderungen (Servicegeschäft) in Österreich mit einer starken Marktposition in der Schweiz. Verkäufer sind eine Beteiligungsgesellschaft der Hannover Finanz sowie das bisherige Management, das dem Unternehmen erhalten bleibt. Die Transaktion bedarf noch der kartellrechtlichen Freigabe. Die Parteien rechnen mit einem Vollzug bis Ende Mai 2016.

Baker & McKenzie hat GFKL Lowell zu den rechtlichen Aspekten der Transaktion beraten.

„Mit der Transaktion sichert sich unsere Mandantin eine führende Position in einem dritten attraktiven Markt im Bereich des europäischen Forderungsmanagements“, kommentiert Ingo Strauss, Corporate Partner bei Baker & McKenzie. „Die erfolgreiche Abwicklung der Transaktion unterstreicht zwei wesentliche Stärken von Baker & McKenzie: Die Beratung im Bereich Financial Services und die Unterstützung bei grenzüberschreitenden Transaktionen“, berichtet Wendelin Ettmayer, der das Wiener Team der Kanzlei koordinierte.

Die GFKL Lowell Gruppe ist im Oktober 2015 aus der Fusion der deutschen und britischen Marktführer GFKL und Lowell Group hervorgegangen. Durch den Zusammenschluss entstand einer der größten Anbieter im Bereich Forderungsmanagement in Europa. Die Gruppe profitiert von der Beteiligung des internationalen Investors Permira Funds sowie des Ontario Teachers’ Pension Plan (OTPP). In Deutschland ist die GFKL mit rund 950 Mitarbeitern und einem betreuten Forderungsvolumen von derzeit circa 16,4 Milliarden Euro ein führender Dienstleister für Forderungsmanagement. Das Angebot der GFKL richtet sich an Handelskonzerne, Banken, Versicherungen, Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen und öffentliche Institutionen ebenso wie an kleine und mittelständische Unternehmen.

www.bakermckenzie.com

Foto: beigestellt

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Freshfields Bruckhaus Deringer veranstaltete Karrieretag 2016

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karrieretag freshfields

Karrieretag bei Freshfields in Wien

Das Wiener Büro der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer lud am Donnerstag, den 28.04.2016, StudentInnen und AbsolventInnen der Rechtswissenschaften bzw. des WU-Masterstudiums Wirtschafstrecht ein, einen Tag lang das Geschehen in einer erfolgreichen, weltweit tätigen Wirtschaftskanzlei zu erleben.

Rund 20 StudentInnen und AbsolventInnen der Rechtswissenschaften sowie des WU-Masterstudiums Wirtschaftsrecht konnten im Zuge der Vorstellung der Kanzlei während des interaktiven Planspiels einen tieferen Eindruck von den Tätigkeiten im internationalen Rechtsgeschäft bekommen. Dabei wurde neben den theoretischen inhaltlichen Themen besonders auch Augenmerk auf die Teamarbeit gelegt und das anschließende Verhandeln ausprobiert. Beim Dinner mit Partnern und Associates im Steigenberger Hotel Herrenhof konnten die TeilnehmerInnen die Juristen von Freshfields in geselligem Rahmen noch besser kennenlernen, interessante Kontakte knüpfen und ihre Eindrücke austauschen.

„Wir wollen mit dem Karrieretag begeisterungsfähige KandidatInnen ansprechen, denen neben dem fachlichen Know-How auch soziale Kompetenz, Teamgeist und Freude an der Arbeit wichtig ist. Daher hat es uns gefreut, dass auch heuer wieder so viele JuristInnen unser Angebot des Karrieretages mit so viel Engagement angenommen haben.“, betonte Kanzlei-Partner Konrad Gröller. Der Karrieretag wurde bereits zum 13. Mal veranstaltet.

www.freshfields.com

Foto: beigestellt

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CHSH „Big Deal“ erfolgreich abgeschlossen

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Hasenauer_Anzengruber

Clemens Hasenauer und Wolfgang Anzengruber freuen sich über den Erfolg der Veranstaltung

Am 26. April 2016 veranstaltete die Wirtschaftskanzlei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati bereits zum neunten Mal den CHSH „Big Deal“. Im Rahmen des „Big Deal“ Workshops simulierten fünfzehn High Potentials eine M&A-Transaktion und erhielten wertvolle Praxistipps.

