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Dr. Tanja Lang verstärkt als Rechtsanwältin das Arbeitsrecht-Team von Herbst Kinsky

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Tanja Lang

Tanja Lang

Nach Beendigung des Studiums war Tanja Lang über zwei Jahre als Berufsanwärterin für Steuerberater bei der KPMG Austria beschäftigt und anschließend seit 2013 Rechtsanwaltsanwärtin in der von Prof. Dr. Franz Marhold geleiteten Arbeitsrechtspraxis von Herbst Kinsky. Tanja Lang ist die erste Rechtsanwältin, die das Wirtschaftsrechtsstudium der WU Wien absolvierte. Dr. Lang dissertierte 2014 zu dem Thema Abfertigung NEU.

„Wir sind sehr erfreut darüber, eine solch kompetente Kollegin in unserem Kreis von Anwälten willkommen zu heißen. Tanja Lang ist ein sehr wertvolles Mitglied unseres Teams und trägt mit ihrer großen Expertise sehr zum weiteren Ausbau unserer erfolgreichen Praxis bei“, so Prof. Dr. Franz Marhold, Partner und Leiter der Arbeitsrechtsteams bei Herbst Kinsky.

www.herbstkinsky.at
Foto: beigestellt

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CMS begleitet NV bei Entflechtung der Beteiligungsstruktur

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Johannes Reich-Rohrwig

Johannes Reich-Rohrwig

Die Niederösterreichische Versicherung AG (NV) hat ihre Beteiligungen an der Uniqa und Raiffeisen-Holding NÖ-Wien aufgegeben. Die internationale Anwaltskanzlei CMS beriet bei dieser gesellschaftsrechtlichen Transaktion.

Die NV hat insgesamt 25,11% ihrer Aktien eingezogen, davon entfallen 11,89% auf die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien und 13,22% auf die Uniqa Insurance Group AG. Die Transaktion wurde von der Finanzmarktaufsicht genehmigt.

Diese Entflechtung wurde unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, Partner und Leiter der Fachabteilung für Gesellschaftsrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit der Anwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz, rechtlich begleitet. „Es ist viel gesellschaftsrechtliches Know-how in diese Transaktion geflossen, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Klientin zu erzielen“, freut sich der renommierte Gesellschaftsrechtsexperte Reich-Rohrwig über die nun abgeschlossene Abwicklung. Er arbeitete mit Dr. Bernt Elsner im regulatorischen Bereich / FMA zusammen.

Gesellschaftsrechtliche Expertise von CMS
Insgesamt 40 Juristinnen und Juristen gehören dem Corporate/M&A-Team von CMS Reich-Rohrwig Hainz in Wien und den neun Niederlassungen in CEE an. Darüber hinaus stehen Klienten von CMS über 700 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in 34 Ländern weltweit zur Verfügung. Eine der Stärken der CMS Fachbereichsgruppe liegt in der großen Diversität der Klienten, durch welche das Spektrum an betreuten Projekten eine beachtliche Bandbreite aufweist. Die grenzüberschreitenden Teams sind aus Expertinnen und Experten aller Praxisbereiche und Sektoren zusammengesetzt: Bankwesen, Konsumgüter, Energie, Infrastruktur, Versicherung, Lifesciences, Immobilien und Bauwesen, Hotels und Freizeit, Technologie und Medien. Aufgrund dieser Struktur sind die beteiligten Juristinnen und Juristen für die branchenspezifischen Besonderheiten einer Transaktion sensibilisiert und können zeit- und kostenschonend beraten, da sie die wesentlichen wirtschaftlichen Fragen und Risiken der Transaktion genau lokalisieren können.

www.cms-rhh.com

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Wolf Theiss Finance & Tax Breakfast: Geldwäschebekämpfung bei Banken

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Markus Heidinger

Markus Heidinger

Die bevorstehende Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie bringt für den österreichischen Finanzmarkt einige Änderungen wie beispielsweise bei der Sorgfaltspflicht oder bei Steuerstrafen als Vortaten zur Geldwäscherei.

Die neue Geldwäsche-Richtlinie muss bis zum 26. Juni 2017 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Österreich beabsichtigt, die Umsetzung – ausgenommen das neu zu schaffende Register wirtschaftlicher Eigentümer – schon mit 1. Jänner 2017 vorzunehmen.

Der in Begutachtung befindliche Ministerialentwurf für die Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie durch ein neues Finanzmarkt-Geldwäschegesetz konsolidiert die Geldwäschebestimmungen für die Finanzbranche, die derzeit in verschiedenen Materiengesetzen geregelt sind.

„Der Ministerialentwurf ist legistisch gut gelungen, es wird ein neues einheitliches, sprachlich klares und gut strukturiertes Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen“, erklärt Markus Heidinger, Wolf Theiss Partner und Leiter der Praxisgruppe Banking & Finance. „Im Rahmen der bis Anfang Oktober laufenden Stellungnahmefrist wird es aber sicher auch noch sinnvolle Verbesserungsvorschläge geben“.

Bei den „vereinfachten Sorgfaltspflichten“ soll es in Zukunft keine Automatismen mehr geben, sondern die vereinfachten Sorgfaltspflichten sollen nur zur Anwendung kommen, wenn eine Einzelfallrisikoprüfung dies erlaubt. Bei den „verstärkten Sorgfaltspflichten“ soll es künftig auch primär eine Einzelfallrisikoprüfung geben, jedoch gibt es weiterhin Fälle, in denen jedenfalls die verstärkten Sorgfaltspflichten Anwendung finden sollen (vereinfacht gesagt bei Korrespondenzbankbeziehungen zu Drittlandinstituten, bei Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen („PEPs“) und bei Nicht-Kooperationsstaaten).

Weiters soll die Zusammenarbeit zwischen FMA und Staatsanwaltschaften/Gerichten weiter verbessert werden. Insgesamt wird der institutionelle Rahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche gestärkt.

„Auch Steuerstraftaten können Vortaten zur Geldwäscherei sein“, erläutert Benjamin Twardosz, Wolf Theiss Partner, Praxisgruppe Tax. Nach geltender Rechtslage würde dies den wertqualifizierten Abgabenbetrug bei Hinterziehung von mehr als 250.000 Euro betreffen. Ein Abgabenbetrug liegt dann vor, wenn zum Zweck der Abgabenhinterziehung falsche Urkunden oder Scheingeschäfte eingesetzt werden oder Vorsteuern zu Unrecht geltend gemacht werden (Mehrwertsteuerbetrug).

„Für einen Außenstehenden ist es sehr schwierig, einen Abgabenbetrug zu erkennen, und noch schwieriger, ihn von einer gewöhnlichen Abgabenhinterziehung (bloße Abgabe einer falschen Steuererklärung) zu unterscheiden“, so Twardosz. Selbst Experten seien sich uneinig darüber, wie der Begriff des „Abgabenbetrugs“ auszulegen ist. Umso schwieriger sei es für eine Bank, ihn zu erkennen, um zu beurteilen, ob Gelder aus einem Abgabenbetrug stammen.

