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Wolf Theiss berät Verkäufer von Heptagon bei Mega-Deal mit AMS AG

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Michael Lind

Michael Lind

Die austriamicrosystems AG (AMS) unterschreibt einen Vertrag zur Übernahme der in Singapur ansässigen Heptagon Advanced Micro-Optics PTE. LTD (Heptagon).

Verkäufer sind primär eine Reihe renommierter Finanzinvestoren sowie Management und Mitarbeiter von Heptagon. Es wird erwartet, dass das Closing der Transaktion in den nächsten 3 Monaten erfolgt.

Der Kaufpreis für Heptagon entspricht einem Betrag von rund USD 570 Millionen (Basiskaufpreis), der sich gegebenenfalls durch einen Earnout um einen Betrag von bis zu USD 285 Millionen erhöhen kann. Die Bezahlung des Basiskaufpreises erfolgt großteils durch Aktien an AMS und zu einem kleineren Teil in Bar. Dafür wird AMS rund 5 Millionen eigene Aktien übertragen und rund 11 Millionen neue Aktien aus genehmigtem Kapital schaffen, die auch zum Handel an der Börse in Zürich zugelassen sein werden. Nach Durchführung der Transaktion werden die bisherigen Heptagon Eigentümer eine Beteiligung von rund 20% an AMS halten. Dementsprechend sind die bisherigen Eigentümer von Heptagon nicht nur Verkäufer, sondern gleichzeitig auch Erwerber von AMS-Aktien. Details zur Transaktion sind in der ad hoc Meldung von AMS enthalten.

Michael Lind: „Die vertragliche Umsetzung der wirtschaftlichen Einigung war wegen der innovativen und komplexen Transaktionsstruktur sowie der Involvierung mehrerer Jurisdiktionen eine besondere Herausforderung. Schlussendlich haben wir diese – auch dank der professionellen Zusammenarbeit mit unseren Partnerkanzleien in der Schweiz und in Singapur – gut meistern können.“

Das Wolf Theiss Beratungsteam wurde von Michael Lind (Partner, Corporate/ M&A) geleitet und umfasste insbesondere auch Anja Greiner (Associate, IP/IT), Elisabeth Strobl (Senior Associate, Gesellschaftsrecht), Felix Breitwieser (Associate, Gesellschaftsrecht und M&A), Partner Matthias Unterrieder und Associate Julia Morscher (beide Arbeitsrecht), Sandra Spitzer (Associate, Öffentliches Recht), Partner Peter Oberlechner und Senior Associate Stefan Weishaupt (beide Immobilienrecht), Wolfram Schachinger (Consultant, Öffentliches Recht), Markus Reinfeld (Associate, Gesellschaftsrecht) sowie die Partner Kurt Retter (Öffentliches Recht) und Niklas Schmidt (Steuerrecht).

Heptagon Micro Optics Pte Ltd. entwickelt, produziert und vermarktet mikrooptische Systeme für Smart Devices. Das Unternehmen bietet LED-Systeme für verschiedene OEM Produkte, inklusive Flash Lenses für Smartphone Kameras sowie Taschenlampen für Video-Apps, die auch bei schwachen Lichtverhältnissen einsetzbar sind. Das Unternehmen bietet auch LED-Module sowie Sensorprodukte wie miniaturisierte optische und opto-elektronische Sensoren, die bei der Bewegungserkennung für Spieleanwendungen zum Einsatz kommen; ferner abbildungsoptische Systeme für Smartphone-Kameras sowie für andere Kameraanwendungen wie mobile Videokonferenzen oder medizinische Ausrüstung, die winzige Kameras erfordert. Das 1993 gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Singapur.

AMS entwickelt und produziert hochleistungsfähige analoge Halbleiter und bietet damit innovative Lösungen für die Bedürfnisse seiner Kunden. Die Produkte von AMS kommen für technische Anwendungen zum Einsatz, die höchste Präzision, Sensibilität und extrem niedrigen Stromverbrauch erfordern. Dazu gehören Sensoren und Sensorenschnittstellen, Power Management und Wireless für Kunden in den Bereichen Consumer, Industrie, Medizintechnik und der Automobilbranche. Der Hauptsitz des Unternehmens liegt in Premstätten in der Nähe von Graz. Wesentliche Forschungs- und Entwicklungsanlagen befinden sich in Österreich, Plano/Texas (USA) –in über 20 Ländern besitzt AMS Verkaufsniederlassungen in allen wichtigen ein Center of Excellence für optische Sensoren – sowie in 16 anderen Betrieben weltweit. Mit 2.100 Mitarbeitern Regionen der Welt. Das Unternehmen unterhält ein globales Netzwerk von Geschäftspartnern, darunter seine Vertriebspartner DigiKey, Future Electronice und Mouser. AMS ist an der Schweizer Börse (SIX) notiert.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Martin Niederhuber und Paul Reichel zurück an der Hochschule: NHP-Partner intensivieren im WS 2016/2017 ihre Lehrtätigkeiten an Universitäten und Fachhochschulen

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Martin Niederhuber und Paul Reichel

Martin Niederhuber und Paul Reichel

Martin Niederhuber, der schon an der Wirtschaftsuniversität und der Universität für Bodenkultur Lehrveranstaltungen zur Genehmigung von Betriebs- und Infrastrukturanlagen sowie zu Spezialfragen des Wasserrechts abgehalten hat, betreut im WS 2016/2017 gemeinsam mit Prof. Daniel Ennöckl die Rechtswissenschaftsstudierenden des Juridicums der Universität Wien.

Thema seiner Lehrveranstaltung sind die Grundlagen des österreichischen Umweltrechts.

Paul Reichel, Partner der Kanzlei, unterrichtet im kommenden Semester gleich an zwei Hochschulen: Im Rahmen einer von Prof. Roland Winkler abgehaltenen Lehrveranstaltung an der Universität Salzburg zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht wird er über die Grundlagen des Anlagenrechts referieren.

An der FH Vorarlberg wird er im Juni 2017 vor den Studenten des Masterstudienganges „Seilbahnen – Engineering & Management“ eine dreitägige Blocklehrveranstaltung zum Thema „Umweltrecht“ halten.

www.nhp.eu

Foto: beigestellt

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Preslmayr Rechtsanwälte: Veränderung in der Partnerstruktur

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Gerald Trieb

Gerald Trieb

Zum 1.1.2017 gibt es einige Neuerungen in unserer Kanzlei: Zum einen machen sich zwei Partner, Rainer Knyrim und Gerald Trieb, selbstständig und gründen gemein- sam eine neue Kanzlei.