Am Abend lud CHSH zum traditionellen „Big Deal Clubbing“ und zu einer spannenden Podiumsdiskussion. CHSH Partner Dr. Clemens Hasenauer, LL.M. diskutierte mit Dipl. Ing. Wolfgang Anzengruber, Vorstandsvorsitzender der Verbund AG, über Karriereperspektiven, Erfolgsgeheimnisse und die eigene berufliche Laufbahn.

Seit neun Jahren haben ausgesuchte Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit im Rahmen eines Workshops eine praxisnahe Simulation einer Transaktion und erste Einblicke in die M&A Praxis zu gewinnen. In diesem Jahr wurde das Thema „Private Equity“ schwerpunktmäßig beleuchtet.

„Wir wollen für High Potentials eine Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis schaffen. Durch den Big Deal bekommen herausragende Studierende bzw. Absolvierende an Hand von Deals, wie sie uns täglich beschäftigen, Einblicke in die Berufswelt des Transaktionsanwalts, die auf der Universität so nicht vermittelt werden können. Die Qualität der Teilnehmer hat wieder gezeigt, dass wir uns auch in Zukunft auf hervorragend ausgebildete M&A Anwälte freuen dürfen“, so Dr. Clemens Hasenauer, Partner und Leiter des Departments Corporate Transactions bei CHSH.

www.chsh.com

Foto: beigestellt

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Manuela Zimmermann steigt bei Schönherr zum Counsel auf

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Manuela Zimmermann

Manuela Zimmermann

Manuela Zimmermann (37) wurde mit 01.02.2016 zum Counsel der zentral- und osteuropäischen Rechtsanwaltskanzlei Schönherr ernannt.

Die erfahrene Juristin ist auf österreichisches und deutsches Versicherungsrecht spezialisiert. In Deutschland ist sie seit letztem Jahr auch als Fachanwältin für Versicherungsrecht eingetragen. Zimmermann ist seit 2010 als Rechtsanwältin bei Schönherr tätig und verstärkt das Versicherungsteam von Peter Konwitschka. Sie betreut dort sowohl Mandate im Versicherungsaufsichtsrecht als auch im Versicherungsvertragsrecht und vertritt in streitigen Verfahren.

„Wir sind sehr stolz mit Manuela Zimmermann eine Versicherungsexpertin an Bord zu haben, die nicht nur in österreichischem, sondern auch in deutschem Recht versiert ist. Sie ist durch ihre fachliche Kompetenz eine enorme Bereicherung für das Team. Ihr Aufstieg zum Counsel war daher der nächste logische Schritt auf ihrer Karriereleiter.“, so Peter Konwitschka, Partner für Versicherungsrecht bei Schönherr.

Manuela Zimmermann hat ihr Studium der Rechtswissenschaften in Dresden (Mag. iur. 2000) absolviert. Schon während des Studiums arbeitete sie bei Rust & Kollegen Rechtsanwälte. Zimmermann wurde 2004 in Deutschland und 2007 in Österreich als Anwältin zugelassen. Nach ihrem Aufenthalt in Deutschland war sie in Wien für Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati (2004-05) und DLA Piper Weiss-Tessbach (2005-10) tätig, bevor sie bei Schönherr eintrat. Seit 2015 ist sie in Deutschland auch als Fachanwältin für Versicherungsrecht zugelassen. Manuela Zimmermann ist außerdem Lehrbeauftragte für Versicherungsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

www.schoenherr.eu

Foto: beigestellt

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Schiedsrechtsexpertin Valentina Wong wechselt zu Wolf Theiss

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Valentina Wong

Valentina Wong

Mit 1. Mai 2016 schließt sich die Arbitration- und Litigation-Anwältin Venus Valentina Wong Wolf Theiss an.

Die Schiedsrechtsexpertin blickt auf 12 Jahre Erfahrung in nationalen und internationalen Schieds¬prozessen zurück und war in rund 60 Schieds- und ADR-Verfahren sowohl als Parteienvertreterin als auch Schiedsrichterin tätig.
Bislang war Valentina Wong Rechtsanwältin bei Torggler Rechtsanwälte und ARP Andreas Reiner & Partner, wo sie internationale Litigation- und Arbitration-Verfahren betreut hat. Weiters hat sie am Internationalen Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris und der China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) in Beijing Erfahrungen gesammelt. Davor war sie Assistentin am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Valentina Wong ist derzeit Co-Chair der jungen Schiedsrechtler Österreichs (YAAP).

