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Wolf Theiss berät Catella Residential Investment beim Erwerb von „Smartments Student“

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Karl Koller, Partner Wolf Theiss, Real Estate & Construction

Wolf Theiss begleitet die Catella Residential Investment Management GmbH beim Erwerb von Studenten-Apartmenthaus mittels Forward-Purchase. Bereits im Herbst 2018 soll die Immobilie, welche südlich des neuen Hauptbahnhofs am Helmut-Zilk-Park mit 165 „Smartments Student“ Einheiten – maßgeschneiderte, intelligent möblierte und ausgestattete Apartments – errichtet wird, bezugsfertig sein. Verkäufer ist der auf Hotels und Mikroapartments spezialisierte deutsche Projektentwickler GBI AG.

Eröffnung des SMARTments student im Herbst 2018

Wolf Theiss beriet die Catella Residential Investment Management GmbH während der gesamten Transaktion, von der Ankaufsprüfung über die Verhandlung des Kaufvertrages in den rechtlichen Themen zur Beherbergung sowie im Zivil,- Liegenschafts-, Miet- und Steuerrecht. Neben Karl Koller (Partner, Lead) waren Elias Pressler (Associate) und Erik Steger (Partner) an der Realisierung des Projekts beteiligt. In steuerrechtlichen Belangen berieten aus dem Wolf Theiss Tax-Team Niklas Schmidt (Partner) und Eva Stadler (Associate).

Die Vertragsunterzeichnung fand am Tag der Grundsteinlegung in Wien statt. Die von Wolf Theiss beratene Catella Residential Investment Management GmbH erwirbt die am Helmut-Zilk-Park gelegene Immobilie für ein süddeutsches Versorgungswerk. Konzeption und Errichtung der „SMARTments student“ erfolgen vollständig durch die GBI AG.

Das Projekt macht deutlich, wie sich Wien weiter hin zu einer international wichtigen Universitätsstadt mit entsprechend modernen Wohnlösungen entwickelt„, betont Partner Karl Koller. „Wir freuen uns, dass Wolf Theiss dabei als kompetenter Partner für Investoren, die in Österreich in den Immobiliensektor einsteigen wollen, geschätzt wird.“

Das neue Smartments-Haus soll „Martin-Buber-Haus“ getauft werden – Apartmenthäuser der Smartments-Serie werden traditionell nach jüdischen Persönlichkeiten aus der jeweiligen Stadt des Projekts benannt.

www.wolftheiss.com

Fotos: beigestellt

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VfGH beschließt überraschend eine Gesetzesüberprüfung wegen FMA Bescheid

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Georges Leser

Bei der FMA bricht ein Riesenthema aus: Der österreichische Verfassungsgerichtshof wird die Verfassungsmäßigkeit des §22 Abs 2 FMAGB von Amts wegen überprüfen.

Es geht grundsätzlich um die aufschiebende Wirkung bei Beschwerden gegen FMA-Bescheide. Wirtschaftsanwaelte.at hat die Hintergründe dazu recherchiert.

Eine amtswegige Gesetzesüberprüfung durch den Verfassungsgerichtshof gibt es nicht alle Tage – für Juristen wahrscheinlich sogar eine kleine Sensation. Hinter diesem Beschluss stand eine auf Art. 144 B-VG gestützte Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes; dieses folgte der Argumentation der FMA, dass Beschwerden gegen Bescheide, die keine Verwaltungsstrafsachen betreffen, keine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden müsse. Im konkreten Fall hatte die FMA einen Bescheid wegen konzessionspflichtiger Bankgeschäfte erlassen und – unter anderem – eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt und damit zum selben Sachverhalt auch ein Strafverfahren eingeleitet.

Der Verfassungsgerichtshof folgt, zumindest im ersten Schritt, der Argumentation der Beschwerdeführer: Sich ergebende Überschneidungen, z.B. wegen des verwaltungsrechtlichen FMA-Bescheides ausgegebenen Schriftstücke wären aufgrund der Amtshilfe auch bei der Staatsanwaltschaft gelandet, könnten gravierende Eingriffe in die Grundrechte der Gesellschaft bedeuten. Auch sei die Gesellschaft nicht mehr operativ geschäftstätig, also beständen keine zwingenden öffentlichen Interessen gegen die aufschiebende Wirkung der Beschwerde.

Dr. Andreas Pollak, Experte für Wirtschaftsstrafrecht und Partner bei Petsche Pollak Rechtsanwälte

Bevor nun das Beschwerdeverfahren fortgesetzt werden kann, überprüft der Verfassungsgerichtshof amtswegig den § 22 Abs. 2 FMABG auf seine Verfassungsmäßigkeit. Und da sich jetzt die gesamte juristische Innenstadt darüber wundert, wer wohl die FMA derart ins unerwünschte Rampenlicht gerückt hat, dass nun der Verfassungsgerichtshof ihre Gesetzesgrundlagen überprüft: Finanzrechtler Dr. Georges Leser und Strafrechtsexperte Dr. Andreas Pollak waren die Veranlasser, damals noch im Auftrag einer Tiroler Private Equity Gesellschaft. Inzwischen haben beide das Mandat jedoch zurückgelegt. Diese Gesellschaft hatte bei der Ausgabe von qualifizierten Nachrang-Darlehen einen ersten echten Krisenfall für das relativ neue Alternativfinanzierungsgesetz geschaffen.

Beide Anwälte konnten Wirtschaftsanwälte.at natürlich keine Auskunft erteilen. (Georges Leser wörtlich: „Betreffend Ihre Anfrage zur Überprüfung des § 22 FMABG durch den VfGH muss ich Ihnen mitteilen, dass weder Kollege Dr Pollak noch ich hierzu eine Stellungnahme abgeben können.„). Irgendwo in der Wiener Innenstadt werden sie aber wohl schon auf den Beschluss des VfGH anstoßen.

Links:
Download VfGH Beschluss

Anwälte:
www.georgesleser.com
www.petschepollak.at

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Neue IP-Rechtsanwältin bei CHSH

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Katharina Majchrzak

Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati erweitert mit dem Eintritt von Rechtsanwältin Dr. Katharina Majchrzak (35) den Praxisbereich IP und Lauterkeitsrecht.

Seit 1. November 2017 verstärkt Rechtsanwältin Dr. Katharina Majchrzak die IP Praxis von CHSH. Davor war Dr. Majchrzak für eine renommierte IP Boutique Kanzlei in Wien tätig.

Dr. Katharina Majchrzak bringt umfangreiche Expertise und Spezialisierung in den Bereichen Unlauterer Wettbewerb, Marken-, Muster- und Urheberrecht sowie Dienstnehmererfindungen mit. Überdies berät sie in lebensmittelrechtlichen Fragen. Die ausgewiesene IP Expertin verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von nationalen und internationalen Mandanten und ist Autorin zahlreicher Publikationen in ihren Spezialgebieten.

Dr. Majchrzak studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und promovierte im Jahr 2008. Seit 2011 ist sie eingetragene Rechtsanwältin.