„Nach langjähriger ausgezeichneter Zusammenarbeit bei Preslmayr Rechtsanwälte wollen wir uns auf unsere Spezialisierung und Expertise im Datenschutzrecht, Arbeitsverfassungsrecht und IT-Recht fokussieren und dabei unseren eigenen Weg gehen“, begründen Rainer Knyrim und Gerald Trieb ihre Ent- scheidung. Es soll zukünftig zwischen Preslmayr Rechtsanwälte und der neuen Kanzlei Knyrim Trieb Rechtsanwälte kooperiert werden.

Der Schwerpunkt von Preslmayr Rechtsanwälte im Datenschutzrecht, insbesondere in Verbindung mit der Arbeitsrechtspraxis und dem allgemeinen Wirtschaftsrecht wird von den Partnern Oliver Walther und Clemens Irrgeher weitergeführt.

Wir wünschen Rainer Knyrim und Gerald Trieb viel Erfolg und alles Gute.

Zum anderen wird Gerold Pawelka zum Richter am Bundesverwaltungsgericht beru- fen. „Wir freuen uns sehr über die BVwG-Berufung von Gerold Pawelka“, so Partner Matthias Schmidt. „Es ist eine große Ehre und Auszeichnung auch für unsere Kanz- lei und die Ausbildung unserer Juristen.“

www.preslmayr.at

Foto: beigestellt

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Paul Rawlinson übernimmt Zügel bei Baker & McKenzie

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Paul Rawlinson

Paul Rawlinson

Die Kanzlei gibt beim Annual Meeting Änderungen in ihrer Leitungsriege bekannt.

Zum Abschluss ihres „Annual Partner-Meetings“ in Barcelona hat die führende internationale Kanzlei Baker & McKenzie eine Reihe von Änderungen in ihrer Führungsriege bekannt gegeben. Paul Rawlinson wird der 15. Chairman von Baker & McKenzie. Zum ersten Mal in der Geschichte der Kanzlei übernimmt ein Brite diese Funktion.

Der bisherige Chairman Eduardo Leite wird nach sechsjähriger Amtszeit ab Januar 2017 „Chairman Emeritus“ und Senior-Partner im New Yorker Büro. Er wird sich auf den weiteren Ausbau der Standorte New York und Lateinamerika konzentrieren. Gary Seib und Michael Wagner treten an die Stelle von Bruce Hambrett und Jim Holloway als Regional Chairman für Asia Pacific bzw. North America. Mit Ai Ai Wong aus Singapur und Duane Webber aus Washington DC wurden zwei neue Mitglieder in das Executive Committee von Baker gewählt.

„Ich fühle mich wirklich geehrt und freue mich sehr, Chairman von Baker & McKenzie zu sein und unsere neuen Mitglieder im Executive Committee sowie auch unsere neuen Regional Chairmen begrüßen zu dürfen, die mich auf dieser Reise begleiten werden“, so Rawlinson. „Wir haben eine ambitionierte Vision für die Kanzlei, bei der unsere Mandanten und unsere Mitarbeiter im Mittelpunkt stehen. Ich bin zuversichtlich, dass wir diese mit unserer neuen Führungsriege umsetzen können.“

Daneben hat die Kanzlei die Gründung einer neuen Praxisgruppe „Global Consumer Goods“ unter Leitung von Alyssa Gallot-Auberger und verschiedene Leitungswechsel bei bestehenden Praxisgruppen bekanntgegeben. Fiona Carlin ersetzt Samantha Mobley an der Spitze der globalen Praxisgruppe „Antitrust & Competition“, während Simone Musa als Leiterin der globalen Praxisgruppe „Tax“ an die Stelle von Duane Webber tritt. In der Praxisgruppe „Healthcare“ übernimmt Ben McLaughlin den Global Chair von Jane Hobson.

„Ich gratuliere allen ganz herzlich zu ihrer Wahl“, erklärt Rawlinson. „Die Kanzlei kann sich glücklich schätzen, über einen so umfassenden Pool an talentierten Führungskräften zu verfügen, aus dem Leistungsträger in diese neuen Positionen gewählt werden können. Ganz besonders freut mich, dass es sich bei vier der sechs Neubesetzungen, die wir heute bekannt geben dürfen, um Frauen handelt.“

www.bakermckenzie.com

Foto: Baker & McKenzie

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Katharina Brückner verstärkt Baker & McKenzie als Rechtsanwältin

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Katharina Brückner

Katharina Brückner

Kanzlei baut Commercial und Investment Arbitration in Wien weiter aus.

Katharina Brückner verstärkt künftig die internationale Anwaltskanzlei Baker & McKenzie in Wien als Rechtsanwältin. Brückner (29) ist auf Schiedsverfahren und Zivilprozesse in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Banking & Finance sowie Antitrust spezialisiert.

Mag. Katharina Brückner, LL.M. studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Nach ihrer Tätigkeit als Assistentin am Institut für Zivilrecht wechselte sie zur Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien. Vor ihrem Einstieg bei Baker & McKenzie im Jahr 2015 absolvierte Katharina Brückner ein Masterstudium an der renommierten London School of Economics and Political Science (LSE), das sie mit Auszeichnung abschloss. Die gebürtige Wienerin verfügt über eine breite Expertise in der Führung streitiger Verfahren wie auch in nationalen und internationalen Schiedsgerichtsfällen. Mit ihrer Eintragung bei der Rechtsanwaltskammer Wien unterstützt Katharina Brückner Baker & McKenzie ab jetzt als Rechtsanwältin im Bereich Dispute Resolution.

„Wir freuen uns, mit dieser jungen, talentierten Anwältin den strategischen Ausbau unserer Praxisgruppe weiter voranzutreiben. Unser Team für Commercial und Investment Arbitration gehört bereits jetzt zu den größten und leistungsstärksten Schiedspraxen in Österreich“, berichtet Managing-Partner Alexander Petsche.

www.bakermckenzie.com

Foto: Baker & McKenzie

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Lumsden & Partners beraten die WH Mediengruppe (Wien Holding) bei der Umstrukturierung des Konzerns

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Lumsden und Partners

Lumsden und Partners

Robin Lumsden und Dimitar Anadoliyski – beide Partner bei Lumsden & Partners Attorneys at Law (Wien und New York) haben die WH Mediengruppe bei der komplexen Bereinigung ihrer Konzernstruktur durch mehrere Umgründungen beraten.