Umstritten ist auch, ob Steuern, die jemand zu wenig bezahlt, Vermögensbestandteile sind, die aus einer strafbaren Handlung herrühren. Dies wäre aber Voraussetzung für Geldwäscherei. Aufgrund der 4. Geldwäsche-Richtlinie muss Österreich seine Rechtslage ändern und Abgabenbetrug auch schon bei Beträgen von weniger als 250.000 Euro in den Katalog der Vortaten einbeziehen.

„Damit wird zwar die Rechtslage verschärft, aber die bestehenden Probleme werden nicht gelöst. Die Definition des Abgabenbetrugs ist weiterhin in einigen Punkten unklar, und es bleibt sehr schwierig für Banken, einen solchen zu erkennen. Besonders problematisch ist dies, da Banken zu Geldwäscheverdachtsmeldungen verpflichtet sind. Die Folge könnte sein, dass eine Unzahl von Verdachtsmeldungen erstattet wird und die Fälle, denen man wirklich auf die Spur kommen will, in der Masse untergehen“, so der Wolf Theiss Steuerexperte.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Herbst Kinsky berät bitmovin im Zuge einer USD 10,3 Mio Series A Finanzierungsrunde mit Atomico als Leadinvestor

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Florian Steinhart

Florian Steinhart

Die Wirtschaftskanzlei Herbst Kinsky hat die bitmovin Inc (USA) mit ihrer 100%igen Tochter bitmovin GmbH (Österreich) im Zuge einer Series A Finanzierungsrunde in Höhe von USD 10,3 Mio mit Atomico (UK) als Leadinvestor beraten. Weitere Investoren der Finanzierungsrunde waren, unter anderem, Dawn Capital (UK), Y Combinator (Silicon Valley) und Speed Invest (Österreich).

bitmovin ist ein 2013 in Klagenfurt gegründetes Start-up, das einen hochleistungsfähigen Streaming- Dienst anbietet. „bitmovin ermöglicht Content-Anbietern qualitativ hochwertige Videos auf jeder Plattform zum Streamen zur Verfügung zu stellen, mit den geringsten Pufferzeiten und der höchsten Qualität auf dem Markt. bitmovin ist dabei 100-mal schneller als die internationale Konkurrenz“, so Mitgründer Stefan Lederer.

Atomico ist eine der führenden Investmentfirmen in Europa, fokussiert auf weltweit schnellwachsende Technologieunternehmen. Zu den Investoren und Führungskräften von Atomico zählen Unternehmensgründer, die bereits für die globale Expansion sowie das Wachstum und Marketing von Firmen wie Skype, Google, Uber oder Spotify verantwortlich waren.

Florian Steinhart: „Es freut mich, bei einer der größten Venture Capital Finanzierungen mit österreichischen Beteiligung dieses Jahres mitgewirkt zu haben. bitmovin ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass man sich mit einer guten Idee und harter Arbeit auch als österreichisches Start-up im Silicon Valley einen Namen machen kann.“

Das Team von Herbst Kinsky wurde bei dieser Transaktion von Florian Steinhart geleitet. Weitere Mitglieder des Transaktionsteams waren Tanja Lang (Arbeitsrecht) und Florian Pollak (Gesellschaftsrecht). Auf US-Seite war bei der Transaktion die US-amerikanische Kanzlei Cooley, LLP unter Federführung von Michael McGrail tätig.

www.herbstkinsky.at

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Baker & McKenzie reitet die digitale Welle: Kanzlei präsentiert bei Sommerfest Online-Magazin „Digital Wave“

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Dr. Philipp Maier (Leiter des Arbeitsrechtsteams in Wien), Dr. Lukas Feiler (Leiter des IT-/IP-Teams in Wien), Alexander Petsche (Managing-Partner von Baker & McKenzie)

Philipp Maier (Leiter des Arbeitsrechtsteams in Wien), Lukas Feiler (Leiter des IT-/IP-Teams in Wien), Alexander Petsche (Managing-Partner von Baker & McKenzie)

Bei herrlichem Wetter gab sich die Wiener Juristenszene gestern ein Stelldichein über den Dächern Wiens. Rund 200 Gäste folgten der Einladung von Baker & McKenzie ins K47. Die Kanzlei nutzte das jährliche Sommerfest, um die jüngste Initiative der Kanzlei vorzustellen.

Zur Titelmelodie von „Baywatch“ präsentierte Managing-Partner Alexander Petsche „Digital Wave“, Bakers Online-Magazin zur Digitalisierung. Melancholisch wurden viele Gäste auch beim filmischen Verweis auf längst vergangene Zeiten: Als man seine Musik noch in den Regalen des „Virgin Megastore“ suchte, beim Telefonieren an ein Kabel gebunden war oder in seinen Fotoapparat einen Film einlegen musste.

„Vor ein paar Jahren konnte man noch glauben, dass es sich um ein Nischenproblem handelt. Aber wer heute behauptet, die Digitalisierung interessiert ihn nicht, wird bald von der Realität überholt werden“, erklärte Petsche den Beweggrund für das neue Online-Magazin. „Wir wollen Österreichs Unternehmen helfen, die Welle zu reiten.“ Derzeit drohe das Land nämlich die vierte industrielle Revolution zu verschlafen.

Baker & McKenzie als Vorreiter bei der Digitalisierung

Mit dem größten Kanzleinetzwerk der Welt könne Baker & McKenzie früher als jede andere Kanzlei erkennen, welche Branchen als nächstes von der Digitalisierung betroffen sein werden. „Deshalb gehen wir nun in Österreich voran und haben als erste Kanzlei ein eigenes Team für die digitale Transformation eingerichtet“, berichtete Petsche. „Das sind unsere Wellenreiter“ – mit diesen Worten präsentierte Managing-Partner Petsche beim Kanzleifest die drei Anwälte, die den Kern des Digitalisierungsteams bei Baker in Wien bilden.

Marc Lager, Partner für Kartell- und Unternehmensrecht, sieht die Hauptaufgabe des Teams darin, die ständig wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen zu beobachten und einzuordnen: „Neue Geschäftsmodelle bedeuten neue Risiken. Mit unserem Online-Magazin wollen wir den Unternehmen Orientierung bieten.“

Zu den größten Herausforderungen gehört die Flexibilisierung der Arbeitswelt, die mit der digitalen Transformation einhergeht. „Bei Crowdworking & Co herrscht beträchtliche Unsicherheit und es passieren die teuersten Fehler“, berichtet Partner Philipp Maier, der das Wiener Arbeitsrechtsteam leitet. Lukas Feiler, Leiter des IT- und IP-Teams in Wien: „Das Thema Datenschutz ist inzwischen bei den meisten Unternehmen angekommen. Aber beim Thema Monetarisierung der Daten stehen wir in Österreich oft erst am Anfang.“

Auf www.digitalwave.at wird das Team ab jetzt laufend die Fragen beantworten, die sich Unternehmenslenker und Rechtsabteilungen angesichts der Digitalisierung stellen.

www.bakermckenzie.com

Foto: Nadine Studeny

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BINDER GRÖSSWANG berät Snam beim Erwerb von 49% an der Gas Connect Austria

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Michael Kutschera

Michael Kutschera

BINDER GRÖSSWANG berät zusammen mit der italienischen Kanzlei Bonelli Erede den Fernleitungsnetzbetreiber Snam, der in einem Konsortium mit Allianz 49% der Anteile an der Gas Connect Austria von der OMV AG und der OMV Gas & Power erwirbt.