„Wir freuen uns sehr, dass Katharina Majchrzak als ausgewiesene IP Expertin ihre Zukunft bei uns sieht. Ihr Eintritt wird die Kompetenz der Kanzlei in diesem Bereich weiter stärken und das Wachstum der Kanzlei fortsetzen“, so CHSH Partner Hon.-Prof. Dr. Irene Welser, deren Department Dr. Majchrzak angehören wird.

www.chsh.com

Foto: beigestellt

 

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DLA Piper: Neuer Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen

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Dr. Michael Straub, Anwalt und Experte für Gesundheitsrecht

Dr. Michael Straub, Rechtsanwalt im Wiener Büro der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper, hat den soeben im Linde Verlag erschienenen Praxisleitfaden Recht im Gesundheitswesen (ISBN 978-3-7073-3793-8) verfasst.

Der Praxisleitfaden ist an Praktiker und insbesondere Führungskräfte im österreichischen Gesundheitswesen gerichtet und behandelt alle wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie etwa allgemeine Rechtsgrundlagen im Gesundheitswesen, Arbeitsrecht für Angehörige der Gesundheitsberufe, Risikomanagement in Gesundheitseinrichtungen und vieles andere mehr.

Das Recht im Gesundheitswesen ist in Österreich nicht einheitlich geregelt und wird für die Betroffenen leicht unübersichtlich. Es bestehen zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Erlässe, die einen wesentlichen Einfluss auf das Gesundheitswesen, insbesondere zum Beispiel auf den Betrieb von Krankenanstalten haben. Dieser Leitfaden soll Führungskräften in medizinischen Einrichtungen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die gängigsten rechtlichen Fragen für die tägliche Praxis bieten„, so Michael Straub.

www.dlapiper.com

Foto: beigestellt

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Wolf Theiss berät Data Intelligence Start-Up Kivu Technologies

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Ivo Stitic, Senior Associate aus der Praxisgruppe Corporate

Das auf Anti-Terror-Software spezialisierte Wiener Start-Up Unternehmen KIVU Technologies setzt bei Unternehmensaufbau und Finanzierung auf das Know-How von Wolf Theiss.

Im Zuge der Seed-Finanzierungsrunde haben fünf Investoren insgesamt 1,8 Mio. EUR aufgestellt.

Wolf Theiss hat KIVU Technologies beim Aufbau eines hochspezialisierten Start-Up-Unternehmens, Fundraising und der Strukturierung und Durchführung der Seed-Finanzierungsrunde mit mehreren Venture Capital Gesellschaften, darunter B-to-V aus Luxemburg, AWS und Apex Ventures, beraten. Das Signing hat Ende Juli und das Closing im Oktober 2017 stattgefunden.

Wir freuen uns sehr über diesen großartigen Erfolg von Kivu Technologies. Diese Zusammenarbeit bestätigt aus unserer Sicht die aktuellen Markttrends„, erklärt Ivo Stitic, Senior Associate aus der Praxisgruppe Corporate von Wolf Theiss. „Vor allem bei innovativen und schnell wachsenden Technologieunternehmen können in den ersten Phasen des Unternehmensaufbaus das Verständnis der Digitalisierungsprozesse sowie die hochspezialisierte Rechtsberatung und die Netzwerke einer internationalen Kanzlei entscheidende Faktoren sein, um die eigene Attraktivität auf dem anspruchsvollen Markt der StartUp-Finanzierungen zu steigern und letztendlich einen schnellen Fundraising-Erfolg zu erzielen„, so Ivo Stitic, der KIVU maßgeblich betreut.

Die Anti-Terror-Software von KIVU unterstützt nationale und europäische Ermittlungsbehörden bei der Fahndung nach Terrorpropaganda im Netz mit dem Ziel, die behördliche Ermittlungsarbeit massiv zu vereinfachen und Online-Radikalisierung zu verhindern. Das Unternehmen wurde 2016 in Wien von Robert Wesley, Jan van Oort und Christian Weichselbaum gegründet. Das multidisziplinäre Team besteht mittlerweile aus Ingenieuren, Entwicklern, Datenwissenschaftlern, Analysten und internationalen Sicherheitsexperten.

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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Markenkrieg wegen „Black Friday Sale“: Amazon vs. Super Union Holdings Ltd.

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Dr. Alexander Hogertz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Der nächste Black Friday steht vor der Türe und am 24. November sollen wieder die Kassen klingeln und das nicht nur am amerikanischen Markt. Überschattet wird dieser Tag der die Wirtschaft beleben soll durch einen derzeit stattfindenden Markenkampf um die Rechte der deutschen Marke „Black Friday“.

Ein in Hongkong ansässiges Unternehmen, die Super Union Holdings Ltd. hat die 2013 angemeldete Wortmarke „Black Friday“ exklusiv an die Black Friday GmbH lizenziert. Diese betreibt seit Jahren erfolgreich die Vermarktungsplattform www.blackfridaysale.de (BlackFridaySaleDE) auf der Partner ihre Waren anbieten können und ist damit der Ansprechpartner für die Marke am deutschen Markt. Darunter befinden sich auch zahlreichen Unterlizenznehmer wie z.B. der Axel Springer Verlag.

Markenrechtsexperte Dr. Alexander Hogertz, Rechtsanwalt bei der in Berlin ansässigen Rechtsanwaltskanzlei Hogertz LLP (www.hogertz.com) vertritt die Inhaberin der deutschen Marke ‚Black Friday‘. Hogertz: “Die Super Union Holdings Ltd. aus Hong Kong hat die 2013 angemeldete Wortmarke „Black Friday“ exklusiv an die Black Friday GmbH lizenziert. Die Black Friday GmbH betreibt seit Jahren sehr erfolgreich die Plattform www.blackfridaysale.de (BlackFridaySaleDE). Wie jeder Markeninhaber setzt sie sich gegen Verletzungen ihrer Marke zur Wehr, dies allerdings mit Augenmaß. Das ist markenrechtlich nicht nur völlig üblich, sondern sogar notwendig. Darüber hinaus darf die Lizenznehmerin der Marke und selbstverständlich auch sämtliche der zahlreichen Unterlizenznehmer, worunter sich u.a. der Axel Springer Verlag (BILD Black Friday) befindet, erwarten, dass die Marke vor unberechtigtem Gebrauch geschützt wird.“

Das man es mit einer eingetragenen Marke zu tun hat kann man in jedem Online-Markenregister herausfinden. Klarerweise ist es für Unternehmen nicht einfach zu verstehen, dass ein in USA üblicher Ausdruck wie „Black Friday Sale“ am deutschen Markt geschützt sein könnte und trotz einiger Anträge auf Markenlöschung existiert die Marke weiter fort.

