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KWR-Seminar: „Richtig beantragt ist halb fertig gestellt“ Bewilligung und Nachbarrechte bei Bauprojekten

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Georg Karasek und Stefan Lampert

Die KWR-Baurechtsexperten Dr. Georg Karasek und Dr. Stefan Lampert informierten am Mittwoch, den 18.10.2017 im Rahmen des KWR-Seminars „Richtig beantragt ist halb fertig gestellt – Bewilligung und Nachbarrechte bei Bauprojekten“ über Rechte und Pflichten des Bauwerbers und des Nachbarn in einem Bauverfahren.

Dabei gingen die beiden Experten insbesondere auf die verschiedenen Arten von Baubewilligungsverfahren und deren Eigenheiten ein. Die Experten erörterten auch die Unterschiede zwischen einem bewilligungspflichtigen, anzeigepflichtigen und freien Bauvorhaben. Den Schwerpunkt setzten die beiden Baurechtsexperten auf die Rechte und Pflichten des Bauwerbers und des Nachbarn im Bauverfahren, indem sie die öffentlich-rechtlichen sowie zivilrechtlichen „Stolpersteine“ aufzeigten.

Schließlich gingen die Experten auch noch auf die Fertigstellungsanzeige ein. Dabei wurde die Frage diskutiert, ab wann ein Bauvorhaben als rechtlich fertiggestellt gilt und welche zivilrechtlichen Folgen eine unrichtige oder unvollständige Fertigstellungsanzeige nach sich zieht.

Im Anschluss an das Seminar diskutierten die Teilnehmer aus der Bauwirtschaft noch angeregt mit den Vortragenden.

www.kwr.at

Foto: beigestellt

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Vavrovsky Heine Marth und MARSH Österreich luden zu “Practical Pointers – W&I Insurance”

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Christian Berger (Marsh GmbH), Dennis Froneberg (AIG Europe Limited), Marian Joraschkewitz (Marsh GmbH), Sven Förster (Norton Rose Fulbright LLP), Philipp Strasser (Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte)

Gemeinsam mit MARSH Österreich hat Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte am Donnerstag, 19. Oktober 2017, zur Veranstaltung „Practical Pointers – W&I Insurance“ im bekannten Wiener Restaurant Konstantin Filippou geladen.

Der Abend stand im Zeichen der sogenannten „Warranty & Indemnity Insurance“ (W&I Versicherung), die als Form der M&A Versicherung zur Abdeckung von Transaktionsrisiken dient. Aus der angloamerikanischen Transaktionspraxis ist die W&I Versicherung kaum mehr wegzudenken und auch am europäischen Markt gewinnt sie immer mehr an Bedeutung.

Moderiert von Kanzleipartner Philipp Strasser diskutierten Dr. Dennis Froneberg, AIG Europe Limited (Frankfurt), Dr. Sven Förster, Norton Rose Fulbright LLP (München) und Marian Joraschkewitz, Marsh GmbH (Frankfurt) über zahlreiche Fragen und gaben wichtige Impulse für die künftige Etablierung des Produkts am österreichischen Markt.

www.vhm-law.at

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss berät Asfinag bei der Begebung von Schuldverschreibungen

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Alexander Haas

Die ASFINAG setzt bei der Begebung von EUR 750.000.000 0,25% Schuldverschreibungen 2017 – 2024 auf die Expertise von Wolf Theiss.

Die ASFINAG Autobahnen-und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft hat eine Anleihe im Volumen von EUR 750 Mio unter ihrem EUR 12,000,000,000 Guaranteed Euro Medium Term Note Programme begeben. Die Laufzeit der Anleihe beträgt 7 Jahre. Der Kupon wurde bei 0,25 % per annum festgelegt. Die Anleihe wurde von einem Bankenkonsortium platziert, das aus Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Erste Group Bank AG, Morgan Stanley & Co. International Plc und Societe Generale als Joint Lead Manager sowie Raiffeisen Bank International AG und UniCredit Bank Austria AG als Co-Lead Managen bestand.

In rechtlicher Hinsicht vertraute die ASFINAG auf das Wolf Theiss DCM Team. Federführend beriet Alexander Haas (Partner), der von Kurt Retter (Partner, Verwaltungsrecht) und Niklas Schmidt (Partner) und Eva Stadler (Senior Associate, beide Steuerrecht) unterstützt wurde. „Wir gratulieren der ASFINAG und insbesondere dem Treasury Team von Mag. Gabriele Csoklich, zu dieser erfolgreichen Benchmark Anleihe!“, freut sich Alexander Haas.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Schönherr berät Accuron Technologies bei mechatronic systemtechnik-Übernahme

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Christian Herbst, Florian Kusznier

Schönherr hat Accuron Technologies Limited (“Accuron Group“) bei der Übernahme von mechatronic systemtechnik GmbH (“mechatronik systemtechnik”) beraten.

Verkäufer waren Danube Equity, ein Unternehmen der voestalpine AG („voestalpine“), und der deutsche Private Equity Fonds FIDURA. Das Closing der Transaktion fand am 16. Oktober 2017 statt.

Die Accuron Group ist eine auf Feinmechanik und Technologie spezialisierte Unternehmensgruppe, die sich im Besitz der Temasek Holdings (Private) Limited mit Sitz in Singapur befindet. Zur Gruppe gehören Unternehmen, die in den Bereichen Luftfahrt, Medizin und Industriemaschinen spezialisiert sind. Mit der Übernahme erweitert die Accuron Group ihr Portfolio und möchte zukünftig stärker von Industrietrends wie Internet of Things, Elektromobilität und Industrieautomatisierung profitieren.

