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Herbst Kinsky begleitet myClubs beim Einstieg renommierter Investoren

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Florian Steinhart

Herbst Kinsky hat die myClubs GmbH im Zuge einer Finanzierungsrunde im siebenstelligen Bereich beraten.

Neu an Bord sind die renommierten Venture Fonds aws Gründerfonds und Speedinvest sowie das Gründer-Team der Diabetes-App mySugar (das vor kurzem einen erfolgreichen Exit an den Pharmakon- zern Roche vollzogen hat). Auch die bestehenden Angel-Investoren Hansi Hansmann und Push Ventures haben sich an der Finanzierungsrunde beteiligt.

Das 2014 von Tobias Homberger in Wien gegründete Unternehmen bietet eine universelle Mitgliedschaft für Sportbegeisterte bei mehr als 500 verschiedenen Sportstätten zum monatlichen Fixpreis. myClubs Kunden wählen aus einem Angebot von 30 Sportarten bei zahlreichen Anbietern in ganz Österreich. In- kludiert sind z.B. Fitness, Golf, Boxen und Yoga, aber auch aktuelle Trendsportarten wie Crossfit oder EMS. Gebucht werden die Sporteinheiten über die eigene App oder myclubs.com. Der Kunde ist damit zeitlich und räumlich flexibel und an kein spezielles Sportstudio gebunden.

Das Team von Herbst Kinsky wurde bei dieser Finanzierungsrunde von Partner Florian Steinhart geleitet.

„Das Interesse dieser elitären Investorenrunde ist das Ergebnis langjähriger erfolgreicher Aufbauarbeit einer hervorragenden Geschäftsidee von Tobias Homberger und seinem Team. Wir freuen uns, myClubs bei dieser Finanzierungsrunde erneut beratend zur Seite gestanden zu haben“, so Florian Steinhart.

Tobias Homberger über die Zusammenarbeit mit Herbst Kinsky: „Florian Steinhart und sein Team haben uns bis zum Closing super kompetent unterstützt und auch die Abstimmung der Parteien im Drafting- Prozess bestens koordiniert. Bei einer Vielzahl von VCs und Angels ist das eine echte Herausforderung. Wir haben uns jederzeit sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt.“

www.herbstkinsky.at

Foto: beigestellt

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fwp berät bei Fusion von HYPO NOE Gruppe Bank AG und HYPO NOE Landesbank AG

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Markus Fellner und Benedikt Kessler

Die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH (fwp) begleitete die HYPO NOE Gruppe bei der up-stream-Verschmelzung der HYPO NOE Landesbank AG mit der nunmehrigen HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG. Das Projekt wurde am 23.9.2017 erfolgreich abgeschlossen.

fwp hat die Projektplanung unterstützt und die Umsetzung der komplexen gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der Transaktion begleitet. Durch die Zusammenführung sollte die Reintegration des Retail- und Wohnbaugeschäfts in die Kernbank des Landes Niederösterreich und damit einhergehende Effizienzsteigerungen der Bankengruppe durch geringere Komplexität der Organisation und Heben von operativen Synergieeffekten sichergestellt werden.

Bereits in der Vergangenheit hat fwp österreichische Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit Umgründungen betreut und konnte auf seine Expertise im komplexen Zusammenspiel von Gesellschafts- und Aufsichtsrecht zurückgreifen. „Es freut uns, neuerlich eine langjährige Mandantin im Schnittbereich unserer Kernkompetenzfelder Gesellschaftsrecht und Bankaufsichtsrecht bei einem derart komplexen Projekt erfolgreich begleitet zu haben“, so fwp-Gründungspartner MMag. Dr. Markus Fellner.

Das Kernteam von fwp bestand aus fwp-Partner MMag. Dr. Markus Fellner (Federführung), Rechtsanwalt MMag. Benedikt Kessler und Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Safiye Ünüvar. Inhouse wurde die Fusion von Mag. Andreas Maier und Dr. Emanuel Obentraut rechtlich federführend betreut.

www.fwp.at

Foto: beigestellt

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CMS Partner Egon Engin-Deniz legt Neufassung seines Kommentars zum Markenrecht vor

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Egon Engin-Deniz

2.464 Seiten topaktuelles Wissen zum Markenschutzgesetz hat der Großkommentar von Egon Engin-Deniz zu bieten.

Einmal mehr widmet sich der Markenrechtsexperte der vollständigen Darstellung aller praxisrelevanten Bestimmungen. Bereits 2005 und 2010 hat Egon Engin-Deniz das österreichische, europäische und internationale Markenrecht unter die Lupe genommen. Nun erscheint die 3. vom renommierten Verlag Österreich publizierte Auflage der „Markenschutz-Fibel“, die auf höchstaktuellen Stand gebracht und umfassend neu bearbeitet wurde.

Das geänderte Anmelde- und Widerspruchsverfahren, die Neuordnung des Instanzenzuges in Österreich sowie Fragestellungen rund um „New Generic Top Level Domains“ sind die derzeit bestimmenden Themen – auf österreichischer wie internationaler Ebene.

Das Markenrecht zählt aufgrund neuer wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen der letzten Jahre und zahlreicher gesetzlicher Änderungen zu den dynamischsten Rechtsgebieten. Die zahlreichen Novellierungen werden im neu gefassten Kommentar von Egon Engin-Deniz ausführlich behandelt: Hierzu gehören insbesondere die Patent- und Markenrechts-Novelle 2014, die Änderungsverordnung 2015/2424 und die neue Markenrichtlinie.

