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Chambers Lifetime Achievement Award für Christian Dorda

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Christian Dorda erhält Chambers Lifetime Achievement Award

Christian Dorda erhält Chambers Lifetime Achievement Award

Die Auszeichnung für herausragendes Lebenswerk gilt als „Ehrenoscar“ für Anwälte.

Christian Dorda, Gründungspartner der DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH, ist mit dem Chambers Lifetime Achievement Award ausgezeichnet worden. Das Redaktionsteam des international führenden und weltweit renommiertesten Verlags für Anwaltsreferenzwerke ehrt Christian Dorda für seinen außerordentlichen Beitrag zur Entwicklung des österreichischen Rechtsmarktes und für seine herausragenden Leistungen in seinen Rechtsfachgebieten.

In den Augen von Chambers verdient Christian Dorda die hohe Auszeichnung aus folgendem Grund: „Christian Dorda, founding partner of Dorda Brugger Jordis, is a leading light in the Austrian market and across Europe. He is revered for his extensive experience in Corporate/M&A and his excellent work as an arbitrator. Fluent in English and French in addition to his native German, he is a significant force on international matters. Dorda is Vice President of the ICC International Chamber of Commerce Austria and Counsel to the French-Austrian Chamber of Commerce. He is a board member of Agenda Austria, his home country’s first fully independent think tank.“

Die Chambers-Redakteurin Marlene Hermann empfand es als große Ehre, Christian Dorda den Award am Ende April 2016 im Rahmen einer Gala in London überreichen zu dürfen: „most honoured to present the Chambers Lifetime Achievement award in recognition of [Christian Dorda’s] continued contribution to the Austrian legal arena.“

Laut Chambers wird der Chambers Lifetime Achievement Award nur selten und auch dann nur an speziell ausgewählte Anwälte vergeben, deren Wirken die internationale Anwaltsgemeinschaft nachhaltig beeinflusst hat. Zuletzt wurde der Award im Jahr 2010 vergeben, Christian Dorda ist der erste Österreicher, der diese Auszeichnung erhält. Preisträger früherer Jahre waren etwa Emmanuel Gaillard von der global tätigen Anwaltsgruppe Shearman & Sterling oder Jean-François Bellis von der internationalen ebenfalls sehr renommierten Kanzlei Van Bael & Bellis: „This special award is given to lawyers who have had a significant and lasting impact on their market, and who are outstanding lawyers in their own areas of practice. Past winners of the award have included Emmanuel Gaillard of Shearman & Sterling and Jean-François Bellis of Van Bael & Bellis.“

Was der Ehrenoscar für Filmschaffende ist, die von Hollywood unter größter internationaler Aufmerksamkeit für ein herausragendes Lebenswerk und/oder für außerordentliche Beiträge für die Weiterentwicklung ihres Metiers geehrt werden, das ist der Chambers Lifetime Achievement Award für Anwälte: die höchste Auszeichnung, die ein Anwalt für sein juristisches Lebenswerk von der internationalen Anwalts-Gemeinschaft erhalten kann.

Christian Dorda erhält die Ehrung im selben Jahr, in dem sich der Gründungstag seiner Kanzlei zum 40. Mal jährt. Am 24.9.1976 wurde Christian Dorda als Rechtsanwalt angelobt und gründete noch am selben Tag im Alter von nur 28 Jahren seine eigene Kanzlei, die sich zu einer führenden Wirtschaftsanwaltskanzlei in Österreich entwickelt hat.

Christian Dorda setzte von Anfang an auf Eigenständigkeit und auf individuelle, internationale Kontakte. Er begann frühzeitig Verbindungen zum Ausland aufzubauen und pflegte Kontakte zu ausländischen Banken, zu den damaligen „Big Five“-Wirtschaftstreuhand-Kanzleien, aber auch zu internationalen Anwalts-Organisationen wie der IBA oder der UIA. Das Profil seiner Kanzlei erhielt dadurch die nötige Schärfung, um Auslandsmandate akquirieren zu können. Christian Dorda wurde Mitglied des Kuratoriums der Amerikanischen Handelskammer in Österreich und gründete mit dem Generaldirektor eines französischen Unternehmens in Österreich die Französisch-Österreichische Handelskammer, deren Syndikus er bis heute ist. Bis 2007 leitete er die M&A Commission der Union Internationale des Avocats (UIA). Danach baute er neben seinem angestammten Bereich „Mergers & Acquisitions“ auch seine Tätigkeit in der internationalen Schiedsgerichtbarkeit aus und errang auch in diesem Fachgebiet eine international anerkannte Top-Position weit über Österreichs Grenzen hinaus. Er ist Vizepräsident der ICC Austria – Internationale Handelskammer, Member emeritus des Internationalen Schiedsgerichtshofes der ICC und Mitglied der ICC Commission on Arbitration and ADR.
Zu den Erfolgsfaktoren von DORDA BRUGGER JORDIS zählt Christian Dorda an erster Stelle Teamgeist, und zwar sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. „Ich bin davon überzeugt, dass es in einer Kanzlei ganz verschiedene Menschen geben soll und die wechselseitige Toleranz die Gemeinschaft bereichert und vielseitig macht. Weitere Erfolgsfaktoren sind natürlich juristische Qualität und Professionalität, klare Zielsetzungen und Strategien, die ständig kontrolliert werden, sowie eine große Portion Glück – letzteres wurde uns durch den EU-Beitritt und die Ost-Öffnung zum optimalen Zeitpunkt beschert!“

Christian Dorda ist Honorarkonsul des Fürstentums Monaco und Mitgründer des Fördervereins für die Österreichische Galerie Belvedere. Er ist verheiratet, Vater zweier Töchter (Isabelle und Béatrice) und seit kurzem auch Großvater eines Enkelsohns (Louis).

www.dbj.at

Foto: beigestellt

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Schönherr berät RZB bei Hilton Stadtpark Verkauf

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Michael Lagler leitete das Team bei Schönherr

Michael Lagler leitete das Team bei Schönherr

Schönherr hat beim bislang größten Immobiliendeal des Jahres, dem Hilton Stadtpark Verkauf an private Investoren, beraten.