Die mechatronic systemtechnik ist führend auf dem Gebiet der Herstellung dünner Wafer Handling-Tools. In den vergangenen zehn Jahren hat sich mechantronic systemtechnik von einem Technologie-Start-Up zum weltweit führenden Hersteller automatisierter Halbleiter-Wafer Handling-Tools entwickelt. Das Unternehmen liefert seine patentierten Produkte an Hersteller, Gießereien und Halbleiterproduzenten in Asien, Europa und den USA.

mechatronic systemtechnik wurde von Danube Equity und FIDURA verkauft. Danube Equity ist ein Venture Capital-Tochterunternehmen des Linzer Stahlunternehmens voestalpine. Die Danube Equity war seit 2004 an mechatronic systemtechnik beteiligt. FIDURA, ein unabhängiger Private Equity Fonds aus Deutschland, investiert vorranging in wachstumsorientierte und innovative mittelständische Unternehmen der DACH-Region. FIDURA hielt seit 2008 Anteile an mechatronic systemtechnik.

www.schoenherr.eu

Foto: Schönherr

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Wolf Theiss berät Raiffeisen Bank International AG und Quirin Privatbank AG bei der Platzierung einer Unternehmensanleihe der UBM Development AG

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Alexander Haas

Wolf Theiss hat RBI und Quirin Privatbank als Joint Lead Manager und Bookrunner einer EUR 150.000.000 Unternehmensanleihe der UBM Development AG beraten.

UBM Development AG, ein europäischer Immobilienentwickler, hat eine neue Unternehmensanleihe erfolgreich am Kapitalmarkt platziert. Aufgrund der starken Überzeichnung wurde das Orderbuch – trotz Aufstockung auf EUR 150 Mio. – binnen weniger Stunden am ersten Tag der Zeichnungsfrist vorzeitig geschlossen. Die neue UBM-Anleihe 2017-2022 wurde mit einem Kupon von 3,25% und einer fünfjährigen Laufzeit begeben. Valutatag war der 11. Oktober 2017.

Für die Platzierung der Anleihe zeichneten Raiffeisen Bank International AG und Quirin Privatbank AG verantwortlich. In rechtlicher Hinsicht vertrauten beiden Häuser auf die Expertise des Wolf Theiss DCM Teams.

Federführend verantwortlich bei Wolf Theiss war Alexander Haas (Partner), der von Matthias Schimka (Counsel) unterstützt wurde. „Die Kombination aus einem Umtausch- und einem Barzeichnungsangebot war eine spannende Variante, die zeigt, welch kreative Lösungen am Kapitalmarkt möglich sind. Wir gratulieren RBI, Quirin und der UBM zu dieser gelungenen Transaktion“, meint Alexander Haas.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Freshfields lud zum jährlichen CEE Finance und Debt Capital Markets Workshops

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Hintere Reihe v.l.n.r.: Blair Day (Freshfields); Christoph Urbanitsch (Erste Group Immorent AG); Stephan Pachinger (Freshfields); Marina Tegypko (UniCredit Bank Austria AG); Florian Klimscha (Freshfields); Lukasz Szegda (Wardyński & Partners) Vordere Reihe v.l.n.r.: Maja Jovančević (Karanovic & Nikolic; Alexandra Manciulea (PeliFilip)

Das Wiener Office der renommierten internationalen Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer lud am 19. und 20. Oktober 2017 Mandanten und Anwälte ihrer Partnerkanzleien in der CEE Region zum alljährlichen CEE Finance Workshop sowie dem CEE Debt Capital Markets Workshop.

Zahlreiche Vertreter regionaler und internationaler Banken und Investoren tauschten sich zwei Tage lang intensiv mit Anwälten aus zwölf CEE Ländern zu aktuellen Themen unter dem Motto „Banking and Political Uncertainty“ aus.

Kernpunkte der spannenden Diskussionen des diesjährigen CEE Finance Workshops, geleitet von Florian Klimscha und Blair Day, waren die Auswirkung politischen Risikos und seiner Einschätzung auf Finanzierungsmärkte, rechtliche und praktische Möglichkeiten zur Risikoreduktion oder -steuerung sowie der Einfluss politischer Umstände auf Investorenrechte, regulierte Industrien – wie den Finanzsektor – wie auch auf spezifisches und aktuelles Marktgeschehen, wie NPL oder PPP Transaktionen.

Der Capital Markets Workshop unter der Leitung von Stephan Pachinger und Peter Allen fokussierte auf die Auswirkungen anstehender Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, wie etwa dem neuen Prospektregime, dem Einfluss von MiFID II oder PRIPS auf das Emissionsgeschäft.

Dr. Florian Klimscha, Partner der Praxisgruppe Bank- und Finanzrecht bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien: „Wir freuen uns sehr, dass sich der Freshfields CEE Finance Workshop als regionaler Fixpunkt stark etabliert hat. Die Teilnehmer und das Programm unterstreichen auch dieses Jahr unsere Kompetenz im Finanzierungsbereich in der CEE Region.“

Blair Day, Head of CEE English Law Finance bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien: “While the CEE region’s cultural and political differences might initially seem great, the interplay with business and the law has many common themes. Putting that altogether in an event like this brings out the similarities and makes you reflect on what is in your own country.”

Dr. Stephan Pachinger, Partner der Praxisgruppen Gesellschaftsrecht/M&A und Bank- und Finanzrecht bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien: „Das regulatorische Umfeld, in dem Kapitalmarktransaktionen spielen ist einem ständigem Wandel unterworfen und macht einen Erfahrungsaustausch unumgänglich. Unser CEE Capital Markets Workshop bietet dafür die ideale Plattform.“

www.freshfields.com

Foto: Freshfields Bruckhaus Deringer

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K.B.L Kellermayr Business Law berät celix-Gründer bei Einstieg von Novomatic

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Sebastian Kellermayr

K.B.L Kellermayr Business Law hat die Gründer der celix Solutions GmbH beim Verkauf eines Mehrheitsanteils an die Novomatic Gaming Industries GmbH beraten.