Österreichisches, europäisches und internationales Markenrecht

Dass in Zeiten der Globalisierung ein Kommentar nur zum österreichischen Markenrecht für die Rechtspraxis nicht ausreichend ist, liegt auf der Hand. „Schließlich genügt es den meisten Markeninhabern heutzutage nicht, ihre Marke in nur einem Land registrieren zu lassen und durchzusetzen“, so Egon Engin-Deniz. Zudem ist die Europäische Rechtsprechung zu beachten. Fast alle Markeninhaber bewegen sich international und haben eine Präsenz im Netz. Gerade die Änderungen der Markenrichtlinie und der Unionsmarkenverordnung hatten die Modernisierung des europäischen Markensystems zum Ziel. Grund genug in seinem Kommentar zum Markenrecht die österreichische Rechtsprechung, die Rechtsprechung der Europäischen Instanzen sowie das internationale Markenrecht grundlegend abzubilden.

New gTLDs: eine vollkommen neue Art von Domains

Darüber hinaus beschäftigt sich der Kommentar auch mit den seit 2013 eingeführten so genannten „New Generic Top Level Domains“, da viele registrierte Marken auch als Domains eingetragen werden. Das Buch erläutert die Zusammenhänge zwischen Marken-, Domain- und Lauterkeitsrecht.

Dr. Egon Engin-Deniz ist Partner bei CMS in Wien und bereits seit 1991 für die Kanzlei tätig. Er leitet die Abteilung Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und hatte jahrelang die Führung der 150-köpfigen weltweit agierenden CMS IP Group inne. Neben seiner Expertise im streitigen wie außenstreitigen Marken-, Patent- und Domainrecht wie auch im Urheber-, Vertriebs- und Lauterkeitsrecht ist er auf die Verfolgung von Produktpiraterie und die Prüfung von Parallelimporten spezialisiert. Egon Engin-Deniz wurde kürzlich in das Council von MARQUES, der European Brand Owners Association, gewählt. Er ist Mitglied des MARQUES Anti-Counterfeiting and Parallel Trade Teams, der International Trademark Association (INTA) und der European Communities Trade Mark Association (ECTA).

www.cms.law

Foto: beigestellt

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Eisenberger & Herzog berät UBM beim Verkauf von Logistik-Park in Bukarest an CTP Invest

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Alric. A. Ofenheimer

UBM Development hat mit dem Logistikpark Chitila in Rumänien ein großes Bestandsobjekt an CTP Invest verkauft.

Eisenberger & Herzog hat die Transaktion federführend beraten unter der Leitung von Partner Dr. Alric A. Ofenheimer. Der Kaufpreis betrug 17 Mio Euro, das Closing fand am 29.9. in Bukarest statt. „Wir durften UBM bereits mehrfach bei Transaktionen begleiten. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist hier sicherlich unsere hohe Expertise bei Immobilientransaktionen aber auch unsere Vernetzung in der CEE-Region.“, so Partner Dr. Alric A. Ofenheimer.

Der Chitila Logistics Park (CLP), der von UBM im Zeitraum 2007 bis 2009 entwickelt wurde, befindet sich in der Nähe von Bukarest und ist fast vollständig vermietet. Mieter sind unter anderem das internationale Logistikunternehmen Schenker, der Zeitungsdrucker Ringier Print oder der Pharma-Händler Europharma. Die Immobilie umfasst eine Grundstücksfläche von 93.000 m² und bietet ein modernes Neubau-Logistik- System mit Mietflächen von 1.750 m² bis zu 45.000m².

Team UBM:
E&H: Dr. Alric A. Ofenheimer (Projektleitung, Partner), Dr. Christopher Engel (Rechtsanwalt) und Anna Kogler (Associate)
Pelifilip (Local Counsel): Ioana Roman (Senior Associate), Mirabela Maria (Associate)

Team CTP Invest:
Nestor Nestor Diculescu Kingston Petersen: Vlad Tanase (Partner)
Theodor McCann

www.ehlaw.at

Foto: beigestellt

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Eisenberger & Herzog berät VMS bei Verkauf von Personaldienstleister Völker an Synergie Employment Solutions

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Marco Steiner

Die von VMS Value Management Services GmbH beratenen REB II Beteiligungsgesellschaften (“VMS“) sowie die Völker PS haben 80% des Personaldienstleisters Völker GmbH an die spanische Synergie International Employment Solutions SL, einer 100% Tochter der in Frankreich gelisteten Synergie SE, verkauft.

Eisenberger & Herzog hat die Transaktion federführend für den Verkäufer beraten unter der Leitung von Partner Marco Steiner und Senior Associate Sasa Stojanovic.

Synergie rangiert an 5. Stelle der größten Zeitarbeitsunternehmen in Europa und erwirtschaftete in 2016 einen Umsatz von rd. EUR 2 Mrd. in 15 Ländern. 20% der Anteile verbleiben bei der Völker Privatstiftung. Die Transaktion erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Wettbewerbsbehörde. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Die Völker GmbH wurde in 2006 von Martin Völker (CEO) gegründet und gehört nach 10 Jahren zu den führenden Zeitarbeits- und Personaldienstleistungsunternehmen in Österreich. Eine mehrheitliche Beteiligung wurde in 06/2011 von VMS erworben. Unter deren Führung von VMS konnte das Unternehmen innerhalb von 6 Jahren den Umsatz, die Filial-, Mitarbeiterzahl und das operative Ergebnis verdreifachen.

Team VMS: Eisenberger und Herzog (Marco Steiner, Sasa Stojanovic., Johannes Feilmair)
Team Völker: Stock Rafaseder Gruszkiewicz Rechtsanwälte (Jan Gruszkiewicz)
Team Synergie: CMS Berlin / Wien (Gerd Leutner, Sybille Novak)

www.ehlaw.at

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss berät Raiffeisen Ware Austria und Lamb Weston Meijer beim Verkauf von Frisch & Frost

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Christian Mikosch

Die VIVATIS Holding AG kauft Frisch & Frost, das damit wieder in österreichischem Besitz ist.