Dabei unterstütze Schönherr den Verkäufer, die Raiffeisen Zentralbank (RZB), die das Hotel 2008 übernommen hatte. Die Käufer, zwei Privatinvestoren aus den Bereichen Immobilieninvestment und Stadtentwicklung, haben das Objekt zu 100% übernommen. Das Closing der Transaktion fand Anfang Ap-ril statt. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

„Diese Transaktion ist sicher einer der Landmark Deals des Jahres in der Assetklasse Hotellerie. Neben dem engen Zeitplan waren verschiedene Neuordnungen rund um die Immobilie, insbesondere von Dienstbarkeiten, herausfordernd.“ so Michael Lagler über den Verkauf des Hilton Komplexes.

Das Schönherr-Team stand unter der Federführung von Michael Lagler (Partner; Real Estate). Er wurde von Constantin Benes (Attorney at Law; Real Estate) und Serap Aydin (Associate; Real Estate) unterstützt.

Bereits im letzten Jahr hatte Schönherr Immobilienexperte Michael Lagler bei einer Reihe von Deals im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich beraten.

www.schoenherr.eu

Foto: beigestellt

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Montenegro gewinnt mit Schönherr ersten ICSID-Fall

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Partnern Christoph Lindinger, Slaven Moravcevic

Die erfolgreichen Schönherr Partner Christoph Lindinger und Slaven Moravcevic

Anfang 2012 klagten die holländischen Unternehmen MNSS B.V. und Recupero Credito Acciaio N.V. die Republik Montenegro vor dem Investitionsschiedsgericht ICSID, einer Institution der Weltbank in Washington, D.C.

Die hunderte Millionen Euro schwere Klage beruhte auf einem Investitionsvertrag, montenegrinischem Recht, sowie dem bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) zwischen den Niederlanden und Montenegro. Als Anlass diente die fehlgeschlagene Privatisierung des größten Stahlwerks des kleinen Mittelmeerstaats, Zeljezara Niksic. Die Kläger gingen mit der englischen Kanzlei CMS Cameron McKenna ins Rennen, begleitet von dem angesehenen Queens Counsel Toby Landau und dem Oxford Professor Dan Sarooshi. Montenegro setzte auf die zentraleuropäische Kanzlei Schönherr.

Im Mai 2016 erging das lang erwartete Urteil: die Klage der holländischen Investoren wurde zum Teil zurück-, zum Teil abgewiesen. Das Tribunal, bestehend aus den renommierten Schiedsrichtern Andrés Rigo Sureda (Vorsitz), Brigitte Stern und Emmanuel Gaillard (bekannt durch den Yukos-Fall) stellte fest, dass ihm die Zuständigkeit fehlte, um die auf Vertrag und nationales Recht gestützten Teile der Klage zu hören; hinsichtlich des auf das BIT gestützten Teils der Klage erachtete sich das Tribunal hingegen für zuständig, fand aber keinerlei Verstöße Montenegros, für die Schadenersatz zuzusprechen wäre. Den Klägern wurde überdies aufgetragen die Kosten des Schiedsverfahrens zu tragen.

Der Sieg für Montenegro markiert einen weiteren Erfolg der Schiedspraxis von Schönherr unter der Führung von Dr Christoph Lindinger. Aktuell betreut Schönherr ein halbes Duzend Investitionsstreitigkeiten – sowohl auf Investoren-, als auch auf Staatenseite – und eine Reihe internationaler Handelsschiedsverfahren nach den Regeln diverser führender Schiedsinstitutionen weltweit.

Der Staat Montenegro wurde von Schönherr vertreten. Das Schönherr-Team bestand aus den Partnern Christoph Lindinger, Slaven Moravcevic und Partnerin Anne-Karin Grill, sowie Counsel Leon Kopecky, Rechtsanwaltsanwärter Michael Stimakovits, Partnerin (Belgrad) Jelena Bezarevic-Pajic und Rechtsanwältin Tanja Sumar.

www.schoenherr.eu

Foto: beigestellt

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Datenschutzrecht-Mandantenseminar von Preslmayr Rechtsanwälte überzeugte

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Datenschutzrechtsexperten: Dr. Rainer Knyrim und Dr. Gerald Trieb

Datenschutzrechtsexperten: Dr. Rainer Knyrim und Dr. Gerald Trieb

Gestern, am 11. Mai 2016 folgten rund 80 interessierte Gäste der Einladung von Preslmayr Rechtsanwälte in die Bel-Etage des Café Landtmann zum Mandantenseminar.

Die Datenschutzrechtsexperten Dr. Rainer Knyrim und Dr. Gerald Trieb, beide Partner der Kanzlei, referierten zum Thema „Compliance mit der EU-Datenschutzgrundverordnung“. Das Publikum aus Wirtschaft und Wissenschaft wurde informiert über die zahlreichen Veränderungen und Anforderungen der neuen Verordnung, die 2018 in Kraft treten wird und auf die sich Unternehmen jetzt intensiv vorbereiten müssen. Die beiden Partner haben dazu einen eigenen 10-Punkte-Compliance-Plan entwickelt, der den Teilnehmern im Detail vorgestellt wurde. Beim anschließenden Kaffeehaus-Brunch fanden angeregte Diskussionen und Einzelgespräche statt. Aufgrund des hohen Interesses – die Veranstaltung war binnen 6 Stunden ausgebucht – wird das Seminar am 21.6. nochmal stattfinden. Auch diese Veranstaltung ist mittlerweile schon voll besetzt.

www.preslmayr.at

Foto: beigestellt

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Wien ehrt seine Kongressveranstalter nach Rekordjahr

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Die Abgeordnete zum Wiener Landtag und Gemeinderätin Katharina Schinner (2.v.r.), Tourismusdirektor Norbert Kettner (1.v.r.) und der Leiter des Vienna Convention Bureau des WienTourismus Christian Mutschlechner (1.v.l.) ehrten Dr. Michael Kutschera (m., mit seiner Gattin Lic.iur Béatrice Kutschera) stellvertretend für alle Wiener Kongressveranstalter.