Christoph Leithner, bisheriger 2/3-Gesellschafter, bleibt mit 20% an der Gesellschaft beteiligt und weiterhin in der Geschäftsführung tätig. Der Co-Founder und Unternehmer Gerhard Max aus der Eigentümerfamilie von P.Max Massmöbel und bisher mit einem Drittel beteiligt, scheidet aus der celix Solutions vollständig aus.

celix Solutions GmbH ist ein im Jahr 2002 gegründeter IT-Dienstleister mit Sitz in Wien. Mit ihrer Spezialisierung im Bereich Agile Software Development und Team Collaboration setzt celix Solutions seit Jahren erfolgreich Tools aus der Produktfamilie des australischen Softwareherstellers Altlassian bei Kunden um. Namhafte österreichische Unternehmen unter anderem aus Handel, Industrie und Finanzwesen werden von celix Solutions mit maßgeschneiderten Softwarelösungen und laufendem Service betreut. Auch Novomatic selbst zählt zu den langjährigen Kunden von celix Solutions und intensiviert nun die Zusammenarbeit in Form des Einstiegs als Mehrheitsgesellschafter.

Im Rahmen der nun abgeschlossenen Transaktion betreute Sebastian Kellermayr, Gründer von K.B.L Kellermayr Business Law und Rechtsanwalt in Wien, die Gesellschafter der Celix Solutions im M&A-Prozess und den verbleibenden Gründer Christoph Leithner in Bezug auf seine zukünftige Rolle als Minderheitsgesellschafter und die Integration in den Novomatic-Konzern.

www.kblaw.at

Foto: K.B.L Kellermayr Business Law

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fwp stärkt Kompetenzfelder mit neuem Junior Partner aus den eigenen Reihen

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Benedikt Kessler

Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) verstärkt das Team mit Benedikt Kessler als „Junior Partner“ mit Kompetenz und Know-how.

„Die Qualität unserer Leistung ergibt sich aus der erfolgreichen Entwicklung unseres Teams – unter anderem aus langjährigen juristischen Mitarbeitern, die nach erfolgreich bestandener Prüfung und Eintragung bei uns als Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin tätig sein möchten“, erklärt Gründungspartner Markus Fellner.

MMag. Benedikt Kessler ist seit September 2017 eingetragener Rechtsanwalt und spezialisiert sich in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht sowie Unternehmenssanierungen. Neben seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien absolvierte er ebenso erfolgreich das Masterstudium Wirtschaftsrecht sowie das Studium der Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU).

www.fwp.at

Foto: beigestellt

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Theresa Lotter nun Rechtsanwältin bei CMS

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Theresa Lotter

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Theresa Lotter liegen im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Gesellschafts- und Unternehmensrecht.

In eben diesen Fachbereichen verstärkt Theresa Lotter (28) nun als Rechtsanwältin das Team von CMS in Wien. Damit setzt sie auch nach ihrer Tätigkeit als Associate den Weg innerhalb von CMS fort und wird mit ihrer vielseitigen Expertise Mandantinnen und Mandanten unterschiedlichster Branchen beraten.

Bereits im Sommer wurde die gebürtige Deutsche von der Rechtsanwaltskammer in Tübingen als Anwältin eingetragen, seit September ist sie nun auch als niedergelassene europäische Rechtsanwältin in Wien registriert. Nachdem sie CMS bereits im Zuge ihres zweijährigen Rechtsreferendariats in den Bereichen Corporate und M&A in Deutschland und Anfang 2017 in Wien als Associate unterstützte, bleibt sie der internationalen Sozietät auch weiterhin treu. Neben dem Gesellschafts- und Unternehmensrecht widmet sie sich zukünftig auch dem Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die grenzüberschreitende anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und Österreich hat sich bereits mit dem Studium der Rechtswissenschaften an den beiden Universitäten in Tübingen und Wien abgezeichnet. Hervorzuheben ist auch ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann, LL.M. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechstvergleichung und Rechtstheorie an der juristischen Fakultät Tübingen.

Dank zahlreicher unterschiedlicher Stationen während ihres Rechtsreferendariats baute Theresa Lotter umfassendes rechtliches Wissen auf. So verfügt sie zusätzlich über wertvolle Praxiserfahrung im Medizin- und Arzthaftungsrecht, Jugendstrafrecht oder auch im Antikorruptionsrecht.

www.cms.law

Foto: beigestellt

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Traditionelles Herbstfest von DLA Piper erstmals in Albertina

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DLA Piper Fest in Albertina

Auch heuer lud die globale Anwaltskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach zum jährlichen Herbstfest. Diesmal feierte die Veranstaltung am 19. Oktober in den Räumlichkeiten der Albertina Premiere.

Unter den mehr als 350 Gästen waren Vertreter von heimischen und internationalen Topunternehmen und Banken, Botschaften, Interessenvertretungen sowie gemeinnützigen Organisationen, darunter A1 Telekom Austria, BNP Paribas, Boehringer Ingelheim, CBRE, China-Austria Su Tong Eco-Park, Colt Communication Services, Deloitte Financial Advisory, E.ON Austria, Erste Group, GE Healthcare, Hutchison Drei Austria, Industriellenvereinigung, KPMG, OMV, PORR, Raiffeisen Bank International, Teach For Austria gemeinnützige GmbH, UniCredit Bank Austria oder UNIQA Insurance Group.

Nach einem exklusiven Ausstellungsbesuch mit Exponaten von Raffael und Pieter Bruegel der Ältere standen ein Flying Dinner und erlesene Weine auf dem Programm des unterhaltsamen Abends. „Wir freuen uns über die große positive Resonanz auf unser Herbstfest. Die Albertina hat uns heuer den perfekten Rahmen dafür geboten“, sagt Dr. David Christian Bauer, Country Managing Partner von DLA Piper Weiss-Tessbach.

www.dlapiper.com

Foto: Anna Rauchenberger

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LexisNexis und Taylor Wessing baten zum Netzwerktreffen

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Martin Eckel (CEE Head of Compliance und CEE Head of Competition bei Taylor Wessing), Susanne Mortimore (Leiterin Sales & Marketing bei LexisNexis), Jutta Buchholzer (Compliance Manager bei Celgene GmbH) und Theodor Thanner (Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde)

“Das A&O der Kartellrechts-Compliance: Worauf es wirklich ankommt“

An die 100 Gäste folgten am 18. Oktober der Einladung von LexisNexis und Taylor Wessing, im Rahmen der Veranstaltungsserie „Compliance Netzwerktreffen“ mehr über das „A&O“ der Kartellrechts-Compliance zu erfahren. Neben Jutta Buchholzer, Compliance Manager des Pharma-Konzerns Celgene GmbH, gewährte vor allem auch Theodor Thanner, Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), einen Blick hinter die Kulissen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Martin Eckel, CEE Head der Competition und Compliance-Teams der internationalen Anwaltssozietät Taylor Wessing.