Dr. Wong hat ihr Doktoratsstudium an der Universität Wien abgeschlossen und Sinologie in Taipeh und Wien absolviert.
„Mit Venus Valentina Wong heißen wir eine international erfahrene Anwältin in unserem Team willkommen“, erklärt Clemens Trauttenberg, Leiter der Praxisgruppe Dispute Resolution bei Wolf Theiss. „Sie hat nicht nur fundiertes Know-how im Schiedsbereich, sondern auch ein internationales Netzwerk in Ostasien, insbesondere in der VR China, Hongkong und Taiwan“.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Neuer Anwalt bei Binder Grösswang: Oliver Loksa

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Oliver Loksa

Oliver Loksa

Mag. Oliver Loksa (32) ist ab Mai 2016 als Anwalt für BINDER GRÖSSWANG tätig, wo er das Dispute Resolution- und Corporate/M&A-Team verstärkt.

Oliver Loksa ist regelmäßig in nationalen und internationalen Schiedsverfahren nach verschiedenen Schiedsverfahrensregeln tätig und ist Mitglied diverser schiedsgerichtlicher Vereinigungen. Er betreut österreichische und ausländische Unternehmen bei M&A-Projekten sowie allgemeinen zivil- und unternehmensrechtlichen Fragen und hat darüber hinaus in den letzten Jahren in zahlreichen komplexen Wirtschaftsstrafverfahren beraten.

Oliver Loksa kam im September 2015 als Rechtsanwaltsanwärter zu BINDER GRÖSSWANG und war zuvor bei Hausmaninger Kletter tätig. Darüber hinaus sammelte er weitere Erfahrungen insbesondere beim Internationalen Schiedsgericht der WKO und bei Schönherr Ungarn. Er studierte an der Universität Wien (Mag. iur. 2010) und an der Eötvös Lorand Universität in Budapest. Oliver Loksa spricht deutsch, englisch, ungarisch und slowakisch.

www.bindergroesswang.at

Foto: beigestellt

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Arlt, Oppitz und Ortner starten A2O in der Wiener Innenstadt

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Martin Oppitz, Marie-Agnes Arlt und Hermann Ortner starten A2O

Martin Oppitz, Marie-Agnes Arlt und Hermann Ortner starten A2O

Sie sind erfahren, sie sind spezialisiert und sie sind anders.

Gemeinsam bilden Marie-Agnes Arlt, Martin Oppitz und Hermann Ortner alle vier Kernbereiche ab, die heute von einer modernen Wirtschaftskanzlei erwartet werden. Mit A2O starten die drei Rechtsanwälte eine auf Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht und streitige Auseinandersetzungen spezialisierte Kooperation in der Wiener Innenstadt.

„Wir kennen uns nicht nur über ein Jahrzehnt und sind daher gut eingespielt, sondern teilten auch eine Beobachtung, die zu einer gemeinsamen Überzeugung wurde: Dass sich die Anforderungen, die Mandanten an eine moderne Wirtschaftskanzlei stellen, geändert haben“, so die drei Rechtsanwälte. Heute entsteht durch die Tiefe einzelner Rechtsgebiete, aber auch die Verschränkungen in der Praxis eine Komplexität, für die hoch spezialisierte Teams gefragt sind. Diese sind tendenziell oft kleiner, bestehen dafür aber aus besonders erfahrenen Anwälten. „Um die Mandanten nicht nur auf höchstem Niveau, sondern auch effizient beraten zu können, fällten wir den Entschluss, diese vier Kernbereiche samt dem neuen Schwerpunkt des Corporate Dispute Managements in einer Kooperation dreier Spezialisten anzubieten.“

Martin Oppitz, besonders spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, ist nicht nur erfahrener Jurist, Volkswirt und als Privatdozent habilitiert; er veröffentlichte eine Vielzahl von wissenschaftlichen Publikationen vor allem im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und hat besonders in aufsichtsrechtlichen Zusammenhängen beraten, war darüber hinaus aber auch massiv in die Betreuung von Banken und ihrer Manager in komplexen Anlegerprozessen sowie in verwaltungsbehördlichen Verfahren involviert.

Er war knapp zwei Jahrzehnte bei Grohs Hofer Rechtsanwälte; ein Jahrzehnt davon gemeinsam mit Hermann Ortner. Hermann Ortner spezialisierte sich im allgemeinen Wirtschaftsrecht und Zivilrecht besonders auf den Bereich Immobilien und betreute in der Vergangenheit eine ganze Reihe bedeutender Transaktionen; gleichzeitig kann er auf eine profunde Prozessführungspraxis mit ebenso bankrechtlichem Schwerpunkt verweisen. Vor Grohs Hofer war Hermann Ortner auch in einem Notariat tätig – und hält derzeit Lehraufträge an einer Fachhochschule.