Die Abgeordnete zum Wiener Landtag und Gemeinderätin Katharina Schinner (2.v.r.), Tourismusdirektor Norbert Kettner (1.v.r.) und der Leiter des Vienna Convention Bureau des WienTourismus Christian Mutschlechner (1.v.l.) ehrten Dr. Michael Kutschera (m., mit seiner Gattin Lic.iur Béatrice Kutschera) stellvertretend für alle Wiener Kongressveranstalter.

Binder Grösswang Managing Partner Michael Kutschera holte von 4. bis 9. Oktober 2015 die jährliche Konferenz der International Bar Association (IBA) nach Wien.

Am 11.5.2016 nahm Binder Grösswang Managing Partner Michael Kutschera stellvertretend für alle Kongressveranstalter, die im Vorjahr einen internationalen Kongress nach Wien gebracht haben, eine Ehrung der Stadt Wien entgegen. Kutschera holte von 4. bis 9. Oktober 2015 die jährliche Konferenz der International Bar Association (IBA) mit ca 6.000 TeilnehmerInnen nach Wien.
Wiens Tagungsindustrie schaffte 2015 ein neues Allzeithoch. Jedes Jahr dankt die Stadt Wien Veranstaltern, die im Vorjahr einen internationalen Kongress nach Wien gebracht haben bei einer Festveranstaltung im Wiener Rathaus.

Wiens Meeting-Industrie erreichte 2015 Bestwerte in allen relevanten Kennzahlen: Ihr Beitrag zur österreichweiten Wertschöpfung überschritt mit 1.038 Millionen EURO (+16 % zu 2014) erstmals die Milliarden-Grenze, rund 3.700 Kongresse und Firmenveranstaltungen brachten 1,7 Millionen Nächtigungen (+13 %). Österreichweit sicherte Wiens Tagungswirtschaft 19.000 Ganzjahresarbeitsplätze. Dementsprechend gut war die Stimmung unter den rund 350 Wiener Kongressveranstaltern, die zur Ehrung am 11. Mai ins Rathaus gekommen waren.

Stellvertretend für alle nahm Dr. Michael Kutschera, Partner der Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, die Auszeichnung von der Landtagsabgeordneten und Gemeinderätin Katharina Schinner, Tourismusdirektor Norbert Kettner und dem Leiter des Vienna Convention Bureau Christian Mutschlechner entgegen. Kutschera holte von 4. bis 9. Oktober 2015 die jährliche Konferenz der International Bar Association (IBA) nach Wien. Die IBA, 1947 gegründet, ist die weltweit führende Organisation internationaler Rechtspraktiker, Anwaltskammern und Anwaltsvereinigungen. An die 6.000 TeilnehmerInnen tagten zu deren Kongress 2015 im Austria Center Vienna, unter anderem zählten auch der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan und der ehemalige Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso zu den Gästen des Kongresses.

www.bindergroesswang.at

Foto: Clemens G. Schildberger

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CMS berät B2Holding bei Übernahme der Debt Collection Agency in Bulgarien

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Alexander Rakosi

Alexander Rakosi

Ultimo Netherlands BV, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der B2Holding AS, hat einen Kaufvertrag über 100 % der Anteile an Debt Collection Agency AD („DCA“) unterzeichnet.

Das von Partner Alexander Rakosi angeführte internationale CMS Team hat B2Holding/Ultimo zu allen Aspekten der Due-Diligence-Prüfung, der Transaktionsdokumentation im Zuge der Verhandlungen sowie zu regulatorischen Fragen beraten. „Wir freuen uns, dass wir B2Holding dabei unterstützen konnten, ihre Geschäftstätigkeit im CEE/SEE-Markt auszubauen; dieser Deal unterstreicht einmal mehr die CMS Kompetenz, in grenzüberschreitenden M&A-Projekten nahtlose Rechtsberatung erfolgreich anzubieten.“

Mit der Übernahme von DCA (Closing wird für Sommer 2016 erwartet) sichert sich B2Holding eine starke Basis für weiteres Wachstum in zwei der größten Märkte der Balkanregion. Für den bulgarischen Markt wird ein signifikanter Anstieg der Transaktionen mit notleidenden Krediten (NPL) prognostiziert, der rumänische Markt ist derzeit der größte Markt für NPL-Transaktionen in der Region. Der Kauf von DCA ist Teil der Strategie von B2Holding, vor oder zeitgleich mit dem Erwerb von Portfolios in geographisch neuen Regionen eine lokale Präsenz aufzubauen.

B2Holding ist ein führender europäischer Finanzdienstleister mit Hauptsitz in Norwegen, der sich auf Investitionen in und die Abwicklung von notleidenden Krediten, insbesondere aus dem Bankensektor, sowie auf Inkassodienstleistungen spezialisiert hat. Seit der Gründung im Jahr 2010 hat sich DCA zu einem führenden Forderungskäufer in Bulgarien entwickelt und ist mit 134 Mitarbeitern in Bulgarien und 25 in Rumänien auf den Erwerb und das Servicierung von Konsumentenkreditgeschäft spezialisiert.

www.cms-rrh.com

Foto: beigestellt

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Fachveranstaltung zum Thema: „Geschäftsführer- / Vorstandshaftung“

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Mag. Zink, Mag. Trettnak, Dr. Spatz

Johannes Zink, Markus Trettnak, Philipp Spatz

Am 12.5.2016 luden RA Dr. Philipp Spatz, LL.M. und RA Mag. Johannes Zink (hba Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte), sowie der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Markus Trettnak (BDO Austria GmbH) zum Fachvortragsabend zum Thema „Geschäftsführer- / Vorstandshaftung“.