Die WH Medien GmbH, eine 100-%ige -Tochter der Wien Holding, bündelt die Medienunternehmen des Konzerns und kümmert sich um deren strategische Weiterentwicklung. Die WH Medien GmbH zeichnet sich verantwortlich für den TV-Sender W24 und die W24 Programmgesellschaft, die zu den größten Content Produzenten in Österreich zählt. Zudem ist die WH Holding Mutter der R9 Regional TV Austria GmbH, dem Zusammenschluss der wichtigsten Regionalsender Österreichs.

„Wien ist der wichtigste Medienstandort Österreichs. Die Umstrukturierung der WH Medien GmbH war ein komplexer aber wichtiger Prozess, um die Rolle Wiens als Medienhauptstadt zu festigen und auszubauen“, so Robin Lumsden.

www.lumsden.at

Foto: Lumsden

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DLA Piper feiert Herbstfest im Bank Austria Kunstforum

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David Christian Bauer

David Christian Bauer

Die globale Anwaltskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach lud am 20. Oktober zum traditionellen Herbstfest ins Bank Austria Kunstforum.

Unter den Gästen waren Vertreter von heimischen top Unternehmen und Banken, darunter UniCredit Bank Austria AG, Erste Group Bank AG, Pfizer Corporation Austria Ges.m.b.H, PORR AG, voestalpine AG, Raiffeisen Bank International AG, A1 Telekom Austria AG sowie der ÖBB Rail Cargo Group.

Nach einer exklusiven Führung durch die Martin Kippenberger Werkschau standen ein Flying Buffet und erlesene Weine auf dem Programm des unterhaltsamen Abends. „Durch die Kombination von Kunst, Anwälten, Experten aus der Wirtschaft und herbstlichen Schmankerln hat sich unser Herbstfest in den letzten Jahren als beliebter Treffpunkt etabliert. Im Bank Austria Kunstforum haben wir hierfür den perfekten Rahmen gefunden“, sagt Dr. David Christian Bauer, Managing Partner bei DLA Piper Weiss-Tessbach.

www.dlapiper.com/de/austria

Foto: Anna Rauchenberger

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Baier Rechtsanwälte: Anton Baier spricht über die Richtlinien der Schiedsgerichtsbarkeit: „Is Arbitration Regulated to Death?“

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Anton Baier

Anton Baier

Am 3. November 2016 finden die Arbitration Days in Kiev unter dem Motto „Think Big“ statt.

Die Konferenz wird gemeinsam mit der Ukrainischen Anwaltskammer organisiert und bringt internationale Experten im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit zusammen. Für das Programm zeichnet Irina Nazarova, Vorsitzende des ADR Komitees der Ukrainischen Anwaltskammer, verantwortlich.

Die Konferenz bietet mehrere „Sessions“ und „Keynotes“ an.

Anton Baier wird – in seiner Funktion als Präsident des Internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) – gemeinsam mit drei weiteren hochkarätigen internationalen Vertretern zur kritischen Frage “Is Arbitration Regulated to Death?“ Stellung beziehen.

www.baierpartners.com

Foto: Baier Rechtsanwälte

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Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte: Die neuen KIDs – Wie Anleger künftig zu informieren sind

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Mathias Ilg, Werner Schorn, Gernot Wilfling

Mathias Ilg, Werner Schorn, Gernot Wilfling

Am 20. Oktober 2016 luden RA Mag. Gernot Wilfling und Mag. Mathias Ilg, MSc gemeinsam mit dem Gastvortragenden Werner Schorn (Group Securities Compliance, Erste Group Bank AG) zum Jour Fixe mit dem Titel „Die neuen ‚KIDs‘ – Wie Anleger künftig zu informieren sind.“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Eingangs gaben Gernot Wilfling und Mathias Ilg einen Überblick über die wesentlichen Vorgaben und Anforderungen für „verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“ (PRIIPs) sowie die drohenden Sanktionen, die für Emittenten und Verkäufer von PRIIPs künftig gelten.
Abgerundet wurde der Vortragsabend durch einen umfassenden Praxisbericht von Werner Schorn, der ganz konkret auf Knackpunkte und Entscheidungen bei der praktischen Umsetzung einging.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten über 30 Gäste, darunter zahlreiche Vertreter namhafter Banken und Vermögensberater wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss berät die Filtration Group beim Erwerb des Geschäftsbereichs Industriefiltration von Mahle

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Michael Lind

Michael Lind

Wolf Theiss hat die Filtration Group, eine Tochter des Finanzinvestors Madison Capital Partners, zu allen Belangen der Transaktion beraten, die österreichisches, tschechisches, ungarisches, polnisches und rumänisches Recht betreffen. Das Closing hat am 31.10.2016 stattgefunden.

Lead Counsel für Madison Capital ist Hengler Mueller. Das Wolf Theiss Beratungsteam wurde von Michael Lind (Corporate/M&A sowie Koordination) und Niklas Schmidt (Tax) geleitet.

Weiters waren im Wolf Theiss Beratungsteam vertreten: Carmen Apopei/Associate Rumänien,Cynthia Pfister/Associate Wien, Dariusz Harbaty/Senior Associate Polen, Eva Stadler/Senior Associate, Wien, Ileana Glodeanu/Partner, Rumänien, Iuliana Ungureanu/Associate, Rumänien, Jan Myska/Partner, Tschechien, Janos Pasztor/Senior Associate, Ungarn, Janos Toth/Partner, Ungarn, Luminita Gheorghe/Associate, Rumänien, Mircea Ciocirlea/Associate, Rumänien, Mark Chiovini/Associate, Ungarn, Markus Reinfeld/Associate, Wien, Peter Daszkowski/Partner, Polen, Reka Mezo/Associate, Ungarn, Radek Kraus, Associate, Tschechien, Ramona Hromei/Assdociate, Rumänien.