Die Verkäufer, der US-niederländische Lebensmittelriese Lamb Weston Meijer, der 75 Prozent an Frisch & Frost hielt, und die Raiffeisen Ware Austria, die Mutter der Raiffeisen-Lagerhäuser (25 Prozent), wurden von Wolf Theiss beraten.

Unter der Federführung von Wolf Theiss Partner Christian Mikosch waren Associate Daniel Kocab und Associate Lukas Slameczka von der Praxisgruppe Corporate/M&A für die komplette rechtliche Beratung verantwortlich.

Das Signing hat am 3. Oktober 2017 stattgefunden. Es ist noch die Zustimmung der Bundeswettbewerbsbehörde erforderlich.

www.wolftheiss.com

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DORDA berät TTTech in strategischer Partnerschaft mit Samsung für autonomes Fahren

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Martin Brodey

Unter der Federführung von Martin Brodey, Leiter des M&A-Teams der Kanzlei, beriet DORDA die in Österreich ansässige TTTech-Gruppe, ein Weltmarktführer im Bereich robuste vernetzte Sicherheitssteuerungen, bei einer strategischen Partnerschaft mit Samsung zur Entwicklung von Technologien für das sichere autonome Fahren.

Im Zuge dieser Partnerschaft beabsichtigt Samsung EUR 75 Millionen in TTTech zu investieren – das erste Investment aus dem Samsung Automotive Innovation Fund (SAIF). Samsungs Investition ist damit auch eine Ergänzung der langjährigen Partnerschaft von TTTech mit AUDI. Für TTTechs Gründer und Vorstandsmitglieder Georg Kopetz und Stefan Poledna ist diese Partnerschaft ein besonders wichtiges Ereignis in der beinahe 20-jährigen Unternehmensgeschichte.

Lead-Partner Martin Brodey zu der Transaktion: „Es freut uns, dass TTTech bei diesem komplexen Projekt auf uns als Partner vertraut. Die Automobilbranche ist zukunftsorientiert unterwegs und Player wie TTTech leisten ganz wesentliche Beiträge für die Gesellschaft und die Sicherheit von bahnbrechenden Technologien. Aufgrund der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten konnten die Vertragsverhandlungen zielstrebig und effizient geführt werden.“

Dem Projekt-Team von DORDA gehörten neben Martin Brodey (Partner, Leiter des M&A-Teams), Bernhard Rieder (Partner; M&A und Umgründungen), Jürgen Kittel (Partner; M&A) und Florian Mayer (Rechtsanwaltsanwärter; M&A und Gesellschaftsrecht) an; Aspekte des österreichischen Kartellrechts (Zusammenschlusskontrolle) wurden durch Heinrich Kühnert, Leiter des DORDA Wettbewerbsrechts-Team, bearbeitet.

www.dorda.at

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MP2 IT-Solutions und Preslmayr Rechtsanwälte informierten über das neue Datenschutzgesetz

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Oliver Walther (Preslmayr), Manfred Pascher (MP2), Franz Lippe (Preslmayr)

Gestern, am 5. Oktober 2017, fand in Wien im Mediatower („Das Dach“) eine gemeinsame Informationsveranstaltung von MP2 IT-Solutions und Preslmayr Rechtsanwälte zum neuen Datenschutzgesetz statt.

Vor über 100 geladenen Gäste stellten die Experten die wesentlichen Änderungen vor, die auf Unternehmen und Organisationen zukommen.

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft, Unternehmen sollten sich jetzt rasch darauf vorbereiten. Die im Gesetz festgesetzten hohen Strafen (von bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens) heben das Datenschutzrecht auf ein Niveau, das man bislang nur aus dem Kartellrecht kannte. Dabei ist die Unternehmensgröße irrelevant, sogar kleine Unternehmen sind gut beraten, sich möglichst umfassend über ihre Datenverarbeitungsprozesse zu informieren und Maßnahmen einzuleiten.

Dr. Franz Lippe, Medien- und Datenschutzexperte bei Preslmayr: „Es wird kein Unternehmen daran vorbeikommen, sich mit dem Thema Datenschutzrecht zu befassen. Am Anfang steht dabei zuerst eine Bestandsaufnahme aller datenschutzrechtlich relevanter Prozesse.“ „Sobald Ihr Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, sind Sie schon voll betroffen vom Datenschutzrecht und dessen Implikationen für das Arbeitsrecht.“, ergänzt Oliver Walther, Partner und Experte für Arbeitsrecht bei Preslmayr.

„Jeder Unternehmer sollte zum Thema Datenschutz informiert sein, um zu wissen, was im eigenen Betrieb davon notwendig und umzusetzen ist. Die Thematik betrifft eben nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch die betriebsinterne EDV.“, so Manfred Pascher, Geschäftsführender Gesellschafter von MP2 IT-Solutions GmbH.

www.preslmayr.at

Foto: beigestellt

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Größte Immobilien-Transaktion des Jahres mit ARNOLD Rechtsanwälte

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Florian Arnold

ARNOLD Rechtsanwälte GmbH hat die SIGNA-Gruppe bei einer der größten Immobilientransaktionen Österreichs erfolgreich begleitet.

Konkret wurden drei Bauteile des Projektes AUSTRIA CAMPUS an PGIM Real Estate im Namen von Deutschen und Schweizer institutionellen Investoren veräußert.

Der Verkauf stellt mit einem Volumen von über EUR 500 Mio. die bislang größte Immobilientransaktion des Jahres 2017 und eine der größten Büroimmobilientransaktionen aller Zeiten in Österreich dar und beweist die Attraktivität Wiens für internationale Investoren (nähere Infos: hier ).

Die Beratung durch ARNOLD Rechtsanwälte umfasste das gesamte Projekt, beginnend beim Ankauf, über die gesellschaftsrechtliche Strukturierung, die Finanzierung des Projektes, die liegenschaftsrechtlichen Aspekte, wesentliche Bereiche der Vermietung sowie alle anderen damit in Zusammenhang stehenden rechtlichen Betreuungen.