Konrad Kreid

Dazu muss man wissen, dass Markenlöschungen eher selten sind. Die Markenämter sind nämlich bereits bei Anmeldung einer Marke zur sorgfältigen Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen gehalten, was auch geschieht. Als die Marke im Jahre 2013 angemeldet wurde, hielt das Markenamt die Marke für eintragungsfähig.“, erläutert Hogertz und ergänzt, „Diese Einschätzung halten wir für zutreffend, weil die Bezeichnung „Black Friday“ den angesprochenen Verkehrskreisen, womit die Gesamtbevölkerung gemeint ist und nicht einige besonders gut informierte Personen, zum Zeitpunkt der Markenanmeldung schlichtweg unbekannt war. Aus diesem Grund ist die Markeninhaberin sehr zuversichtlich, dass die Löschungsanträge zurückgewiesen werden.“

Black Friday GmbH-Geschäftsführer Konrad Kreid dazu: „Wir haben uns das rechtmäßige Verwenden der Wortmarke „Black Friday“ am deutschen Markt gesichert, um unseren Businesspartnern auf einem gerade entstehenden Online-Abverkaufsmarkt sichere Handelsbedingungen zu gewährleisten. Wir schließen ja niemand vom Markt aus, sondern bieten ja allen Händlern unabhängig von ihrer Größe an, beim Black Friday Sale mitzumachen – unter www.blackfridaysale.de findet man alle Informationen dazu.“

Redaktion: Walter J. Sieberer
Fotos: beigestellt

Siehe auch: OTS Presseaussendung

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RHI und Magnesita bilden weltweiten Feuerfestkonzern RHI Magnesita N.V. mit Unterstützung von CHSH

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Das Beratungsteam von CHSH

Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati hat RHI AG beim Abschluss ihres Kontrollerwerbs an der brasilianischen Magnesita Refratários S.A. und dem damit einhergehenden Zusammenschluss der beiden Unternehmen zu RHI Magnesita N.V., einem führenden Anbieter von Feuerfestprodukten mit Satzungssitz in den Niederlanden und Listing an der London Stock Exchange, beraten.

Der Vorstand der RHI AG („RHI“) und die kontrollierenden Aktionäre von Magnesita Refratários S.A. („Magnesita“), bestehend aus verbundenen Unternehmen von GP Investments („GP“) und Rhône Capital („Rhône“), und weitere Verkäufer, die dem Anteilskaufvertrag beigetreten sind, haben den Erwerb und die Übertragung eines kontrollierenden Anteil von 50% plus eine Aktie am Grundkapital von Magnesita abgeschlossen (die „Transaktion“).

Als aufschiebende Bedingung der Transaktion, wurde die grenzüberschreitende Verschmelzung der RHI mit ihrer Tochtergesellschaft RHI Magnesita N.V. („RHI Magnesita“) am 26. Oktober 2017 wirksam. Der letzte Tag, an dem RHI Aktien an der Wiener Börse gehandelt wurden, war der 25. Oktober 2017. Seit 27. Oktober 2017 sind die neuen Aktien der RHI Magnesita zum Handel im Premiumbereich (Premium segment) der offiziellen Liste (Official List) am Hauptmarkt (Main Market) der London Stock Exchange zugelassen. Gleichzeitig haben die Mehrheitsaktionäre von Magnesita, GP und Rhône und weitere Verkäufer, die dem Anteilskaufvertrag beigetreten sind, 50% plus eine Aktie an Magnesita geliefert und dafür gemeinsam eine Zahlung von EUR 117,3 Millionen in bar sowie 5,0 Millionen neu ausgegebene RHI Magnesita Aktien erhalten.

Die Transaktion wird durch zusätzliches Fremdkapital sowie die Ausgabe von 5,0 Millionen RHI Magnesita Aktien an die kontrollierenden Aktionäre von Magnesita und weitere Verkäufer, die dem Anteilskaufvertrag beigetreten sind, finanziert. Zu diesem Zweck hat RHI syndizierte Kreditfazilitäten in Höhe von EUR 477,2 Mio. und eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung in Höhe von EUR 88,0 Mio. abgeschlossen, um (i) Akquisitionskosten zu finanzieren, (ii) bestehende Verbindlichkeiten von RHI zu refinanzieren und (iii) das Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre von Magnesita zu
finanzieren.

Auf Basis der Jahresabschlüsse für das Jahr 2016 beträgt der kombinierte Umsatz von RHI und Magnesita rund EUR 2,5 Milliarden. Die neue Gesellschaft wird über 10.000 Kunden in fast jedem Land der Erde bedienen. Durch den Zusammenschluss von RHI und Magnesita wird das kombinierte Unternehmen seinen Kunden ein noch umfassenderes Leistungs- und Serviceangebot bieten können und somit einen gesteigerten Wertbeitrag liefern. Es besteht ein erhebliches Wertschöpfungspotenzial aufgrund der Realisierung angestrebter Synergien, einer starken Cashflow-Generierung, und Innovationen basierend auf dem kombinierten Know-how der Unternehmen.

Die Bildung von RHI Magnesita wurde für RHI juristisch von der Rechtsabteilung der RHI unter Leitung von Mag. Robert Ranftler sowie von einem aus Pinheiro Guimarães, Clifford Chance LLP, Linklaters LLP, und CHSH bestehendem Anwaltsteam betreut.

CHSH zeichnete für die gesellschafts-, kapitalmarkt-, finanzierungs- und übernahmerechtliche Strukturierung und Beratung nach österreichischem Recht sowie Koordination im internationalen Kontext verantwortlich. Die Kanzlei hat in enger Kooperation mit der Rechtsabteilung der RHI die komplexe zweistufige Umstrukturierung der RHI Gruppe in führender Rolle gegenüber den anderen involvierten Kanzleien durchgeführt, bestehend aus zunächst der Abspaltung ihres gesamten operativen Geschäftsbetriebs auf ihre 100%-Tochtergesellschaft RHI Feuerfest GmbH, und darauffolgend der grenzüberschreitenden Verschmelzung der RHI auf ihre niederländische 100%-Tochtergesellschaft RHI Magnesita mit anschließender Börsennotiz an der London Stock Exchange. Neben der Erstellung der dafür notwendigen rechtlichen Dokumente und des Zulassungsprospekts hat CHSH RHI bei der außerordentlichen Hauptversammlung, die der Umstrukturierung zustimmen musste, der anschließenden Abwicklung der Barabfindung für austretende Aktionäre sowie dem Aktienumtausch begleitet. CHSH hat weiters bei der Finanzierung der Akquisitionskosten und der Refinanzierung der bestehenden Verbindlichkeiten von RHI rechtlich beraten.

Das CHSH Beratungsteam wurde von Partner Dr. Albert Birkner (Corporate/M&A, Takeovers) geleitet. Das Team bestand aus Partner Dr. Volker Glas (Capital Markets), Partner Mag. Heinrich Foglar-Deinhardstein (Corporate), Senior Attorney MMag. Christian Aichinger (Capital Markets), Counsel Sarah Wared (Corporate/M&A), sowie den Associates Mag. Nadine Leitner, Maximilian Mayer, Alistair Heschl-Gillespie (alle Corporate/ M&A) und Michael Soukup (Capital Markets).

www.chsh.com

Foto: beigestellt

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Buchpräsentation bei ScherbaumSeebacher: „Grenzüberschreitende Insolvenzen im EU-Binnenmarkt“

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Buchpräsentation bei ScherbaumSeebacher

Die neue EU-Insolvenzverordnung bedeutet erhebliche Änderungen für alle neu eröffneten Insolvenzverfahren in der EU seit Mitte 2017.