Die Filtration Group (www.filtrationgroup.com), eine Tochtergesellschaft von Madison Industries, bedient einen sehr vielfältigen Kundenkreis mit Filterlösungen in den Bereichen Gesundheitswesen, Prozesstechnologien sowie der Fluid- und Umgebungsluftanwendungen. Die Filtration Group beliefert ihre Kunden von 80 Standorten in 20 Ländern aus.

MAHLE ist ein international führender Entwicklungspartner und Zulieferer der Automobilindustrie. Der Konzern deckt mit seinen Produkten für Verbrennungsmotoren und deren Peripherie bis hin zu Lösungen für elektrifizierte Fahrzeuge alle wichtigen Fragestellungen entlang des Antriebsstrangs und der Klimatechnik ab: von Motorsystemen und -komponenten über die Filtration bis zum Thermomanagement. Weltweit sind in mindestens jedem zweiten Fahrzeug Produkte von MAHLE verbaut.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Manuel Wegrostek neuer Rechtsanwalt bei Gassauer-Fleissner

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Manuel Wegrostek

Manuel Wegrostek

Manuel Wegrostek (32) erweitert als Rechtsanwalt das Team der Wirtschaftskanzlei Gassauer-Fleissner in den Bereichen Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsrecht und Informationstechnologie.

Wegrostek, der bereits seit 2010 für Gassauer-Fleissner tätig ist, absolvierte im letzten Jahr ein Master Programm in Intellectual Property Law an der Benjamin N. Cardozo School of Law in New York.

Zusätzliche Praxis erwarb der gebürtige Wiener in verschiedenen New Yorker Intellectual Property-Kanzleien, zuletzt im Trademark & Copyright Team der Ladas & Parry LLP. Wegrostek ist eingetragener Rechtsanwalt im Staat New York (März 2016) und in Österreich (Oktober 2016).

www.gassauer.com

Foto: beigestellt

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Bernd Rajal wird Equity Partner bei Schönherr

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Bernd Rajal

Bernd Rajal

Schönherr erweitert per 1. Februar 2017 den Kreis der Equity Partner um den erfahrenen Energie- und Umweltrechtsexperten Bernd Rajal (39).

Bernd Rajal ist auf öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisiert. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit liegt im Bereich Energiewirtschaft, wo er in- und ausländische Energieunternehmen bei der Planung und Genehmigung von Kraftwerken und Infrastrukturprojekten sowie bei energierechtlichen Fragestellungen berät. Zuletzt hat er den belgischen Netzbetreiber Fluxys im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb einer 49 %-Beteiligung an der OMV- Tochter Gas Connect Austria beraten.

„In einem immer komplexer werdenden Energiemarkt sind wir froh, mit Bernd Rajal einen der führenden Experten für diesen Rechtsbereich in unserer Kanzlei zu haben. Er überzeugt mit fachlicher Kompetenz, Erfahrung und Engagement. Als Equity Partner wird er zukünftig einen wertvollen Beitrag zum Erfolg der Kanzlei leisten“, gratuliert Schönherr Managing Partner Christoph Lindinger.

Bernd Rajal absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Rajal ist seit 2006 bei Schönherr tätig und seit 2008 als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen. Er gilt als gefragter Autor und Fachvortragender zu sämtlichen Themen des Energie-, Anlagen- und Umweltrechts.

www.schoenherr.eu

Foto: Schönherr

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Buchpräsentation des ersten Handbuchs zum Konzernrecht!

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Christoph Neumayer, Georg Kathrein, Thomas Haberer, Walter Rothensteiner, Wolfgang Pichler

Christoph Neumayer, Georg Kathrein, Thomas Haberer, Walter Rothensteiner, Wolfgang Pichler

Der KWR-Gesellschaftsrechtsexperte RA Priv.-Doz. Dr. Thomas Haberer hat gemeinsam mit em. o. Univ.-Prof. Dr. Heinz Krejci im MANZ Verlag ein knapp 1200 Seiten starkes Handbuch zum Konzernrecht herausgegeben, an dem ein Team von rund 30 weiteren führenden Autoren aus Wissenschaft und Praxis, darunter auch die KWR-Partner Hon.-Prof. DDr. Jörg Zehetner und Dr. Gerold Wietrzyk, mitgeschrieben hat.

Ziel des Buches ist es, den Konzern in all seinen Facetten aus gesellschaftsrechtlicher, internationaler, kapitalmarkt-, arbeits-, kartell-, steuer- und bilanzrechtlicher Sicht darzustellen.
Eine solche Darstellung ist in Österreich neu und bisher nicht vorhanden. Sie soll eine Hilfestellung bei den vielfältigen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Konzernrecht ergeben, bieten.

Die Buchpräsentation fand am Donnerstag, den 3.11.2016 im Festsaal des Justizministeriums (Palais Trautson) statt. Neben der Präsentation des Werkes durch Mitherausgeber Thomas Haberer und Dr. Wolfgang Pichler (MANZ) sprachen herausragende Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Gesetzgebung, nämlich Sektionschef Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein (Leiter der Zivilrechtssektion im Bundesministerium für Justiz), Gen.-Dir. Dr. Walter Rothensteiner (Vorsitzender des Vorstandes und Generaldirektor der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG), sowie Mag. Christoph Neumayer (Generalsekretär der Industriellenvereinigung), in Impulsreferaten über spannende Aspekte und aktuelle Problemstellungen des Konzernrechts und der Konzernpraxis.

Im Anschluss an die Präsentation fand der Abend bei einem Empfang mit den rund 130 renommierten Gästen aus Wirtschaft, Politik, Justiz und Wissenschaft seinen Ausklang.

www.kwr.at

Foto: beigestellt

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Eisenberger & Herzog berät UBM bei Verkauf von zwei Hotels an Amundi Real Estate

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Alric. A. Ofenheimer

Alric. A. Ofenheimer

Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH hat die UBM Development AG beim Verkauf von zwei Hotels an einen Fonds des französischen Asset Manager Amundi Real Estate beraten.

Für die Hotelprojekte der AccorHotels-Gruppe, deren Eröffnung im zukünftigen Wiener „Quartier Belvedere Central“ im Sommer 2017 geplant ist, wurde mittels Forward Deal bereits heute ein fester Preis fixiert. Der schlüsselfertige Kauf steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung der für derartige Immobilientransaktionen üblichen Closing-Voraussetzungen und wird mit der Übergabe der Hotelobjekte im Sommer 2017 wirksam.