Marie-Agnes Arlt studierte Rechtswissenschaften in Wien, Paris und New York, arbeitete als Forschungsassistentin am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und ist seit 2007 zugelassene Rechtsanwältin. Insbesondere hat sie sich auf Gesellschaftsrecht, M&A und Strategieberatung, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Gesellschaftsstreitigkeiten und die alternative Streitbeilegung – auch als Wirtschaftsmediatorin – spezialisiert.

„Wir freuen uns darauf, uns mit A2O gut gegenseitig ergänzen zu können – und auf eine gemeinsame spannende Zeit mit unseren Mandanten. Wir möchten aber auch unsere Wertschätzung zu Grohs Hofer und KSW ausdrücken – über den Weg, den wir gemeinsam erfolgreich zurückgelegt haben. Und den wir auch in Zukunft, teils gemeinsam, noch vor uns haben.“

www.a2o.legal

Foto: Walter J. Sieberer

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TREND Anwaltsranking: fwp Partner Dr. Markus Fellner in der Kategorie Bankenrecht auf Platz 1

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Partner und Rechtsanwalt Dr. Markus Fellner von der Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte

Partner und Rechtsanwalt Dr. Markus Fellner von der Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte

Die besten Rechtsanwälte Österreichs wurden im Rahmen des traditionellen FORMAT-Anwaltsrankings, welches sich erstmals im neuen trend-Kleid präsentierte, gekürt.

Insgesamt 100 Kanzleien haben in 22 Kategorien für die Besten der Besten gevotet.

Partner und Rechtsanwalt Dr. Markus Fellner von der Fellner Wratzfeld und Partner Rechtsanwälte GmbH ist im Bankenrecht auf Platz 1.

„Es ist eine besondere Ehre für unsere Kanzlei und für mich, im Bereich Bankenrecht an oberster Stelle zu stehen“, freut sich Namenspartner Markus Fellner. Der Gründer von fwp ist ausgewiesener Experte in Sachen Corporate/M&A, Restrukturierungen, Akquisitionsfinanzierungen, sowie Bank- und Finanzrecht. Als Fachvortragender und Autor von Fachpublikationen in den Bereichen Banking & Finance und Gesellschaftsrecht, steht Markus Fellner gemeinsam mit seinem Team für herausragende Qualität, fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung.

Ebenso ist Dr. Michael Hecht in der Kategorie „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ top-gerankt. Optimal punkten konnten weiters Dr. Gregor Schett, LL.M. bei Anlegerverfahren, Dr. Kurt Wratzfeld im Arbeitsrecht und Dr. Paul Luiki in der Kategorie CEE.

www.fwp.at

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss Workshop: Kündigung – Trennung im Guten oder Bösen?

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Workshop

Workshop: Ralf Peschek und Othmar Hill klären auf

Beim gestrigen Wolf Theiss Employment Workshop haben Personalberater Othmar Hill und Wolf Theiss Partner Ralf Peschek wirtschaftspsychologische und arbeitsrechtliche Aspekte von Kündigungen beleuchtet. Fachliche Inputs und praxisbezogene Rollenspiele bildeten dafür den Rahmen.

„In jeder Beziehung gibt es Brennpunkte, Reibung und Gewitterwolken. Wenn die Wolken nicht abregnen können, stauen sie sich zu einem riesigen Unwetter, es donnert und blitzt – und die Beziehung erfährt einen unüberbrückbaren Bruch“, beschreibt Ralf Peschek, Wolf Theiss Partner und Leiter der Praxisgruppe Employment, den Weg zur Kündigung, der oftmals vor dem Arbeitsgericht endet.

„Verachtung ist die Salzsäure der Seele“

Wirtschaftspsychologische und rechtliche Präventivmaßnahmen können Unternehmen und Mitarbeiter vor Trennungen im Bösen bewahren.

Othmar Hill, CEO und Eigentümer Hill International, plädiert für eine profunde Vorbereitung von Führungskräften auf Kündigungsgespräche: „Verachtung ist die Salzsäure der Seele – sie brennt Löcher in die Seele, die später bei Gericht viel Zeit, Nerven und eine Menge Geld verschleißen“, warnt Hill vor unprofessionellen Trennungsgesprächen. Führungskräfte würden sich auf hochpsychologischen Minenfeldern bewegen und oft den Fehler begehen, sich sprachlich auf die formal-kognitive Ebene zurückzuziehen. „Es braucht Empathie, um den Gekündigten in seinem Schock, seiner Aggression und Depression zu begleiten und ihm dann auf der sachlichen Ebene ein Angebot machen zu können“, so Hill. Führungskräfte würden am besten mittels Rollenspielen und Kommunikationstrainings auf diese schwierige Situation vorbereitet werden.