Thema wie auch Diskutanten lockten Compliance-Beauftragte aus zahlreichen Branchen zur Veranstaltung in die Ovalhalle des Museumsquartiers. Unter den Gästen fanden sich Vertreter von Banken, Versicherungen und Steuerberatungen ebenso wie Manager aus dem Pharma, IT- und Immobilienbereich sowie dem Bau- und Transportwesen. Auch der öffentliche Sektor war mehrfach vertreten.

Compliance Management Systeme: Nicht nur Prävention, auch Durchsetzung gefordert

Martin Eckel über die Themenwahl des Netzwerktreffens: „Das Kartellrecht als fixer Bestandteil von Compliance-Management-Systemen (CMS) gewinnt in Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Schließlich können Gesetzesverstöße in diesem Bereich drastische Auswirkungen haben.“ Aber wie kann ein CMS helfen, Schaden vom Unternehmen abzuwenden? Und worauf kommt es in der Kartellrechts-Compliance eigentlich wirklich an? Was zeichnet ein effizientes CMS aus und welche Elemente dürfen auf keinen Fall fehlen? Es waren Fragen wie diese, denen die Experten am Podium nachgingen. Aus unternehmens-interner Sicht etwa verwies Buchholzer auf die Bedeutung von Trainings und dem Schaffen von Vertrauen zwischen den Mitabeitern und dem Compliance Officer eines Unternehmens.

Auf breites Interesse stieß letztlich in diesem Zusammenhang auch die Diskussion darüber, ob ein funktionierendes CMS künftig von der BWB als geldbußenmindernd anerkannt werden wird. Einig waren sich die Podiumsteilnehmer darin, dass dafür nicht nur Maßnahmen zur Prävention von kartellrechtlichen Schäden nötig sind. Mindestens genauso wichtig sei die effiziente und gelebte Durchsetzung innerhalb des Unternehmens, so die einhellige Meinung. Als „must haves“ bezeichnete Thanner etwa, dass Compliance Programme neben ihrer Effektivität und Qualität vor allem von der Leitung getragen werden müssen. Und genaue Dokumentation sei ebenso Pflicht wie Nachvollziehbarkeit.

www.taylorwessing.com

Foto: beisgestellt

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Markus Arzt verstärkt als Rechtsanwalt das M&A-Team bei Brandl & Talos

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Mag. Markus Arzt

Mag. Markus Arzt, langjähriger Mitarbeiter bei Brandl & Talos, verstärkt ab sofort als Rechtsanwalt das Team rund um Thomas Talos und Roman Rericha.

Seine juristischen Schwerpunkte sind Gesellschafts-, Unternehmens- und Kapitalmarktrecht, M&A-Transaktionen sowie die Beratung von Start-ups.

Markus Arzt startete seine Karriere bei Brandl & Talos im Jahr 2007 als juristischer Mitarbeiter. Das Studium schloss er als einer der besten seines Jahrgangs ab. Bereits während der Ausbildungszeit sammelte er in der Kanzlei profunde Erfahrungen auf mehreren Rechtsgebieten, unterstützte ab 2012 als Rechtsanwaltsanwärter das M&A Team, spezialisierte sich auf Gesellschafts- Unternehmens- und Kapitalmarktrecht und war in den vergangenen Jahren an großen internationalen Transaktionen beteiligt.

Er ist Mitbegründer des BTP Nährboden Programms, einer Initiative von Brandl & Talos Rechtsanwälte, welche vielversprechenden Start-ups die Möglichkeit bietet, kompetente juristische Beratung zu geförderten Konditionen in Anspruch zu nehmen. In dieser Rolle ist er Ansprechpartner und Berater für namhafte österreichische Start-ups in rechtlichen Belangen und hält Vorträge und Workshops auf Veranstaltungen bzw ist als Mentor oder Jury-Mitglied präsent. Weiters ist er Autor verschiedener Fachbeiträge in seinen Spezialgebieten.

Mit Markus Arzt ist es der renommierten Wirtschaftskanzlei Brandl & Talos erneut gelungen, einen talentierten Studenten zu einem spezialisierten Rechtsanwalt mit internationaler Expertise auszubilden und aufzubauen, der neben seinem fachlichen Können und Engagement auch mit seinem unternehmerischen Denken überzeugt. „Es freut uns, dass Markus Arzt – ein fachlich exzellenter und bereits sehr erfahrener Kollege – unser Team hinkünftig als Rechtsanwalt unterstützen wird. Sein weiteres Engagement in unserem Gesellschaftsrechts-/M&A-Team wird unsere Marktpräsenz weiter erhöhen.“ so Roman Rericha.

www.btp.at
Foto: beigestellt

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DLA Piper berät UBM bei erfolgreicher Platzierung von EUR 150 Millionen Unternehmensanleihe

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Christian Temmel

Unter der Leitung von Partner Dr. Christian Temmel hat das Wiener Kapitalmarktteam der globalen Anwaltskanzlei DLA Piper die UBM Development AG (Wien) als Issuer’s Counsel bei der Platzierung einer Unternehmensanleihe in der Gesamthöhe von EUR 150 Millionen beraten.

Joint Lead Manager und Bookrunner bei dieser Transaktion waren die Raiffeisenbank International sowie Quirin Privatbank.

Die Laufzeit der Anleihe beträgt fünf Jahre und wurde mit einem Kupon von 3,25% (p.a.) begeben. Die Nachfrage nach der Anleihe war so groß, dass eine Aufstockung vom ursprünglich geplanten Volumen von EUR 120 Mio auf nunmehr EUR 150 Mio vorgenommen wurde. Dennoch musste das Orderbuch noch am Tag der Emission vorzeitig geschlossen werden.