Das Signing fand am 22. September 2016 statt. Das Käufer-Konsortium wurde von der OMV im Rahmen eines Bieterverfahrens ausgewählt.

BINDER GRÖSSWANG Partner Michael Kutschera: „Wir freuen uns, dass wir bei dieser außerordentlichen Infrastruktur-Transaktion Snam beraten durften. Es ist sicherlich die größte Transaktion im Bereich Energy in diesem Jahr und unterstreicht unsere internationale Expertise in diesem Bereich. “

BINDER GRÖSSWANG Partner Bernd Schneiderbauer: “Bei einer Transaktion dieser Größenordnung und Komplexität ist das Zusammenspiel der verschiedenen Expertenteams von ganz besonderer Bedeutung. Besonders erwähnenswert war die effiziente und kollegiale Zusammenarbeit mit Bonelli Erede und Wolf Theiss bei diesem herausfordernden Projekt.“

Das BINDER GRÖSSWANG-Team umfasste im Lead für Corporate/M&A Michael Kutschera, Bernd Schneiderbauer (beide Partner), Philipp Kapl (Anwalt) und Moritz Salzgeber (Rechtsanwaltsanwärter) (alle Corporate/M&A).

Bernd Schneiderbauer

Bernd Schneiderbauer

Weiters Johannes Barbist (Partner), Markus Pinggera (Anwalt) und Regina Kröll (Rechtsanwaltsanwärterin) für Regulatory, Alexander Kramer (Counsel) und Michael Ebner (Anwalt) für Real Estate, Hellmut Buchroithner (Counsel), Maria Gernerth Mautner Markhof und Fabian Heim (beide Rechtsanwaltsanwärter) für Commercial/IP, Andreas Hable (Partner), Christoph Baumgartner und Vanessa Hurt (beide Rechtsanwaltsanwärter) für Corporate, Emanuel Welten (Partner), Michail Fouzailov, Markus Stelzl und Miriam Astl (alle Rechtsanwaltsanwärter) für Finance, Horst Lukanec, Angelika Pallwein-Prettner (beide Partner) und Sabine Apfl (Rechtsanwaltsanwärterin) für Arbeitsrecht, Ingeborg Edel (Partnerin) und Oliver Loksa (Anwalt) für Litigation.

Ebenfalls beraten wurde Snam von Bonelli Erede mit Lead Partner Alberto Saravalle, Paolo Daino (Partner), Alessandro Vittoria und Diane Vallaud (Associate).

Das Snam inhouse legal Team umfasste Michela Schizzi und Emily Lombardi.

Allianz wurde beraten von Wolf Theiss, im Lead Horst Ebhardt, Christian Mikosch (beide Partner).

Die Gas Connect Austria GmbH mit Sitz in Wien ist ein Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber und ein Tochterunternehmen des österreichischen Öl- und Gaskonzerns OMV. Kerngeschäft des Unternehmens sind die Vermarktung von grenzüberschreitenden Transportkapazitäten und die Bereitstellung von Kapazitäten für im Inland benötigtes Erdgas. Zudem ist Gas Connect Austria als Betreiber eines rund 900 Kilometer langen Erdgashochdruckleitungsnetzes für dessen sicheren Betrieb verantwortlich.

Die Snam S.p.A (Società Nazionale Metanodotti) ist ein italienischer Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas. Das Unternehmen wurde 1941 gegründet und war von 1953 bis 2001 eine Tochtergesellschaft des italienischen Erdöl- und Energiekonzerns Eni. Snam unterhält (Stand 2014) ein 32.339 km langes Erdgasleitungssystem über das 62,28 Milliarden Kubikmeter Erdgas transportiert werden und ist damit der größte Gastransporteur Italiens.

www.bindergroesswang.at

Fotos: beigestellt

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Wolf Theiss berät Allianz bei der Akquisition eines Minderheitenanteils an der Gas Connect Austria

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Horst Ebhardt

Horst Ebhardt

Die OMV hat den Verkauf eines 49% Minderheitenanteils von Gas Connect Austria (GCA) an ein Konsortium von Allianz und Snam unterzeichnet.

Wolf Theiss hat dabei die Allianz in Bezug auf die gesamte Transaktion – von der Due Dilligence über die Vertragsverhandlungen bis zu dem am 22.9. stattgefundenen Signing – betreut. Zusätzlich zeichnete Wolf Theiss für die Akquisitions-Finanzierung des gesamten Konsortiums verantwortlich.

Das Konsortium wurde von der OMV im Rahmen eines Bieterverfahrens ausgewählt, das im ersten Quartal 2016 begann.

Christian Mikosch

Christian Mikosch

Bei der Beratung der Allianz waren unter dem Co-Lead von Horst Ebhardt, Partner und Christian Mikosch, Partner, des weiteren Jiayan Zhu, Associate, Felix Breitwieser, Associate (alle Corporate und M&A), Kurt Retter, Partner, Regulatory, Eva Spiegel, Partner, Dispute Resolution, Gabriele Hintsteiner, Senior Associate, Dispute Resolution, Matthias Unterrieder, Partner, Employment, Karl Koller, Partner, Real Estate, Benjamin Twardosz, Partner Tax und Gerhard Dilger, Consultant, Banking & Finance, im Wolf Theiss-Team vertreten.

Günter Bauer, Leiter der Praxisgruppe Competition & Antitrust und sein Team kümmern sich nunmehr um die Kartellanmeldung auf Seiten der Allianz Gesellschaften.

Die Beratung zur Akquisitions-Finanzierung des Konsortiums von Allianz und Snam wurde unter der Federführung von Andreas Schmid, Partner, Banking & Finance durchgeführt. Mit ihm im Team waren Counsel Marcel Nemeth sowie Senior Associate Barbara Jakubowics und Associate Georg Harer, jeweils Praxisgruppe Banking & Finance.

Snam wurde durch Binder Grösswang vertreten. Für die Erstellung der Due Dilligence hat die Allianz Gesellschaft Gaswirtschafts-Experten von Starlinger Mayer Rechtsanwälte hinzugezogen.
Allianz Capital Partners (ACP), der Alternative Asset Manager der Allianz Gruppe, führte die Transaktion im Auftrag österreichischer und deutscher Allianz Versicherungsunternehmen durch. Jacques Röder, Head of legal – Direct Investments und Nadine Rinck haben seitens ACP die Transaktion inhouse rechtlich gesteuert. „Wir freuen uns sehr, die Allianz Gruppe bei der größten Infrastrukturtransaktion in Österreich in diesem Jahr begleiten zu dürfen. „, erklärt Wolf Theiss Partner Horst Ebhardt.

www.wolftheiss.com

Fotos: beigestellt

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CHSH berät die IC Development erfolgreich beim Verkauf des Büro-komplexes DENK DREI an die ARE

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Ton und Nödl

Manfred Ton und Matthias Nödl

CHSH berät die IC Development erfolgreich beim Verkauf des Bürokomplexes DENK DREI an die ARE.