Die Veräußerung, die auf Verkäuferseite gleichfalls von ARNOLD Rechtsanwälte betreut wurde, erfolgte im Rahmen eines Forward-Deals.

Das Team der ARNOLD Rechtsanwälte bestand aus: Dr. Florian Arnold (Federführung; Real Estate), Dr. Nikolaus Arnold (Corporate/M&A), Dr. Bernhard Vetter von der Lilie (Corporate/Finance), Andreas Eder (Real Estate).

Die Käufer waren vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH (Dr. Michael Lagler, Partner/Real Estate, Mag. Arabella Eichinger, Counsel/Real Estate, Dr. Ursula Rath, Partner/Finance und Mag. Laurenz Schwitzer, Associate/Finance).

www.arnold.biz

Foto: beigestellt

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Full House bei DORDA zum Thema Datenschutzbeauftragter

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Dominik Schelling, Axel Anderl, Felix Hörlsberger, Nino Tlapak

Letzte Woche fand im Rahmen der umfassenden Seminarreihe des DORDA Datenschutzteams zu den Änderungen nach der DSGVO und dem DSG Neu bereits der fünfte Schwerpunktvortrag, diesmal zum Themenkreis des Datenschutzbeauftragten, statt.

Aufgrund des großen Andrangs waren wie in der Vergangenheit zwei aufeinanderfolgende Termine erforderlich. Mehr als 150 Teilnehmer folgten der Einladung, darunter Ludwig Baliko (Bayer Austria), Albin Buchmann (s IT Solutions AT Spardat GmbH – IT Tochter der Erste Group), Sebastian Haensse (twinformatics GmbH – IT Tochter der Wiener Städtischen) und Arnold Koger (L‘Oreal Österreich).

Die DORDA Datenschutzexperten – Axel Anderl, Felix Hörlsberger, Nino Tlapak und Dominik Schelling – klärten über die Voraussetzungen und Notwendigkeit der Bestellung sowie die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten auf.

Das DORDA Datenschutzteam führt seit April 2016 eine umfassende Schulungsreihe für Mandanten im Rahmen der Clarity Talks zum aktuellen Änderungs- und Umsetzungsbedarf nach der DSGVO durch. Ziel der Veranstaltungsreihe ist, die wichtigsten Themen punktuell, schrittweise und praxisnah in einzelnen Vorträgen aufzuarbeiten. Erläutert wurden bislang insbesondere die Grundzüge der DSGVO, die Datenschutz-Folgeabschätzung, die Auftragsverarbeitung und der internationale Datentransfer, das DSG Neu und nun aktuell die Rolle des Datenschutzbeauftragten.

„Die neue Datenschutz-Grundverordnung betrifft nicht nur die großen, sondern alle Unternehmen. Wer mit der Umsetzung noch nicht begonnen hat, muss sich aufgrund des kompletten Regimewechsels weg von der umfassenden Behördenmeldung hin zu interner Verantwortlichkeit und proaktiver Prüfung spätestens jetzt mit dem Thema auseinandersetzten. Jedes Unternehmen verarbeitet Daten über seine Mitarbeiter und Kunden und ist damit etwa von den neuen internen Dokumentationspflichten betroffen und hat gegebenenfalls auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erstellen.“ So Axel Anderl, Partner und Leiter des IT/IP Desk sowie Co-Leiter des Datenschutzteams bei DORDA. “Es ist zu erwarten, dass die Einhaltung der neuen Vorschriften insbesondere am Anfang, wo eine fehlende Umsetzung auffällig ist, besonders streng geprüft wird. Insbesondere kann die Datenschutzbehörde auch ohne „begründeten Verdacht“ Datenverarbeitungen prüfen und Einschau halten, weshalb die Datenschutz-Compliance in der Praxis gut aufgesetzt sein muss. Dies vor allem auch im Hinblick auf das nun doch wesentlich schärfere Strafenregime“, ergänzt Nino Tlapak, Anwalt im IT und Datenschutzteam.

Die Vortragsreihe wird bis zum Umsetzungsstichtag 25.5.2018 sämtliche wesentlichen Bereiche der DSGVO und des DSG Neu abgedeckt haben. Auch danach wird sie zu den ersten Praxiserfahrungen unter dem neuen Datenschutzregime fortgesetzt. Daneben bietet DORDA auch einen Datenschutznewsletter, der die wesentlichen Entwicklungen aufarbeitet. Anmeldungen zu den Clarity Talks, als auch für den Datenschutznewsletter sind direkt auf der DORDA Website möglich.

www.dorda.at

Foto: DORDA Rechtsanwälte GmbH

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DLA Piper berät bei Milliardenschwerem Unternehmensfinanzierungsprogramm der Voestalpine AG

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Christian Temmel

Das Wiener Kapitalmarktteam der globalen Anwaltskanzlei DLA Piper hat im Rahmen eines Debt Issuance Programms (DIP) der voestalpine AG in der Gesamthöhe von EUR 1 Milliarde die UniCredit Bank Austria AG als Sole Arranger beraten.

Darüber hinaus hat das Team um Kapitalmarktspezialisten und Partner Dr. Christian Temmel als Underwriters‘ Counsel die UniCredit Bank Austria AG, Erste Group Bank AG, BNP Paribas und BayernLB (in ihrer Rolle als Joint Lead Managers) im Rahmen der Begebung einer EUR 500 Millionen Unternehmensanleihe durch die voestalpine AG beraten.