„Wir freuen uns sehr für unsere langjährige Mandantin UBM, dass die nun begebene Anleihe so erfolgreich war. Wir haben die UBM bereits in der Vergangenheit bei verschiedenen Kapitalmarkttransaktionen beraten. Die starke Nachfrage nach der aktuellen Emission zeigt nicht nur, dass die UBM als Unternehmen sehr erfolgreich ist, sondern dass sie sich auch auf dem Kapitalmarkt als kompetenter Partner für Investoren und Anleger fest etabliert hat“, so Dr. Christian Temmel.

www.dlapiper.com

Foto: beigestellt

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DSGVO: Die Uhr tickt immer lauter

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Stefan Schiebeck, Harald Leitenmüller, Rudolf Roschitz, Amra Bajraktarevic, Gerald Ganzger

Als allgegenwärtiges Schlagwort sorgt die DSGVO seit rund zwei Jahren für Kopfschmerzen bei Entscheidungsträgern und IT-Verantwortlichen.

Unternehmen jeder Branche und Größe werden dann stärker in die Pflicht genommen, personenbezogene Daten zu schützen. Viel Zeit bleibt dafür nicht mehr: Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Wie Unternehmen ihre Organisation rechtlich und technisch fit für die DSGVO machen können, wurde am Dienstag im Rahmen einer Informationsveranstaltung von S&T und LANSKY, GANZGER + partner diskutiert und aufgezeigt. Mehr als 90 Gäste folgten der Einladung in die Kanzleiräumlichkeiten in der Wiener Innenstadt.

Europaweit setzen sich Unternehmen mit dem Thema Datenschutz intensiv auseinander. Anlass ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), die im Vorjahr beschlossen wurde und am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Spätestens dann wird sich in vielen Unternehmen zeigen, ob die vorhanden Sicherheitsmechanismen funktionieren und betriebliche Konzepte den neuesten technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen und welche Versäumnisse in puncto „Daten- und Informationssicherheit“ nachgeholt werden müssen. Die Sanktionen bei Nichteinhaltung der DSGVO sind empfindlich. Es können Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängt werden. Im Fall von Schadenersatzklagen gelten die Prinzipien der Beweislastumkehr und der Solidarhaftung. Unternehmen stehen in Zukunft unter genauer Beobachtung der Datenschutzbehörden.

In zehn Schritten zur Datenschutz-Compliance

Der Countdown läuft – dennoch gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren, wie Dr. Gerald Ganzger, Rechtsanwalt und Managing Partner bei LANSKY, GANZGER + partner, eindringlich erläuterte. Der bekannte Jurist, der regelmäßig Kolumnen für die Branchenzeitschrift „Horizont“ zum Medien- und IP-Recht sowie zu allen Fragen des Persönlichkeitsschutzes, einschließlich Datenschutz schreibt, stellte den Gästen einen 10-Punkte-Plan für die Einhaltung der DSGVO vor. Dazu zählen: Erhebung des Status der derzeitigen Datenverarbeitung, Einrichtung eines Datenschutz-Compliance-Systems, Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Überprüfung der Datenschutzzustimmungserklärungen, Überprüfung der bisher verwendeten Formulare, Errichtung eines Kontrollsystems, Einrichtung eines Dokumentationssystems, Überprüfung der Verträge mit Auftragsverarbeitern, Datenschutz durch Technik sowie Information der Mitarbeiter und Schulungen. Wichtig ist es laut Dr. Ganzger, sich umfassend beraten zu lassen, sich aber dennoch selbst proaktiv mit der Datensicherheit im eigenen Unternehmen zu befassen.

Privacy by Design. Privacy by Default.

Ing. Mag. Amra Bajraktarevic, Netzwerkexpertin und Rechtsanwaltsanwärterin mit Spezialisierung auf Datenschutz, gab in ihrem Vortrag einen kompakten Überblick über die Grundsätze der Datenverarbeitung: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit der Datenverarbeitung, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht. Dass die Einhaltung der DSGVO vor allem von der Technikgestaltung des jeweiligen Unternehmens abhängt, wurde den Gästen anhand der beiden Prinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ aufgezeigt. Die DSGVO setzt voraus, dass technische Systeme in Unternehmen auf rechtskonforme Datenverarbeitung ausgelegt sind („Privacy by Design“). Zudem sind zum Schutz der Betroffenen Standardeinstellungen datenschutzfreundlich zu gestalten („Privacy by Default“). Das Prinzip sieht keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor, es ist also unabhängig von den Kosten oder Risiken umzusetzen. Da die Pflicht zu datenschutzfreundlichen Voreinstellung auch für bestehende Systeme gilt, empfiehlt sich deren rasche Überprüfung, etwa im Zuge laufender Updates, und Vereinbarungen mit Zulieferern.

3,2,1… – meins!

Wie simpel es für Cyberkriminelle sowie auch Auslandsgeheimdienste ist, in Firmennetzwerke einzudringen oder personenbezogene Daten abzufangen, wurde den Gästen anhand eines Live-Hackings von Dr. Stefan Schiebeck, seines Zeichens zertifizierter ethischer Hacker am Center for Digital Safety & Security des AIT Austrian Institute of Technology, demonstriert. Die schier unüberschaubare, stetig wachsende Zahl an Datenpannen in der jüngsten Vergangenheit zeigt, dass kein Unternehmen vor Angriffen gefeit ist, wenn die grundlegenden Prinzipien des Datenschutzes nicht eingehalten werden. Besonders heikel wird es in Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die ein hohes Risiko für die betroffenen Personen darstellen, dazu zählen etwa strafrechtliche Daten. Daher müssen Unternehmen gemäß DSGVO eine sogenannte Datenschutz-Folgeabschätzung, eine systematische Beschreibung über die Verarbeitungsprozesse und Zwecke, eine Beurteilung über die Risiken für Betroffene sowie Maßnahmen zum Schutz der Daten enthalten.