Prozessvermeidung – und Vorbereitung

Aus arbeitsrechtlicher Sicht gilt es, Kündigungen mittels regelmäßiger Feedback-Gespräche, Assessments, Verwarnungen und Sanktionen zu vermeiden. Ralf Peschek rät, einem Mitarbeiter rechtzeitig Hinweise auf Unzufriedenheit zu geben: „Wenn ein Arbeitnehmer seine Kündigung als erstes Signal für ein Fehlverhalten oder mangelnde Performance wahrnimmt, hat der Arbeitgeber in der Mitarbeiter-Kommunikation Versäumnisse zu bekennen.“ Verwarnungen seien juristische Mittel mit zukunftsgerichteter Wirkung, die auf eine Verhaltensänderung abzielen.

Ist ein Gerichtsprozess unausweichlich, steht auf Unternehmensseite eine effiziente Vorbereitung im Fokus: von einer möglichst detaillierten Dokumentation (paper track) im Personalakt über die Beweismittel- und Sicherung bis zur vollständigen Information des Anwalts. Bei der Gerichtsverhandlung zählt vor allem, aus einem komplexen Sachverhalt die zwei bis drei relevanten Fragen herauszuarbeiten: „Keep it simple“, so Peschek. „Dem Richter müssen nun die Wolken, Blitze und Donner adäquat geschildert werden.“

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Internationale Auszeichnungen für Eversheds

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Das Team freut sich über die Auszeichnungen

Das Team freut sich über die Auszeichnungen

Die Wirtschaftskanzlei Eversheds freut sich über die Auszeichnungen der unabhängigen internationalen Anwaltsverzeichnisse, die gerade ihre aktuellen Rankings veröffentlicht haben:

Wie in den letzten Jahren, hat Chambers Europe 2016 die Leistung der Kanzlei in der Kategorie „Employment“ ausgezeichnet. Persönlich empfohlen wird Mag. Silva Palzer in den Bereichen „Employment“ sowie „Corporate/M&A“. Aufgrund ihrer Expertise bei internationalen Unternehmenstransaktionen wird die Qualität ihrer Beratung auch von Chambers Global 2016 in diesem Bereich persönlich ausgezeichnet.

„Da Chambers Europe diese internationale Auszeichnung aufgrund der positiven Resonanz von Klienten vergibt, freue ich mich besonders über die Anerkennung unserer Leistung“, so die Arbeitsrechts- und M&A-Expertin, Mag. Silva Palzer.

Auch das soeben erschienene, zweite international anerkannte Anwaltsverzeichnis „The Legal 500 EMEA“ zeichnet Eversheds in acht Kategorien aus: Banking and finance, Commercial, Corporate/M&A, Construction, Dispute resolution, Employment, Intellectual property, Real estate und TMT.Alexander Stolitzka

„Die Rankings in den verschiedenen Bereichen bestätigen uns, dass unsere Klienten unser breites Leistungsangebot schätzen, welches wir laufend mit unserem internationalen Netzwerk weiterentwickeln“, so Mag. Alexander Stolitzka, Partner von Eversheds.

www.eversheds.at

Foto: beigestellt

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Hochkarätig: o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus informierte bei fwp über „Aktuelle Judikatur zum Gesellschaftsrecht“.

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Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus von der Johannes Kepler Universität Linz

Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus von der Johannes Kepler Universität Linz

Beim traditionellen „Know-how Lunch Meeting“ von Fellner Wratzfeld & Partner haben fwp Juristinnen und Juristen Gelegenheit, ihr Fachwissen zu vertiefen und über aktuelle, fachspezifische Themen zu diskutieren.

Mit o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus von der Johannes Kepler Universität Linz, konnte fwp einen hochkarätigen Gastvortragenden gewinnen.