„Wir freuen uns sehr, dass wir die involvierten Banken im Rahmen dieses umfangreichen Unternehmensfinanzierungsprogramms eines führenden österreichischen Industrieunternehmens beraten durften. Die voestalpine AG hat einen ausgezeichneten Ruf am Kapitalmarkt, was auch durch den Umstand belegt wird, dass das Orderbuch für die Anleihe eine Größenordnung von über 1,25 Milliarden Euro und rund 220 verschiedenen Investoren hatte“, so Dr. Christian Temmel.

www.dlapiper.com

Foto: beigestellt

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Neuer Junior Partner im KWR-Baurechtsteam!

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Jan Schifko

Mag. Jan Philipp Schifko (29) unterstützt seit 1. Oktober 2017 als Junior Partner und Anwalt das KWR Bau- und Immobilienrechtsteam. Er ist seit 2012 bei KWR tätig, wo er in seiner Konzipientenzeit bei Georg Karasek und Clemens M. Berlakovits sein „Handwerk“ erlernte.

Schifko ist insbesondere auf das Bauvertrags- und Immobilienrecht sowie die Führung von zivilen Bauprozessen spezialisiert und berät zahlreiche namhafte Mandanten der Bau- und Immobilienbranche. Jan Philipp Schifko absolvierte sein Studium an der Universität Graz und gewann 2012 das Bundesfinale des Zivilrechts-Mootcourts. Seine Anwaltsprüfung legte er 2015 mit Auszeichnung ab. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war und ist Schifko auch standespolitisch aktiv. So war er Mitglied des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien und Obmann des Clubs der Konzipienten (Österreichs größter Vereinigung für Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter). Bereits während seines Studium engagierte er sich in der Österreichischen Hochschülerschaft und war unter anderem langjähriger Mandatar der ÖH-Bundesvertretung und Bundesobmann der Aktionsgemeinschaft (Österreichs größter Studentenfraktion).

“Zuerst mit der Ernennung von Clemens M. Berlakovits zum Equity Partner, setzen wir nun auch mit der Aufnahme eines weiteren Anwalts in das Baurechtsteam konsequent unseren Wachstumskurs in der baurechtlichen Beratung fort, um so die bereits bestehende hohe Marktpräsenz weiter auszubauen“, freut sich Georg Karasek.

www.kwr.at

Foto: beigestellt

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Benn-Ibler und Ashoka luden zur Auftaktveranstaltung des Visionary Program 2017/18

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Georg Schön, Raphaela Toncic-Sorinj, Ana Bella Estevéz, Ivo Deskovic, Marie Ringler

Am Donnerstag, dem 12. Oktober, fand die Auftaktveranstaltung des Ashoka Visionary Program 2017/18 statt. Aus diesem Anlass luden die gemeinnützige Organisation Ashoka und die Benn-Ibler Rechtsanwälte gemeinsam zum Social Entrepreneurship Abend ein.

Die Begrüßungsworte sprach Mag. Ivo Deskovic (Gründungspartner Benn-Ibler Rechtsanwälte) vor rund 100 Gästen im Foyer des eleganten Palais Ephrussi, dem Sitz der Wirtschaftskanzlei. Seine Motivation äußerte der Jurist darin, dass gerade heutzutage sozial ausgerichteten Unternehmen die verdiente Aufmerksamkeit zu verschaffen sei.

Raphaela Toncic-Sorinj, für das Visionary Program bei Ashoka Austria verantwortlich, eröffnete den Abend mit der Präsentation der neuen Programminhalte. Für anschließende Interviews bat sie neben Alumni auch eine aktuelle Teilnehmerin Uganda auf die Bühne und befragte sie über die Beweggründe zur ihrer Teilnahme am Visionary Program. Im Anschluss gingen Georg Schön, Geschäftsführer Ashoka Austria, und Marie Ringler, Ashoka Europa Direktorin, auf die Strategie hinter dem aktuellen Förderprogramm, aktuelle Entwicklungen und kürzliche Erfolge im CEE-Raum ein.

Weitere Informationen über das Ashoka Visionary Programm sind hier  zu finden.

Ashoka Fellow und Gründerin der Ana Bella Foundation, Ana Bella Estevéz beehrte heuer die Abendveranstaltung. Mit ihrem im Mittelpunkt stehenden Impulsvortag beleuchtete die Spanierin das Thema „Häusliche Gewalt gegen Frauen“ und den Weg, wie sich gemeinsam mit Medien, sozialen Einrichtungen, der öffentlichen Hand und Unternehmen, für betroffene Frauen wieder Perspektiven eröffnet haben. Angesichts ihrer persönlichen, jahrelangen Leidensgeschichte betonte sie: „Wir sind nicht schwach, wer so viel Leid ertrug wie wir, der ist stark, sehr stark sogar. Wir sind keine Opfer, wir sind Überlebende.“

Beim anschließenden Empfang wurde noch ausgiebig über unterschiedliche soziale, aber dennoch unternehmerische Projekte und Engagements weiterdiskutiert.

www.benn-ibler.com

Foto: Benn-Ibler

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fwp berät bei Akquisition des Commercial Prepaid- und Kredikarten Issuing Business „paylife“

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Florian Kranebitter, Lukas Flener, Markus Fellner und Gregor Schett

Die Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH (fwp) hat die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG („BAWAG P.S.K.“) und die easybank AG („easybank“) bei der Akquisition des Commercial Prepaid- und Kreditkarten Issuing Business (Ausgabe von Zahlungskarten) unter der bekannten Marke „PayLife“ rechtlich beraten.

Die BAWAG P.S.K. und die easybank sind im Rahmen eines Bieterverfahrens Ende 2016 als Bestbieter für das Target hervorgegangen. Das Signing fand am 28. Februar, das Closing am 7. Oktober 2017, statt.

Das fwp Team rund um Florian Kranebitter und Markus Fellner hat die BAWAG P.S.K. und die easybank in allen rechtlichen Aspekten beraten.