Unter der Leitung von CHSH Partner Manfred Ton beriet das Real Estate & Construction-Team von CHSH die IC Development beim Verkauf des neuen, im VIERTEL ZWEI gelegenen, Bürokomplexes DENK DREI an die ARE.

„Wir freuen uns, dass die IC Development bei dieser Transaktion, die zu den größten Immobiliendeals des laufenden Jahres 2016 gehört, auf die Expertise von CHSH vertraute“, so Manfred Ton.

Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Neben Ton bestand das CHSHTeam aus Matthias Nödl und Peter Vcelouch (Construction).

www.chsh.com

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DLA Piper Corporate Evening zu aktuellen Fragen beim Engagement in Russland

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Beim Corporate Eveneing Russia: Steffen Kaufmann, Michael Angerer und David Christian Bauer

Beim Corporate Eveneing Russia: Steffen Kaufmann, Michael Angerer und David Christian Bauer

Beim Corporate Evening der globalen Anwaltskanzlei DLA Piper am 26. September in Wien standen aktuelle Fragen der österreichischen Exportwirtschaft beim Engagement in Russland im Blickpunkt.

Dr. David Christian Bauer, Country Managing Partner des Wiener DLA Piper Büros, eröffnete den Abend mit einem kurzen Abriss zu den seitens der USA und EU verhängten Sanktionen, deren Verlängerung im Jänner 2017 als sehr wahrscheinlich gilt.

Die Chancen auf Umgehung werden von Rechtsexperten als gering eingeschätzt: „Bei allen Sanktionen gibt es auch immer ein weites Umgehungsverbot“, sagt Bauer. Neben der Ukraine-Krise haben insbesondere der Ölpreisverfall und die Rubelabwertung der russischen Wirtschaft stark zugesetzt, wie Dr. Michael Angerer, Regionalmanager der Wirtschaftskammer Österreich, AUSSENWIRTSCHAFT Osteuropa/Zentralasien, berichtete. Eine Erholung sei nicht vor 2017 zu erwarten. Steffen Kaufmann, Partner im Moskauer DLA Piper Büro, sieht aktuell auch positive Entwicklungen. Gesunkene Preise könnten Investoren anziehen, zudem gebe es kaum Beschränkungen für ausländische Unternehmen.

Gleichzeitig ziele die neue russische Industriepolitik der Importsubstitution klar auf die Förderung lokaler Produktion ab. „Man möchte wegkommen von der Abhängigkeit von Exporten und mehr in Russland investieren“, so Kaufmann. Als Folge dieser Bestrebungen wurden bestehende öffentliche Vergabeprinzipien dahingehend geändert, dass in zunehmendem Maße lokal produzierten Produkten Vorrang gewährt wird. Dies soll Unternehmen stimulieren, in Russland Produktionsstätten zu errichten.

Die globale Anwaltskanzlei DLA Piper verfügt auch über Büros in Moskau und St. Petersburg und berät insbesondere internationale Unternehmen umfassend in allen Rechtsfragen.

www.dlapiper.com

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Commercial-Experte Christian Stögerer ist Rechtsanwalt bei CMS

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Christian Stögerer

Christian Stögerer

Dr. Christian Stögerer verstärkt ab sofort als Rechtsanwalt den Fachbereich IP, TMT und Commercial der internationalen Anwaltssozietät CMS in Wien.

Christian Stögerer (32) ist auf Commercial, insbesondere Produkthaftungsrecht, spezialisiert und  stieß 2012 als Associate zu CMS Reich-Rohrwig Hainz und ist seit dem Teil des IP, TMT und Commercial-Teams. Der in Wien geborene und in der Wachau (Dürnstein) aufgewachsene Jurist hat sich auf den breit gefächerten Bereich Commercial mit Schwerpunkt Produkthaftungsrecht spezialisiert. Zusätzlich behandelt er Fragen des Internet- und Vertriebsrechts und Fragestellungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als nunmehr eingetragener Rechtsanwalt betreut er Unternehmen aus den Bereichen Lifescience, Gesundheitswesen, Agrarwirtschaft, IT und Banken und vertritt diese auch vor Gerichten und Schiedsgerichten.

Christian Stögerer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und absolvierte 2010 seinen LL.M. (Master of Laws) an der University of California, Los Angeles. Seine Ausbildungsschwerpunkte in den USA legte er auf die Bereiche Entertainment und Media Law. 2013 schloss er das Doktorat an der juristischen Fakultät in Wien ab.

www.cms-rrh.com

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Neue Senior Managerin bei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte in Wels

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Barbara Peschka wird neue

Barbara Peschka wird neue Senior Managerin bei SCWP Schindhelm in Standort

Ab Oktober 2016 wird das Team der Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm) von Dr. Barbara Peschka als Senior Managerin am Welser Standort verstärkt.

Dr. Barbara Peschka (30):
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Dr. Barbara Peschka liegen in den Bereichen des Immaterialgüterrechts sowie des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts. Sie verfügt über besondere Expertise in den Bereichen Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Aufgrund ihrer fundierten Sprachkenntnisse berät und vertritt Dr. Peschka international tätige Unternehmen auch in französischer und englischer Sprache.

Dr. Barbara Peschka schloss das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität in Linz nach sechs Semestern im Jahr 2009 ab. Unmittelbar danach verfasste sie ihre Dissertation am Institut für Unternehmensrecht ebenfalls an der Johannes Kepler Universität und beendete das Doktorat 2011 mit Auszeichnung. Für ihre Studienerfolge erhielt Dr. Barbara Peschka zwei Stipendien für überdurchschnittliche Studienleistungen.

Während ihres Doktoratsstudiums sammelte Dr. Barbara Peschka im Brüsseler Büro des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages juristische Erfahrung auf europäischer Ebene, die sie 2015 im Zuge eines sechsmonatigen Praktikums am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg ausbauen und vertiefen konnte.

Dr. Barbara Peschka ist seit März 2012 als Rechtsanwaltsanwärterin Teil des Teams von SCWP Schindhelm. Im Juni 2014 legte sie die Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg ab und steigt nunmehr zur Senior Managerin auf.

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Baker & McKenzie begleitet Maschinenbauer bei Übernahme

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Ettmayer

Wendelin Ettmayer leitete das Team von Baker & McKenzie

Belgische Beyne NV übernimmt Teile der insolventen Vogel & Noot Landmaschinen

Wien, 29. September 2016. Die internationale Wirtschaftskanzlei Baker & McKenzie hat das belgische Maschinenbauunternehmen Beyne NV bei der Übernahme der Sparte „Premium Parts“ aus der insolventen Vogel & Noot Landmaschinen GmbH & Co KG beraten. Mit 17 Millionen Euro Verbindlichkeiten handelt es sich bei der Vogel & Noot um eine der größten österreichischen Insolvenzen in diesem Jahr.