„Weiterbildung ist bei uns ein großes Thema! Einerseits, weil sich die Gesetzteslage laufend verändert oder erneuert, andererseits weil die kontinuierliche Verbesserung und Erweiterung unseres Know-hows ein erheblicher Erfolgsfaktor ist“, erklärt fwp Partner Markus Fellner. Im Gastvortrag von o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus mit dem Titel „Aktuelle Judikatur zum Gesellschaftsrecht“, wurden unter anderem nationale und internationale gesellschaftsrechtliche Themen (im Speziellen: GmbH, AG, SE, Umgründungen, OG, Gmbh & Co KG, Privatstiftung) behandelt und anhand aktueller OGH-Entscheidungen erläutert. Offene Fragen zu dem Themenbereich konnten in direktem Dialog mit o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus geklärt werden. Abgerundet wurde das Programm durch kulinarische Leckerbissen.Judikatur GesRecht 0153

o. Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus ist österreichischer Rechtswissenschaftler. Er ist Professor für Unternehmensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz und Stellvertreter der Institutsvorständin des Instituts für Unternehmensrecht. Seine Forschungsschwerpunkte umfassen das Zivilrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Insolvenzrecht und das Strafrecht. Karollus hat über 200 wissenschaftliche Beiträge verfasst, unter anderem: „Casebook Handels- und Gesellschaftsrecht“ und „Aktuelle Rechtsfragen des Fußballsports“.

www.fwp.at

Foto: beigestellt

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Dimitar Anadoliyski und Wolfgang Sieh präsentieren umfassendstes UGB-Praxiswerk

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Die beiden Wirtschaftsanwälte Dimitar Anadoliyski und Wolfgang Sieh (beide Partner bei Lumsden & Partners) präsentierten am 2.5.2016 im Rahmen eines Business- Breakfasts das von ihnen herausgegebene Praxis-Werk „Mustersammlung Unternehmensgesetzbuch“.

Die beiden Wirtschaftsanwälte Dimitar Anadoliyski und Wolfgang Sieh (beide Partner bei Lumsden & Partners) präsentierten am 2.5.2016 im Rahmen eines Business- Breakfasts das von ihnen herausgegebene Praxis-Werk „Mustersammlung Unternehmensgesetzbuch“.

Zahlreiche Gäste aus der Wirtschafts- und Juristenszene diskutierten in den Kanzleiräumlichkeiten mit den Herausgebern über aktuelle Themen im Wirtschaftsrecht.

Mit dabei waren ua. Walter Schlögl (Card Complete), Renata Hrnjak (Samsung Österreich), Michael Offermans (smartflower energy).

Das drei Bände umfassende Werk beinhaltet über 250 aktuelle Vorlagen für Gesellschaftsverträge, Firmenbucheingaben und Briefe für Einzelunternehmen, Offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Stille Gesellschaften, GmbH & Co KGs sowie Zweigniederlassungen. In zahlreichen Anmerkungen wird darüber hinaus die Rechtslage zu den einzelnen Themengebieten detailliert kommentiert, sodass der Anwender über das Muster hinaus eine Kommentierung zu den einschlägigen Bestimmungen erhält.

Aufgrund der laufenden Aktualisierung des Werks in besonders kurzen Abständen erhält der Praktiker die Sicherheit, dass das Werk immer auf dem neuesten Stand ist. „Wir freuen uns, dass wir das Praxiswissen, das wir uns in
unserer bisherigen Tätigkeit als Gesellschaftsrechtsanwälte erworben haben, in diesem Werk umsetzen konnten und sind überzeugt, dass die detaillierten Muster samt Erläuterungen dem Rechtsanwender in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein werden.“, so die Herausgeber.

www.lumsden.at

Foto: beigestellt

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Freshfields: Wiener Büro übernimmt Lead in weltweiter Iran Taskforce der Sozietät

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Dr. Farid Sigari-Majd und Dr. Stephan Denk

Dr. Farid Sigari-Majd und Dr. Stephan Denk

Die Iran Taskforce der internationalen Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer besteht aus über 30 Rechtsanwälten (15 davon Farsi sprechend) aus Europa, Asien und dem Nahen Osten, die länder- und standortübergreifend in der Iran-spezifischen Beratung tätig sind.

Der Stellenwert und die herausragende Expertise des Wiener Büros in Bezug auf den Iran und im Bereich der internationalen Sanktionsberatung spiegelt sich in der Zusammenstellung der Iran Taskforce wider. Geleitet wird die weltweit agierende Gruppe vom Wiener Freshfields Partner Dr. Farid Sigari-Majd. Der gebürtige Iraner ist spezialisiert auf M&A/Gesellschaftsrecht und ein profunder Kenner des Landes. Als weiterer Partner aus Wien ist Dr. Stephan Denk in führender Funktion mit an Board. Denk leitet im Wiener Büro der Sozietät den Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht und Regulierung und gilt als Experte im Sanktionsrecht. Insgesamt sind fünf Rechtsanwälte aus dem Wiener Büro im Kernteam der Iran Taskforce vertreten.