Informationspflichten gegenüber „Betroffenen“ sind deutlich aufwendiger

Mit der DSGVO wird der innerbetriebliche Aufwand bei der Datenerhebung steigen, ebenso wie jener bei der Verwaltung oder Weitergabe von Daten. Das Recht auf Auskunft, Richtigstellung oder Löschung umfasst künftig auch die Auskunft über die Speicherdauer. Ein Unternehmen muss in der Lage sein, innerhalb eines Monats die geforderten Maßnahmen zu setzen. Kopfzerbrechen dürfte das nun niedergeschriebene „Recht auf Vergessen werden“ bereiten: Demnach muss ein Unternehmen all jene, denen personenbezogene Daten übermittelt wurden, über eine allfällige Richtigstellung, Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung informieren. Auch die „Datenmobilität“ wird erheblichen Investitionsbedarf nach sich ziehen. Betroffene erhalten nämlich das Recht, Ihre Daten vom Auftraggeber herauszuverlangen, und zwar in einer „strukturierten Form“ und in einem „üblichen, maschinenlesbaren Format“. Der Betroffene kann sogar verlangen, dass ein Auftraggeber Daten direkt an einen anderen Auftraggeber überträgt.

Datenschutz neu denken

Angesichts des exponentiellen Wachstums an Datenmengen, die im Zuge der rasch fortschreitenden Digitalisierung entstehen, sowie der strengeren gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es laut DI Harald Leitenmüller, CTO, Microsoft Österreich, schließlich an der Zeit, Datenschutz vollkommen neu zu denken. Unter dem Titel „Next Generation Privacy“ wurde den Gästen ein Cloud-basiertes Konzept an Security- und Compliance-Maßnahmen vorgestellt, das ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle über die eigenen, personenbezogenen Daten eines jeden Anwenders ermöglicht. Indem Kunden selbst auf ihre Daten zugreifen und diese nach Wunsch löschen können, werden auch die Unternehmen, die ihre Daten verarbeiten und speichern, entlastet.

Mehr Eigenverantwortung für Unternehmen

Die DSGVO bringt eine Ausdehnung der Rechte von Betroffenen und verschärfte Sanktionen bei Verstößen. Unternehmen („Verantwortliche“ und „Auftragsverarbeiter“) haben nach Inkrafttreten der Verordnung erweiterte Informationspflichten gegenüber „Betroffenen“. Letztere haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Herausgabe der Daten („Datenmobilität“). Sie müssen jederzeit ihre Kontroll- und Dokumentationspflichten umfassend nachweisen können. Das bedeutet in der Praxis: Sie müssen ein Verzeichnis sämtlicher Verarbeitungstätigkeiten führen, einen Datenschutzbeauftragten einsetzen, für die Sicherheit der Datenverarbeitung sorgen, den zum Teil geänderten Melde- und Benachrichtigungspflichten nachkommen und unter Umständen eine Datenschutz-Folgenabschätzung treffen.

Die Technik muss stimmen

Fest steht, dass Unternehmen künftig deutlich stärker in die Pflicht genommen werden und es höchste Zeit ist, sich mit den rechtlichen Anforderungen und Pflichten auseinanderzusetzen. Dass hierfür die technische Komponente von essenzieller Bedeutung ist, erklärte Rudolf Roschitz, Head of Business Development, S&T AG. Was vielen Unternehmen nicht wissen oder zumindest nicht ausreichend im Blick haben, ist, dass beispielsweise die firmeneigenen Drucker eine der größten Schwachstellen sind, etwa dann, wenn Lohnzettel, Personal- und Krankenakte im Drucker liegen bleiben oder firmenfremde Geräte am Netzwerkanschluss des Druckers betrieben werden können.. S&T unterstützt Kunden dabei, Problemfelder und Schwachstellen rasch zu identifizieren und ein adäquates und durchaus kosteneffizientes Lösungsdesign zu entwickeln. Schließlich kommt es im Zuge der DSGVO vor allem darauf an, Technik und Recht zu harmonisieren. Professionellen Dienstleister an seiner Seite zu haben, ist dabei unerlässlich.

www.lansky.at

Foto: beigestellt

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Jour Fixe bei Müller Partner : „Das neue Börsegesetz“

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Gernot Wilfling und Mathias Ilg

Am 19. Oktober 2017 luden RA Mag. Gernot Wilfling und RAA Mag. Mathias Ilg, MSc zum Jour Fixe mit dem Titel „Das neue Börsegesetz“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Den Jour Fixe eröffnete Mathias Ilg mit einer Einführung zum Aufbau sowie den wesentlichen Inhalten des neuen Börsegesetzes. In der Folge stellte er die im Börsegesetz erstmalig geregelten Datenbereitstellungsdienste vor. Anschließend erläuterte Gernot Wilfling die verschiedenen Handelsplätze im neuen BörseG und ging auf die Zulassung von Wertpapieren sowie das Delisting ein. Daran anknüpfend beschrieb Mathias Ilg die Zulassungsfolgepflichten am geregelten Markt und griff die jüngste Entwicklung in der Judikatur und Verwaltungspraxis zum Thema Marktmissbrauch auf. Abschließend behandelte Gernot Wilfling das Verwaltungsverfahren im Börserecht und ging auf einige weitere relevante Neuerungen im Kapitalmarktrecht ein.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten wie gewohnt zahlreiche Gäste, darunter unter anderem Vertreter börsenotierter Unternehmen sowie namhafter Banken und Versicherungen, in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

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Bauträger-Frühstück bei Müller Partner Rechtsanwälte

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Manuela Maurer-Kollenz

Am 25. Oktober 2017 lud die Immobilienrechtsexpertin RA Dr. Manuela Maurer-Kollenz zum Bauträger-Frühstück in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Eingangs präsentierte Maurer-Kollenz den weiten Geltungsbereich des Bauträgervertragsgesetzes und die Bedeutung des Wohnungseigentumsrechtes für Bauträgerprojekte. Sie zeigte die verschiedensten Konstellationen eines Bauträgers durch organisatorisches Zusammenwirken mit Dritten auf und betonte, dass „Zahlungen an Dritte, die nicht nach BTVG gesichert sind, erhebliche Gefahren für den Bauträger bedeuten“. Abschließend wurden Fragen zur wohnungseigentumsrechtlichen Raumwidmung und zu Nutzungsänderungen erörtert. „Die Widmung eines Wohnungseigentumsobjektes zu einer bestimmten Nutzung und das Festhalten daran gehört zu den geschützten Rechten jedes Wohnungseigentümers“ so Maurer-Kollenz.