Der Manz-Tagungsband „Grenzüberschreitende Insolvenzen im europäischen Binnenmarkt“ beleuchtet in 15 Beiträgen die spannendsten und kritischsten Aspekte des neuen Regelwerks.

Gestern fand dazu die Buchpräsentation der Herausgeber Dr. Clemens Jaufer, Partner bei ScherbaumSeebacher, Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser und Univ.-Prof. Dr. Thomas Garber (beide Universität Graz, Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht) in den Wiener Kanzleiräumlichkeiten von ScherbaumSeebacher in Kooperation mit dem Manz Verlag statt.

Über 70 geladene Gäste aus Wirtschaft, Justiz, Wissenschaft und der Finanzprokuratur hatten Gelegenheit, mit den Herausgebern zu den gesetzlichen Neuerungen zu diskutieren.

Ein Höhepunkt war die Keynote-Speech zur „Bedeutung des Schuldnachlasses bei der Staateninsolvenz und der Einfluss staatlicher Macht“ des renommierten Staateninsolvenzrechtsexperten Univ.-Prof. Christoph Paulus aus Berlin. „Die Internationalisierung im Insolvenzrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung in der Restrukturierungspraxis. Das soll durch die neue Insolvenz-VO, die für ein wirtschaftlich stark verflochtenes Land wie Österreich ein großer Vorteil ist, aufgegriffen werden.“ so Dr. Clemens Jaufer. „Grundsätzlich ist die Neuregelung sehr zu begrüßen, aber es stellen sich viele neue Fragen in dem Zusammenhang, die wir in dem Tagungsband diskutieren und beantworten.“, ergänzt Univ.-Prof. Bettina Nunner-Krautgasser.

www.scherbaum-seebacher.at

Foto: beigestellt

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bpv verstärkt mit gleich drei Neuzugängen bei bpv BRAUN PARTNERS in Prag die internationale Real Estate und M&A Praxis

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Gabriela Porupková

Die internationale Anwaltskanzlei bpv BRAUN PARTNERS hat mit November 2017 die Immobilienrecht- und M&A-Praxis um gleich drei neue Rechtsanwälte erweitert.

Das erfahrene Team wechselt von einer ebenfalls auf CEE (Mittel- und Osteuropa) ausgerichteten internationalen Anwaltskanzlei. Damit festigen bpv BRAUN PARTNERS und die bpv-Allianz ihre bedeutende Position in CEE und insbesondere in Tschechien.

Zum Team kommen:

Mgr. Gabriela Porupková, als Partnerin. Die Rechtsanwältin bringt 13-jährige Transaktionspraxis mit und war zuletzt rund acht Jahre bei Schönherr tätig. Gabriela Porupková hat in Brünn und Wien studiert und wird in Anwaltsrankings wie Chambers Europe für Immobilienrecht empfohlen. Sie arbeitet in Tschechisch, Englisch und Deutsch.

Miroslav Dudek

JUDr. Miroslav Dudek, als Managing Associate. Der Rechtsanwalt bringt rund 9-jährige Praxis bei Schönherr ein. Er hat neben Prag auch an einer deutschsprachigen Universität (Dresden) studiert. Miroslav Dudek gehört ebenfalls zum Kreis der von Chambers Europe für Immobilienrecht empfohlenen Anwälte. Er arbeitet in Tschechisch, Englisch und Deutsch.

Pavlína Tejralová

Mgr. Ing. Pavlína Tejralová, als Senior Associate. Sie verstärkt das Team und verfügt über Abschlüsse in Jus und Wirtschaft. Sie arbeitet in Tschechisch und Englisch.

Die Real Estate Praxisgruppe (Immobilien- und Baurecht) wird von Mgr. Jiří Bárta, LL.M., Partner, geleitet. Der Bereich hat eine dynamische Entwicklung. Die Stärkung des Teams entspricht der Philosophie von bpv BRAUN PARTNERS: Mandanten werden umfassend in Rechts- und Steuerfragen beraten und die Expertise wird in drei Sprachen angeboten.

Die Kanzleien der bpv-Allianz sind führend bei der M&A und Real Estate-Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen und befassen sich regelmäßig mit bedeutenden Transaktionen und Projekten.

Arthur Braun, M.A., Managing-Partner der Kanzlei, ist außerordentlich erfreut, dass sich Gabriela Porupková mit ihrem Team angeschlossen hat: „Es sind sehr erfahrene Rechtsanwälte, die zahlreiche marktrelevante Transaktionen betreut haben und in internationalen Rankings empfohlen sind. Wir sind davon überzeugt, dass unsere neuen Kollegen die Immobilien- und Transaktionspraxis hervorragend verstärken und als Persönlichkeiten das Team unserer Kanzlei bestens ergänzen. Ich persönlich weiß auch die perfekten Deutschkenntnisse zu schätzen.“

Gabriela Porupková ergänzt: „Im Immobilienrecht sind wir bereits seit vielen Jahren aktiv, in denen wir wertvolle Erfahrungen gesammelt und zahlreiche bedeutende internationale und nationale Immobilienprojekte und Transaktionen begleitet haben. Unsere Tätigkeit bei bpv BRAUN PARTNERS sehe ich als neue Herausforderung und hoffe, dass wir zum weiteren Erfolg der Kanzlei und unserer Mandanten beitragen werden.“

www.bpv-bp.com

Foto: beigestellt

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CMS Wien unterstützt NÖ Pressehaus bei Umstrukturierung und Gründung einer neuen Gesellschaft

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Sibylle Novak, Partnerin bei CMS Wien

Die gesellschaftsrechtlichen Strukturen der Niederösterreichischen Pressehaus Druck- und Verlags Ges.m.b.H. haben sich unlängst geändert.

Bei Vorbereitung und Umsetzung dieser Neustrukturierung wurde Niederösterreichs größtes Medienhaus von CMS Wien umfassend beraten.

Dem Ziel einer klareren Struktur und einer Verbesserung des Angebots im Verlags- wie auch im Druckbereich entsprechend, wurde die gesellschaftsrechtliche Trennung von Verlag und Druckerei vollzogen. Demzufolge wurde der Druckbereich in eine neue, hundertprozentige Tochtergesellschaft eingebracht. Diese firmiert unter dem Namen NP Druck Ges.m.b.H.

Für die rechtliche Beratung und Durchführung dieser zukunftsorientierten Umstrukturierung zeichnet ein eingespieltes CMS Team bestehend aus Expertinnen und Experten im Gesellschafts- und Steuerrecht verantwortlich. Für das NÖ Pressehaus waren beim Erarbeiten und bei der Ausgestaltung der neuen, optimierten Unternehmensstruktur unter der Leitung von Sibylle Novak, Partnerin bei CMS Wien, Anna Wieser, Oliver Werner und Eva-Maria Vögerl sowie Immobilienrechtsexperte Johannes Hysek, ebenfalls Partner bei CMS Wien, im Einsatz. In umgründungssteuerlichen, gebührenrechtlichen und buchhalterischen Fragen wurde das CMS Team darüber hinaus von Richard Kohlhauser, M&A Treuhand, unterstützt.