Übernommen wurden neben der Sparte „Premium Parts“ (Produktion von Verschleißteilen) unter anderem zwei Liegenschaften einschließlich der bestehenden Fabriks- und Lagergebäude in Wartberg, die 100%-Beteiligung an der rumänischen Vogel-&-Noot-Tochtergesellschaft, der gesamte Maschinen- und Lagerbestand in Wartberg sowie einzelne IP-Rechte mit dem Ziel des Fortbetriebs der Sparte „Premium Parts“. Die Kaufverträge wurden am 20. September unterschrieben, mit einer Genehmigung des Konkursgerichtes wird in den nächsten Tagen gerechnet.

Betreut wurde Beyne von einem interdisziplinären Team unter der Leitung von Wendelin Ettmayer. „Übernahmen aus Konkursmassen erfolgen immer unter hohem Zeitdruck und auf Basis bloß eingeschränkter Informationen. Für die Due-Diligence-Prüfung und Vorbereitung der Transaktion blieben gerade einmal zwei Wochen. Diesmal kam noch die spezielle Herausforderung hinzu, dass in der kurzen Zeit mit zwei weiteren Interessenten ein Bieterkonsortium gebildet werden musste“, berichtet der Wiener Partner von Baker & McKenzie.

Wendelin Ettmayer ist Teil des Restrukturierungsteam der Kanzlei, das in den vergangenen Jahren zahlreiche prominente Reorganisationsprojekte erfolgreich begleitet hat (Abwicklung der Baumarktkette bauMax, Verkauf der Valartis-Bank in Österreich, Begleitung des spanischen Baukonzerns FCC rund um die Insolvenz der Alpine-Gruppe u.v.m.).

www.bakermckenzie.com

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DLA PIPER und CMS beraten ERSTE GROUP IMMORENT

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Jasna Zwitter Tehovnik

Jasna Zwitter-Tehovnik freute sich das Projekt von Beginn an begleiten zu dürfen

DLA Piper Weiss-Tessbach hat gemeinsam mit CMS die ERSTE GROUP IMMORENT bei der Veräußerung eines kroatischen Luxus-Hotelresorts an einen chinesischen Investor beraten.

Die als Share Deal konzipierte Transaktion zählt zu den bedeutendsten Hoteltransaktionen im CEE-Raum im heurigen Jahr.

Das 5-Sterne Radisson Blu Resort & Spa Sun Gardens in Dubrovnik ist eines der schönsten und luxuriösesten Hotel- und Apartmentresorts an der kroatischen Küste. DLA Piper und die kroatische Kanzlei Glinska & Mišković berieten unter Federführung von Partnerin Dr. Jasna Zwitter-Tehovnik zu den finanzierungsrechtlichen Aspekten, die beiden CMS-Partner Dr. Gregor Famira und Hrvoje Bardek zeichneten für die M&A-Aspekte des Projekts verantwortlich. Auf Seiten von Erste Group lag die Gesamtleitung bei Dr. Alexander Rössler. Als Vermittler und Abwickler der Transaktion fungierte Christie & Co unter der Leitung von Lukas Hochedlinger, Managing Director Germany, Austria & CEE.

Jasna Zwitter-Tehovnik berät die Erste Group Immorent bereits seit der Errichtung des exklusiven Komplexes in Dubrovnik im Jahr 2008 und kann dabei auf langjährige und profunde Erfahrung und Expertise in diesem Bereich zurückgreifen. „Diese Transaktion lässt deutlich erkennen, dass DLA Piper im Finanzierungsbereich zu den führenden Anwaltskanzleien gehört. Ich freue mich sehr, dass ich dieses Projekt von Beginn an begleiten durfte und darf nun zum erfolgreichen Abschluss gratulieren“, erklärt Jasna Zwitter-Tehovnik, eine der wenigen Rechtsanwältinnen in Österreich mit Zulassungen für vier Jurisdiktionen.

„CMS ist führend bei der Beratung im Hotelsektor in Europa und verfügt über langjährige, profunde Erfahrung bei Übernahmen und Veräußerungen in dieser Branche. Umso mehr freut es uns, dass wir die Erste Group Immorent bei dieser Transaktion auf dem Hotelmarkt erfolgreich beraten durften“, ergänzte Dr. Famira, Partner bei CMS.

Christie & Co begleitete den gesamten Transaktionsprozess, identifizierte einen passenden Investor und führte erfolgreich die Vertragsverhandlungen durch. „Das Resort ist mit seiner positiven Performance sowie den Entwicklungsmöglichkeiten einzigartig in Kroatien. Daher freuen wir uns, den Verkaufsprozess für die Erste Group Immorent mit einem visionären Investor abgeschlossen zu haben, der die Erfolgsgeschichte des Sun Gardens fortschreiben wird“, erklärt Lukas Hochedlinger, Managing Director Germany, Austria & CEE bei Christie & Co.

Die Erste Group Immorent ist der Spezialist für Immobilienfinanzierung sowie Projektentwicklung, Baudienstleistungen und Immobilieninvestments in Österreich und CEE/SEE. Mit über 45 Jahren Erfahrung und mehr als 10.000 finanzierten Büro- und Gewerbeimmobilien, Business Parks und Einkaufszentren, Wohngebäuden und Infrastrukturprojekten zählt die Erste Group Immorent zu den führenden Anbietern von Immobilien- und Infrastrukturfinanzierungen. Die Abteilung für „Real Estate Workout“ leitet Herr Mag. Wolfgang Urban.

www.dlapiper.com
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Schönherr berät OVS bei der Übernahme der Modekette Charles Vögele

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Schönherr Partner: Volker Weiss und Florian Kusznier

Schönherr Partner: Volker Weiss und Florian Kusznier

Schönherr berät OVS S.p.A. („OVS“), einen in Italien führenden Modekonzern, und Sempione Retail AG („Sempione Retail“) in Zusammenhang mit dem von Sempione Retail angekündigten Barübernahmeangebot für a

lle öffentlich gehaltenen Inhaberaktien der Schweizer Charles Vögele Holding AG („Charles Vögele“) in Österreich, Ungarn, Slowenien und Polen.

Sollte das Angebot erfolgreich sein, werden alle Charles Vögele Geschäfte in Deutschland und alle Charles Vögele Immobilien in der Schweiz an einen europäischen Einzelhändler bzw. an einen Schweizer Investor verkauft und die Marke OVS wird in allen Charles Vögele Geschäften in der Schweiz, Österreich, Ungarn und Slowenien eingeführt werden.

Das Schönherr-Team steht unter der Federführung von Florian Kusznier (Partner, Wien, Corporate/M&A) und Volker Weiss (Partner, Brüssel/Wien, EU & Competition). Sie wurden von einem Team unterstützt, das von Julia Wasserburger (Rechtsanwaltsanwärterin, Wien, Corporate/M&A) koordiniert wurde. Die lokalen Teams wurden von Kinga Hetenyi (Partnerin, Budapest, Corporate/M&A), Katarzyna Terlecka (Partnerin, Warschau, Corporate/ M&A) und Marko Prusnik (Partner, Ljubljana, Corporate/M&A) geleitet.