Freshfields bei einem der ersten Deals nach dem „Implementation Day“ an Board

In den vergangenen Wochen und Monaten – rund um die teilweise Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen Mitte Jänner – hat Freshfields zahlreiche Unternehmen beim Markteintritt oder dem Abschluss von Geschäften im Iran beraten. Nach Aufhebung der Sanktionen beriet Freshfields bei der Durchführung einer der weltweit ersten Iran-Transaktionen vier europäische Private Equity Unternehmen beim Erwerb einer Beteiligung an einem der führenden iranischen E-Commerce Unternehmen. In Summe hat Freshfields in den vergangenen Jahren mehr als 135 Mandate mit Iran-Konnex betreut.

Freshfields Iran Taskforce: Lokale Expertise und globales Know-how

In der Iran bezogenen Beratung bietet Freshfields seinen Mandanten ein umfassendes Leistungsportfolio, das neben sämtlichen Sanktionsaspekten auch die Rechtsbereiche Steuern, Streitschlichtung, Corporate/M&A, Finanzierung sowie Kartell- und Wettbewerbsrecht umfasst. Dabei kann Freshfields nicht nur auf das globale Know-how der Sozietät zurückgreifen, sondern arbeitet federführend auch mit den renommiertesten iranischen Sozietäten zusammen.

Neben der juristischen Exzellenz verfügt das internationale Team von Freshfields über ein tiefgreifendes Verständnis für die iranische Wirtschaft und Kultur. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass mehrere Mitglieder des Teams im Iran geboren wurden und sowohl mit der Landessprache Farsi als auch mit Sitten und der Kultur des Landes eingehend vertraut sind.

www.freshfields.com
Foto: Walter J. Sieberer

 

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DLA PIPER etabliert eigenständige Immobilien-Praxis

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Clemens Bärenthaler

Clemens Bärenthaler freut sich über die aktuelle Entwicklung

Die globale Anwaltskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach etabliert mit Anfang Mai eine neue Real Estate Practice Group in Österreich.

Mag. Clemens Bärenthaler wird zum Practice Group Head ernannt, er wird die Gruppe gemeinsam mit Dr. Alexander Scheuwimmer aufbauen.

Die immobilienrechtliche Praxis wurde bisher als Teil der Finance & Projects Group geführt. Infolge des kontinuierlichen Anstiegs an Real Estate Mandaten werden diese nun in der neu gegründeten Real Estate Group gebündelt. Das Team verfügt über jahrelange Erfahrung in der Beratung nationaler und internationaler Unternehmen im Immobilienwirtschaftsrecht, bei Immobilientransaktionen und Finanzierungen, bei Projektentwicklungen und im gewerblichen Mietrecht. Mag. Bärenthaler war in zahlreiche Immobilientransaktionen federführend involviert und hat insbesondere auch bei Retail- und Entwicklungsprojekten von Büro- und Geschäftsgebäuden beraten. Dr. Alexander Scheuwimmer ist auf die Finanzierung von internationalen Projekten, vor allem auch im Immobiliensektor, spezialisiert.

Alexander Scheuwimmer

Alexander Scheuwimmer

„Die Gründung einer eigenen Real Estate Practice Group war der nächste logische Schritt im Rahmen unserer Wachstumsstrategie. Mit Mag. Clemens Bärenthaler und Dr. Alexander Scheuwimmer gehören ihr zwei erfahrene Spezialisten an, die neben umfassender Kenntnis regulatorischer und rechtlicher Rahmenbedingungen auch über Kontakte zu allen wesentlichen Marktteilnehmern und über nationale wie internationale Erfahrung verfügen“, sagt Dr. David Christian Bauer, Managing Partner bei DLA Piper Weiss-Tessbach.

„Über die neue Herausforderung freue ich mich sehr“, sagt Praxisgruppenleiter Mag. Clemens Bärenthaler. „Im Rahmen der neu etablierten Real Estate Group werden wir auch weiterhin gemeinsam mit unseren Mandanten an der Entwicklung und Umsetzung spannender Projekte und Transaktionen im Immobilienbereich arbeiten und können nun eine noch reibungslosere Zusammenarbeit auch mit unserer globalen Real Estate Praxis sicherstellen.“

www.dlapiper.com

Fotos: beigestellt

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Anton Baier referiert bei St. Petersburg International Legal Forum 2016

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Anton Baier

Anton Baier

Anton Baier (BAIER Rechtsanwälte) referiert bei dem seit 2011 international etablierten Forum über Perspektiven und Reformen im Bereich der Internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit.