Wichtigstes Informationsmedium des Niederösterreichischen Pressehauses sind die „Niederösterreichischen Nachrichten“ (NÖN), die auch weiterhin unter dem Dach der Niederösterreichischen Pressehaus Druck- und Verlags Ges.m.b.H. erscheinen. Mit insgesamt 28 Lokalausgaben erreichen die NÖN wöchentlich 527.000 Leserinnen und Leser, die Reichweite in Niederösterreich liegt bei 34%.

Eine Fortsetzung der äußerst positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Druckbereichs wird natürlich auch mit Gründung der NP Druck angestrebt. Derzeit erwirtschaften 165 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Umsatz von rund 55 Mio. Euro, womit sie zu einer der führenden Druckereien Österreichs zählt.

www.cms-rrh.com
Foto: beigetsellt

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fwp stärkt Kompetenzfelder mit neuer Junior Partnerin aus den eigenen Reihen

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Elisabeth Fischer-Schwarz, neue „Junior Partnerin“

Fellner Wratzfeld & Partner (fwp) verstärkt das Team mit Elisabeth Fischer-Schwarz als „Junior Partnerin“ mit Kompetenz und Know-how.

Die Qualität unserer Leistung ergibt sich erneut aus der erfolgreichen Entwicklung von Dr. Fischer-Schwarz, einer langjährigen juristischen Mitarbeiterin, die nach erfolgreich bestandener Prüfung und Eintragung bei uns als Rechtsanwältin Fuß fassen konnte“, erklärt Gründungspartner Markus Fellner.

Dr. Elisabeth Fischer-Schwarz war seit 2015 Rechtsanwaltsanwärterin bei fwp und ist seit kurzem eingetragene Rechtsanwältin. Sie spezialisiert sich in den Bereichen Bankrecht und Finanzierungen sowie Konfliktlösung. Dr. Fischer-Schwarz absolvierte das Diplom- und das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien mit Auslandsaufenthalten an der University of Cambridge und der University of Oxford. Vor Ihrer Zeit als Konzipientin arbeitete sie unter anderem als Studienassistentin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

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IP Experte Bernhard Heinzl ist neuer Anwalt im IT/IP Team von DORDA

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IP Experte Bernhard Heinzl

Bernhard Heinzl (30), Spezialist für Immaterialgüterrecht, wurde als Anwalt eingetragen. Er war seit September 2013 Rechtsanwaltsanwärter bei DORDA und von Beginn an im IT/IP Team tätig.

Der besondere Schwerpunkt des Cambridge-Absolventen liegt im internationalen Immaterialgüterrecht sowie Patentrecht: Er berät Mandanten bei der Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten oder der Abwehr von Ansprüchen Dritter (Marken, Muster und Patente) sowie im Urheberrecht und prüft die Zulässigkeit neuer Business-Modelle von Medienanbietern und Start-Ups. Daneben unterstützt er Mandanten auch bei der Erstellung und Verhandlung von IT-Projektverträgen, insbesondere auch im Outsourcing Bereich.

Nach der Eintragung des Datenschutzexperten Nino Tlapak im September 2017 ist Bernhard Heinzl nunmehr der vierte Rechtsanwalt im IT/IP Team von DORDA. Dieses ist mehrfach prämiert und wird seit Jahren in allen einschlägigen Rankings durchgehend als führend am Markt ausgezeichnet. Zuletzt wurde die besonders positive Entwicklung des IP Teams auch in der Begründung für die Verleihung des JUVE Awards „Kanzlei des Jahres Österreich“ 2017 hervorgehoben (https://awards.juve.de/sieger/kanzlei-des-jahres-oesterreich/).

Durch die hohe Nachfrage des Marktes hat das Team in den letzten beiden Jahren die vertiefte Spezialisierung seiner Mitglieder vorangetrieben. Dies setzt sich durch die jüngsten Ernennungen der beiden weiteren Anwälte für Datenschutzrecht sowie internationales IP-Recht fort. Daneben hat das Team auch durch entsprechende Nachbesetzung auf Rechtsanwaltsanwärterebene dafür gesorgt, auf allen Ebenen schlagkräftig aufgestellt zu sein.

Axel Anderl, Partner und Leiter des IT/IP und Media Desk zur Eintragung von Bernhard Heinzl: „Die Ernennung von Bernhard Heinzl ist auf mehreren Ebenen ein deutliches Marktzeichen und zugleich eine Auszeichnung: Zum einen hat er – wie einige Juristen bei DORDA – bei uns den Weg vom Trainee bis zum Anwalt absolviert. Das zeigt, dass wir als Kanzlei Talente erkennen und fördern sowie ihnen den Raum zur persönlichen Entwicklung geben. Zum anderen ist er ein weiterer Schritt der bewussten Diversifikation und vertieften Spezialisierung unseres IT/IP Teams. Der aus seiner Ausbildung resultierende internationaler Ansatz und sein Fokus auf Patentrecht stärkt und ergänzt unseren mittlerweile sehr breit gefächerten Desk weiter.“

Bernhard Heinzl trägt laufend zum Immaterialgüterrecht vor, ua an der Universität Wien (LL.M.-Lehrgang Informations- und Medienrecht) und an der FH Campus 02 in Graz. Weiters ist er Co-Autor der 2017 erschienen zweiten Auflage des Urheberrechtskommentars im Manz-Verlag und publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften. Er ist seit Ende Oktober 2017 als Rechtsanwalt in Österreich zugelassen.

Der gebürtige Salzburger ist Absolvent der Universität Wien mit Austauschsemester an der Universität Kopenhagen (Mag.iur. 2011) sowie der University of Cambridge (LL.M. 2013).

www.dorda.at

Foto: beigestellt

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Endlich – VwGH ändert Rechtsprechung zur Arbeitskräfteüberlassung

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Alexander Mirtl ist Experte für Wirtschaftsrecht, Stiftungsrecht und Finanzstrafrecht bei Lughofer Rechtsanwälte in Linz.

Im Bausektor ist häufig die Subvergabe von einzelnen Gewerken und Bauabschnitten anzutreffen. Hierbei werden in den einzelnen Subunternehmerketten letztlich auch oft grenzüberschreitende Sachverhalte verwirklicht.

Ob es sich dann bei diesen Tätigkeiten um eine Dienstleistung handelt, welche aufgrund eines echten Werkvertrages erbracht wurde oder ob es sich um Arbeitskräfteüberlassung handelt, ist oft strittig und hat für die betroffenen Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung.