Das Beratungsteam von Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH bestand aus Dr. Alric. A. Ofenheimer, Leiter der Praxisgruppe für Immobilienwirtschaftsrecht, Rechtsanwalt Mag. Dr. Clemens Lanschützer, LL.M und Rechtsanwaltsanwärter Mag. Wolfgang Kiegerl. Die weltweit tätige Wirtschaftsrechtskanzlei mit rund 60 Juristen in Wien, Graz und Klagenfurt konnte in den vergangenen Jahren ihre Position als führende Adresse für Immobilientransaktionen ausbauen.

Der Fokus der UBM Development AG liegt auf Projektentwicklungen in drei Asset-Klassen Wohn-, Hotel- und Büroimmobilien und drei Heimmärkten Österreich, Deutschland sowie Polen.

Amundi, einer der weltweit führenden Asset Manager mit einem global verwalteten Vermögen von über 1.000 Milliarden Euro in mehr als 30 Ländern, wurde von DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH, Clifford Chance Deutschland LLP, LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfer Steuerberater und EHL Immobilien GmbH beraten. Das Beratungsteam von DORDA BRUGGER JORDIS bestand aus Partner MMag. Stefan Artner, MRICS, Rechtsanwalt Mag. Daniel Richter und Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Magdalena Imelda Brandstetter.

www.ehlaw.at

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Wolf Theiss berät chinesischen Konzern beim Erwerb seiner neuen Europazentrale in Graz

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Karl Binder

Karl Binder

China Electronics Technology Group Corporation (CETC) errichtet in Kooperation mit zwei chinesischen Partnern seine Europazentrale in Graz.

Kürzlich fand im Beisein von Wirtschaftslandesrat Dr. Christian Buchmann und einer hochrangigen Delegation aus China das Signing über den Erwerb eines Produktions- und Büro-Standorts von der Steinklauber-Gruppe statt.

CETC vertraute beim Ankauf des künftigen Unternehmenssitzes auf die Expertise des Wolf Theiss-Teams unter der Leitung von Partner Karl Binder. Die Beratungstätigkeit von Wolf Theiss umfasste neben der rechtlichen Ankaufsprüfung die gesamte liegenschaftsrechtliche Abwicklung der Transaktion sowie die gesellschaftsrechtliche Strukturierung der für CETCs Europa-Aktivitäten neu gegründeten Gesellschaft.

„CETC beim Schritt nach Europa begleiten zu dürfen, war eine besondere Aufgabe für uns“, zeigt sich Binder über den erfolgreichen Abschluss der Transaktion erfreut. „Maßgeblich zum Erfolg beigetragen hat sicherlich auch die muttersprachliche Betreuung von CETC durch unseren China-Desk“, so Binder weiter. Das Wolf Theiss-Team bestand aus Elisabeth Strobl (Senior Associate), Jiayan Zhu und Lukas Slameczka (Associates, alle Corporate/M&A), sowie Iris Riepan (Associate, Real Estate).

CETC zählt mit mehr als 140.000 Mitarbeitern zu den größten Konzernen Chinas. CETCs Partner beim Erwerb des Standorts Graz sind das Jiangnan Electronics Communication Research Institute aus der Provinz Zhejiang sowie das Tianjin Institute of Power Sources. Die steirische Landeshauptstadt wurde unter anderem aufgrund der schon länger bestehenden Forschungskooperation mit der Technischen Universität Graz und nicht zuletzt aufgrund ihrer zentralen Lage in Europa als Unternehmensstandort gewählt. Die Steinklauber-Gruppe ist ein Technologie-Unternehmen mit Sitz in Graz und starken Verbindungen nach China.

www.wolftheiss.com

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Droht Anwaltsbranche der Uber-Effekt?

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Lukas Feiler

Lukas Feiler

Baker & McKenzie diskutierte bei 1. MeetUp zu Legal Tech Auswirkungen der Digitalisierung.

„Droht der Anwaltsbranche der Uber-Effekt?“ Diese Frage stellte Hariolf Wenzler den rund 50 Teilnehmern des ersten MeetUp-Events zum Thema „Legal Tech“ in Wien. Der Chief Strategy Officer von Baker & McKenzie in Deutschland und Österreich ist gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der „European Legal Tech Association“ (ELTA).

„Die technische Unterstützung juristischer Arbeit hat mit einfachen Supportprozessen begonnen, aber heute ist klar, dass Legal Tech dort nicht stehen bleiben wird“, berichtete Wenzler anhand von zahlreichen Fallbeispielen. Immer mehr Lösungen machten nicht nur interne Abläufe effizienter, sondern richteten sich auch direkt an den Endkunden. „Für Legal Tech gilt allerdings dasselbe wie für fast alle Technologien: Die kurzfristigen Effekte werden überschätzt, die langfristigen werden unterschätzt.“

Die Begründung dafür lieferte Clemens Wass, Geschäftsführer des Rechtsinformationssystems Openlaws: „Die Rechtsberatungsbranche macht einen jährlichen, weltweiten Umsatz von 800 Milliarden US-Dollar – verglichen mit anderen Branchen ist das überschaubar.“ Dazu komme die Zersplitterung nach Jurisdiktionen und Sprachen. Trotzdem müsse Österreich aufpassen, bei Legal Tech den Anschluss nicht zu verlieren. „Die Angloamerikaner kochen zwar auch nur mit Wasser, aber sie verkaufen sich verdammt gut.“

„Legal Tech ist, was Anwälten bislang gefehlt hat“

Die Chancen für die Anwaltsbranche hob Andreas Sernetz hervor: „Legal Tech ist das, was den Anwälten bislang gefehlt hat.“ Durch Prozessfinanzierer, die sich um die effiziente Abwicklung von Massenansprüchen kümmern, entstehe für Anwälte ein Marktsegment, das für sie sonst unerreichbar wäre. „Zur Geltendmachung eines 250-Euro-Anspruches gegen eine Fluglinie privat einen Anwalt aufzusuchen, wäre vollkommen unwirtschaftlich“, berichtete der Geschäftsführer von FairPlane Österreich. „Erst die Kombination aus Online-Convenience und dem Fehlen jeglichen Kostenrisikos schafft einen komplett neuen Markt.“ In 10 Jahren werde es für alle Massenansprüche Online-Plattformen geben.