Vom 18. bis 21. Mai 2016 findet das International Legal Forum in St. Petersburg statt.
Die Konferenz wurde 2011 vom russischen Justizministerium ins Leben gerufen und findet seither jährlich statt.

Im Jahr 2015 nahmen am St. Petersburg International Legal Forum mehr als 3500 Delegierte aus 84 Ländern teil, darunter Justizminister, Vorsitzende von Verfassungs- und Staatsgerichtshöfen, Generalsekretäre internationaler Organisationen sowie Rechtsabteilungsleiter großer Konzerne.

Die Konferenz bietet mehrere inhaltliche Schwerpunkte an, darunter den Fachbereich Prozesse und Schiedsgerichtsbarkeit „Litigation and Arbitration Practice“. Anton Baier wird im Rahmen dieses Fachbereiches – in seiner Funktion als Präsident des Internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) – am 20. Mai 2016 gemeinsam mit neun weiteren hochkarätigen internationalen Vertretern zum Thema Handelsschiedsgerichtsbarkeit („International Commercial Arbitration: Perspectives and Reforms“) sprechen.

Baier dazu:„Die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit ist das effizienteste Instrument für die Streitbeilegung bei Verträgen mit Geschäftspartnern außerhalb der EU- bzw. des EWR-Raumes, da Urteile ausländischer staatlicher Gerichte meist nicht vollstreckbar sind. Auch innerhalb des EU- bzw. EWR-Raumes bieten Schiedsgerichte – aufgrund ihrer Schnelligkeit, Flexibilität und Vertraulichkeit – eine bedeutende Alternative zu Verfahren bei staatlichen Gerichten. Daher ist es wichtig, dass die Handelsschiedsgerichtsbarkeit laufend entsprechenden den Bedürfnissen der international tätigen Unternehmen reformiert wird. Das Legal Forum ist eine etablierte Plattform um dieses Thema zu diskutieren.“

www.baierpartners.com

Foto: beigestellt

Redaktion: Coco Huemer

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Brandl & Talos berät bei Übernahme der VB Factoring Bank AG

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Christopher Schrank

Christopher Schrank, federführend bei Brandl & Talos

Die A.B.S. Global Factoring AG hat die VB Factoring Bank AG von der früheren Volksbanken AG (nunmehr immigon portfolioabbau ag) übernommen.

Mit dieser Transaktion wurde die VB Factoring Bank AG (nunmehr A.B.S. Factoring AG) aus dem früheren Volksbanken-Konzern herausgelöst. Sie tritt ab sofort als eigenständiges Unternehmen auf und ist der größte bankenunabhängige Factoring-Dienstleister Österreichs.

Mit einem Forderungsumsatz von 1.374 Mrd. Euro im Jahr 2015 gilt die A.B.S. Global Factoring AG als Marktführer bei den konzern- und bankenunabhängigen Factoring-Unternehmen in Deutschland. Derzeit setzen mehr als 300 Unternehmen laufend auf die Leistungen der A.B.S.-Gruppe. Vor allem mittelständische Unternehmen nutzen das Full-Service-Angebot der A.B.S. Global Factoring AG, um ihre Liquidität zu stärken und ihre Buchhaltung zu entlasten.

Die immigon portfolioabbau ag ist die Nachfolgegesellschaft der Österreichischen Volksbanken AG (ÖVAG). Seit der Spaltung der ÖVAG im Juli 2015 ist sie eine Abbaugesellschaft gemäß § 162 Abs 1 BaSAG mit dem Ziel, die Vermögenswerte geordnet, aktiv und bestmöglich zu verwerten und die Verbindlichkeiten der Gläubiger plangemäß bei Fälligkeit zu erfüllen.

Unter der Federführung von Christopher Schrank hat Brandl & Talos die VB Factoring Bank AG bei dieser Transaktion begleitet. Christopher Schrank und Martin Kollar hatten dabei insbesondere komplexe aufsichts-, gesellschafts- und datenschutzrechtliche Fragen zu klären, um das Unternehmen aus der bestehenden Konzernfinanzierung herauszulösen und an die neue Gruppe anzubinden.

„Es freut uns sehr, dass wir die VB Factoring Bank AG bei dieser Transaktion unterstützen und dabei unsere langjährige Expertise im Bank- und Gesellschaftsrecht kombinieren konnten. Wir sind überzeugt, dass die A.B.S. Factoring AG nun für künftiges Wachstum bestens gerüstet ist.“ so Christopher Schrank.

www.btp.at

Foto: beigestellt

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