Abgabenrechtlich hat die Finanzbehörde im Zusammenhang mit der Prüfung derartiger Sachverhalte grundsätzlich auch bisher schon immer eine Gesamtbetrachtung vorgenommen und danach festgestellt, ob es sich um einen Werkvertrag oder doch um einen Gestellungsvertrag handelt. Nicht unproblematisch waren bei derartigen Betrachtungen die Auswirkungen, insbesondere auf die im Falle der Arbeitskräftegestellung allenfalls schlagend werdende Abzugsteuer, welche das den ausländischen Subunternehmer beauftragende inländische Unternehmen trifft und belastet.
Die abgabenrechtliche Betrachtungsweise differierte allerdings bis dato von der arbeitsrechtlichen Betrachtungsweise, nämlich ob es sich im Sinne der bisherig strengen VwGH-Judikatur um Arbeitskräfteüberlassung gemäß § 4 Abs 2 AÜG handelte, oder ob auch die Verwaltungsbehörden, insbesondere aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 die nunmehr damit befassten Landesverwaltungsgerichte den Sachverhalt entsprechend als Werkvertrag würdigten.

Der VwGH ist von dieser strengen Rechtsprechung kürzlich abgegangen, was nicht zuletzt auf entsprechende Erkenntnisse des EuGH im Zusammenhang mit der Auslegungen der Entsenderichtlinie zu tun hatte. Die diesbezüglich einschlägige EuGH-Rechtsprechung in den Fällen Vicoplus und Martin Meat hat eine gänzlich andere Auslegung der EntsendeRL 96/71/EG gefordert, als bislang vom VwGH angenommen wurde (EuGH vom 18.06.2015, C-586/13, Martin Meat und EuGH 10.02.2011, C-307/09, Vicoplus). Der VwGH hat bisher für die Prüfung und Abgrenzung ob ein Werkvertrag oder Arbeitskräfteüberlassung vorlag, immer nur § 4 Abs 2 AÜG herangezogen und qualifiziert, ob einer der darin normierten vier Anknüpfungspunkte erfüllt ist.
Aufgrund der ergangenen EuGH-Rechtsprechung hatte der VwGH seine Judikatur entsprechend grundlegend zu korrigieren, was mit der Entscheidung Ra 2017/11/0068 vom 22.08.2017 erfolgte. Es ist nunmehr nicht auf das Vorliegen einzelner Kriterien des § 4 Abs 2 AÜG abzustellen, sondern eine Gesamtbetrachtung des zugrundeliegenden Sachverhaltes vorzunehmen (so wie es abgabenrechtlich bereits bisher schon verpflichtend war).

Aus unionsrechtlicher Sicht ist sohin jeder Anhaltspunkt zu berücksichtigen und zu prüfen. Künftig sind daher im Rahmen der Sachverhaltserhebungen Feststellungen dahingehend zu treffen, ob und welche der für eine Arbeitskräfteüberlassung ausschlaggebenden Kriterien verwirklicht sind, um bei einer Gesamtbeschau fallbezogen das Vorliegen von grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung bejahen oder verneinen zu können. Es genügt sohin nicht mehr, vom Vorliegen eines einzigen für das Vorliegen von Arbeitskräfteüberlassung bedeutsamen Kriteriums auszugehen.

Für die Praxis bedeutet dies, dass für die rechtsrichtige Qualifikation als Arbeitskräfteüberlassung oder als Werkvertrag etwa ausschlaggebend sein wird, wer bestimmt, wie viele Arbeitnehmer für die Herstellung eines Werkes benötigt und herangezogen werden oder von wem Weisungen zur Ausführung der beauftragten Tätigkeiten erteilt werden. Gleichsam wesentlich sind Wertungen in Bezug auf Verantwortung und Haftungsfragen, wer sohin Gewähr zu leisten hat, wenn das beauftragte Gewerk Mängel aufweist und ob und wie Gewährleistungsfälle abgewickelt werden und wen diese im Ergebnis treffen. Themen wie Eingliederung in Arbeitsabläufe oder dass Maschinen und Material von Auftraggeberseite beigestellt werden, können wohl nurmehr Unterpunkte einer Gesamtbetrachtung sein.

Zumal sich die Rechtsprechungsänderung vorerst nur auf Sachverhalte mit Auslandsbezug reduziert, bleibt abzuwarten, ob auch eine Rechtsprechungsänderung betreffend innerstaatlicher Anknüpfungspunkte erfolgt; denklogisch und richtig wäre es jedenfalls.

www.lughofer.com
Foto: beigestellt

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ScherbaumSeebacher stärkt Wiener Standort mit Gerold Oberhumer als Equity-Partner

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Gerold Oberhumer

Die international tätige Wirtschaftsrechtskanzlei ScherbaumSeebacher verstärkt ihre Position am Wiener Markt mit der Ernennung von Dr. Gerold Oberhumer zum Equity-Partner.

Oberhumer leitet den Kanzleistandort in der Hauptstadt federführend mit den Schwerpunkten Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Vermögensaufteilung, Stiftungs- und Immobilienrecht.

Der Ausbau des Wiener Büros ist eine wesentliche strategische Entscheidung für unsere Kanzlei, die ihren Stammsitz in Graz hat, jedoch seit Jahren international tätig ist.“, so Partner Dr. Clemens Jaufer, der die Expansion der Kanzlei seit Jahren betreut und vorantreibt. „Mit Gerold Oberhumer haben wir dafür einen dynamischen und exzellenten Juristen als Standortleiter gewinnen können.“, so Partner Dr. Norbert Scherbaum.

„Unser Ziel ist es, unsere Mandanten vor Ort noch besser begleiten zu können. Gerold Oberhumer wird mit seiner Expertise insbesondere den Bereich Private-Clients-Bereich weiterentwickeln.“, ergänzt Clemens Jaufer.

Gerold Oberhumer war bis zu seinem Einstieg bei ScherbaumSeebacher im Jahr 2012 als Assistent am Institut für Zivilrecht der Uni Graz tätig, wo er mit Auszeichnung promovierte.

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CMS berät HP bei Kauf weltweiter Druckersparte von Samsung

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Peter Huber zeigt sich stolz über die Transaktion

Die internationale Rechtsanwaltskanzlei CMS fungierte gemeinsam mit der renommierten amerikanischen Kanzlei Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison LLP als Hauptrechtsberater im Zuge des Kaufs der weltweiten Druckersparte von Samsung Electronics Co., Ltd. durch HP Inc. zu einem Preis von USD 1,05 Mrd.

CMS beriet HP im Zuge dieser Transaktion beim Transfer von Technologie und damit verbundener Vermögenswerte von Samsungs regionalen Gesellschaften zu HPs regionalen Gesellschaften in 45 Ländern auf sechs Kontinenten. Mit dem Erwerb der Druckersparte von Samsung durch HP wurden auch über 6.500 Druckpatente und 1.300 Forscher und Ingenieure auf dem Gebiet des Laserdruckens, die über Expertise in den Bereichen Lasertechnologie, Bilderzeugungselektronik, Verbrauchsmaterialien und Zubehör verfügen, übernommen.