„Die wesentlichen Herausforderungen der Transaktion lagen in der Bank- und aufsichtsrechtlichen Beratung sowie der Schaffung sicherer Strukturen für die Integration des Kredit- und Prepaidkarten-Geschäfts. Herausforderungen, die gerade durch eine optimale enge, monatelange Zusammenarbeit mit dem Team der BAWAG P.S.K. und der easybank perfekt gemeistert werden konnten“, so Florian Kranebitter.

Der Erwerb erfolgte im Wege einer Abspaltung zur Aufnahme des Teilbetriebes „Commercial Prepaid- und Kreditkarten Issuing Business“, der auch Issuing Support für einzelne österreichische Banken umfasst, der im Eigentum der Schweizer SIX-Gruppe stehenden SIX Payment Services (Austria) GmbH (vormals „PayLife Bank GmbH“). Bei Fragen der Strukturierung und Integration konnte das fwp Team auf die langjährige Beratungspraxis im Zahlungskartengeschäft zurückgreifen, sowie insbesondere auch auf die Tatsache, dass fwp in den Jahren 2012 / 2013 die wesentlichen österreichischen Banken beim Verkauf der „PayLife“ beraten hat.

Das Kernteam von fwp bestand aus den fwp-Partnern Dr. Markus Fellner (Corporate M&A, Bank- und Bankaufsichtsrecht), Dr. Florian Kranebitter (Corporate M&A), Dr. Lukas Flener (Kartellrecht) und Dr. Gregor Schett (Consumer Protection), sowie aus fwp-Rechtsanwältin Dr. Tanja Melber (Bank- und Bankaufsichtsrecht, Customer Contracts) und Associate Mag. Matthias Herzog. Inhouse hat Mag. Matthias Brandl die Transaktion rechtlich betreut.

www.fwp.at

Foto: beigestellt

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Liechtenstein etabliert sich als diskreter Schiedsort

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Michael Nueber

„In der Tat positioniert sich Liechtenstein seit 2011 als moderner – und vor allem diskreter – Schiedsort,“ unterstreicht Rechtsanwalt Dr. Michael Nueber der vor kurzem als Counsel in die Sozietät Gasser Partner Rechtsanwälte eintrat und fügt hinzu: „Zusammen mit seinem schon bisher liberalen Gesellschaftsrecht, bietet Liechtenstein nunmehr die idealen Voraussetzungen um internationale Schiedsverfahren abzuhandeln.“

Beobachtet man den Markt, so nimmt insbesondere im Bereich der Stiftungs- und trustrechtlichen Streitigkeiten der Schiedsort Liechtenstein bereits eine Vorreiterposition in Kontinentaleuropa ein. Nach Nueber ist seit dem Beitritt des Fürstentums zur New York Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards und der Angleichung des nationalen Schiedsrechts an das UNCITRAL Model Law on International Commercial Arbitration, die Zahl an stiftungs- und trustrechtlichen Schiedsverfahren kontinuierlich gestiegen.

An diesen Trend möchte Nueber anknüpfen und vor allem Mandanten aus den Regionen CEE und SEE die Vorzüge der Schiedsgerichtsbarkeit nach liechtensteinischem Recht näherbringen.

„Tatsache ist, dass in diesen Regionen viele UNHWI und HNWI beheimatet sind, welche die Vorzüge einer sicheren Vermögensplanung schätzen. Dazu bieten sich vor allem die liechtensteinische Stiftung und der Trust an. Sollte es einmal zu Streitigkeiten kommen, ist es im Interesse der Involvierten ein Schiedsverfahren zu führen“, so Nueber.

Im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten unterscheidet sich Liechtenstein von Österreich in einem wesentlichen Punkt: Obwohl das Schiedsrecht beider Länder sehr ähnlich ist, hat sich der liechtensteinische Gesetzgeber dafür entschieden, die schiedsrechtlichen Verbraucherschutzbestimmungen nicht im Gesellschaftsrecht anzuwenden. Seit einer unglücklichen Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs aus dem Jahre 2013, liegt in Österreich der umgekehrte Fall vor, was zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit von Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen geführt hat.

Abschließend meint Nueber, dass „vor allem die Vereinbarung der Schiedsregeln der Industrie und Handelskammer Liechtenstein („Liechtenstein Rules“) eine deutlich erhöhte Vertraulichkeit bieten. Neben der Möglichkeit die tatsächliche Schiedsverhandlung auch in großen Metropolen wie München, Wien oder Zürich durchzuführen, ist die Kombination aus liberalem Gesellschaftsrecht, modernem Schiedsrecht und der Liechtenstein Rules, ein USP, den in dieser Form nur Liechtenstein bieten kann.“

Zur Person:

Mit 15.9. 2017 trat Rechtsanwalt Dr. Michael Nueber als Counsel in die Sozietät Gasser Partner Rechtsanwälte ein. Er wird von den Standorten Wien und Vaduz aus die Schiedspraxis der Kanzlei weiter ausbauen.

Nueber hat an der Universität Wien sowie am University College London Rechtswissenschaften studiert. Vor seiner Tätigkeit bei GASSER PARTNER war er bei Schönherr Rechtsanwälte und danach bei zeiler.partners Rechtsanwälte in Wien beschäftigt, wo er Mandanten vorwiegend im Bereich der internationalen Streitbeilegung betreute. Nueber war in den letzten Jahren vorwiegend an bau-, energie-, gesellschafts-, und kartellrechtlichen Schiedsverfahren nach den ICC-, LCIA-, UNCITRAL- sowie VIAC Arbitration Rules beteiligt. Abgesehen davon sammelte er auch Erfahrung in internationalen Investitionsschiedsverfahren nach den ICSID Arbitration Rules.

Aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit als Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, liegt ein starker Fokus von Michael Nueber auch weiterhin im akademischen Bereich. Er ist Autor zahlreicher rechtswissenschaftlicher Beiträge und Bücher zur Schiedsgerichtsbarkeit und verwandter Themen. Darüber hinaus trägt er regelmäßig an Universitäten und auf Konferenzen vor.