Den Abschluss bildete Lukas Feiler. Der Leiter des IT-Rechts-Teams von Baker & McKenzie in Wien hatte eine klare Prognose parat: „Die digitale Welle rollt. Es liegt an jedem einzelnen, ob man sie reitet oder lieber untergeht.“ Er berichtete von erfolgreich eingesetzten Legal-Tech-Lösungen der Kanzlei: Mit dem „Global IP-Manager“ könnten Klienten ihre weltweiten Markenrechte verwalten. Auf der interaktiven Karte von „Maps“ ließen sich quer über den Globus alle Fälle von Produktpiraterie verfolgen. Die Information-Governance-Plattform „iG360“ erleichtere den Mandanten die Kommunikation mit der Kanzlei und ermögliche, alle bisher erstellten Unterlagen jederzeit abzurufen. Als erste Anwaltskanzlei, die sich in Österreich auf die Digitalisierung der Arbeitswelt spezialisiert habe, „haben wir vor wenigen Wochen mit dem Onlinemagazin ,Digital Wave‘ einen ganz neuen Kommunikationskanal mit unseren Mandanten eröffnet“, so Feiler.

Bei dem über die Online-Plattform MeetUp organisierten Event diskutieren rund 50 Juristen aus Kanzleien und Rechtsabteilungen sowie zahlreiche österreichische Anbieter von Legal-Tech-Lösungen. Fortsetzung folgt.

www.bakermckenzie.com

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DLA Piper Weiss-Tessbach stärkt Corporate Praxis

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Michael Straub

Michael Straub

Rechtsanwalt Dr. Michael Straub, LL.M, verstärkt seit Anfang November 2016 die Corporate Praxis der globalen Anwaltskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach.

Der Wirtschaftsjurist wird insbesondere in den Bereichen M&A, Venture Capital, Private Equity, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Gesundheitsrecht beraten.

„Es freut mich, dass wir Michael Straub für unser Team gewinnen konnten. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts und ist darüber hinaus ausgewiesener Experte im Gesundheitsrecht. Unser Beratungsangebot wird mit ihm weiter an Breite und Spezialisierung gewinnen“, so Dr. Christoph Mager, Partner und Leiter der Corporate Praxis bei DLA Piper Weiss-Tessbach.

Dr. Michael Straub wechselt von Müller Partner Rechtsanwälte GmbH, davor war er Rechtsabteilungsleiter bei einem führenden Unternehmen der Gesundheitsbranche. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg und an der University of the Pacific – McGeorge School of Law und war im Anschluss mehrere Jahre als Rechtsanwaltsanwärter bei führenden Wirtschaftskanzleien in Wien tätig.

www.dlapiper.com/de/austria

Foto: beigestellt

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2017 bringt tiefgreifende Neuerungen im Erbrecht: CMS-Team erstellt Leitfaden zum richtigen Vererben und Schenken

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Johannes Reich-Rohrwig, Paul Rizzi, Arno Zimmermann, Constantin Call, Theresa Szilagyi

Johannes Reich-Rohrwig, Paul Rizzi, Arno Zimmermann, Constantin Call, Theresa Szilagyi

Am 1. Jänner tritt das neue Erbrecht in Kraft tritt. Dann gilt es die wesentlichen Änderungen und deren Auswirkungen für Vererbende und Erben zu berücksichtigen.

CMS-Rechtsanwalt Johannes Reich-Rohrwig und sein Team haben die Erbrechtsreform und deren Konsequenzen genauestens unter die Lupe genommen. Wie man nun ab Anfang nächsten Jahres konkret an die Sache herangehen sollte, ist in deren im Linde Verlag soeben erschienenen Buch „Erbrecht 2017 – Richtig vererben, Fehler vermeiden“ nachzulesen.

„Das neue Erbrecht betrifft sowohl Personen, die ihre Nachfolge bereits geregelt haben, als auch jene, die dies erst beabsichtigen“, sagt Johannes Reich-Rohrwig, CMS Partner und einer der führenden österreichischen Experten im Erbrecht. „Um sich und seine Erben vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, bieten wir mit diesem Buch, aber auch mit unseren Veranstaltungen die Möglichkeit, sich rechtzeitig zu informieren.“

CMS Business Breakfast zu „Richtig vererben und schenken“ am 1.12.2016, 8:00 Uhr
Auch im Rahmen eines CMS Business Breakfast steht das Erbrechtsteam für alle Fragen rund um die Neuerungen zur Verfügung. Nächster freier Termin ist der 1. Dezember, zu dem die Kanzlei wie gewohnt in ihre Räumlichkeiten in der Gauermanngasse 2 einlädt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung  unbedingt erforderlich.

Richtig vererben – gewusst wie
Fehler, die man beim Vererben vermeiden sollte, gab und gibt es viele. Das von CMS Reich-Rohrwig Hainz herausgegebene Buch soll deshalb als hilfreicher Ratgeber für alle wesentlichen Aspekte des Vererbens und Schenkens dienen. Nichtsdestotrotz gilt das Hauptaugenmerk aber selbstverständlich den zahlreichen Neuerungen:
So hat der Gesetzgeber Schlupflöcher im Pflichtteilsrecht geschlossen und erstmals auch das Pflichtteilsrecht im Zusammenhang mit Privatstiftungen, Trusts u.ä. geregelt. Ebenfalls neu sind die umfassende Berücksichtigung von Vermögenszuwendungen (Schenkungen) bei der Berechnung des Pflichtteils, die Stärkung des Erbrechts der Ehegatten bzw. eingetragenen Partner und die Verbesserung der Rechtsstellung von Lebensgefährten. Weiters gibt das Buch Einblicke in die Verschärfung der Regeln für fremdhändige Testamente und der Befangenheitsregeln für Testamentszeugen. Aber auch den Auswirkungen des reformierten Erbrechts für Auslandsösterreicher wird nachgegangen, denn hier gilt nach der EU-Erbrechtsverordnung nunmehr grundsätzlich das Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts anstatt des österreichischen Erbrechts. Anders gesagt: Durch Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland können Österreicher für ein ihnen sympathischeres ausländisches Erbrecht optieren.