Die Veranstaltung fand am Wiener Standort der Kanzlei hba statt.

RA Dr. Spatz beleuchtete die zivilrechtlichen Aspekte der Business Judgement Rule, welche mit 1.1.2016 erstmals gesetzlich geregelt wurden.

Die den Tatbestand der Untreue betreffenden strafrechtlichen Gesichtspunkte der Business Judgement Rule wurden von RA Mag. Zink näher erläutert. Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 brachte hier ebenfalls gesetzliche Klarstellungen – vor allem zu Gunsten von Geschäftsführern und Vorständen – mit sich.

Der dritte Referendar, Mag. Markus Trettnak, gab Einblicke in die alltägliche Praxis betreffend forensischer Untersuchungen in Unternehmen und schilderte typische Gelegenheiten und Motive von Tätern. Er erläuterte ebenfalls unternehmensinterne Evaluierungs- und Untersuchungsprozesse.

Im Anschluss an die Impulsreferate wurde im geselligen Teil der Veranstaltung angeregt diskutiert. Dabei wurden nicht nur relevante Themen aus der derzeitigen Praxis erörtert, sondern auch die in naher Zukunft zu erwartenden Fragestellungen aufgeworfen.

Der Einladung von hba Rechtsanwälte und BDO folgten zahlreiche Gäste, insbesondere aus Wirtschaft, Justiz und Steuerberatung, darunter Gerhard Jarosch (Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte und der International Association of Prosecutors), Helmut Pöllinger (Brainloop AG) sowie Markus Pernusch (Lions Capital), uvm.
Das nächste „hba – Rechtsgespräch“ findet Anfang Juli am Grazer Standort der Kanzlei statt.

www.hba.at

Foto: beigestellt

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Zwei neue Rechtsanwälte und Senior Manager bei SCWP Schindhelm in Linz und Wels

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Mag. Klaus Ganser und Mag. Julia Schiefermair-Krenn

Mag. Klaus Ganser und Mag. Julia Schiefermair-Krenn

Mag. Klaus Ganser und Mag. Julia Schiefermair-Krenn werden neue Senior Manager bei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm)

Das Team der Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm) wird seit Februar 2016 von Mag. Klaus Ganser, LL.B., LL.M. (29) am Standort Linz und seit Mai 2016 von Frau Mag. Julia Schiefermair-Krenn in der Welser Kanzlei mit zwei neuen Rechtsanwälten und Senior Managern verstärkt.

Mag. Klaus Ganser, LL.B., LL.M. (29):

Mag. Klaus Ganser ist insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht und Vertragsgestaltung tätig. Daneben bilden Bank- und Kapitalmarktrecht weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit. Er studierte Rechtswissenschaften sowie Wirtschaftsrecht mit Vertiefung im Unternehmens- und Steuerrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Darüber hinaus absolvierte er den Universitätslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht an der Donau-Universität Krems. Mag. Klaus Ganser ist seit 2011 für SCWP Schindhelm tätig. Nach mit sehr gutem Erfolg abgelegter Rechtsanwaltsprüfung wurde er im Februar 2016 in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen und Senior Manager bei SCWP Schindhelm in Linz.

Mag. Julia Schiefermair-Krenn (30):

Mag. Julia Schiefermair-Krenn unterstützt und berät in- und ausländische Unternehmen bei Restrukturierungen, Sanierungen und Insolvenzen. Sie verfügt zudem über eine umfassende Expertise im Immobilienrecht sowie im allgemeinen Zivil- und Baurecht. Nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz 2011 absolvierte sie die Gerichtpraxis am BG und LG Wels. Mag. Schiefermair-Krenn ist seit 2010 für SCWP Schindhelm tätig, seit 2012 als Rechtsanwaltsanwärterin. Sie legte im Juni 2014 die Rechtsanwaltsprüfung ab und verstärkt seit der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte im Mai 2016 als Rechtsanwältin und Senior Managerin das Team von SCWP Schindhelm am Kanzleistandort Wels.

www.scwp.com

Foto: beigestellt

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Mag. Denise Morbitzer ist neue Kanzleipartnerin bei hba

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Mag. Denise Morbitzer

Mag. Denise Morbitzer ist neue Partnerin bei hba

Die in Österreich und der Schweiz ansässige Rechtsanwaltskanzlei Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH (hba) verstärkt erneut ihr Anwaltsteam und ernennt Fr. Mag. Denise Morbitzer zur Partnerin.

Mag. Morbitzer (29) kam 2012 als Rechtsanwaltsanwärterin zu hba und wird künftig als Partnerin an den Standorten Graz und Wien in den Bereichen Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie Mergers & Acquisitions tätig sein. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Graz (Mag. iur. 2011) und war dort von 2009 bis 2011 auch als Studienassistentin am Institut für Zivilrecht, ausländisches und internationales Privatrecht tätig.

Mit Fr. Mag. Morbitzer konnte hba den Partnerkreis in Österreich heuer bereits um 2 Partner erweitern.

Dr. Joachim Zierler, Partner: „Stetiges Wachstum von innen heraus sehen wir als deutliches Zeichen für eine erfolgreiche Entwicklung unserer Kanzlei. Wir sind stolz, unser Team um eine weitere hervorragende Juristin erweitern zu können.“

www.hba.at

Foto: beigestellt

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Die Kanzlei Benn-Ibler hat Signa beim Verkauf des IZD Towers beraten

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Stefan Eder

Stefan Eder

Einer der größten Immobiliendeals der letzten zwei Jahre, der Verkauf des IZD Tower, wurde von der Wiener Rechtsanwaltssozietät Benn-Ibler Rechtsanwälte GmbH begleitet.