Bär & Karrer ist Lead Counsel von OVS und Sempione Retail.

www.schoenherr.eu

Foto: beigestellt

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Taylor Wessing CEE gründet Tax Group und holt Expertin als Head an Bord

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Michaela Petritz-Klar übernimmt bei Taylor Wessing die neu gegründete Practice Group Tax als CEE Head.

Michaela Petritz-Klar übernimmt bei Taylor Wessing die neu gegründete Practice Group Tax als CEE Head.

Mit Michaela Petritz-Klar hat Taylor Wessing eine namhafte Steuerrechts-Expertin als Team-Head an Bord geholt

Nur wenige Wochen nachdem Taylor Wessing Wien den namhaften Real Estate Spezialisten Clemens Bärenthaler als neuen Partner vorgestellt hat, ist der internationalen Sozietät nun der nächste Coup gelungen. Michaela Petritz-Klar, 39, vormals Leiterin des Steuerrechts-Teams bei Schönherr, wird am 3. Oktober als Partnerin bei Taylor Wessing beginnen und gleichzeitig Head der neu etablierten CEE Practice Group Tax sein.

Alle Facetten des Steuerrechts
Mit ihrer langjährigen Erfahrung – Petritz-Klar war neben Schönherr u.a. auch bei Freshfields und Wolf Theiss im Steuerrecht tätig – zählt die Juristin zu den namhaften Steuerrechts-Experten des Landes. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte umfassen neben der steuerlichen Begleitung von M&A-Transaktionen die internationale Konzernsteuerplanung, die Optimierung von Finanzprodukten und Fondsstrukturen wie auch die steuerliche Begleitung von Finanzierungsprojekten sowie Kapitalmarkt- und Immobilientransaktionen. Auch in der Beratung von „High Net Worth Individuals“ verfügt Petritz-Klar über umfangreiches Know-how.

Der Aufgabenbereich bei Taylor Wessing stellt für die Anwältin einen nächsten Schritt in ihrer beruflichen Laufbahn dar: „Ich freue mich sehr darauf, nach meiner jahrelangen Tätigkeit im Steuerrecht und der Leitung eines Teams in Österreich nun erstmals ein internationales Team aufbauen und leiten zu dürfen“, so Petritz-Klar über ihre kommenden Aufgaben.
CEE Practice Group Tax als Antwort auf Marktanforderungen

“Mit jenen Taylor Wessing Juristen, die in CEE bereits in der Vergangenheit Beratung im Steuerrecht angeboten haben, und dem Eintritt einer ausgewiesenen Steuerrechts-Expertin in Wien sind wir nun sehr gut aufgestellt, um eine CEE-weite Practice Group Tax mit Michaela Petritz-Klar als Head zu implementieren. Wir planen zudem, das Tax-Team schon in naher Zukunft zu vergrößern“, sagt Taylor Wessing CEE Managing Partner Raimund Cancola.

Taylor Wessing CEE reagiert mit diesem strategischen Schritt ganz klar auf Marktanforderungen. Steuern haben eine zentrale Bedeutung für jedes Unternehmen und können sämtliche Aspekte des operativen Business beeinflussen. Neben der steuerrechtlichen Begleitung von M&A-Transaktionen ist es immer mehr auch die laufende steuerliche Beratung, die von Klienten gewünscht wird. Auch Bereiche wie das Finanzstrafrecht und die Vertretung in abgaberechtlichen Verfahren gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Taylor Wessing-weit gibt es bereits seit Jahren eine etablierte Tax-Einheit, die sich etwa auch im Private Wealth Bereich – einer Branche, auf die Taylor Wessing neben Technologie einen klaren Fokus setzt – einen Namen gemacht hat. Nun profitieren Taylor Wessing Klienten im Allgemeinen und „High Net Worth Individuals“ im Speziellen auch in CEE von einer fundierten steuerrechtliche Beratung.

 www.taylorwessing.com

Foto: beigestellt

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Die neue Datenschutz-Grundverordnung: Der Ball liegt nun beim Gesetzgeber

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Günther Leissler ist Rechtsanwalt bei Schönherr, auf Datenschutzrecht spezialisiert und leitet die Seminarreihe der „Schönherr Privacy Academy“, die sich der neuen Datenschutzgrundverordnung widmet.

Günther Leissler ist Rechtsanwalt bei Schönherr, auf Datenschutzrecht spezialisiert und leitet die Seminarreihe der „Schönherr Privacy Academy“, die sich der neuen Datenschutzgrundverordnung widmet.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung kommt auf uns zu. Für den Gesetzgeber bedeutet dies noch einiges an Hausaufgaben.

Ab Mai 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung den Datenschutz in Europa neu. Trotz ihres Umfangs lässt die Verordnung viele Fragen offen. Trifft eine verhängte Geldbuße das Unternehmen oder den Geschäftsführer? Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung? Unsicherheiten wie diesen stehen die rigiden Anforderungen der Grundverordnung und ein hoher Strafrahmen gegenüber. Kurzum: Vieles ist unklar. Zwar räumt die Verordnung Spielraum zur Klärung ein, doch dieser muss genutzt werden – und zwar gewissenhaft!

Unmittelbare Geltung
Die neue Datenschutz-Grundverordnung wurde als eine EU-Verordnung gestaltet und gilt daher in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Sie ersetzt ab 2018 die derzeit geltenden nationalen Datenschutzgesetze in Europa. Sie wird jedoch mitunter als eine „Richtlinie im Verordnungsgewand“ charakterisiert, da sie den Mitgliedstaaten mit mehr als 40 Öffnungsklauseln einen signifikanten Umsetzungsspielraum zugesteht. Diese Öffnungsklauseln sollen dazu dienen, das nationale Recht in den Mitgliedstaaten anzupassen, um Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Bürgern zu vermeiden. Das Prinzip lautet also: Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den „Kern“, die Mitgliedstaaten dürfen nationale Ausgestaltungen vornehmen. Dieser Spielraum ist mitunter groß. So etwa regelt Datenschutz-Grundverordnung jene Datenschutzverletzungen, welche zur Verhängung einer Geldbuße führen und die Strafhöhen. Jedoch obliegt es den Mitgliedstaaten dazu angemessene Verfahrensgarantien und wirksame Rechtsbehelfe vorzusehen. Ein Blick nach Österreich zeigt: Das österreichische Verwaltungsstrafrecht kennt kein Verschuldensprinzip für juristische Personen. Bestraft werden können nur deren Organe, wie z.B. der Geschäftsführer eines Unternehmens, oder eigens bestellte Verantwortliche. Es würde wohl jegliche Verhältnismäßigkeitserwägungen überschreiten, wenn nun über einen Geschäftsführer eines Unternehmens ad personam Geldstrafen von bis zu EUR 20 Millionen verhängt werden könnten. Um dem Auftrag der Datenschutz-Grundverordnung zu entsprechen, wäre daher zu erwägen, eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für Unternehmen auf nationaler Ebene einzuführen.