Völlig neue Rechtslage
Mit dem Erbrecht 2017 wird in vielerlei Hinsicht ein neues Kapitel aufgeschlagen. Deshalb behandeln die fünf CMS-Autoren im Buch eine Vielzahl unterschiedlicher Themen: Vererbung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen sowie Pflichtteilsansprüche gegenüber einer Stiftung und deren Begünstigten; Ablauf von Verlassenschaftsverfahren, Zugang zum Banksafe des Verstorbenen und Verfügung über Bankkonten und Sparguthaben; mietrechtliche Auswirkungen des Todes des Geschäftsraum-Mieters oder Firmengesellschafters.

„Erbrecht 2017 – Richtig vererben, Fehler vermeiden“ ist eine Koproduktion von Johannes Reich-Rohrwig und seines Erbrechtsteams, bestehend aus Paul Rizzi, Theresa Szilagy, Arno Zimmermann und Constantin Call. Johannes Reich-Rohrwig beschäftigt sich seit mehr als 30 Jahren mit Fragen des Erb-, Gesellschafts- und Mietrechts und ist einer der anerkanntesten Berater von Stiftungen. Die Tätigkeitsschwerpunkte von CMS Anwalt Paul Rizzi liegen in den Bereichen Gesellschafts-, Unternehmens-, Zivil- und Erbrecht. CMS Rechtsanwältin Theresa Szilagyi ist Expertin für Gesellschafts- und Erbrecht und im Bereich Prozessführung tätig. Komplettiert wurde das Autorenteam von den Rechtsanwaltsanwärtern Arno Zimmermann und Constantin Call, die sich ebenfalls auf die Bereiche Gesellschafts- und Erbrecht sowie Prozessführung fokussiert haben.

www.cms-rrh.com

Foto: beigestellt

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Talkreihe BINDER GRÖSSWANG Impulse: BREXIT – Der Ausstieg der Briten aus der EU

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Peter Schwab, Mitglied im Vorstand der voestalpine AG, Martin Eichtinger, Österreichischer Botschafter im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Leigh Turner CMG, HM Ambassador to Austria and UK, , Walter Schuster, ehem. Vice Chairman, Financial Institutions Group Europe, JP Morgan, London und Gastgeber und Binder Grösswang Managing Partner Michael Kutschera

Peter Schwab (Mitglied im Vorstand der voestalpine AG), Martin Eichtinger (Österreichischer Botschafter im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland), Leigh Turner (CMG, HM Ambassador to Austria and UK), Walter Schuster (ehem. Vice Chairman, Financial Institutions Group Europe, JP Morgan, London) und Michael Kutschera (Gastgeber und Binder Grösswang Managing Partner)

Die Wirtschaftskanzlei BINDER GRÖSSWANG lud am 9.11.2016 im Rahmen der Talkreihe BINDER GRÖSSWANG impulse zum Diskussionsabend unter dem Thema „BREXIT – Der Ausstieg der Briten aus der EU“.

Binder Grösswang Managing Partner Dr. Michael Kutschera begrüßte in der Conference Area der Kanzlei als Speaker Dr. Martin Eichtinger, Österreichischer Botschafter im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Mag. Walter Schuster, ehem. Vice Chairman, Financial Institutions Group Europe, JP Morgan, London, Dipl.-Ing. Dr. Peter Schwab, MBA, Mitglied im Vorstand der voestalpine AG und Leiter der Metal Forming Division und Leigh Turner CMG, HM Ambassador to Austria and UK Permanent Representative to the United Nations in Vienna. Moderiert wurde die Veranstaltung von Rainer Nowak, Herausgeber und Chefredakteur der Tageszeitung „Die Presse“. Um die 150 Gäste folgten der Einladung.

Martin Eichtinger, Österreichischer Botschafter im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, betonte, dass die EU nach dem Brexit-Referendum nach vorne blicken und ihre Problemlösungskapazität unter Beweis stellen müsse: „Die Konsequenzen der Austrittsentscheidung sind noch mit viel Unsicherheit behaftet. Im Sinne der Wirtschaft wäre es wichtig, hier bald Klarheit zu schaffen. Die Beziehungen zwischen Österreich und Großbritannien werden auch weiterhin sehr eng sein, wobei mir die Zukunft der Österreicherinnen und Österreicher in Großbritannien besonders am Herzen liegt. “

Walter Schuster, ehem. Vice Chairman, Financial Institutions Group Europe, JP Morgan, London: „Brexit stellt ein höheres Risiko für den Fortbestand der EU dar, als die Griechenland Krise für den Euro. Die EU-Gründerväter wollten durch eine wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit der Völker nationalstaatlich motivierte Konflikte vermeiden. Diese Prämisse gilt nach Brexit nicht mehr. Die Austrittsverhandlungen werden zeigen, wie tief gespalten die EU ist und wie sehr jedes Land um seine wirtschaftlichen Vorteile im zukünftig bilateralen Handel mit Großbritannien kämpfen wird. Die Gründe warum national-staatliches Denken wieder einen hohen Stellenwert in allen Länder Europas gewonnen hat, sind in mangelnden Leistungen aller Führenden zu suchen, den Wohlstand für die breite Bevölkerung insbesonders nach der Finanzkrise zu steigern. Die Flüchtlingskatastrophe und die Angst in Großbritannien vor einem weiteren ungebremsten Zuzug von EU- Arbeitskräften wirkten als Katalysator für populistische Bewegungen und den Brexit.“

Peter Schwab, Mitglied im Vorstand der voestalpine AG und Leiter der Metal Forming Division, betonte: „Europas Zukunft kann trotz des Brexits nicht in einem neuen Nationalismus liegen. Aus politischen und wirtschaftlichen Gründen wollen wir auch weiterhin ein vereintes Europa. Doch Europa muss es schaffen, auf Basis konsequent gelebter Prinzipien stringenter, klarer und transparenter zu werden.“

Leigh Turner, Britischer Botschafter in Österreich, betonte dass der Ausgang des Referendums nicht bedeuten wird, dass Großbritannien seinen Partnern den Rücken zukehrt. „Großbritannien verlässt die Europäische Union, aber nicht Europa. Unsere bilateralen Beziehungen mit Österreich sind und bleiben sehr stark. Wir werden daran arbeiten unsere enge Verbindungen in Wirtschaft, Tourismus und Kultur weiter auszubauen“, so Turner, der ankündigte, sich persönlich für einen guten Deal für beide Seiten einzusetzen. „Großbritannien war immer ein sehr businessfreundliches Land. Das wird es auch bleiben“, so der Botschafter.