Michael Nueber verknüpft als Counsel bei GASSER PARTNER seine Erfahrung in der internationalen Streitbeilegung mit Aspekten der Vermögens- und Nachlassplanung. Dementsprechend liegt sein Beratungsschwerpunkt bei GASSER PARTNER im Stiftungs- und Trustrecht, dem Gesellschafsrecht sowie der (internationalen) Zivil- und Schiedsgerichtsbarkeit.

www.gasserpartner.com

Foto: beigestellt

Interview

Logo für Dr. Michael NUEBER , LL.M.

Dr. Michael NUEBER , LL.M.

Gasser Partner Rechtsanwälte
Anschrift Tegetthoffstrasse Wien 1010 ÖsterreichMobiltelefon: +43 660 5682956Fax : +4232363081Webseite: www.gasserpartner.com

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Baurechts Jour Fixe: Rechtsfragen und Haftung beim Zusammenwirken verschiedener Gewerke

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Bernhard Kall und Heinrich Lackner

Am 11. Oktober 2017 luden die Baurechtsexperten RA Dr. Bernhard Kall und RA Mag. Heinrich Lackner bei Müller Partner Rechtsanwälte zum Jour Fixe mit dem Thema „Der technische Schulterschluss – Rechtsfragen und Haftung beim Zusammenwirken verschiedener Gewerke“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Kall und Lackner haben sich nicht ohne Grund dem Thema des „technischen Schulterschlusses“ angenommen. Immerhin sind moderne Bauwerke weitaus mehr als Konstruktionen aus Ziegel, Stahl, Beton und Glas. Was heutzutage gebaut wird, ähnelt vielfach Hightech-Anlagen, für deren Entstehen unterschiedlichste Baustoffe und verschiedenste Technologien zusammenwirken müssen. Berücksichtigt man den Zeit- und Kostendruck, dem praktisch die gesamte Branche – von der Planung bis zur Umsetzung – ausgesetzt ist, verwundert es nicht, dass die Schnittstelle rasch zur „Soll-Bruchstelle“ eines Bauvorhabens werden kann.

Kall eröffnete den Abend mit dem Thema Koordinierung der Werkherstellung durch den Bauherrn (Auftraggeber). „Obwohl die Projekte immer komplexer geworden sind und dieser Befund auch für die zugrunde liegenden Vertragswerke gilt, ist und bleibt die Koordinierung eine Kernaufgabe des Auftraggebers“, betonte Kall. Kritisch sieht Kall die Tendenz, dass Bauherren vor allem bei Großprojekten versuchen, den Auftragnehmern im Vertrag mehr und mehr Koordinierungsaufgaben zu übertragen. „Die pauschale Überwälzung der Koordinierungspflicht ist meiner Meinung nach unzulässig“, resümierte Kall.

Lackner knüpfte an diese Ausführungen an, wechselte jedoch die Perspektive. „Sämtliche Beiträge, die von Auftraggeberseite kommen, unterliegen der Prüf- und Warnpflicht durch die Auftragnehmer“, stellte Lackner klar. Die Auftragnehmer haben ihren Vertragspartner zu warnen, falls etwa Baugrund, Baustoffe, Pläne und alles sonst, was ihnen im Rahmen der Ausführung zur Verfügung gestellt wird, untauglich sein sollte. Das gilt auch für die Koordinierung durch den Auftraggeber und besonders dort, wo es um Vorleistungen geht.

Eine spezielle Rolle kommt hierbei Architekten, Planern und Sonderfachleuten zu, die der Auftraggeber beizieht. Sie gelten als fachkundige Berater des Auftraggebers, für deren Fehler der Auftraggeber haftet. „Klar ist, dass den Aufraggeber ein Mitverschulden trifft, wenn er oder seine Berater etwa einen Fehler im Plan erkennen konnten, diesen aber nicht aufzeigen. Mittlerweile nicht mehr klar ist, unter welchen Voraussetzungen er sich das Verschulden seines Planers zurechnen lassen muss, was letztlich ja zu einer Haftung z.B. des Architekten führt“, fasste Lackner jüngste Entscheidungen des OGH zusammen. Aus Sicht von Lackner ist dies sehr kritisch zu sehen, da der OGH damit für große Rechtsunsicherheit sorgt. Schließlich ist es völlig dem Einzelfall überlassen, wann der Berater des Auftraggebers haftet und wann nicht.

Fazit: Das Zusammenwirken verschiedener Gewerke wird Bauherren, Planer und Bauausführende auch in Zukunft vor viele Herausforderungen stellen. Auch im 21. Jahrhundert sind längst nicht alle Rechtsfragen geklärt, wie ein Blick in die aktuelle Rechtsprechung zeigt.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten zahlreiche Gäste, darunter unter anderem Teilnehmer von Bauherren und Vertreter der Bauindustrie und des Baunebengewerbes wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

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NHP verstärkt Beraterteam mit angesehener Vergaberechtsexpertin

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Claudia Fuchs

Ass.-Prof. Dr. Claudia Fuchs, LL.M. (WU Wien) ist seit Oktober Teil des NHP-Teams

Mit Claudia Fuchs baut die Rechtsanwaltskanzlei Niederhuber & Partner die Beratungsexpertise im öffentlichen Recht aus und erweitert zugleich ihre Vergaberechtskompetenz. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, des Vergaberechts und Wettbewerbsrechts sowie, unter anderem als Co-Autorin eines Standardkommentars zum Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), im Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrecht bestens ausgewiesen. Claudia Fuchs verstärkt das NHP-Beraterteam an den Standorten Wien und Salzburg seit 1.10.2017.

„Wir sind stolz mit Claudia Fuchs eine anerkannte Expertin im Vergaberecht und öffentlichen Wirtschaftsrecht in unserem Team begrüßen zu dürfen und freuen uns schon sehr auf die Zusammenarbeit“, so Mag. Martin Niederhuber, Gründer und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Niederhuber & Partner.