CMS unterstützte HP auch durch den innovativen Einsatz umfassender automatisierter Dokumentenüberprüfung mithilfe der Software Kira, was eine zusätzliche Methode zur Qualitätskontrolle und Effizienzsteigerung darstellte. Im Zuge dieses Prozesses überprüfte CMS mit der Hilfe seines globalen Netzwerkes ca. 2.500 Verträge in 22 Sprachen.
Geleitet wurde das CMS Kernteam von Chris Watson, Global Head für den Fachbereich Technologie, Medien & Telekommunikation bei CMS.
Das in London ansässige CMS Kernteam wurde in Österreich durch Lead Partner Peter Huber (Managing Partner, Head of Corporate Transactions), Johannes Juranek (Partner, IP/TMT/Commercial),

Sybille Novak (Partnerin, Corporate/Tax), Hans Lederer (Rechtsanwalt, IP/TMT/Commercial), Martin Trapichler (Rechtsanwalt, Property Procurement) Lena Winkler (Rechtsanwältin, Corporate Transactions) und Caroline Schmidt (Associate, Corporate Transactions) unterstützt.

Bezüglich der 45 betroffenen Rechtssysteme erhielt das CMS Team in London neben Österreich auch noch Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen der CMS Standorte in Belgien, Chile, Deutschland, Frankreich, Italien, Mexiko, Marokko, den Niederlanden, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, der Schweiz, Tschechien, der Türkei, Ungarn und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Peter Huber dazu: „Wir sind stolz darauf, HP bei der erfolgreichen Abwicklung dieser bedeutenden und strategisch wichtigen Transaktion beraten zu haben. Unser globales Netzwerk und tiefgehendes Verständnis der Technologiebranche wurden von HP als besonders hilfreiche Faktoren beim Transfer komplexer Technologie von Samsung zu HP betrachtet. Hinzu kommt, dass der Einsatz von Kira die Überprüfung von Verträgen so effizient und kostengünstig wie möglich für unseren Klienten gestaltet hat.“

www.cms-rrh.com

Foto: beigestellt

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Sabine Apfl-Trompeter ist neue Anwältin bei BINDER GRÖSSWANG:

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Sabine Apfl-Trompeter

Mag. Sabine Apfl-Trompeter (29) wurde als Rechtsanwältin eingetragen und verstärkt BINDER GRÖSSWANG ab November 2017 in dieser Position.

Sabine Apfl-Trompeter ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und betreut nationale und internationale Mandanten im Zusammenhang mit Fragen zum österreichischen Arbeitsrecht sowie im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Daneben unterstützt Sabine Apfl-Trompeter regelmäßig bei großen M&A Transaktionen im Hinblick auf arbeitsrechtliche Aspekte und betreut Datenschutzfälle im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten.

Vor ihrer Eintragung war Sabine Apfl-Trompeter bereits seit 2013 als Rechtsanwaltsanwärterin für BINDER GRÖSSWANG tätig.

Die Aufnahme einer weiteren Rechtsanwältin ist Ausdruck des stetigen Wachstums und des großen Erfolgs von BINDER GRÖSSWANG im Fachgebiet Arbeitsrecht.

www.bindergroesswang.at
Foto: beigestellt

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Schönherr berät Investor Endeit Capital bei EUR 9m Finanzierungsrunde

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Thomas Kulnigg

Schönherr hat die niederländische Investmentgesellschaft Endeit Capital als Leadinvestor bei der EUR 9 Millionen Series B-Finanzierungsrunde des Wiener Start-Ups TourRadar beraten und dabei Schönherr’s Expertise im Start-Up & Venture Capital Bereich weiter ausgebaut.

„Schönherr hat als zuverlässiger Berater für Investoren und Start-Ups eine umfassende Expertise entwickelt, um europäische Innovationsführer in sämtlichen Entwicklungsphasen optimal zu unterstützen.“, erklärt Schönherr Corporate M&A Partner Thomas Kulnigg. „Wir sind sehr stolz Endeit Capital bei der Finanzierung von TourRadar beraten zu haben. Dieses Projekt unterstreicht unser starkes Engagement für die Start-Up Szene und Innovation in der Region.“, so Kulnigg, der das Start-Up Service bei Schönherr leitet.

Endeit Capital wurde durch den Erwerb eines Minderheitenanteils zum neuen Leadinvestor von TourRadar. Durch das neue Investment soll die Expansion des Start-Ups forciert werden. Geplant ist eine Verdoppelung der Anzahl der MitarbeiterInnen in Wien, Brisbane und Toronto mit Fokus auf Technologie- und Produktentwicklung. Seit seiner Gründung im Jahr 2010 nimmt TourRadar eine Vorreiterrolle in der Digitalisierung der Branche für Erlebnisreisen ein und gab Reisenden erstmals die Möglichkeit, mehrtägige Gruppenreisen online zu vergleichen und zu buchen. LeitnerLeitner hat Endeit Capital bei dieser Finanzierungsrunde steuerrechtlich beraten. TourRadar wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Herbst Kinsky vertreten.

Weiters hat Schönherr kürzlich Investory, eine Start-Up-Investor-Kommunikationsplattform aus Österreich, bei einer erfolgreichen Seed-Finanzierung beraten. Unter den Investoren waren der in München ansässige Investmentfonds Vito One (vertreten durch Herbst Kinsky), Pioneers Ventures, der österreichische Business Angel Hansi Hansmann, Startup 300 und Herman Hauser Investments. Auch die Finanzierungsrunden der Start-Ups Mikme (Audiotechnologie), Diagnosia (Gesundheitstechnologie), Playbrush (Konsumgüter) und Ivary (zuvor „Juno Fertility“, Gesundheitstechnologie) wurden unter der Leitung von Schönherr 2017 erfolgreich zum Abschluss gebracht.

Das beratende Schönherr Team stand bei diesen Transaktionen unter der Federführung von Thomas Kulnigg (Partner, Corporate/ M&A) mit Unterstützung von Clemens Rainer (Rechtsanwalt, Corporate/ M&A), Sascha Smets (Rechtsanwaltsanwärter, Corporate/ M&A), Dominik Hofmarcher (Rechtsanwalt, IP, IT & Life Sciences), Veronika Wolfbauer (Rechtsanwältin, Regulatory) und Teresa Waidmann (Rechtsanwaltsanwärterin, Labour & Employment).

www.schoenherr.eu

Foto: beigestellt

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DORDA berät BAWAG Group bei Milliarden IPO

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Andreas Zahradnik und Christoph Brogyányi

Das DORDA Bank- und Kapitalmarktrechtsteam unter der Leitung von Andreas Zahradnik und Christoph Brogyányi hat BAWAG Group AG bei ihrem Börsengang beraten.

BAWAG Group AG ist die Holdinggesellschaft der BAWAG P.S.K., der viertgrößten österreichischen Bank.

Der Börsegang umfasste die Notierung sämtlicher 100 Millionen Aktien der BAWAG Group AG im Amtlichen Handel der Wiener Börse. 35 Millionen bestehende Aktien der BAWAG Group AG vor allem aus dem Besitz der Großaktionäre Cerberus und GoldenTree wurden in Österreich öffentlich und international ausgewählten institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten. Weitere 5,25 Millionen bestehende Aktien wurden im Rahmen einer Mehrzuteilungsoption zur Verfügung gestellt.