Unter den Gästen befanden sich u.a. Robert Cerwinka (Vorstand Easybank), Burkhard Ernst (Vorstandsvorsitzender RAINER Kraftfahrzeughandel), Rainer Gunz (Borealis Wien), Kurt Kasperak (List Group), Andreas Khol (Präsident des österreichischen Nationalrates a.D.), Max Kindler (Geschäftsführer Rail Cargo Operator – Austria), Martina Lederer (Geschäftsführerin Raiffeisen Property Holding International GmbH), Hannes Leitgeb (Mitglied des Vorstandes MASTERINVEST Kapitalanlage), Michael Perthold (‎Geschäftsführer Coface Austria), Herbert Pichler (Mitglied des Aufsichtsrates Wüstenrot Landeszentrale Wien), Franz Pöltl (Geschäftsführer EHL Immobilien), Günther Brandstätter (Donau Versicherung) uvm.

Die Veranstaltungsreihe BINDER GRÖSSWANG impulse widmet sich aktuellen Themen und herausragenden Persönlichkeiten und findet ca. 2 Mal jährlich in exklusivem Rahmen in den Wiener Kanzleiräumlichkeiten statt.

www.bindergroesswang.at

Foto: beigestellt

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DLA Piper Roundtable Steuerrecht: Haftung für Steuerrechtliches Fehlverhalten

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Konrad Rohde (DLA Piper Frankfurt), Franz Althuber (DLA Piper Wien), Franz Reger (BMF), Stefan Schuster (Telekom Austria Group), Ulrich Torggler (Universität Wien), Rainer Borns (Volksbank Wien AG)

Konrad Rohde (DLA Piper Frankfurt), Franz Althuber (DLA Piper Wien), Franz Reger (BMF), Stefan Schuster (Telekom Austria Group), Ulrich Torggler (Universität Wien), Rainer Borns (Volksbank Wien AG)

Die Anwaltssozietät DLA Piper lud am 10. November 2016 zum Roundtable Steuerrecht in die Barocken Suiten des Wiener Museumsquartiers.

Das Thema: „Haftung für steuerrechtliches Fehlverhalten – Risiken für die Geschäftsführung“. Rund 50 Teilnehmer, darunter Vertreter österreichischer Spitzenunternehmen – wie etwa Novomatic, UniCredit Bank Austria, RBI, OMV und EVVA – folgten der Einladung.

Am Podium diskutierten Ulrich Torggler (Universität Wien), Franz Reger (BMF), Rainer Borns (Volksbank Wien AG), Stefan Schuster (Telekom Austria Group) und Konrad Rohde (DLA Piper, Frankfurt/Main). Durch den Abend führte Franz Althuber, Partner und Leiter der Steuerrechtspraxis bei DLA Piper in Wien.

„Kann ein funktionierendes Tax Compliance-System die Geschäftsleitung vor Haftungen schützen?“ war eine der zentralen Fragen der Diskussion und wurde von den Podiumsteilnehmern einhellig bejaht. Konrad Rohde, Steuerrechtler und Country Managing Partner von DLA Piper Deutschland erläuterte in diesem Zusammenhang auch einen erst jüngst veröffentlichen Erlass der deutschen Finanzverwaltung, wonach die Existenz eines funktionierenden Tax Compliance-Systems Einfluss auf das für eine Haftung notwendige Verschulden haben könne.

Ulrich Torggler, Professor für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Wien führte dazu aus, dass schon aufgrund gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen interne Kontrollsysteme bei Kapitalgesellschaften einzurichten sind. Allfällige steuerrechtliche Verstöße können – neben abgabenrechtlichen Haftungen – auch zu zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen gegenüber Leitungsorganen führen.

Gestiegene Sensibilität
Steuerrechtliche Compliance ist selbstverständlich auch in den Vorstandsetagen ein Thema und insbesondere eine funktionierende und qualitativ hochwertige Steuerabteilung ist daher immens wichtig. In den Unternehmen selbst ist ein Gesinnungswandel eingetreten, Tax Compliance ist kein Fremdwort mehr. Auch Stefan Schuster, Head of Tax der Telekom Austria Group, sprach von gestiegenen Anforderungen an die Steuerabteilung, wobei insbesondere eine enge Abstimmung und Koordination mit anderen Abteilungen im Unternehmen notwendig ist, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Die Steuerabteilung müsse sowohl in einer kontrollierenden als auch in einer aktiv beratenden Rolle tätig werden. Nach Ansicht von Rainer Borns, Vorstandsmitglied und CFO der Volksbank Wien AG, müsse sich der Vorstand auf die ordnungsgemäße Tätigkeit der Steuerabteilung verlassen können, aber auch selbst aktiv dafür sorgen, regelmäßig informiert zu werden.

Selbstanzeige als Allheilmittel?
Franz Reger, Leiter der Abteilung für Finanzstrafrecht und Abgabeneinhebung im BMF, führt aus, dass die Anzahl der Selbstanzeigen in den letzten Jahren konstant geblieben ist. Lediglich in Zeiten, in denen Sonderthemen – wie etwa das Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz – an die Öffentlichkeit gelangen, ist ein gravierender Anstieg zu beobachten. Wenngleich Selbstanzeigen zwar aus finanzstrafrechtlicher Sicht eine Lösungsmöglichkeit darstellen, müssen in diesem Zusammenhang doch auch mögliche andere straf- und zivilrechtliche Konsequenzen mitbedacht werden.

„Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben“
Die Tatsache, dass Tax Compliance auch ihre Grenzen hat, darüber war sich das Podium einig. Das beste Compliance-System nütze nichts, wenn es vorsätzlich umgangen oder ignoriert wird. Die Expertenrunde riet daher dazu, vernünftig an die Aufarbeitung steuerlicher Agenden heran zu gehen und sich auf den eigenen Hausverstand zu verlassen. Eine verständliche Handhabung im Unternehmen und die Schaffung eines grundsätzlichen Problembewusstseins bei Mitarbeitern sei dabei unumgänglich.

www.dlapiper.com

Foto: Arman Rastegar

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