Mitgliedstaaten gefragt
Die neue Grundverordnung über Datenschutz lässt aber auch inhaltlichen Gestaltungsspielraum zu. Zum Beispiel gebietet es die Datenschutz-Folgenabschätzung zukünftig, dass die mit einer Datenverarbeitung verbundenen Risiken vorab zu bestimmen und hierbei umfassende Systembeschreibungen und Dokumentationen vorzunehmen sind. Vor allem für Klein- und Mittelunternehmen ist dies mit einem hohen, mitunter kaum bewältigbaren administrativen Aufwand verbunden. Doch erlaubt es die Datenschutz-Grundverordnung den Mitgliedstaaten, bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge konkret zu regeln und dabei die gewünschte Folgenabschätzung selbst vorzunehmen. Agiert ein Unternehmen im Rahmen dieser Regelung, so muss es die Folgenabschätzung nicht selbst vornehmen. Ein Rechtsschutzdefizit besteht nicht, denn einer Folgenabschätzung durch den Gesetzgeber wird man dieselbe Güte zusprechen können wie jener eines Unternehmens. Dadurch würde jedoch verhindert werden, dass klein- und mittelständischen Unternehmen Pflichten auferlegt werden, welche diese bei objektiver Betrachtung kaum erfüllen können.

Die Datenschutz-Grundverordnung erlaubt den Mitgliedstaaten darüber hinaus sogar Einschränkungen. So darf etwa der Datentransfer für bestimmte Daten (zB Gesundheitsdaten) in Drittstaaten beschränkt werden, wenn für diese Staaten kein „Angemessenheitsbe-schluss“ der Europäischen Kommission besteht. Ein solcher Beschluss wurde etwa für den kürzlich etablierten „Privacy Shield“ gefasst. Dieser wurde von den USA und der EU in gezielter Reaktion auf die Kritik des EuGH an „Safe Harbor“ geschaffen und bildet einen konsistenten Mechanismus zum Datenaustausch, wie er zwischen den USA und der EU bislang nicht bestanden hat. Doch nicht alle Drittländer können einen solchen Standard bieten, für sie besteht kein Angemessenheitsbeschluss. In solchen Fällen überlässt es die Verordnung den Mitgliedstaaten selbst, bestimmte Fälle des Datenverkehrs im öffentlichen Interesse zu beschränken. Einen solchen nationalen Handlungsspielraum sah nicht einmal die Datenschutz-Richtlinie vor.

Die aufgezeigten Beispiele zeigen, dass die Datenschutz-Grundverordnung zwar unmittelbar anwendbar ist, sie jedoch den Mitgliedstaaten einen großen Handlungsspielraum bietet. So zeigt z.B. auch ein kürzlich in Deutschland veröffentlichter Entwurf eines Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes anschaulich den für die nationalen Gesetzgeber bestehenden Spielraum. Auch in Österreich sind aktuell Bestrebungen zu einem nationalen Anpassungsgesetz im Gang. Ein gewissenhaftes und umsichtiges Vorgehen des Gesetzgebers ist gefragt.

www.schoenherr.eu

Foto: Walter J. Sieberer

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DLA Piper radelt für UNICEF

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Stephan Nitzl

Stephan Nitzl

Die globale Anwaltskanzlei DLA Piper hat am 28. September 2016 bereits zum zweiten Mal eine Fundraising Cycle Challenge zugunsten der Kinderhilfsorganisation UNICEF durchgeführt.

An dem simultan abgehaltenen Wettradeln beteiligten sich 12 Büros aus Europa und 8 Büros aus Asia Pacific mit mehr als 300 Teilnehmern. Insgesamt wurden rund 18.300 Euro an Spenden eingesammelt.

DLA Piper und die weltweit führende Kinderhilfsorganisation UNICEF sind vor 3 Jahren eine richtungsweisende neue Partnerschaft eingegangen, in welcher die Kanzlei die Arbeit von UNICEF mit Pro Bono Beratung sowie durch Bereitstellung von Know-How und finanziellen Ressourcen unterstützt. Auch bei der diesjährigen Cycle Challenge wurde auf Spinning Rädern für die gute Sache in die Pedale getreten. Die Herausforderung bestand darin, auf einem gemeinsam genutzten Bike innerhalb von vier Stunden die größtmögliche Distanz zu erstrampeln. Mag. Stephan Nitzl, Recruitment-Partner und Leiter der Employment Gruppe bei DLA Piper in Wien, sagt: „Als global tätige Anwaltskanzlei sind uns gesellschaftliche Verantwortung und soziales Engagement besonders wichtig. Bei der diesjährigen Cycle Challenge haben wir uns sowohl konditionell als auch finanziell deutlich gesteigert. Ein großes Dankeschön geht an Teamsport Zens sowie an den S.C.HAKOAH, welche durch das Sponsoring der Spinning Räder die Austragung der Cycle Challenge in unserem Wiener Büro überhaupt erst möglich machten und an alle Kollegen und Mitarbeiter, die diese gute Sache tatkräftig unterstützt haben.“

Die Partnerschaft zwischen DLA Piper und UNICEF unterstützt Hilfsprojekte für Kinder in Bangladesch, um deren rechtliche und soziale Situation zu verbessern.

www.dlapiper.com

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss berät Heliad Equity Partners bei der Beteiligung an der MT Holding GmbH

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Michael Lind

Michael Lind

Wolf Theiss berät Heliad Equity Partners beim Erwerb einer Beteiligung an der österreichischen MT Holding GmbH. Der bisherige Alleineigentümer Herr Martin Tiani bleibt weiterhin Geschäftsführer und Gesellschafter der MT Holding GmbH.

Das Beratungsteam von Wolf Theiss wurde von Michael Lind (Partner, Corporate und M&A) und Nikolaus Paul (Partner, Banking und Finance) geleitet und umfasste weiters insbesondere Markus Reinfeld (Associate, Corporate und M&A).

Primärer Gegenstand der Beratung von Wolf Theiss war die Erstellung und Verhandlung der Transaktionsdokumente (insbesondere eines Anteilskaufvertrags, der Dokumentation für eine Kapitalerhöhung sowie eines Syndikatsvertrags).

Die MT Holding GmbH hat Tochtergesellschaften in Österreich, England und den USA, die im Bereich Softwareentwicklung tätig sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung von Produkten zum medizinischen Informationsaustausch auf Basis der international anerkannten IHE Richtlinien. Die Produkte der Unternehmensgruppe berücksichtigen unterschiedliche IHE Domänen wie Radiologie, Kardiologie, Labor, Patient Care Coordination und vor allem IT Infrastruktur. Damit ist die Unternehmensgruppe eines der führenden Unternehmen im Bereich der elektronischen Patientenakte.