Verkäufer ist ein Joint Venture eines Investmentfonds, der von der Signa RECAP verwaltet wird mit der R+V Gruppe, eine der drei großen deutschen Versicherungen. Signa ist Österreichs größtes Immobilienunternehmen in privater Hand.

Käufer ist der US amerikanischen Immobilienfonds CBRE Global Investors. Dr. Stefan Eder, Benn-Ibler Partner und Hauptverantwortlicher für die Strukturierung der Verträge: „Wir haben die Verkäufer bereits 2010 bei der Akquisition des IZD Towers beraten, und freuen uns, dass unsere Investoren nach einer Phase umfänglicher Weiterentwicklung dieser Landmark Immobilie nun mit einem erfolgreichen Verkauf abschließen konnten. Diese Transaktion unterstreicht unsere Expertise als eine der führenden Kanzleien für die Abwicklung großer internationaler Deals im Immobilienbereich und schließt an eine Reihe von ähnlichen Transaktionen an, wo unsere Expertise für komplexe Immobilieninvestments erfolgreiche Umfinanzierung, Weiterentwicklung und Verkauf gefragt war“. Das Beratungsteam umfasste neben Dr. Stefan Eder, als dessen Leiter, insbesondere auch die Rechtsanwälte Dr. Oliver Thurin und Dr. Zsofia Darabant.

www.benn-ibler.com

Foto: Copyright Benedikt Loebell

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DLA Piper als „Austrian Tax Firm of the Year“ ausgezeichnet

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Franz Althuber

Franz Althuber freut sich über den Award

Die österreichische Steuerrechtspraxis der globalen Anwaltskanzlei DLA Piper wurde heuer erstmals vom britischen Fachmagazin International Tax Review im Rahmen der ITR European Tax Awards 2016 als „Austrian Tax Firm of the Year“ ausgezeichnet.

„Es freut uns sehr, dass wir diesen prestigeträchtigen Award gewonnen haben. Es zeigt, dass Mandanten unsere steuerrechtliche Spezialberatung sowie unseren ganzheitlichen Beratungsansatz zu schätzen wissen. Diese Auszeichnung stärkt unsere Position als eine der führenden Sozietäten im Steuerrecht“, so Franz Althuber, Partner und Leiter der Steuerrechtspraxis in Österreich, dem der Preis am 26. Mai 2016 im Rahmen einer Gala in London überreicht wurde.

DLA Piper konnte diesmal bei der Jury mit mehreren Projekten punkten und sich gegen namhafte Mitbewerber durchsetzen. Die Wiener Steuerrechtspraxis sei in den letzten Jahren stetig gewachsen und berät laufend Unternehmen, Manager und vermögende Privatpersonen in allen Bereichen des Steuerrechts. Neben dem verfahrens- und finanzstrafrechtlichen Schwerpunkt liege der Fokus des Teams insbesondere in der steuerrechtlichen Beratung bei Umgründungen und betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen, heißt es.

www.dlapiper.com

Foto: beigestellt

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Terrorgefahr: Stornogebühren oder Kostenfreiheit bei Nichtantritt der Reise?

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Mag. Maria Vertesich, Rechtsanwältin, Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH

Mag. Maria Vertesich, Rechtsanwältin, Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH

Terrorgefahr am Reiseziel: Stornogebühren oder Kostenfreiheit bei Nichtantritt der Reise?

Ausgangslage. Diverse Terroranschläge in Brüssel, Paris, Istanbul, Antalya und anderen Urlaubsorten verunsichern Reisende. Ein Nichtantritt der Reise aus Angst vor Anschlägen ist aber nicht immer kostenfrei möglich. Für Reisende stellt sich daher die Frage, ist ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag möglich oder fallen Stornogebühren an?

Rücktritt oder Stornierung. Zu unterscheiden ist das Instrument des Rücktritts vom Reisevertrag wegen Terrorgefahr von der Stornierung des Reisevertrages. Das Instrument des Rücktritts findet Anwendung auf Fälle, in denen der Grund für den Rücktritt vom Reisevertrag weder vom Reisenden noch vom Reiseveranstalter zu verantworten ist. Beim Rücktritt sind sämtliche bereits bezahlten Beträge an den Reisenden zurückzuzahlen und erfolgt demnach kostenfrei. Eine Stornierung hingegen erfolgt grundsätzlich aus persönlichen Gründen des Reisenden, sodass hier in der Regel Gebühren anfallen.

Kostenfreier Rücktritt. Aus der Rechtsprechung des OGH lassen sich Grundsätze ableiten, unter denen ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reisenden möglich ist. Als Grundregelt gilt, dass ein kostenfreier Rücktritt möglich ist, wenn die Reise unmöglich oder unzumutbar wird. Die Unzumutbarkeit muss dabei eine Intensität erreichen, die ein durchschnittlicher – weder besonders mutiger oder besonders ängstlicher – Reisender als unzumutbare Gefahr beurteilt (OGH 8 Ob 99/99p). Dabei muss eine ex-ante-Betrachtung angestellt werden. Die spätere reale Entwicklung der Ereignisse ist unerheblich. Eine eindeutige Reisewarnung des Außenministeriums ist grundsätzlich als kostenfreier Rücktrittsgrund zu werten (RS0111962). Liegt eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums nicht vor, kann der kostenfreie Rücktritt dennoch gerechtfertigt sein, weil auch Medienberichte und Informationssendungen in Rundfunk und Fernsehen sowie in seriösen Zeitungen über Terroranschläge und Gefahren ernst zu nehmen sind (OGH 1 Ob 257/01b).