Zum wiederholten Mal war das Bauträgerfrühstück bestens besucht. Vertreter von Bauträgern, Projektentwicklern und Architekten diskutierten rege zu den thematisierten Rechtsbereichen und äußerten großes Interesse an aktueller Judikatur und dem Erfahrungsaustausch aus der Praxis. Gezeigt hat sich auch, dass zwar einzelne in Frage zu stellende Konzepte auf dem Markt angeboten werden, überwiegend aber das Bauträgervertragsgesetz eingehalten wird und Wohnungskäufer gut gesichert werden.

www.mplaw.at

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Was macht einen erfolgreichen Rechtsanwalt aus?

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PHH Partner Hannes Havranek und Rechtsanwaltsanwärter Alexander Hofmann bei der JusSuccess 2017

Studium abgeschlossen, was nun? Vor dieser Frage stehen jedes Jahr etwa 2.000 Jus-Absolventen (laut Statistik Austria).

Eine Starthilfe für die Karriereplanung lieferten PHH Partner Hannes Havranek und Julia Peier auf der jussuccess. Sie gaben in einem interaktiven Vortrag Anregungen und Tipps für den persönlichen Karrieretest.

„Nach dem Jus-Studium stehen Absolventen beruflich viele Möglichkeiten offen. Aber der Mitbewerb unter Juristen ist enorm, weshalb es extrem wichtig ist, seine Karriere durchdacht zu planen und genau zu wissen, was man erreichen möchte“, weiß Hannes Havranek aus der Praxis. Tatsächlich ist zuletzt einerseits die Zahl der beim AMS gemeldeten Jus-Absolventen gestiegen. Auf der anderen Seite überbieten sich Kanzleien und Unternehmen gleichermaßen um die besten Köpfe. Das Wissen um die eigenen Fähigkeiten und Interessen sei daher ein entscheidender Vorteil beim Berufseinstieg. „Klar sind die ersten Jahre nach der Uni immer Lehrjahre. Aber dennoch sollte der rote Faden passen. Es ist etwa ein großer Unterschied, ob ich Prozessanwalt werden möchte oder Wirtschaftsanwalt“, so Peier, die bei der jussuccess auch einen Einblick in den Kanzleialltag bei PHH Rechtsanwälte gab.

Der Andrang und das Interesse der Studierenden war groß. „Der interaktive Vortrag von Hannes Havranek und Julia Peier hat die Neugier der Teilnehmer auf unsere Kanzlei beflügelt. Das freut uns natürlich, weil wir als stark wachsende Anwaltskanzlei immer auf der Suche nach Neueinsteigern sind“, sagt HR Managerin Teresa Hofer.

www.phh.at

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DLA Piper berät UBM bei erfolgreicher Platzierung von EUR 150 Millionen Unternehmensanleihe

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Christian Temmel

Unter der Leitung von Partner Dr. Christian Temmel hat das Wiener Kapitalmarktteam der globalen Anwaltskanzlei DLA Piper die UBM Development AG (Wien) als Issuer’s Counsel bei der Platzierung einer Unternehmensanleihe in der Gesamthöhe von EUR 150 Millionen beraten. Joint Lead Manager und Bookrunner bei dieser Transaktion waren die Raiffeisenbank International sowie Quirin Privatbank.

Die Laufzeit der Anleihe beträgt fünf Jahre und wurde mit einem Kupon von 3,25% (p.a.) begeben. Die Nachfrage nach der Anleihe war so groß, dass eine Aufstockung vom ursprünglich geplanten Volumen von EUR 120 Mio auf nunmehr EUR 150 Mio vorgenommen wurde. Dennoch musste das Orderbuch noch am Tag der Emission vorzeitig geschlossen werden.

„Wir freuen uns sehr für unsere langjährige Mandantin UBM, dass die nun begebene Anleihe so erfolgreich war. Wir haben die UBM bereits in der Vergangenheit bei verschiedenen Kapitalmarkttransaktionen beraten. Die starke Nachfrage nach der aktuellen Emission zeigt nicht nur, dass die UBM als Unternehmen sehr erfolgreich ist, sondern dass sie sich auch auf dem Kapitalmarkt als kompetenter Partner für Investoren und Anleger fest etabliert hat“, so Dr. Christian Temmel.

www.dlapiper.com

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PHH Rechtsanwälte berät die RHI Gruppe bei der Veräußerung von Gruppengesellschaften in Italien und Russland

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Rainer Kaspar

Die RHI Gruppe hat 100% der Anteile an REFEL S.p.A., Italien, und JSC Podolsk Refractories, Russische Föderation, an die Livia Gruppe veräußert. Beide Unternehmen wurden im Rahmen eines Bieterverfahrens verkauft. Über die Höhe des Kaufpreises haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

REFEL S.p.A, ansässig im Friaul im Nordosten Italiens und JSC Podolsk Refractories, ansässig im Moskauer Großraum sind führende Hersteller von schmelzgegossenen Hochtemperaturwerkstoffen, die hauptsächlich bei der Konstruktion von Schmelzöfen Verwendung finden. Diese Öfen sind vor allem in der Glasindustrie und anderen Industrien, in denen Materialien mit hoher Hitzebeständigkeit benötigt werden, von großer Bedeutung. REFEL S.p.A beschäftigt derzeit 160 Mitarbeiter bei einem Umsatz von über EUR 20 Millionen und verfügt über eine Produktionskapazität von ca. 5.000 Tonnen schmelzgegossene Produkte. Podolsk Refractories beschäftigt derzeit 130 Mitarbeiter bei einem Umsatz von circa EUR 5 Millionen.