Der Börsengang der BAWAG Group AG ist mit einem Erlös von bis zu rund EUR 1,93 Milliarden (abhängig von der Platzierung der Mehrzuteilung) der größte IPO an der Wiener Börse überhaupt. Neue Aktien wurden im Rahmen des IPO nicht ausgegeben.

Mit der Notierung an der Wiener Börse soll laut BAWAG ein besserer Zugang zu den Kapitalmärkten geschaffen werden, ebenso eine neue Aktionärsstruktur und damit mehr Unabhängigkeit.

Kapitalmarktexperte Andreas Zahradnik, der den IPO bei DORDA federführend begleitete: „Der Börsengang der BAWAG Group an der Wiener Börse ist für den heimischen Kapitalmarkt sicherlich historisch. Wir freuen uns, dass wir BAWAG Group dabei begleiten durften.“

Andreas Zahradnik und Christoph Brogyányi hatten bereits 2012 mit anderen Partnern der Kanzlei GoldenTree beim Einstieg in die BAWAG P.S.K. beraten.

BAWAG Group AG wurde vom DORDA Bank- und Kapitalmarktrechtsteam unter der Leitung von Dr. Andreas Zahradnik beraten. Neben DORDA Gesellschaftsrechts- und Kapitalmarktexperten und Partner Mag. Christoph Brogyányi wirkten Ing. Clemens Burian, LL.M. (Rechtsanwaltsanwärter, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht), Mag. Julia Haunold (Rechtsanwaltsanwärterin, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht), Dr. Bernhard Rieder (Partner, Gesellschaftsrecht), Mag. Thomas Angermair (Partner, Arbeitsrecht) sowie Mag. Christian Krüger-Schöller (Rechtsanwaltsanwärter, Aufsichtsrecht) mit.

Ebenso für die BAWAG Group AG war die deutsche Kanzlei Hengeler Mueller tätig, darunter die Partner Prof. Dr. Johannes Adolff, Dr. Dirk Bliesener und Alexander Rang (alle Federführung).

www.dorda.at

Fotos: beigestellt / Montage

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Arbeitsrechtsexpertin Daniela Krömer ist Rechtsanwältin bei CMS

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Daniela Kroemer

Seit vielen Jahren kommt dem CMS Arbeitsrechtsteam aufgrund namhafter und umfangreicher Mandate innerhalb der Kanzlei wie auch in der Branche eine besondere Rolle zu.

Den Erfolgen auf diesem Fachgebiet Rechnung tragend zählt das Arbeitsrechtsteam 11 Expertinnen und Experten. Bereits seit 2013 wurde dieses auch von Daniela Krömer als Associate verstärkt, die nun auch als eingetragene Rechtsanwältin bei CMS tätig bleibt.

Gerade im Arbeitsrecht haben europarechtliche Regelungen große Bedeutung. Dieser Entwicklung entsprechend hat sich Daniela Krömer neben der klassischen arbeitsrechtlichen Beratung auf Europäisches Arbeitsrecht spezialisiert. Hier unterstützt sie Mandanten u.a. bei grenzüberschreitenden Arbeitskräfteeinsätzen, insbesondere im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings, wie auch in sämtlichen Fragen des Antidiskriminierungsrechts.

Daniela Krömer hat in Wien und Madrid studiert. Schon während des Studiums hat sie erstmals als „Anwältin“ von sich hören gemacht: 2008 gewann sie beim Europarechtswettbewerb European Law Moot Court den Preis als beste Generalanwältin, und arbeitete daraufhin im Kabinett des Generalanwalt Poiares Maduro am EuGH mit. Wissenschaftliche Erfahrung sammelte sie als Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, heute ist sie als Lektorin im Rahmen des LL.M.-Programms für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Wien engagiert.

Daniela Krömer ist (Co-)Autorin und Mitherausgeberin zahlreicher arbeitsrechtlicher Publikationen, zuletzt etwa „Entsendung oder grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung? Die Gretchenfrage“.

www.cms-rrh.com

Foto: beigestellt

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Anwälte die bewegen: Michael Lagler

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Rechtsanwalt Michael Lagler im Interview

Wirtschaftsanwälte.at sucht laufend interessante Persönlichkeiten aus der Branche der Rechtsanwälte. Diesmal haben wir Michael Lagler besucht. Der erfolgreiche Rechtsanwalt ist seit Februar 2017 Managing Partner bei Schönherr und ist als Partner in der Practice Group Real Estate tätig.

Familiär unbelastet hat er sich schon immer für die Anliegen anderer interessiert und eingesetzt – eine der wesentlichen Eigenschaften, die AnwältInnen seiner Meinung nach mitbringen müssen.

Hr. Dr. Lagler, was begeistert Sie besonders in Ihrem Berufsfeld und was war Ihr besonderes Highlight?

Neben der eigentlichen Rechtsberatung begeistert es mich das Zusammenspiel unserer hochmotivierten SpezialistInnen und Teams. Wir haben in den letzten Jahren bei vielen außergewöhnlichen und namhaften Immobilientransaktionen beraten. Mein persönliches Highlight war sicher der Erwerb des höchsten Gebäudes in Österreich, dem DC Tower in Wien. Derartige Projekte schafft man nur mit hochmotivierten und sehr guten Teams.

Wichtig war für mich auch immer, bei der Entwicklung eines Unternehmens aktiv mitwirken. In meiner jetzigen Funktion als Managing Partner bieten sich viele Möglichkeiten, das zu tun.

Hat man noch Ziele vor Augen, wenn man bereits so viel erreicht hat?

Bei Schönherr beschäftigen uns zurzeit viel mit dem Thema Digitalisierung. Moderne Technologien verändern die Rechtsberatungsbranche und stellen uns Anwälte vor neue Herausforderungen. Bei Schönherr sehen wir das positiv und wollen moderne Technologien dort einsetzen, wo sie für uns Sinn machen. So wollen wir unseren Mitbewerbern auch weiterhin einen Schritt voraus sein.

Wie sehen Sie die Herausforderung an den jungen Anwalt von heutzutage?

Für mich zählt – neben juristischer Exzellenz und Hausverstand – Disziplin zu einer der wichtigsten Eigenschaften, die man mitbringen muss um erfolgreich zu sein. Besonderen Einsatz zu zeigen – und das immer wieder aufs Neue – zeichnet außergewöhnlich gute Anwälte aus.

Wenn man so engagiert ist, findet man noch Zeit für Freizeitvergnügen?

Meine Leidenschaft für den Bereich Immobilien findet sich auch in meiner Freizeit wieder, denn richtig abschalten kann ich beispielsweise beim Sandburgen- und Kapplasteinebauen mit meinen Kindern.

Danke für das Interview

Foto, Interview: Walter J. Sieberer

Logo für Dr. Michael LAGLER , LL.M.

Dr. Michael LAGLER , LL.M.

Schönherr Rechtsanwälte GmbH
Anschrift Schottenring 19 Wien 1010 Telefon: +43 1 534 37 50142Webseite: http://www.schoenherr.eu/people/michael-lagler/

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