Zeitfaktor. Ein Zuwarten mit der Rücktrittserklärung des Reisenden ist erforderlich, wenn bis zum Reiseantritt noch ein erheblicher Zeitraum für die Beurteilung der Gefährdungslage zur Verfügung steht. Ansonsten wäre die Rücktrittserklärung übereilt und aus übertriebener Vorsicht abgegeben. Diesfalls ist der Rücktritt nicht gerechtfertigt und kann nicht kostenfrei erfolgen. Aus der Rechtsprechung ist jedoch keine generelle Aussage abzuleiten, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem Reiseantritt mit der Rücktrittserklärung zuzuwarten ist. Als Richtwert muss der Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung so gewählt werden, dass für eine Umbuchung auf ein weniger gefährliches Zielgebiet genügend Zeit offen steht (OGH 6 Ob 145/04y).

Zu akzeptierende Umbuchung. Nach der Rechtsprechung des OGH und den Grundsätzen des ABGB ist der Anpassung des Reisevertrags Vorrang vor der Auflösung des Vertrages zu geben (OGH 1 Ob 257/01b). Der Reisende hat daher die vom Reiseveranstalter vorrangig anzubietende Umbuchung auf ein anderes Reiseziel anzunehmen, wenn diese kostenfrei erfolgt, das Angebot gleichwertig ist und auch preislich der ursprünglich gebuchten und bezahlten Reise entspricht. Will der Reisende die Umbuchung nicht akzeptieren, können Stornogebühren anfallen. Nicht genau definiert in der Rechtsprechung ist, was unter einem „gleichwertigen“ Reiseziel zu verstehen ist. Bei einem Badeurlaub am Meer wird die Gleichwertigkeit wohl durch eine Umbuchung auf einen anderen Badeort am Meer erreicht werden können (OGH 1 Ob 257/01b). Ob eine Umbuchung auf eine andere Stadt bei einer Städtereise als gleichwertig zu verstehen ist, ist in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht geklärt.

Kein kostenfreier Rücktritt. Aus der Rechtsprechung des OGH ist ferner der Grundsatz abzuleiten, dass ein vereinzeltes unvermutetes Auftreten von Anschlägen am geplanten Urlaubsziel nicht zum kostenfreien Rücktritt berechtigt. Vielmehr gehören solche vereinzelten Anschläge zu den allgemeinen Lebensrisiken, die jedermann auf sich nehmen muss und vor denen er auch in seinem Heimatland nicht gefeit ist (OGH 8 Ob 99/99p).

Fazit. Gemäß den aus der Rechtsprechung abzuleitenden Grundsätzen, ist ein kostenfreier Vertragsrücktritt möglich, wenn für das Reiseziel eine Reisewarnung des Außenministeriums vorliegt, oder in Informationssendungen oder seriösen Zeitungen ernst zu nehmend über Terroranschläge und Gefahren berichtet wird. Die Rücktrittserklärung darf jedoch nicht bereits einen erheblichen Zeitraum vor Reiseantritt abgegeben werden. Eine Umbuchung auf ein anderes Reiseziel ist zu akzeptieren wenn diese kostenlos, zumutbar und gleichwertig mit der ursprünglich geplanten Reise ist. Ansonsten kann der Rückforderungsanspruch klagsweise geltend gemacht werden.

www.bkp.at

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Eversheds erweitert das Team

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Lena Kaltenegger

Lena Kaltenegger

Mag. Lena Sophie Kaltenegger (30) verstärkt als Rechtsanwaltsanwärterin das Team der internationalen Anwaltsgruppe Eversheds in Österreich.

Sie ist auf geistiges Eigentum mit dem Schwerpunkt Markenrecht sowie auf Arbeitsrecht spezialisiert. In diesen Bereichen konnte sie bereits Berufserfahrung auf nationaler sowie internationaler Ebene sammeln. Zuletzt war sie in einer namhaften Wirtschaftskanzlei in Wien tätig.

www.eversheds.at

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DLA Piper in London als „Legal Adviser of the Year 2016“ ausgezeichnet.

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David Christian Bauer

David Christian Bauer

DLA Piper wurde bei den Partnerships Awards in London als „Legal Adviser of the Year 2016“ ausgezeichnet.

Im Rahmen des renommierten Branchen-Events werden jährlich die erfolgreichsten Player im Bereich internationale Projekte und PPP (Public-Private Partnerships) gekürt.

Bei den diesjährigen Partnerships Awards konnte DLA Piper die Kategorie „Legal Adviser of the Year“ für sich entscheiden. Die Jury zeigte sich insbesondere vom globalen Fußabdruck der Sozietät sowie den starken Rankings bei den Energy and Infrastructure League Tables beeindruckt und strich die gelungene Abwicklung zahlreicher komplexer internationaler Projekte, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, heraus. „Diese Auszeichnung und unser Erfolg in den globalen Energy and Infrastructure League Tables weist uns als Marktführer im PPP-Sektor aus und bestätigt unsere Fähigkeit in hochkarätigen Projekten zielgenau und erfolgsversprechend zu beraten“, sagt Dr. David Christian Bauer, Managing Partner im Wiener Büro von DLA Piper.

www.dlapiper.com

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Bankrechtsexpertin Maurizia Anderle-Hauke ist neue Anwältin bei DORDA BRUGGER JORDIS

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Maurizia Anderle-Hauke

Maurizia Anderle-Hauke

Rechtsanwältin Mag. Maurizia Anderle-Hauke verstärkt den Banking & Finance Desk von DORDA BRUGGER JORDIS, einer führenden Wirtschaftsanwaltskanzlei in Österreich.