Das PHH Team, das als rechtlicher Lead Counsel tätig war, wurde von M&A Partner Rainer Kaspar geleitet und umfasste Ivana Dzukova (Senior Associate, M&A), Karin Bruchbacher (Senior Associate, Commercial) und Markiyan Otava (Associate, M&A). Von Seiten der RHI-Gruppe wurde das Transaktionsteam von Christopher Toifl, Mitglied der Rechtsabteilung, unterstützt. Die italienischrechtlichen Aspekte der Transaktion wurden von Gianni, Origoni, Grippo, Cappelli & Partners, Rom, und die russischrechtlichen Aspekte von Alrud, Moskau, beraten. Als wirtschaftlicher M&A Berater der RHI war ein Team der MP Corporate Finance unter Leitung von Ron Alon tätig. Die Käuferin setzte auf interne Unterstützung aus der Rechtsabteilung unter Führung ihres General Counsels, Dr. Caspar Frhr. v. Schnurbein.

„Wir freuen uns sehr, dass wir die RHI Gruppe bei dieser spannenden Causa unterstützen durften. Die Komplexität der Transaktion lag nicht nur in der grenzüberschreitenden rechtlichen Beratung und der Notwendigkeit, beide Unternehmensverkäufe parallel zu verhandeln und durchzuführen, sondern auch in der Verhandlung und dem Abschluss einer Vertriebsanbindung der verkauften Gesellschaften an die RHI Gruppe nach Closing“ sagt Rainer Kaspar, der die RHI Gruppe M&A seitig in mehreren Causen unterstützt.

Wir sind zufrieden, dass die Zielgesellschaften mit der Livia einen auf langfristige Wertentwicklung bedachten Käufer gefunden haben“ freut sich Hans-Jörg Horvath, der M&A Project Lead der RHI Gruppe. „Das PHH Team hat mit konstruktiven und lösungsorientierten Ansätzen einen wesentlichen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss der Transaktion beigetragen und uns 24/7 zu unserer vollen Zufriedenheit unterstützt.“ so Horvath.

Die RHI ist ein weltweit tätiger Anbieter von hochwertigen Feuerfestprodukten, Systemen und Serviceleistungen, die für industrielle Hochtemperaturprozesse über 1.200 °C unverzichtbar sind. Entlang der Wertschöpfungskette, von Rohmaterialabbau bis zum Feuerfestprodukt, bedient RHI mehr als 10.000 Kunden in der Stahl-, Zement-, Nichteisenmetalle-, Glas-, Energie- und chemischen Industrie in nahezu allen Ländern weltweit. Mit rund 7.400 Mitarbeitern zählt RHI über 30 Produktionswerke und 70 Vertriebsstandorte und produziert über 1,5 Millionen Tonnen Feuerfestprodukte jährlich.

www.phh.at

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DORDA wendet erfolgreich sämtliche Anwenderklagen gegen VW ab

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Bernhard Rieder und Andreas W. Mayr

DORDA Partner Andreas W. Mayr und Bernhard Rieder konnten für den deutschen Automobilkonzern Volkswagen entscheidende Erfolge vor Gericht erwirken.

2016 wurden in Österreich erste Prozesse mit Anlegerklagen gegen Volkswagen initiiert. DORDA konnte für seinen Mandanten erfolgreich die fehlende Zuständigkeit Österreichs in den Anlegerverfahren einwenden. Der Oberste Gerichtshof in Wien entschied in allen sechs Verfahren, dass für Anlegerklagen in Österreich kein internationaler Gerichtsstand besteht. Das österreichische Höchstgericht wies die Klagen österreichischer Anleger rechtskräftig zurück. Damit konnte DORDA einen Meilenstein in der Anlegerjudikatur des OGH für ausländische Emittenten setzen.

Österreichische Anleger waren, vertreten durch mehrere österreichische Anwaltskanzleien, in Österreich vor Gericht gezogen, weil sie sich von Volkswagen im Zusammenhang mit der Dieselthematik getäuscht sahen und die österreichischen Gerichte für zuständig erachteten. Der Oberste Gerichtshof sieht das in seiner mittlerweile gefestigten Judikatur anders und entschied in sechs Verfahren, dass für Anlegerklagen gegen Volkswagen keine Zuständigkeit Österreichs gegeben ist.

In seinen Entscheidungen begründet der Oberste Gerichtshof ausführlich, dass die internationale Zuständigkeit Österreichs fehlt, weil kein hinreichender Bezug der Klagen zu Österreich gegeben ist. Vielmehr scheinen die deutschen Gerichte international zuständig zu sein: Dort befinden sich der Sitz der Volkswagen AG und auch deren Aktien notieren an verschiedenen deutschen Börsen.

DORDA Partner Andreas Mayr zu den Entscheidungen: “Wir freuen uns, dass wir in allen Verfahren erfolgreich für Volkswagen tätig sein konnten. Die Leitentscheidung des OGH wird sich positiv auf das Investmentklima in Österreich auswirken und hat weitreichende Folgen für ausländische Emittenten.“

Mangels Vertragsbeziehung zwischen den Klägern und der Volkswagen AG lässt sich die Zuständigkeit Österreichs nicht auf das Vorliegen einer Verbrauchersache stützen. Vielmehr unterliegen die geltend gemachten Schadenersatzansprüche den allgemeinen Zuständigkeitsregeln, so dass die entsprechenden Klagen nach dem Kriterium der Sach- und Beweisnähe nicht in Österreich zu erheben sind. Damit sind wohl allein die Gerichte am Sitz der Volkswagen AG in Deutschland zuständig.

Die Prozesse österreichischer Anleger gegen Volkswagen laufen seit 2016 und wurden nach Vorliegen der sechs höchstgerichtlichen Entscheidungen mittlerweile zum größten Teil rechtskräftig beendet.

Volkswagen wurde in den Anlegerverfahren erfolgreich von DORDA Partnern Dr Andreas W. Mayr, LL.M. (Partner; Corporate/Capital Markets/Defense), Dr Bernhard Rieder (Partner; Corporate/Litigation) und Mag Florian Nikolai (Associate; Corporate/Litigation) vertreten.

Die Koordinierung aller Anlegerklagen weltweit (außerhalb USA und Kanada) im Zusammenhang mit der Dieselthematik erfolgt durch SZA Schilling, Zutt & Anschütz.

www.dorda.at

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