Claudia Fuchs (geb. 1979) hat ihr rechtswissenschaftliches Studium in Wien 2001 abgeschlossen und nach einem einjährigen Intermezzo bei einer Anwaltskanzlei zunächst eine wissenschaftliche Karriere an der WU Wien eingeschlagen: Begonnen hat sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht (IOER; Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek), später war sie dort als Universitätsassistentin und zuletzt als Assistenzprofessorin tätig. In dieser Zeit hat sie ihren Arbeits- und Forschungsschwerpunkt im Verwaltungs- und öffentlichen Wirtschaftsrecht wie auch im Vergaberecht entwickelt. Eine zweijährige Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am VfGH, die Mitherausgeberschaft eines Großkommentars zum österreichischen Bundesverfassungsrecht sowie des Vienna Journal on International Constitutional Law bezeugen darüber hinaus eindrucksvoll ihre Expertise im österreichischen und internationalen Verfassungsrecht.

www.nhp.eu
Foto: beigestellt

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Wolf Theiss berät Bankengruppe bei Rekapitalisierung in Zusammenhang mit dem Erwerb der Fotona Gruppe durch AGIC Capital

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Markus Bruckmüller

Wolf Theiss hat das Bankenkonsortium bestehend aus UniCredit, RBI, NLB und SKB BANKA bei einer Rekapitalisierung im Anschluss an den Erwerb der Fotona Gruppe (Slowenien, USA) durch die Beteiligungsgesellschaft AGIC Capital beraten.

Das Closing der Transaktion fand am 4. Oktober 2017 statt.

AGIC Capital ist ein europäisch-asiatischer Private-Equity-Fonds mit dem Schwerpunkt Wachstumsinvestitionen in Europa. AGIC fokussiert sich bei seinen Investments auf europäische Unternehmen in den Bereichen Industrieautomatisierung und Robotik, innovative Systeme und –Komponenten aus verschiedenen industriellen Endmärkten, Neue Werkstoffe, Medizintechnik, Umweltschutztechnologien und Ressourceneffizienz. Im April dieses Jahres hatte AGIC Capital den slowenischen Laserspezialist Fotona übernommen. Das Unternehmen wurde 1964 gegründet und ist ein Hersteller von Hochleistungslasern für medizinische, zahnärztliche und ästhetische Anwendungsbereiche.

Das Latham & Watkins-Team war für die Dokumentation nach englischem Recht zuständig und wurde von Partner Andreas Diem und Associate Folko Moroni geleitet. Wolf Theiss beriet zu allen Aspekten des slowenischen Rechts und war mit Partner Markus Bruckmüller und den Associates Tjasa Lahovnik und Petra Jermol vertreten.

www.wolftheiss.com

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Eisenberger & Herzog war Transaktionsberater der HETA bei Verkauf der Skiper Gruppe an Istrian Hotels

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Marco Steiner

Eisenberger & Herzog hat die HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) beim Verkauf der gesamten An- teile sowie gewährten Finanzierungen an der Skiper-Unternehmensgruppe (einem Tourismuskomplex in Savudrija, Kroatien) an die ISTRIAN HOTELS d.o.o./Tampten Ltd. beraten.

Das Signing fand am 16. Oktober statt. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Der Abschluss der Verkaufstrans- aktion soll in den nächsten Wochen vollzogen werden. Der Verkauf war Resultat eines groß angelegten internationalen Tender-Verfahrens, das Eisenberger & Herzog unter Leitung von Partner Marco Steiner und Rechtsanwalt Sasa Stojanovic als M&A-Transaktionsberater begleitet. Als Finanzberater agierte Jo- nes Lang LaSalle (JLL).

„Diese Transaktion war ein hochkomplexer Prozess, der sich über mehrere Jahre hinzog und eine große Herausforderung an das Team stellte. Wesentliche Erfolgsfaktoren waren neben unserer Expertise im Gesellschafts- und Immobilienrecht vor allem unsere Erfahrung bei der Strukturierung von internatio- nalen Bieterverfahren sowie die Kenntnis der lokalen Marktbesonderheiten.“, so Partner Marco Steiner.

Berater HETA:
Eisenberger & Herzog (Transaktionsberatung, Federführung): Marco Steiner (Partner, Projektleiter), Sasa Stojanovic (Rechtsanwalt)
Law Office Lacmanovic (Berater für kroatisches Recht): Natalija Lacmanovic (Partner), Ivana Boskovic

Berater Istrian Hotels:
Karanovic & Nikolic: Goran Ilije, Franka Baica

www.ehlaw.at

Foto: beigestellt

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Verstärkung im Öffentlichen Wirtschaftsrecht bei bpv Hügel

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Harald Strahberger

Rechtsanwalt Harald Strahberger erweitert das renommierte Team Öffentliches Wirtschaftsrecht von bpv Hügel. Harald Strahberger ist auf Umwelt-, Vergabe- und Energierecht spezialisiert.

Harald Strahberger, 35, verstärkt das renommierte Team Öffentliches Wirtschaftsrecht von bpv Hügel. Der erfahrene Anwalt war zuletzt in einer Wiener Wirtschaftskanzlei für das öffentliche Recht allein verantwortlich.

Harald Strahberger kehrt zu bpv Hügel zurück, war er doch bereits sechs Jahre bis 2016 bei bpv Hügel tätig.

Harald Strahberger ist vor allem auf die Bereiche Umwelt-, Vergabe- und Energierecht spezialisiert und verfügt bei der Beratung von Mandanten auf nationaler und internationaler Ebene zudem über umfangreiche Expertise sowie Erfahrung im Gewerberecht und EU-Beihilfenrecht

www.bpv-huegel.com

Foto: Rigaud / bpv Hügel

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