Maurizia Anderle-Hauke ist Expertin für Bankrecht und Finanzierungen, Finanzdienstleistungs-Aufsichtsrecht, Kapitalmarktrecht und Regulatory. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung im bankregulatorischen Bereich und hat an zahlreichen Transaktionen im In- und Ausland mitgewirkt. Sie arbeitete bis vor kurzem als Anwältin im Banking-Team einer führenden Wiener Wirtschaftsanwaltskanzlei (11/2013-04/2016), zuvor war sie als Anwältin bei zwei weiteren renommierten Wirtschaftsanwaltskanzleien in Wien tätig.

„Wir freuen uns sehr, Maurizia Anderle-Hauke für unser Banking & Finance-Team gewonnen zu haben“, sagt Andreas Zahradnik, Partner und Leiter des Banking & Finance Desk bei DORDA BRUGGER JORDIS. „Sie hat sich sowohl in Österreich als auch im Ausland einen beeindruckenden Ruf im finanzregulatorischen Bereich aufgebaut. Mit ihrer hohen fachlichen Kompetenz, ihrer umfangreichen Erfahrung im für uns sehr wichtigen Regulatory-Bereich, ihrer Sprachbegabung und ihren Social Skills passt sie perfekt in das international tätige Anwälteteam unserer Kanzlei“, so Zahradnik.

Maurizia Anderle-Hauke studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag iur 2001). Sie ist Autorin mehrerer Fachpublikationen in den Bereichen Bank-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht und beherrscht die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch. 2008 wurde sie als Rechtsanwältin in Wien zugelassen.

www.dbj.at

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CMS setzt Wachstumskurs fort: Umsatzsteigerung um 8,4 % auf 1,01 Mrd. EUR im Jahr 2015

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Peter Huber

Peter Huber

CMS, eine der zehn führenden internationalen Rechtsanwaltskanzleien, präsentierte seine Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2015.

  • Gesamtjahresumsatz bei 1,01 Mrd. EUR im Vergleich zu 934,5 Mio. EUR im Jahr 2014, Anstieg um 8,4 % im Jahresvergleich
  • Steigerung des Nettogewinns um 6,8 % im Vergleich zu 2014
  • Die CMS Corporate/M&A-Gruppe erhielt 2015 Top-Rankings in den wichtigsten Deal Tables von Bloomberg, Mergermarket und Thomson Reuters
  • Platz 2 der am globalsten aufgestellten Rechtsanwaltskanzleien in den 2015 Global Top 100 von AmLaw
  • Seit 1. Februar 2016 erste internationale Rechtsanwaltskanzlei mit einem Standort im Iran
  • Im gesamten CMS Verbund 32 neue Partner im Jahr 2015

Cornelius Brandi, Executive Chairman von CMS, kommentiert die Resultate folgendermaßen: „Auch im vergangenen Jahr konnten wir herausragende Ergebnisse verzeichnen. Unser starkes Umsatzwachstum unterstreicht auf eindrückliche Weise unser Kommittent zur Erbringung von qualitätsvoller Rechtsberatung, die das Geschäft unserer Mandanten positiv beeinflusst. Unabhängig durchgeführte Umfragen zeigen, dass unsere Klienten mit unseren Leistungen sehr zufrieden sind. 2015 haben wir weltweit in zahlreichen vielbeachteten Transaktionen in den verschiedensten Branchen beraten. Wie auch in den Jahren zuvor erreichten wir Top-Platzierungen in den wichtigsten M&A League Tables für das Jahr 2015. In Hinblick auf die Anzahl von Transaktionen reihten Bloomberg und Thomson Reuters uns an die erste Stelle in Europa; Mergermarket sah uns auf dem 2. Platz in Europa, und Bloomberg weltweit auf dem 3. Platz (Dealgröße bis zu 500 Mio. USD). Wir sind bereits eine der größten Rechtsanwaltskanzleien der Welt – in seinem 2015-Global-Top-100-Ranking reihte uns The American Lawyer zum zweiten Mal in Folge auf Platz zwei bei den globalsten Kanzleien – und wir haben unsere Expansion fortgesetzt und zählen nun 60 Standorte in 34 Ländern. Anfang dieses Jahres haben wir als erste internationale Rechtsanwaltskanzlei einen eigenen Standort in Teheran in Iran eröffnet.“

“In Österreich und CEE sind wir stolz, zum globalen Erfolg von CMS durch ein sehr erfreuliches Wachstum in unserer Region beigetragen zu haben”, ergänzt Peter Huber, Managing Partner von CMS in Wien.

Duncan Weston wurde zum CMS Executive Partner for Global Development ernannt. In dieser Rolle wird er Kooperationen mit potentiellen CMS Partnerkanzleien außerhalb der von CMS abgedeckten Regionen intensivieren oder aufbauen.

Im Jahr 2015 begrüßte CMS 32 neue Partner aus verschiedenen Rechtsordnungen, womit die Gesamtanzahl auf mittlerweile mehr als 850 gestiegen ist.

www.cms-rrh.com

Foto: beigestellt

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Frischer Wind bei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte

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Carl Dominik Niedersüß

Carl Dominik Niedersüß

Mag. Carl Dominik Niedersüß, LL.M. (32) verstärkt seit Juni das Team als neuer Partner.

Mag. Niedersüß verfügt über ausgewiesene Erfahrung im Immaterialgüterrecht, wo er insbesondere in den Bereichen Markenrecht, Urheberrecht, Lauterkeitsrecht, sowie dem Management globaler IP-Portfolios auf umfangreiche und langjährige Erfahrung zurückblicken kann. Seine Beratungsschwerpunkte liegen darüber hinaus in den Bereichen Kartellrecht und Zivilrecht.

Dominik Niedersüß, der seine juristische Ausbildung an der Universität Wien, an der Université Paris V (Erasmus Programm) und dem MIPLC – Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb (LL.M. in Intellectual Property Law) absolvierte, war seit 2010 als Rechtsanwaltsanwärter bei Lattenmayer, Luks und Enzinger Rechtsanwälte tätig, bevor er im Juni 2016 das Team von Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte verstärkte.