Heliad Equity Partners ist eine börsennotierte Beteiligungsgesellschaft, die sich auf Sondersituationen börsennotierter und nicht-börsennotierter Unternehmen im deutschsprachigen Raum fokussiert. Mit einer durchschnittlichen jährlichen NAV Performance von über 25% seit 2012 gehört Heliad Equity Partners zu den derzeit erfolgreichsten börsennotierten Beteiligungsgesellschaften weltweit. Der inhaltliche Fokus von Heliads Investmentstrategie liegt auf den Bereichen Internet & Tech, E-Commerce, Life Sciences und Media & Entertainment.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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CMS beweist Qualitäten und Beständigkeit in der Ukraine: Gemeinsam mit Klienten und Mitarbeitern feiert CMS sein 10-jähriges Jubiläum

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Anna Pogrebna (Local Partner), Maria Orlyk (Local Partner), Johannes Trenkwalder (Managing Partner)

Anna Pogrebna (Local Partner), Maria Orlyk (Local Partner), Johannes Trenkwalder (Managing Partner)

Selbst für einen CEE-Spezialisten wie CMS Reich-Rohrwig Hainz, der seit vielen Jahren von unterschiedlichen unabhängigen Marktbeobachtern zu den führenden und meist empfohlenen internationalen Kanzleien in der gesamten Region gezählt wird, war letzte Woche Donnerstag, den 29. September 2016, etwas Besonderes.

Schließlich ist CMS mit seinem Standort in Kiew bereits seit 2006 in der Ukraine vertreten und berät hier meist internationale Mandanten bei der Erschließung des ukrainischen Marktes. Im Rahmen des 10-Jahres-Festes wurden die Erfolge der letzten Jahre wie auch die hart erarbeitete Marktposition gefeiert.

Im Jahr 2006 ging CMS Reich-Rohrwig Hainz in der Ukraine mit einem 5-köpfigen Team an den Start, um seine Mandanten auch hierhin begleiten und direkt vor Ort betreuen zu können. Zehn Jahre später hat sich das Team auf 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vergrößert und deckt damit sämtliche Fachbereiche des Wirtschaftsrechts ab. Stets an die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Landes angepasst konnte die Kanzlei kontinuierlich wachsen. „Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ukraine erforderten und erfordern höchstmögliche Flexibilität – sowohl der Kanzlei als Ganzes als auch aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt Johannes Trenkwalder, Managing Partner der CMS-Niederlassung in Kiew. „Trotz der bekannten instabilen politischen Lage konnten wir ein hervorragendes Wachstum erzielen. Ich bin sehr stolz, dass mein Team die vielfältigen Herausforderungen derart ausgezeichnet gemeistert hat. Mein Dank gilt aber natürlich auch unseren Klienten, die uns ihr Vertrauen schenken, wenn es um optimale Rechtsberatung in der Ukraine geht.“

Aus diesem Grund lud CMS seine Klienten und Mitarbeiter zur gemeinsamen Feier ins Museum der westlichen und orientalischen Kunst Kiew, welches das bedeutendste Kunstmuseum der Ukraine ist und vor allem durch die Qualität der vorhandenen Kunstwerke besticht. Diese konnten die mehr als 100 Gäste während der exklusiv geführten Touren bis ins letzte Detail bewundern und genießen. Im Vergleich zu manch anderen international tätigen Kanzleien, die sich während der politischen und wirtschaftlichen Krise aus dem Markt bewusst zurückgezogen haben oder zurückziehen mussten, konnte sich CMS auch in dieser Zeit dank entsprechend umfassender Expertise, aber auch dank des Wissens um die Eigenheiten des lokalen Marktes gut aufstellen.

CMS-Erfolge in der Ukraine

Heute hat CMS das stärkste deutschsprachige Team vor Ort – was im Hinblick darauf, dass Beratung in deutscher Sprache gefragt ist, ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil ist. Ebenso wichtig ist jedoch auch die seit 2011 verstärkte Litigation- und Arbitration-Praxis, dank dieser zahlreiche neue Klienten hinzugewonnen werden konnten.

Wie sehr Know-how und Engagement von CMS in der Ukraine geschätzt werden, zeigen aber auch folgende beiden Projekte: So ist CMS durch Partnerin Maria Orlyk, übrigens 2006 die allererste Mitarbeiterin des Kiewer Offices, im Experten-Komitee für die Reform des ukrainischen GmbH-Gesetzes vertreten. Ebenfalls aktuell: Im Auftrag der EBRD, der European Bank for Reconstruction and Development, schult CMS die lokalen Wettbewerbsbehörden in Sachen Wettbewerbsrecht und unterstützt diese bei der Ausarbeitung interner Richtlinien.

Zu den größten und bedeutendsten von CMS im Laufe der Jahre begleiteten Projekte zählen unter anderem:
Beratung der HETA Asset Resolution AG beim Verkauf der Hypo Alpe-Adria-Leasing Ukraine

Beratung der KION Group, einem europäischen Anbieter von Gabelstaplern, Lagertechnik und anderen Industriefahrzeugen, bei der Übernahme des Importgeschäfts ihres exklusiven Vertriebspartners, die von mehr als zehn Unternehmen in vier Rechtsordnungen umgesetzt wurde

Beratung der Quarzwerke GmbH, einem führenden europäischen Unternehmen, das auf die Gewinnung, Aufbereitung und Veredelung von Industriemineralien spezialisiert ist, auf der ukrainischen Seite der mehrere Rechtsordnungen umfassenden Transaktion der Übernahme eines Mehrheitsanteils an der bulgarischen Kaolin JSC

Beratung des österreichischen Unternehmens Ring International Holding AG (RHI) bei der Übernahme von 75% Anteile an der slowenischen Helios d.d.

www.cms-rrh.com

Foto: beigestellt

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DLA Piper Weiss-Tessbach stärkt Finanzstrafrechtliche Expertise

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dla-piper-stefan-holzerMag. Stefan Holzer, Rechtsanwalt und Steuerberater, verstärkt seit Anfang Oktober 2016 die Steuerrechtspraxis bei DLA Piper Weiss-Tessbach.

Als ausgewiesener Experte wird er insbesondere im Finanzstrafrecht beraten. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit werden die steuerliche Präventionsberatung von Organen und Organmitgliedern von Kapitalgesellschaften, die Vertretung in steuerrechtlichen Haftungsverfahren sowie die Beratung von Mandanten im Unternehmens- und Konzernsteuerrecht sein.

„Es freut uns, dass Stefan Holzer unser Team in Wien verstärken wird. Wir können mit ihm den Umfang und die Qualität unseres Beratungsangebotes noch weiter ausbauen. Er verfügt über profunde Erfahrung im Finanzstrafrecht und in der haftungsrechtlichen Präventionsberatung. Aufgrund seiner doppelten Berufsbefugnis als Rechtsanwalt und Steuerberater kann er Mandanten sowohl klassisch anwaltlich als auch bereits im Stadium der Steuerplanung sowie im Zuge von abgabenrechtlichen Prüfungen fundiert beraten“, so Dr. Franz Althuber, Partner bei DLA Piper Weiss-Tessbach.

Mag. Stefan Holzer hat Rechtswissenschaften an der Universität Wien studiert. Nach Absolvierung der Gerichtspraxis war er mehrere Jahre als Rechtsanwaltsanwärter bei einer führenden Wirtschaftskanzlei in Wien tätig und hat die Rechtsanwaltsprüfung mit Auszeichnung absolviert. Im Anschluss daran war Mag. Holzer bis Juni 2016 in der Steuerabteilung von Deloitte, zuletzt als Steuerberater, beschäftigt.

www.dlapiper.com

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