Peter Pollak

Peter Pollak

FPLP Managing Partner Dr. Peter Polak. „Wir freuen uns sehr, mit Dominik Niedersüß unseren Tätigkeitsbereich Intellectual Property weiter ausbauen zu können und mit ihm die perfekte Ergänzung für unser Team gefunden zu haben!“

www.fplp.at

Foto: beigestellt

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RA Michael C. Steiner gründet eigene Kanzlei

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Mag. Michael C. Steiner

Mag. Michael C. Steiner

Ab sofort verhilft der renommierte Bankenrechtsexperte mit neuem Marktauftritt juristisch mit präziser und feiner Klinge geschädigten Investoren und Anlegern zu ihrem Recht.

Michael C. Steiner gründete sich neu und wagte 2016 den Sprung in die Selbständigkeit. Die neue Kanzlei setzt auf individuelle Beratung, persönliches Engagement und Prognosesicherheit. Steiner, der bis dato in diversen renommierten Wiener Wirtschaftskanzleien als Partner tätig war, hatte sich vor allem in den letzten 10 Jahren durch viel beachtete, erfolgreiche  Bankenrechtsverfahren einen Namen gemacht.

Nach Abschluss der kombinierten Ausbildung als Jurist und Betriebswirt konnte der gebürtige Oberösterreicher vor Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter als Managing Director for Gouvernement and Corporate Finance für die japanische Investmentbank DAIWA Securities Co. Ltd auch die Banken- und Finanzwelt kennenlernen.

RA Mag. Steiner berät unter seinem eigenen Namen ab sofort österreichische und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den Rechtsgebieten Banken-, Anleger- und Stiftungsrecht.

„Für mich war es immer wichtig, meinen Mandanten gegenüber als erfahrener Partner face-toface direkt und wendig auf sehr fokussierte Weise aufzutreten. Mit der neuen Kanzlei habe ich nun auch die Struktur geschaffen, dies im täglichen Beratungsgeschäft zu leben. Ich möchte aber auch verstärkt als Kooperationspartner und externer Spezialist für befreundete Kanzleien im Einzelfall unterstützend agieren“ , so Michael C. Steiner zu seinem neuen Marktauftritt.

Michael C. Steiner steht für Präzision sowie eine ehrgeizige und effektive Vorgehensweise. Er ist bekannt für seinen fairen Stil – auch in schwierigen Verhandlungen.

www.banken-recht.at

Foto: beigestellt

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CHSH berät Finedining, eine Tochtergesellschaft von KKR, beim Verkauf der WMF

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Albert Birkner

Albert Birkner

Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati beriet Finedining S.à r.l., eine mittelbare Tochtergesellschaft von durch KKR beratenen Fonds, beim Verkauf der WMF-Gruppe an den französischen Haushaltsgerätehersteller Groupe SEB.

CHSH agierte als lokaler Rechtsberater für Österreich und Tschechien. Hengeler Mueller berät Finedining als Lead Counsel.

Die WMF-Gruppe ist einer der führenden Hersteller von Besteck, Geschirr, Küchengeräten sowie professionellen Kaffeemaschinen. Das Unternehmen wurde 1853 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Geislingen an der Steige in Deutschland. Die WMF-Gruppe ist weltweit an über 40 Standorten vertreten und betreibt etwa 200 Einzelhandelsgeschäfte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Der Erwerb steht noch unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe durch die zuständigen Behörden.

Sarah Wared

Sarah Wared

Die Transaktion wurde vom CHSH Beratungsteam durch Partner Albert Birkner (Corporate/M&A) sowie Senior Counsel Sarah Wared (Corporate/M&A) koordiniert. Das tschechische Beratungsteam bestand aus Partner Pavel Široký (Corporate/M&A) und Senior Associate Zuzana Hrbáľová (Corporate/M&A).

www.chsh.com

Fotos: beigestellt

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Scout24 erwirbt mit Binder Grösswang immodirekt.at

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Thomas Schirmer

Thomas Schirmer

Binder Grösswang berät ImmobilienScout24 beim Erwerb von immodirekt.at (Agire Handels- und Werbe-Gesellschaft m.b.H.).

Das Projekt umfasste den Erwerb der Agire im Rahmen eines Share Deals. Verkäuferin war Frau Liselotte Moser, Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin der Agire.
Immodirekt.at ist ein langjährig etabliertes Immobilien-Kleinanzeigenportal in Österreich mit einer bekannten Marke. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Wien und zählt etwa 500 gewerbliche Anbieter sowie rund 30.000 Immobilienangebote.

ImmobilienScout24 gehört zur Scout24-Gruppe, die führende digitale Marktplätze im Immobilien- und Automobilbereich in Deutschland und anderen ausgewählten europäischen Ländern betreibt und ist seit Jänner 2012 mit einem österreichischen Marktplatz online. Gemeinsam mit Immobilien.net verzeichnet das Portal jeden Monat rund 1,9 Millionen Besuche, die Nutzer können dabei stets unter rund 100.000 Immobilienangeboten wählen. Für den Erfolg von ImmobilienScout24 in Österreich zeichnen rund 45 Mitarbeiter verantwortlich.

Hermann Schneeweiss

Hermann Schneeweiss

Mit der Übernahme von immodirekt.at baut die Scout24 AG ihre Position in Österreich weiter aus und setzt auch hier ihren Wachstumskurs fort.

Das Signing/Closing fand am 06. Juni 2016 bei Binder Grösswang in Wien statt. Das Binder Grösswang Kernteam (Corporate/M&A) bestand aus Thomas Schirmer (Partner), Hermann Schneeweiss (Anwalt) und Cordelia Klauhs (Rechtsanwaltsanwärterin).

www.bindergroesswang.at

Fotos. beigestellt

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